V90 5 Jahre alt mit Rissen im Lack und Rost

Volvo V90 P

Moin Leute, hatte vor 3 Wochen im Übergangsbereich vom Dach zum Rahmen für die Heckklappe Risse im Lack und Rost entdeckt. Dachte erst es wäre nur Dreck. Zum Glück ist meiner Weiß sonst hätte ich es wohl erst bemerkt wenn der Rost richtig geblüht hätte. Also hin zum Händler, der WS-Meister war geschockt, meinte das hätte er noch nie gesehen. Habe dann gesagt, das ist wohl ein Fall für Kulanz, doch Volvo hat angeblich abgelehnt, da nicht durchgerostet. Jetzt macht es der Volvohändler auf eigene Rechnung, zumal ich das Fzg. ja erst vor 8 Wochen bei ihm gekauft hab.

Habe schon viele Fzg. diverser Marken gehabt, im Alter von 8 bis 17 Jahren, ob günstig oder teuer, aber so etwas habe ich nie gesehen. Schon etwas merkwürdig, das ausgerechnet bei Volvo so etwas passiert. Naja, in einer Woche geht er in die Werkstatt, die bauen die Heckklappe ab und dann zum Lackierer. Hoffe dann ist das Thema endgültig abgeschlossen.

Sorry, für die Fotos vom dreckigen Auto. Linke Seite ist es am heftigsten und nein, das Auto hatte kein Unfall.

Habt ihr ne Erklärung? WS meinte, das die Bleche arbeiten, ist schon klar aber so was darf nicht sein. Sieht mir eher danach aus, das die B leche nicht richtig verklebt/verschweißt wurden und / oder die Dichtmasse nicht richtig aufgetragen wurde.

Gruß Athabaska

Linke Seite
Rechte Seite
43 Antworten

Puh, dann hat sich ja die Angelegenheit geklärt!
Gebe das Auto zurück!!!! Das kann man nicht wirtschaftlich reparieren!!!

Hier meine Bilder, Gott sei Dank, keine Risse!
Aber gleichmäßig sieht das nicht aus! Wo Menschen arbeiten, kann nichts fehlerfrei sein

Zitat:

Puh, dann hat sich ja die Angelegenheit geklärt!
Gebe das Auto zurück!!!! Das kann man nicht wirtschaftlich reparieren!!!

Hier meine Bilder, Gott sei Dank, keine Risse!
Aber gleichmäßig sieht das nicht aus! Wo Menschen arbeiten, kann nichts fehlerfrei sein

Ja sieht doch ganz anders bei Dir aus, schön sauber.

Zitat:

@renesomi schrieb am 5. März 2024 um 16:33:11 Uhr:


Wenn ein Händler ein solches Auto als unfallfrei verkauft, sehe ich das auch schon eher als Betrugsversuch an.
Mein Vertrauen wäre absolut dahin, also ich würde zurückgeben.

Bleibt aber vorher zu klären, ob der Händler davon wußte. Mir wurde beim Kauf gesagt das ein Bereich nachlackiert wurde und das Gutachten dazu besagt, das es kein Unfall war. Ist womöglich auch eine ganz andere Stelle, denn ich weiß jetzt nicht mehr genau wo besagte Stelle war.

Vielleicht hat der Vorbesitzer das irgendwo bei einer freien Werkstatt machen lassen und beim Verkauf nicht erwähnt. Dennoch haftet der Verkäufer nun dafür. Wie gesagt ich habe um einen Termin für ein Klärungsgespräch gebeten, wo ich dann die Optionen auf den Tisch lege. Fachgerechte Reparatur mit Garantie von min.5 Jahren + Kaufpreisnachlass, Rückabwicklung des Vertrages oder alles geht über Anwalt. Letzteres wäre die schlechteste und teuerste Lösung.

Ein glücklicher Volvobesitzer bin ich nun nicht mehr, aber finde auch mal erst einen passenden Ersatzwagen.

Zitat:

@athabaska schrieb am 5. März 2024 um 18:56:21 Uhr:


Fachgerechte Reparatur mit Garantie von min.5 Jahren + Kaufpreisnachlass

Damit würde ich nicht rechnen ...

Zitat:

@Yerf schrieb am 5. März 2024 um 17:05:29 Uhr:



Das ein Volvohändler anscheinend so agiert macht mich nachdenklich, bei einem Fähnchenhändler hätte ich es so ggf. erwartet.

Meine Meinung? Der hat gar nicht "agiert", sondern einfach ein Auto zurück genommen und nach Aktenlage weiter verkauft. Keine Prüfung, ist ja jung = 1x waschen und weiter verkauft.

Zitat:

@renesomi schrieb am 5. März 2024 um 16:33:11 Uhr:


Wenn ein Händler ein solches Auto als unfallfrei verkauft, sehe ich das auch schon eher als Betrugsversuch an.

Ich halte es tatsächlich für möglich, dass es keine Absicht war - sondern einfach Schlurerei und mangelnde Kontrolle. Dann könnte man tatsächlich nicht von einem Betrug reden.

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Es muss nun genau geklärt werden, was mit dem Auto passiert ist! Wenn es ein Unfall war, dann ist der Restwert des Autos betroffen und geht ggf. gegen Null, wenn nicht klar ist, was für ein Unfall es war. Der Händler ist hier voll in der Pflicht, Volvo hat ja anscheinend Kulanz abgelehnt (schlechte Unfallschadenbeseitigung würde ich auch nicht auf Kulanz begleichen). Da hat der Vorbesitzer wohl das Ganze mal billig "ausbessern" lassen und nicht bei einem Fachbetrieb mit Rechnung und Gewährleistung.
Wie gesagt: Hier hat nun der verkaufende Volvohändler das in Ordnung zu bringen, aber ohne exakte Schadensbeschreibung und vor allem Behebung sowie Kompensation des Wiederverkaufwertsverlust würde ich auf Rückabwicklung bestehen.

Grüße

Peter

Ihr seit alle so schnell Folgen, Urteilen und Begründungen, man mir wird schwindelig. Jetzt darf @athabaska mal eine Klärung finden und dann sehen wir weiter.

Moin, ich hatte ein gutes Gespräch mit dem AH und der Wagen wird repariert, auch um nachvollziehen zu können was die Ursache ist und ggf. Ansprüche geltend machen zu können (auch das AH möchte dann Ansprüche geltend machen). Klar könnte ich auf Rückwandlung bestehen, wäre dann aber davon abhängig, ob der Händler dies macht. Der Rechtsanspruch auf Rückwandlung besteht in meinem Fall erst nach erfolgloser Instandsetzung. Da ein Unfallschaden nicht offensichtlich ist und zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht nachgewiesen werden kann, kann man nunmal nicht direkt die Rücknahme des Fzg. fordern. Zumal ich nun weiß, dass das AH das Fzg in dem Zustand gekauft hat, wie ich es erhalten habe. Es liegt ein Gutachten der Leasingfirma vor, das bei Rückgabe des Vorbesitzers erstellt wurde. Dort wird das Fzg. als Unfallfrei, aber mit nachlackiertem Seitenteil beschrieben. Sollte sich natürlich bei der Instandsetzung zeigen, das dort tatsächlich die Bleche ersetzt worden sind, ist das wieder eine andere Nummer.

Zudem ist auch kein vergleichbares Fzg. zu bekommen, von daher habe ich mich so entschieden.

Muss sagen, ich hätte dies so niemals akzeptiert. Ich hätte das einem Anwalt gegeben und fertig.
Ich weiß auch nicht wie Du dazu kommst, dass man einen Reparaturversuch machen lassen muss. Du hast ein angeblich unfallfreies Fahrzeug gekauft, was es aber wohl nicht ist. Warum denn wurde wohl das Seitenteil lackiert? Weil da kleine Krarzer drin waren? Und nun rostet es! Aus meiner Sicht stinkt das zum Himmel und daher kann sehr wohl gewandelt werden.
Aber jeder wie er will.

oh mein Gott. Der Händler hat einen Unfallwagen als unfallfrei verkauft. Aus der Nummer kommt er nicht mehr raus.
Anwal einschalten und weg mit dem Fahrzeug.

Als Unfallfahrzeuge gelten nur, zumindest in der Schweiz, wenn der Rahmen des Fahrzeugs stark deformiert und oder verzogen wurde.

Ein ersetztes Seitenteil kann auch eine sehr grobe Berührung mit einer Mauer oder Parkhaussäule mitsich bringen.

Und auch das wäre (bei uns) ein Unfall

In D ist das definitiv ein Unfallfahrzeug. Man sieht doch auch, was dabei rauskommt.

Wiederverkaufswert ist dadurch natürlich maximal beschädigt. Ich wollte so ein Auto niemals kaufen. Oder eine Kompensation von ~25-30% des Kaufpreises.
Ich würde es dem Anwalt geben, wenn der Händler nicht freiwillig wandelt. Der versucht natürlich sein Problem an Dich weiterzureichen, damit er nicht auf dem Wertverlust sitzenbleibt.

Schaukelt Ihr Euch da gerade gegenseitig ein wenig hoch? Soll vielleicht demnächst noch die NATO einschreiten? 😉

Für den Wertverlust aufgrund eines Unfallschadens müsste man den Reparaturaufwand kennen... Allgemein sagt man doch, dass die Wertminderung so rd 10% des Reparaturaufwandes beträgt, wenn ich noch halbwegs auf der Höhe der Zeit bin. Da dann 25 oder gar 30 Prozent des Kaufpreises abziehen zu wollen ist mutig.

Und es ist ja nicht mal gesagt, dass ein Unfall vorliegt, ggfls wurde schon im Werk etwas korrigiert / nachlackiert.

Ich würde einfach entspannt durch die Hose atmen und das vom Händler reparieren lassen, dazu hat er sich ja bereit erklärt.

Im Gegensatz zu den Forumsexperten sagt der Gutachter (der das Auto bei Leasingrückgabe angesehen hat), dass das Auto zwar nachlackiert, aber unfallfrei ist. Aber was weiß schon so ein Gutachter.

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