V70 zugelassene Reifengröße
Servus,
im Fahrzeugschein und im EG-Übereinstimmungsschein ist für meinen V70 D3 BW7980 die Größe 205/60 R16 eingetragen. Laut Herstellerbescheinigung sind jedoch nur 205/60 R16 zulässig. Ich habe das Auto gebraucht gekauft, dabei waren 17-Zoll-Volvo-Rex-Felgen mit 225/50/17-Sommerreifen. Das Auto hat die Summum-Ausstattung und damals hat man die 17-Zoll-Rex-Felgen mit dem Auto bekommen, soweit ich weiß? Wenn ja, warum sind diese dann nicht im Fahrzeugschein eingetragen? Sind sie überhaupt zugelassen? Oder ist eine Zulassung durch den TÜV erforderlich? Zweite Frage: Darf ich die Naos Felgen 30666081 mit 225/55 R16 fahren oder sollen die auch zugelassen/eingetragen werden? Vielen Dank schonmal.
31 Antworten
Zitat:
@T5-Power schrieb am 25. Mai 2025 um 22:45:01 Uhr:
Von MLX.
Kann man sich recht gut darauf verlassen.
Ja, aber wie gesagt, diese Größen sind im Fahrzeugschein oder sonstwo nicht eingetragen. Diese Reifengrößen sind auf vielen Internetseiten zu finden wie bei deinem Beispiel. Technisch gesehen darf man anscheinend mit diesen fahren. Die Frage ist aber, ob sie trotzdem irgendwo eingetragen werden sollen. Ich denke, man sollte am besten immer eine schriftliche Bestätigung des Herstellers oder des TÜV haben.
Jede Ordnungsbehörde hat Zugriff auf solche Daten,auch natürlich die Prüforganisationen.Mach Dir da mal nicht zu sehr Gedanken drum.
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Zitat:
@Knoppers777 schrieb am 26. Mai 2025 um 00:27:06 Uhr:
Ja, aber wie gesagt, diese Größen sind im Fahrzeugschein oder sonstwo nicht eingetragen. Diese Reifengrößen sind auf vielen Internetseiten zu finden wie bei deinem Beispiel. Technisch gesehen darf man anscheinend mit diesen fahren. Die Frage ist aber, ob sie trotzdem irgendwo eingetragen werden sollen. Ich denke, man sollte am besten immer eine schriftliche Bestätigung des Herstellers oder des TÜV haben.
Hast du keine Coc-Papiere?
Zitat:
@aktuar schrieb am 26. Mai 2025 um 13:40:27 Uhr:
Hast du keine Coc-Papiere?
wie gesagt, da ist auch nur eine Reifengröße eingetragen. Vg
Mach doch da nicht so eine Wissenschaft draus.
Du bist doch nicht der Erste,der nur eine Größe eingetragen hat.
Es ist bei ALLEN Zulassungsbescheinigungen so.
Du wirst mit dieser einen Größe nirgendwo Probleme bekommen und alle zulässigen Größen wurden doch nun auch schon mehrfach genannt.
Hallo, ich stand vor einiger Zeit auch vor einer ähnlichen Frage. Bei mir ist auch bloß eine Reifengröße, 16“, in den Papieren eingetragen. Bis letztes Jahr hatte ich 19“ deauf und seit diesem Jahr sind es 18“. Aber auch da gibt es je nach Baujahr unterschiede.
Eventuell hilft Dir ja dieser Thread etwas weiter.
https://www.motor-talk.de/forum/reifengroesse-v70-2-4d-t7558313.html?highlight&page=1#post66373259
Jeder TÜV oder Reifenhändler kann anhand der Schlüsselnummer, EG Nummer oder VIN die zulässigen Radreifen Kombinationen sagen.
Ich weiß, ihr wollt helfen vielen Dank dafür, aber ich glaube, ihr habt nicht verstanden, was ich frage. Technisch gesehen kann man mit oben genannte Reifen/Felgen fahren, das ist ja okay. Aber soll man sie trotzdem eintragen lassen? Soweit ich weiß, muss man nicht eintragen lassen, wenn es eine ABE gibt. Wo finde ich übrigens die ABE für Volvo REX oder Naos FELGEN? Weiß das vielleicht jemand?
hier ist übrigens die Antwort von Volvo.
"vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihr Fahrzeug wurde werkseitig mit der Reifenspezifikation 205/60 R16 ausgeliefert. Diese Dimension ist auch in den Fahrzeugpapieren vermerkt und somit ohne weitere Nachweise zulässig.
Wenn Sie eine andere Reifengröße verwenden möchten, ist dafür entweder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erforderlich oder eine Einzelabnahme durch eine anerkannte Prüfstelle (z. B. TÜV oder DEKRA). Nur so kann die neue Reifengröße offiziell in die Fahrzeugpapiere nachträglich eingetragen werden. Ohne eine der genannten Genehmigungen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Sollte für Ihre aktuelle Bereifung keine ABE vorliegen, empfehle ich Ihnen dringend, entweder auf Räder mit gültiger ABE für Ihr Fahrzeug zu wechseln oder eine Einzelabnahme durchführen zu lassen.
Warum die aktuellen Räder nicht eingetragen sind müssten Sie bitte beim Vorbesitzer in Erfahrung bringen. Das können wir leider nicht beantworten.
Bezüglich Ihrer Frage zu den Naos-Felgen: Wenn diesen eine ABE beiliegt, in der Ihr Fahrzeug explizit aufgeführt ist, dürfen sie verwendet werden. Ist das nicht der Fall, ist auch hier eine Einzelabnahme beim TÜV erforderlich.
Die Reifengröße 205/60 R16 hingegen darf wie gesagt ohne ABE oder Einzelabnahme gefahren werden.
Wir empfehlen Ihnen den nächstgelegenen Volvo Händler aufzusuchen dieser wird Sie mit Rat und Tat unterstützen.
Kontaktieren Sie uns gerne erneut falls noch weitere Fragen offens ein sollten."
Hallo,
Ich habe nebengwerblich einen Reifenservice. Wenn Du möchtest, schicke mir eine Nachricht und ich kann Dir alle zulässigen Rad-/Reifenkombinationen zukommen lassen für Dein Fahrzeug. Ich brauche hierfür Deine Schlüsselnummern und die Erstzulassung.
Gruß
Ich würde die offizielle Volvo Antwort als KI Mist verstehen. Es ist direkt gelogen zu schreiben „ Warum die aktuellen Räder nicht eingetragen sind müssten Sie bitte beim Vorbesitzer in Erfahrung bringen. Das können wir leider nicht beantworten.„ da Volvo selbst (und alle anderen Marken auch) die reduzierte Eintragung gem StVO Novelle veranlasst ….
Zum anderen ist es auch nicht korrekt auf eine gültige ABE für nicht eingetragene Räder hinzuweisen, da für OEM Räder keine ABE vorhanden sind. Oft ist nicht mal eine Aussage zur Traglast eines OEM Rad erhältlich.
Wenn man sich mit Volvo OEM Felgen und den für das Fzg / Bj / Modell passenden Reifenauswahl gem. Liste hält, ist alles auch ohne nicht existente ABE ok.