v70 Motorschaden

Volvo 850 LS/LW

ich habe meinen v70 seit November 2003, lückenloses Inspektionsheft, mit 165000 gekauft, heute hat er 179.000 km. Vergangenen Donnerstag bin ich mit Motorschaden auf der Autobahn liegen geblieben. Diagnose der Volvowerkstatt: Wasserpumpe festgelaufen Zahnriemen übergesprungen, Ventile auf Kolben geschlagen auf zwei Zylindern keine Kompression. Reparaturvorschlag AT-Motor, 4800,- Euro.
Laut Wektatt ist die Wasserpumpe die Schwachstelle bei dem Motor, deshalb hat Volvo sich von dem Motor verabschiedet. Der Gebrauchtwagenhändler, der mir den Wagen verkauft, sagt Pech. der Schaden läge nicht im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht.
Was ratet ihr mir?

20 Antworten

Das der Händler erstmal abblockt ist bei dem Wert ja fast logisch.

Les dir mal genau deinen Kaufvertrag durch, was da drin steht. Ich kenne es nur so, dass Du beim Kauf eines Gebrauchtwagens 1 Jahr Garantie hast, wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird (z.B. Bastlerauto oder so )

Bei dem "Streit"wert würde ich fast mal zum Anwalt gehen und mich beraten lassen, wie die Rechtslage ist. 4800 Euronen ist ne Menge Geld, wenn mans selber bezahlen muss.

Ciao,

Eric
PS: Schreib mal, wie´s ausgegangen ist.

Hallo Frajo,

Eric hat recht: 1 Jahr Garantie. In den ersten sechs Monaten liegt dabei die Beweislast beim Händler (wie in Deinem Fall). Also er muss nachweisen, dass der Fehler noch nicht zum Zeitpunkt des Verkaufs an Dich vorlag. Nach diesen sechs Monaten, müsstest Du nachweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag.

Da Du noch nicht so viele KM zurückgelegt hast, denke ich, dass Du gute Chancen hättest. Aber hol Dir auf jeden Fall rechtlichen Beistand!!

Ich wünsche Dir viel Erfolg und kann mir gut vorstellen, wie Du Dich fühlst. Hatte bei meinen beiden letzten Autos (keine Volvos) auch richtig Pech: 1xAutomatikgetriebe kaputt, danach Motorschaden durch gebrochene Kurbelwelle...

Gruß, Mathias (VFL)

ich will ja euren optimismus nicht schmälern, aber erstens heißt das nicht garantie (die ist niemals gesetzlich vorgeschrieben sondern eine freiwillige leistung) sondern gewährleistung, und zweitens trifft diese gewährleistung für eine plötzlich steckengebliebene wasserpumpe nach 14000km laufleistung seit dem kauf sicher nicht zu. die gewährleistung deckt leider nur verdeckte mängel ab, die schon zum zeitpunkt des kaufs vorhanden waren, aber nicht aufgefallen sind. ein defekt an der wapu ist leider ein plötzlich auftretender schaden, den man weder voraussehen noch 14000km vorher erahnen kann, so gesehen wird sich der händler in diesem fall freispielen können (die wapu war ja bis vor dem festgehen noch in ordnung, so hilft auch die sogenannte beweislastumkehr nichts).
leider, in diesem fall hat man einfach pech gehabt!
lg martin

Wasserpumpe tauschen

Hab es befürchtet.
Kann ich ja nur hoffen, dass sich bei der Instansetzung eine andere Ursache herausstellt. Was könnte eine solche sein?
Reicht im Verfahren, die Auskunft der Motoreninstandsetzungsfirma?
Noch was:
Wenn im Inspetktionsheft steht: 90.000 alle Nebenagregate tauschen, muss der Händler als Fachmann auch nicht darauf achten, dass das auch geschehen ist, zumal bekannt ist, dass die als Achilissehne bei dem Motor gilt?

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Ja, wenn du schriftlich im kaufvertrag bestätigt hast, dass alle services planmäßig durchgeführt wurden, und sich nun herausstellen sollte, dass die wapu deshalb eingegangen ist, weil sie eben nicht planmäßig getauscht wurde, dann könntest du eine chance haben, zumindest auf eine kostenbeteiligung deines händlers. nur das problem ist und bleibt halt immer der nachweis... gewährleistungsansprüche können nur gerichtlich erwirkt werden, und du kannst dir denken, in welche länge sich so eine sache ziehen kann, wenn der händler sich stur stellt. wenn du eine gute rechtsschutzversicherung hast, könntest du es ja wagen. da solltest du aber vorher einen anwalt konsultieren, der sich mit solchen dingen auskennt und auch einen guten sachverständigen bei der hand hat.
lg martin

Anwaltin

Rechtschutzversicherung: Bruderhilfe.
Meine Anwältin hat die Verhandlungen mit dem Händler geführt, nachdem der mir gesagt hatte, es handle sich um Gewährleistung, nicht um Garantie. Sie will auch einen Sachverständigen. Ich habe auch mit einem gesprochen. Der sagte allerdings, es mache nur Sinn im Zuge eines Beweissicherungsverfahrens und wie du schon sagst, das dauert zu lange. Ich brauche das Auto täglich. Außerdem verstehe ich nicht, warum ich einen Sachverständigen einschalten muss, wenn z.B. die Instandsetzungsfirma und die Volvo Werkstatt sagen. die Wasserpumpe war die Ursache für den Exitus, anderseits aus dem Inspektionsheft hervorgeht, dass die Pumpe nicht gewechselt wurde und der Händler sich nicht gekümmert hat, weder vor dem Verkauf, ist sie gewechselt, noch nach dem Schadenseintritt (trotz anwaltlicher Aufforderung zu reagieren und gemäß eigener Anregung einen Sachvertändigen zu schicken).
Ist dann nicht die Umkehr der Beweislast fällig?

Selbst wenn jedes Service durchgeführt wurde, die Wasserpumpe wird planmäßig nicht gewechselt, sondern nur auf eigenen Wunsch des Kunden.

Zu deinem ersten Posting noch:
"Die Wasserpumpe ist eine Schwachstelle, deshalb hat Volvo sich auch von dem Motor verabschiedet"
Wer hat dir denn das verklickert? Was hat die Wasserpumpe mit dem Motor zu tun? Und um welchen Motor handelt es sich dabei, von dem sich Volvo angeblich verabschiedet haben soll?

Zitat:

Original geschrieben von Flabian


Selbst wenn jedes Service durchgeführt wurde, die Wasserpumpe wird planmäßig nicht gewechselt, sondern nur auf eigenen Wunsch des Kunden.

Zitat:

frajo: im Inspektionsheft steht aber, dass die Nebenagregate bei 90.000 km gewechselt werden sollen.

Zu deinem ersten Posting noch:
"Die Wasserpumpe ist eine Schwachstelle, deshalb hat Volvo sich auch von dem Motor verabschiedet"
Wer hat dir denn das verklickert? Was hat die Wasserpumpe mit dem Motor zu tun?

Zitat:

frajo: über die Wasserpumpe läuft der Zahnriemen, wenn sie blockiert, geht der kaputt.

Und um welchen Motor handelt es sich dabei, von dem sich Volvo angeblich verabschiedet haben soll?

frajo: die Volvo-Werkstatt hat mir das verklickert.
Es handelt sich um den TDI, der meines Wissens bis 2000 verbaut wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Flabian


Wer hat dir denn das verklickert? Was hat die Wasserpumpe mit dem Motor zu tun?

frajo: über die Wasserpumpe läuft der Zahnriemen, wenn sie blockiert, geht der kaputt.

Ach was. ;-)

Zitat:

Original geschrieben von frajo


frajo: die Volvo-Werkstatt hat mir das verklickert.
Es handelt sich um den TDI, der meines Wissens bis 2000 verbaut wurde.

Ja, der wurde ersetzt durch den D5. Aber nicht wegen der Wasserpumpe des TDI.

Zitat:

Original geschrieben von Flabian


Ach was. ;-)

frajo: hört sich ja an als bezweifeltest du das. Ich berufe mich auf den Schrauber in der Werkstatt "Ich mache Volvos seit 20 Jahren"

Zitat:

Original geschrieben von Flabian


Ja, der wurde ersetzt durch den D5. Aber nicht wegen der Wasserpumpe des TDI.

frajo: weswegen wurde er nach deinen Infos ersetzt?

Zitat:

Original geschrieben von frajo


frajo: hört sich ja an als bezweifeltest du das. Ich berufe mich auf den Schrauber in der Werkstatt "Ich mache Volvos seit 20 Jahren"

frajo: weswegen wurde er nach deinen Infos ersetzt?

Nein, natürlich bezweifle ich das nicht, das stimmt schon mit der Wasserpumpe. Aber denkst du, man entwickelt einen ganzen Motor von Grund auf neu, weil ein Nebenaggregat wie die Wasserpumpe öfter mal kaputtgeht?

Der TDI war veraltet, die Konkurrenz hinsichtlich Laufruhe schon weit voraus. Es war höchste Zeit den TDI zu ersetzen, Audi verbaute denselben Motor seit den frühen ´90ern und ersetzte ihn ~´97(?) durch einen Sechszylinder TDI.

Zitat:

Original geschrieben von Flabian


Nein, natürlich bezweifle ich das nicht, das stimmt schon mit der Wasserpumpe. Aber denkst du, man entwickelt einen ganzen Motor von Grund auf neu, weil ein Nebenaggregat wie die Wasserpumpe öfter mal kaputt geht?

- Wenn die Wasserpumpe konstruktonsbedingt über den Zahnriemen läuft, dann denke ich, dass das alleine ein Grund sein kann, einen anderen Motor zu verbauen.

- Wenn das mit der Wasserpumpe stimmt, wie du sagst, dann habe ich doch gute Aussichten, wenn der Händler entgegen dem Inspektionsheft, sich nicht gekümmert hat, oder?

Zitat:

Original geschrieben von frajo


- Wenn das mit der Wasserpumpe stimmt, wie du sagst, dann habe ich doch gute Aussichten, wenn der Händler entgegen dem Inspektionsheft, sich nicht gekümmert hat, oder?

Nein, ganz im Gegenteil. Ich habe geschrieben, der Austausch der Wasserpumpe ist im Inspektionsplan NICHT vorgesehen.

Zitat:

Original geschrieben von Flabian


Nein, ganz im Gegenteil. Ich habe geschrieben, der Austausch der Wasserpumpe ist im Inspektionsplan NICHT vorgesehen.

Was steht denn dazu in deinem Inspektionsheft?

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