V60 II - mehr Licht verpassen... Fernzusatzscheinwerfer oder LightBar

Volvo

Bei meinem V60 II kommt etwas Langeweile auf.
Beim TÜV heute gefragt - Fernzusatzscheinwerfer hinter den Grill darf ich nicht setzen...

Also nur noch 2x Fernzusatzscheinwerfer sichtbar davor planzen ist legal.

Frage: gilt eine LightBar als Fernzusatzscheinwerfer?

Sowas wäre unter dem Kennzeichen oder im Unterem Lufteinsatz stimmig.

Und zusätzlich: Was ist mit meinem Fernlichtassistenten - muss der tot gelegt werden per Software?

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3 Antworten

Hi,

ich kenne diese Fragestellung von meinen Offroad-Kollegen. So ganz einfach ist das nicht, hier gibt es von Hella einige Infos dazu: https://www.hella.com/.../

Zusätzlich empfehle ich immer, sich im Landwirtschaftsbereich nach Scheinwerfern umzuschauen - gut und oft deutlich günstiger als bei Tunern/Offroad-Shops. FK-Söhnchen ist eine gute Quelle. Und die haben auch zusätzlich hier im PDF mal die zu beachtenden Dinge zusammengefasst: https://www.fk-soehnchen.de/.../...einwerfer_mit_strassenzulassung.pdf

WICHTIG: Du wirst ziemlich sicher bei jeder Polizeikontrolle und bei jeder TÜV-Abnahme nachweisen müssen, dass alles korrekt verbaut ist. UND du wirst ziemlich sicher auf TÜV-Prüfer und Polizisten treffen, die dazu eine andere Meinung haben. Daher sieh zu, dass du Unterlagen, Nachweise usw. zu den Scheinwerfern an Bord hast und auch die Gesetzeslage dokumentiert hast. Ersparst dir damit Diskussionen.

Zu deinen konkreten Fragen:
- Eine Lightbar kann ein Fernscheinwerfer sein, wenn sie das entsprechende ECE-Zeichen "ECE R112" trägt. Und NUR dann.
- Der Fernlichtassistent könnte auf Grund des starken Lichts Probleme machen, nach meiner Einschätzung kannst du ihn dann eben "nur" nicht mehr richtig nutzen. Ich würde auf jeden Fall die Zusatzscheinwerfer zusätzlich abschaltbar machen.

Schönen Gruß
Jürgen

Guten Morgen,

Jürgen hat es schon richtig bemerkt, daß man sich im Vorfeld so wie Du auch über bestehende Gesetze und Vorschriften informiert. Meines Wissens musst Du in der Schweiz die Lampe tagsüber bei Nichtgebrauch abdecken.
Eine Lightbar mit nur einer einfachen ECE Zulassung ist ebenfalls nicht legal. Ich habe mich im vorletzten Jahr für die Lightbar von Lazer Lamps entschieden und in einem Spezialbetrieb einbauen lassen (doppelte ECE Zulassung). Ich habe einen zusätzlichen An- und Ausschalter links vom Lenkrad im kleinen Ablagefach. Übrigens funktioniert der Fernlichtassistent auch weiterhin -> die Lightbar schaltet sich dann einfach aus.
Strittig könnte maximal die Referenzzahl werden.
Ich habe diese Lightbar:
https://shop.genesis-import.de/.../...r-e-kennze-ll--0l18--dbl--lnr--e
Hier noch etwas von mir bei MZ:
https://www.motor-talk.de/.../...-v90-cc-b5-ultimate-t7314346.html?...

Gruß,
Peter

Bei Zusatzfernscheinwerfer gibt es immer noch die Vorgabe, dass diese paarweise montiert werden müssen. Daher muss es eine Lightbar sein, die zwei Segmente haben muss (auch wenn es bautechnisch nur ein Bar ist). Zusätzlich darf die Gesamtreferenzzahl 100 aller Scheinwerfer nicht überschreiten.
Ich hatte eine Lightbar mit Zulassung an meinem XC70 montiert. Jedoch zusätzlich mit Schalter, so dass ich die Bar auch ausschalten konnte. Damit hatte ich nie Probleme beim TÜV.
Auch hatte ich nie Polizeikontrollen, wo das beanstandet wurde.
Als „Schlupfloch“ könnte man auch eine Bar ohne Zulassung als „Arbeitsscheinwerfer“ montieren. Dann ist der Zusatzschalter jedoch Pflicht und ein Einsatz im normalen Straßenverkehr jedoch nicht zulässig.

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