V300d NEUWAGEN MBUX auf Grund Corona Abzugeben

Mercedes V-Klasse 447

Hallo zusammen... Freitag ist meine eigentlich lang ersehnte Vau gekommen... Leider hat sich zwischen der Bestellung und der Lieferung so einiges (Corona) verändert. Somit biete ich hier schweren Herzens meine NAGEL NEUE NICHT angemeldete Vau 300d zur Übernahme ab MB Düsseldorf an. Gewinn möchte ich nicht machen, aber halt natürlich auch keinen Verlust. Wenn also einer von euch jetzt sofort eine Vau haben möchte, hier die einmalige Chance... Preis 73.500€ (bei mobile steht 75.500 weil ja alle immer sagen: Was ist letzte Preis...)

https://suchen.mobile.de/.../details.html?...

Oder Mobile.de Inserat suche Nr.: 300027559

oder einfach PN hier, dann gibts das komplette Daten Blatt!

V300d innen 1
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Zitat:

@spargeljo schrieb am 2. Juni 2020 um 10:53:46 Uhr:


Ohne Verlust wirst Du aus der Sache nicht raus kommen. Überleg Dir, oder frag nach, was Du an MB zahlst, wenn Du vom Kauf zurück treten würdest und gib die Hälfte davon als Nachlass für Deinen Privatverkauf. Sonst bekommst Du ihn nicht los.

Wahrscheinlich hast du recht nur MB nimmst 20% auf NP ... da kann ich den Wagen dann auch ein Jahr fahren und als Gebrauchten weiter verkaufen. Bei der wert Stabilität des V kommt das dann am Ende plus minus null. Wenn ich mit den Jahreswagen Markt so anschaue ist das echt krass was da noch aufgerufen wird (selbst alte Command Fahrzeuge von 18/19 kosten da noch gut 65.000€) Deshalb das Angebot. Wenn jetzt einer den Wagen haben will toll für zwei Parteien. Wenn nicht wird der gute am 15.06 angemeldet. Dann ist das halt so. Und dann freue ich mich halt darüber! Ist ja nicht so als hätte ich ihn unüberlegt bestellt... nur diesen Corona Quatsch konnte man die man im Dezember nicht absehen....

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Und was ist, wenn ich jetzt einen Bestelle (wegen der 6.000 Euro) und er dann erst kurz nach der Förderzeit ausgeliefert wird?

Hat sich nun erledigt, gefördert werden also nur e-Autos.

Was hat sich erledigt? Ist der Wagen verkauft?

Hat sich nun erledigt, gefördert werden also nur e-Autos.

sorry:

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 4. Juni 2020 um 07:32:22 Uhr:


Und was ist, wenn ich jetzt einen Bestelle (wegen der 6.000 Euro) und er dann erst kurz nach der Förderzeit ausgeliefert wird?
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Subventionen und Förderungen sind der Feind der Innovation.

Zitat:

@AblaBix schrieb am 4. Juni 2020 um 19:05:48 Uhr:


Subventionen und Förderungen sind der Feind der Innovation.

Viel schlimmer noch wenn etwas gefördert wird was nicht nachhaltig ist... siehe "wo kommt der Strom für die ganzen E Autos denn her"

Mal ne frage... wenn es jetzt zu dem Konjunktur Paket kommt bzw das ist ja durch und ab 1.7 nur noch 16% mwst fällig sind was ist dann dafür Grundlage? Kaufdatum erstes Rechnungs Datum Fahrzeug Übernahme und zahlungs Termin oder was? Geht ja „nur“ um 3 Wochen aber halt auch um 2300€

Logischerweise müsste das Datum der Rechnungsstellung entscheidend sein. Es sei denn, der Gesetzgeber baut da noch so manchen Sonderfall ein...

Gruß
Befner

Zitat:

@McLanahan schrieb am 5. Juni 2020 um 09:41:14 Uhr:


Mal ne frage... wenn es jetzt zu dem Konjunktur Paket kommt bzw das ist ja durch und ab 1.7 nur noch 16% mwst fällig sind was ist dann dafür Grundlage? Kaufdatum erstes Rechnungs Datum Fahrzeug Übernahme und zahlungs Termin oder was? Geht ja „nur“ um 3 Wochen aber halt auch um 2300€

Vom Gesetz her ist grundsätzlich das Leistungsdatum maßgebend. (wir gehen mal von Sollversteuerung aus)

Lieferung am 30.06. = 19%, auch wenn die Rechnung erst im Juli oder August geschrieben wird.
Lieferung am 31.12. = 16%, auch wenn die Rechnung erst im Januar oder ... geschrieben wird.

Die Ust wird ja auch ohne Rechnungserstellung fällig.

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13.html

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 5. Juni 2020 um 10:05:39 Uhr:


Vom Gesetz her ist grundsätzlich das Leistungsdatum maßgebend. (wir gehen mal von Sollversteuerung aus)

Lieferung am 30.06. = 19%, auch wenn die Rechnung erst im Juli oder August geschrieben wird.
Lieferung am 31.12. = 16%, auch wenn die Rechnung erst im Januar oder ... geschrieben wird.

Die Ust wird ja auch ohne Rechnungserstellung fällig.

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13.html

Super vielen Dank für die schnelle Antwort... bedeutet im nicht Steuer Fach Jargon für mich: Auto im Dezember 19 bestellt... Kaufvertrag unterzeichnet am selben Tag. Bedeutet für mich wenn ich jetzt die Übernahme und Anmeldung und Zahlung in den Juli, also nach dem 1.7 vertage, dann gibt die neue mwst von 16%...?

Bin leider null in dieser Sprache drinnen

VIELEN VIELEN DANK

Korrekt.

Wenn du dir deine Bestellung ansiehst, da steht dann auch etwas von "zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Ust" oder so ähnlich.

Ich sehe gerade, bei mir stand "zzgl. USt, z.Zt. 19%".

Also doch die Umsatzsteuer am Tag der Auslieferung?
Jörg

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 5. Juni 2020 um 12:39:53 Uhr:


Wenn du dir deine Bestellung ansiehst, da steht dann auch etwas von "zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Ust" oder so ähnlich.

Ich sehe gerade, bei mir stand "zzgl. USt, z.Zt. 19%".

Schreibe ich doch die ganze Zeit.

Zitat:

@McLanahan schrieb am 5. Juni 2020 um 11:52:47 Uhr:



Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 5. Juni 2020 um 10:05:39 Uhr:


Vom Gesetz her ist grundsätzlich das Leistungsdatum maßgebend. (wir gehen mal von Sollversteuerung aus)

Lieferung am 30.06. = 19%, auch wenn die Rechnung erst im Juli oder August geschrieben wird.
Lieferung am 31.12. = 16%, auch wenn die Rechnung erst im Januar oder ... geschrieben wird.

Die Ust wird ja auch ohne Rechnungserstellung fällig.

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13.html

Super vielen Dank für die schnelle Antwort... bedeutet im nicht Steuer Fach Jargon für mich: Auto im Dezember 19 bestellt... Kaufvertrag unterzeichnet am selben Tag. Bedeutet für mich wenn ich jetzt die Übernahme und Anmeldung und Zahlung in den Juli, also nach dem 1.7 vertage, dann gibt die neue mwst von 16%...?

Bin leider null in dieser Sprache drinnen

VIELEN VIELEN DANK

All deine aufgeführten Punkte sind nicht relevant, sondern nur wann Mercedes die Rechnung erstellt. Und darauf hast du nur bedingt Einfluss. Das solltest du daher explizit mit deinem Verkäufer klären. Zum Monatsende und nun auch noch Quartalsende sollten alle gelieferten Fahrzeuge fakturiert werden. Du hast laut AGB eine zeitlich begrenzte Abnahmepflicht. Daher müsste das dann manuell gesteuert werden, falls möglich.

Gruß
Befner

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