V-Klasse und Verkehrszeichen 264 (Verbot über 2m Breite) in der Praxis Autobahn
Hallo zusammen,
bin neu hier und habe noch keine Erfahrung mit V-Klasse sammeln können ausser der Probefahrt.
Meiner wird Anfang August geliefert.
Frage an die V- Fahrer aus der Praxis bzgl. Autobahn-Baustelle-linke Spur.
De jure ist klar, was das Verkehrszeichen 264 (Verbot für Fahrzeuge mit Gesamtbreite über 2,00m) bedeutet, auch was die Konsequenzen betrifft, falls es scheppern sollte.
Die Realität sieht ja leider so aus, dass in Baustellen häufig die rechte Spur stehenderweise von LKWs geblockt wird und es nur auf der linken Fahrbahn bei den PKW`s einigermassen vorwärts geht. Ich fahre ca 3.-4.000 km pro Monat Autobahn mit dementsprechend derzeit unzählige Baustellen bzw. Fahrbahnverengungen (die A3 lässt grüßen).
Die V-Klasse hat mit Spiegel 2,25m Gesamtbreite....wie ist Eure praktische Erfahrung mit der V-Klasse in Autobahnbaustellen ? Linke Fahrbahn nach dem Prinzip try and error oder lieber rechts zu den LKWs einordnen und dafür stop-and-go ?
Funktioniert die Distronic auch in einer engen Baustelle mit der Fahrbahnbegrenzung etc. oder verzichtet man besser darauf?
Laut Verkäufer ist natürlich alles kein Problem...
Danke im voraus für Eure Info`s aus der Praxis !
Beste Antwort im Thema
Absolut absurd dieser Aufwand, vor allem, wenn kein Schaden entstanden ist . Und in Hamburg regiert dereeil ungestraft der Mob auf der Strasse, darf ungestraft geplündert, randaliert, private Autos abgefackelt, Polizisten mit Stahlkugeln beschossen werden. Und die Staatsmacht zieht sich dort zurück anstatt für Ordnung zu sorgen.
Aber stattdessen schön bei arbeitenden, brav steuerzahlenden Autofahrern den Aufwand für eine Breitenmessung in der Baustelle zu erbringen, diese Kapazitäten sind dann doch vorhanden. Unfassbar. Sollen sich mal lieber um Drängler, Nötigung und Raser auf der Autobahn kümmern.
62 Antworten
@Momo7
Da wäre ich sehr vorsichtig.
264 bezieht sich auf die tatsächliche Breite mit allen Aufbauten (also auch mit Spiegeln).
Dieses Maß ist in den KFZ Zulassungsbescheinigungen so nicht angegeben.
Auch nehme ich an, wenn die Fahrzeuge mittlerweile Schilder erkennen, kann die PC- Auswertung sicher auch die PKW Breite erkennen. Der Verwaltungsaufwand müsste eher beim Falschparken höher sein.
Andersrum. Wenn ich hier links, oder allgemein zu schnell fahre, muss ich mich nicht über das Knöllchen ärgern, sondern einfach überweisen. Ich mache das ja schließlich aus kurzer Unachtsamkeit und ohne Vorsatz. Sonst bin ich gleich in anderen Größenordnungen.
Gruß
ATBM
Zitat:
@ATBM schrieb am 7. Juli 2017 um 17:53:15 Uhr:
@Momo7
Da wäre ich sehr vorsichtig.
264 bezieht sich auf die tatsächliche Breite mit allen Aufbauten (also auch mit Spiegeln).
Dieses Maß ist in den KFZ Zulassungsbescheinigungen so nicht angegeben.
Auch nehme ich an, wenn die Fahrzeuge mittlerweile Schilder erkennen, kann die PC- Auswertung sicher auch die PKW Breite erkennen. Der Verwaltungsaufwand müsste eher beim Falschparken höher sein.Andersrum. Wenn ich hier links, oder allgemein zu schnell fahre, muss ich mich nicht über das Knöllchen ärgern, sondern einfach überweisen. Ich mache das ja schließlich aus kurzer Unachtsamkeit und ohne Vorsatz. Sonst bin ich gleich in anderen Größenordnungen.
Gruß
ATBM
Woher soll ich dann bitte die Breite wissen. Ein Leihfahrzeug hat keine Anleitung im Handschuhfach. Wegen der Fahrzeughöhe schaue ich auch immer in den Kfz-Schein und vergewissere mich, dass ich mit 193 cm Höhe nicht in ein Parkhaus mit 190 cm fahre.
Da stimmt doch was nicht im Staate Dänemark... 😉
Aber lassen wir es gut sein. Ich fahre ja meistens rechts, aber das geht doch etwas gegen mein Rechtsempfinden.
Das sind hier Grundsatzdiskussionen, z.B. die Fahrzeuge werden bekannterweise immer breiter - bei den Baustellen hat das aber offensichtlich noch kaum einer mitbekommen (zumindest in D, in anderen Ländern werden meist großzügigere Spuren gemacht). Anstelle einer Anpassung, die in den meisten Fällen sogar möglich wäre, stellen sie Schilder auf, die kaum einer kennt und dann wieder in die Staatskasse zahlen darf ...
Das stimmt nicht ganz. Geplant ist eine neue Verordnung, dass nach Möglichkeit die linke Spur für 2,2 m freigegeben wird. Sieht man auch immer öfter.
Ein interessanter Artikel dazu:
http://www.sueddeutsche.de/.../...-baustellen-das-wird-eng-1.2546299-2
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Wenn ich mich nicht irre, steht im Fahrzeugschein breite: 185cm, und soweit ich weiß zählen die Anbauteile (Spiegel) nicht dazu. So ist es z.b. auch bei einem Wohnwagen mit 2,5m breite, eine Markiese darf seitlich angebracht werden obwohl dann die zulässige gesamtbreite von eben 2,5 Meter überschritten wird! Habe ich mir vor kurzem beim TÜV erklären lassen...... im Falle eines Schadens kann es natürlich wieder anders aussehen?!
Absolut absurd dieser Aufwand, vor allem, wenn kein Schaden entstanden ist . Und in Hamburg regiert dereeil ungestraft der Mob auf der Strasse, darf ungestraft geplündert, randaliert, private Autos abgefackelt, Polizisten mit Stahlkugeln beschossen werden. Und die Staatsmacht zieht sich dort zurück anstatt für Ordnung zu sorgen.
Aber stattdessen schön bei arbeitenden, brav steuerzahlenden Autofahrern den Aufwand für eine Breitenmessung in der Baustelle zu erbringen, diese Kapazitäten sind dann doch vorhanden. Unfassbar. Sollen sich mal lieber um Drängler, Nötigung und Raser auf der Autobahn kümmern.
Guten Abend aus Hamburg...
Ich würde es mal nicht Schikane nennen, eher Unfall-Prävention. Und dies wahrscheinlich eher durch die ganzen Transporterfahrer hervorgerufen als durch unsere zierlichen V-Klassen. 🙂
Ich will hier wirklich nicht belehren,
Natürlich ist das bekannt, auch hier schützt Unwissenheit nicht.
z.B. https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/.../...n-breite-verkehrszeichen.php
Vorschriftzeichen nach Anlage 2 zu § 41 StVO
Verkehrszeichen 264 (Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen) tatsächlichen Breite (einschließlich Außenspiegel und Ladung)
Fahrzeuge dürfen übrigens bis 2,55m breit sein. Da gibt es zudem noch ganz viele Detailbestimmungen.
Ein Mitarbeiter von mir wurde vor vielen Jahren mal mit unserem LKW auf einer Straße überholt. Es kam zu einer richtig massiven seitlichen Kollision. Die Polizei hat meinem Mitarbeiter gleich eine Verwarnung ausgesprochen weil er über die Mittellinie gefahren sei. Wir haben später nachgemessen und konnten die Angaben der Polizei auch bestätigen. Nur… der Zug hatte eben die 2.55 Breite, die Straße im Unfallbereich zwischen den weißen Linien jedoch nur 4,70m. Da waren nicht nur die Beamten kleinlaut, sondern auch der PKW Fahrer, der auf einmal ein Verfahren wegen Verkehrsgefährdung am Hals hatte.
Anderes Beispiel:
Ich fahre viel mit Anhänger. Da ist doch Länge, Breite, und Höhe meistens von der Ladung abhängig. Ich kann doch mit dem offenen niedrigen Hänger nicht einfach eine 2.0m Durchfahrt nehmen wenn ich höher Lade.
Wenn ich an die Bußen in Österreich, Schweiz oder Schweden, aktuell „das flexible Bezahlen“ in Frankreich oder mir die Kosten im Staate Dänemark anschaue schaue ich „auf unsere Art“ immer noch sehr gelassen.
Gruß
ATBM
Zitat:
@Momo7 schrieb am 7. Juli 2017 um 21:45:20 Uhr:
Das stimmt nicht ganz. Geplant ist eine neue Verordnung, dass nach Möglichkeit die linke Spur für 2,2 m freigegeben wird. Sieht man auch immer öfter.Ein interessanter Artikel dazu:
http://www.sueddeutsche.de/.../...-baustellen-das-wird-eng-1.2546299-2
Das will ja auch keiner abstreiten, geplant ist aber nicht beschlossen und durchgeführt. Und wenn man die Pappenheimer kennt, zieht sich sowas Jahre hin.
Zitat:
...2x die Polizei überholt, keine Reaktion.
Die Polizei fährt ja auch Vito. Ist ja auch zu breit fffffg.-)
Gruß
Robbi
Interessantes Thema. Nach STVo gehört der V in Baustellen auf die rechts Spur, Punkt. Da die LKW dort i.d.R. sowieso eher schneller fahren als die normalerweise erlaubten 80 km/h ist das nicht einmal eine gravierende Einschränkung (kann sogar erholsam sein).
Auf die versicherungsrechtlichen Konsequenzen wurde hier bereits hingewiesen. Das kann einen bis ans Lebensende ruinieren - für vielleicht 90 Sekunden Zeitersparnis?!
Und vielen der anderen "Helden" die glauben dass sie es besser wissen und Regeln für sie nicht gelten wird man auch wieder begegnen, nämlich wenn man an denen vorbei fährt während sie auf den Bus warten...
Der V gehört nicht auf die rechte Spur in Baustellen. Nur dann, wenn es eine Beschränkung in der Breite gibt, und der V drüber liegt. Bei uns in der Umgebung ist das nicht der Fall und da fahre ich auch Links.
Aber hoffentlich nur links zum überholen und sonst - auch wenn der V nicht auf die rechte Spur gehört - rechts ;-)
Richtig toll finde ich nämlich in Baustellen immer die Experten, die zwar links fahren, sich aber am LKW aber nicht vorbeitrauen und sich natürlich auch außer Stande sehen, dann auf die rechte Spur zu wechseln, damit wenigstens andere überholen können.