V-Klasse und Verkehrszeichen 264 (Verbot über 2m Breite) in der Praxis Autobahn

Mercedes V-Klasse 447

Hallo zusammen,

bin neu hier und habe noch keine Erfahrung mit V-Klasse sammeln können ausser der Probefahrt.
Meiner wird Anfang August geliefert.

Frage an die V- Fahrer aus der Praxis bzgl. Autobahn-Baustelle-linke Spur.

De jure ist klar, was das Verkehrszeichen 264 (Verbot für Fahrzeuge mit Gesamtbreite über 2,00m) bedeutet, auch was die Konsequenzen betrifft, falls es scheppern sollte.

Die Realität sieht ja leider so aus, dass in Baustellen häufig die rechte Spur stehenderweise von LKWs geblockt wird und es nur auf der linken Fahrbahn bei den PKW`s einigermassen vorwärts geht. Ich fahre ca 3.-4.000 km pro Monat Autobahn mit dementsprechend derzeit unzählige Baustellen bzw. Fahrbahnverengungen (die A3 lässt grüßen).

Die V-Klasse hat mit Spiegel 2,25m Gesamtbreite....wie ist Eure praktische Erfahrung mit der V-Klasse in Autobahnbaustellen ? Linke Fahrbahn nach dem Prinzip try and error oder lieber rechts zu den LKWs einordnen und dafür stop-and-go ?

Funktioniert die Distronic auch in einer engen Baustelle mit der Fahrbahnbegrenzung etc. oder verzichtet man besser darauf?

Laut Verkäufer ist natürlich alles kein Problem...

Danke im voraus für Eure Info`s aus der Praxis !

Beste Antwort im Thema

Absolut absurd dieser Aufwand, vor allem, wenn kein Schaden entstanden ist . Und in Hamburg regiert dereeil ungestraft der Mob auf der Strasse, darf ungestraft geplündert, randaliert, private Autos abgefackelt, Polizisten mit Stahlkugeln beschossen werden. Und die Staatsmacht zieht sich dort zurück anstatt für Ordnung zu sorgen.
Aber stattdessen schön bei arbeitenden, brav steuerzahlenden Autofahrern den Aufwand für eine Breitenmessung in der Baustelle zu erbringen, diese Kapazitäten sind dann doch vorhanden. Unfassbar. Sollen sich mal lieber um Drängler, Nötigung und Raser auf der Autobahn kümmern.

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Zitat:

@truesale schrieb am 17. Juni 2017 um 07:24:57 Uhr:


Es ist schon mal positiv zu wissen, dass die Distronic auch in Baustelle mit seitlicher Beplankung funktioniert, das ist in jedem Fall entlastend, auch wenn man selbstverständlich trotzdem aufmerksam bleiben muss. Bei meinem Touareg hat der Abstandsradar dort schlecht gearbeitet, er hat in Baustellen mit seitlicher Beplankung unpassend plötzlich beschleunigt u gebremst. War nur für freie Fahrt geeignet.

Auch ist das System in der Vau nicht frei von Fehlreaktionen. Ich benutze sie sehr oft, auch in der Stadt, was von Mercedes nicht empfohlen wird und habe schon 3-4 mal unberechtigte Bremsungen erlebt (allerdings noch keine unberechtigte Beschleunigung) . Die letzte gestern in Italien auf der Autobahn in der Baustelle auf der linken Spur habe ich 2 LKWs, die dicht hinter einander führen, überholt dabei bremste die Distronic bei dem 2. LKW plötzlich. Wenn man das schon kennt, erschreck man auch nicht. Wie weit das System dann abbremsen würde, weiß ich nicht, da ich dann gleich, mit Gas geben, übernehme.

Zitat:

@Vallrad schrieb am 17. Juni 2017 um 10:49:22 Uhr:



Zitat:

@truesale schrieb am 17. Juni 2017 um 07:24:57 Uhr:


Es ist schon mal positiv zu wissen, dass die Distronic auch in Baustelle mit seitlicher Beplankung funktioniert, das ist in jedem Fall entlastend, auch wenn man selbstverständlich trotzdem aufmerksam bleiben muss. Bei meinem Touareg hat der Abstandsradar dort schlecht gearbeitet, er hat in Baustellen mit seitlicher Beplankung unpassend plötzlich beschleunigt u gebremst. War nur für freie Fahrt geeignet.

Auch ist das System in der Vau nicht frei von Fehlreaktionen. Ich benutze sie sehr oft, auch in der Stadt, was von Mercedes nicht empfohlen wird und habe schon 3-4 mal unberechtigte Bremsungen erlebt (allerdings noch keine unberechtigte Beschleunigung) . Die letzte gestern in Italien auf der Autobahn in der Baustelle auf der linken Spur habe ich 2 LKWs, die dicht hinter einander führen, überholt dabei bremste die Distronic bei dem 2. LKW plötzlich. Wenn man das schon kennt, erschreck man auch nicht. Wie weit das System dann abbremsen würde, weiß ich nicht, da ich dann gleich, mit Gas geben, übernehme.

Ja das kenne ich auch, kommt ab und zu vor. Ist bei mir aber kein Vollbremsen. Beschleunigen hingegen wäre nicht so gut.

Ich bin mit meiner V-Klasse auch schon bei einigen Baustellen auf der linken Spur unterwegs gewesen, wo die 2,10 m als maximale Breite ausgeschildert waren. Probleme gab's keine, auch wenn die LKW in manchen Baustellen aufgrund einer ebenfalls sehr schmalen rechten Spur schon auf dem provisorischen Mittelstreifen fahren. Bei einer Baustelle mit 2,00 m Ausschilderung bin ich neulich rechts geblieben, da es links tatsächlich sehr eng aussah.
Der Vorteil bei der V-Klasse ist die Anbauhöhe der Außenspiegel bei engen Situationen, da die Spiegel höher liegen als die der meisten PKW und tiefer als die der meisten LKW und Lieferwagen.

Insgesamt verhalte ich mich bei Baustellenfahrten auch situationsabhängig. Bevor die linke Spur verwaist und ich mich auf der rechten Spur längere Zeit zwischen den LKWs einkeilen lassen muss, dann nehme ich auch kurzzeitig das Risiko der Überschreitung der Breitenbegrenzung in Kauf.

Guter Hinweis mit der Höhe der Aussenspiegel, denn die machen letztendlich das Kraut fett

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Ich mache das genauso wie Mazout. Liegt aber auch ein bisschen daran, dass ich bereits an zwei Verkehrsunfällen vorbeigefahren bin, in welchem ein PKW im Sandwich zwischen zwei LKW war... ich versuche daher grundsätzlich die rechte Spur zu meiden. Wenn es natürlich nicht passt oder zu heikel wird, fahre ich auch rechts rüber...

Zitat:

@Astra No.1 schrieb am 18. Juni 2017 um 22:23:03 Uhr:


dass ich bereits an zwei Verkehrsunfällen vorbeigefahren bin, in welchem ein PKW im Sandwich zwischen zwei LKW war.

Die Vorstellung drin zu sitzen ist nicht angenehm, zum Glück ist die Wahrscheinlichkeit nicht sehr groß.

Zitat:

@globalchameleon schrieb am 17. Juni 2017 um 10:27:11 Uhr:


...
Hier kann man sich wohl schlecht herausreden man hätte es nicht gewusst.
...

Ich habe den Wagen als Firmenwagen übernommen, in die Papier geschaut und da steht, dass er keine 2 Meter breit ist. Also fahre ich (unwissend) auch links.

Nur Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ist leider so.

Aber ich habe ohne Vorsatz gehandelt. Denn das kann bei Vorsatz die doppelte Strafe kosten.

Zitat:

@globalchameleon schrieb am 17. Juni 2017 um 10:27:11 Uhr:


Alles schön und gut mit dem links fahren.

Wenn was passiert bleibt man halt auf dem eigenen Schaden sitzen und je nachdem was passiert ist
wird sich die Versicherung auch das Geld für den Schaden am anderen zurückholen wegen grober Fahrlässigkeit.

Angstmacherei....
gute Versicherungspolicen für Kfz haben z.B. in den Bedingungen stehen:
"Wir verzichten Ihnen gegenüber auf unser Recht, die Leistung zu kürzen, wenn Sie den
Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben. Dies gilt nicht bei Entwendung des
Fahrzeugs oder wenn Sie den Schaden infolge des Genusses alkoholischer Getränke
oder anderer berauschender Mittel herbeigeführt haben; in diesem Fall werden wir unsere
Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen."

Und Regress im Haftpflichtfall ist meist auch begrenzt auf 5.000 €.
"In der Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw.
Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von
höchstens je 5.000 EUR beschränkt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten
Versicherungssummen die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen. Satz 1
und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung
(§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise von der Leistungspflicht befreit
sind."

Aus gegebenem Anlass: anbei ein Foto, welches mir die freundlichen Herrn in der grünen Uniform übersendet haben. Die blitzen in den Baustellen inzwischen nicht nur das Tempo und den Abstand, sondern auch die Breite. Vor dieser Baustelle stand das 264er Zeichen. Schon krass, dass die sich auch die Mühe machen die Typen auszulesen und auf Breite abzugleichen. Also demnächst bei Sichtkontakt Blitzanlage auf rechte Spur wechseln, auch wenn ihr garnicht zu schnell seid!!! Denke den Kollegen hinter mir hat's dann sicherlich auch erwischt. 20,- Verwarngeld aufgrund Nichtbeachtung der maximal zulässigen Breite

Zitat:

@G1979 schrieb am 7. Juli 2017 um 14:17:10 Uhr:


Vor dieser Baustelle stand das 264er Zeichen. Schon krass, dass die sich auch die Mühe machen die Typen auszulesen und auf Breite abzugleichen.

Wenn es um's Kasse machen bei Bürgern geht, dann wird der deutsche Beamte eifrig, selbst wenn die Bearbeitungsdauer den Ertrag vermutlich auffrisst.

Danke für den Tipp.

Bin mal gespannt, wann die Verwarngelder dafür angehoben werden. In den letzten Wochen hat man ja noch schnell so einige Strafenerhöhung beschlossen.

Schönes Farbfoto. Fast das sind schon die 20€ wert.

Aber wie erkläre ich meiner Partnerin, dass ich nicht alleine unterwegs war? Normalerweise wird der Beifahrerbereich doch geschwärzt?

Aber die spinnen. Was ein Aufwand.

Das würde ich einem Anwalt übergeben, weil in meinem Kfz Schein steht was anderes drin.

Bin wirklich kein Streithansel, aber da würde ich denen einen gewaltigen Verwaltungsaufwand bescheren.

Zitat:

@Momo7 schrieb am 7. Juli 2017 um 17:31:46 Uhr:


Aber die spinnen. Was ein Aufwand.

Das würde ich einem Anwalt übergeben, weil in meinem Kfz Schein steht was anderes drin.

Bin wirklich kein Streithansel, aber da würde ich denen einen gewaltigen Verwaltungsaufwand bescheren.

Du als Fahrzeugführer musst wissen, dass die Breite im Fahrzeugschein immer ohne Spiegel angegeben ist.
Mir wäre es das nicht wert, dafür einen Anwalt zu bezahlen. Eine Rechtschutz würde ggf die Kostenübernahme verweigern, aufgrund der extrem hohen Wahrscheinlichkeit, dass du verlierst.

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