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V-Klasse oder VITO - Unterschiede ?

Mercedes V-Klasse 447

Hallo,

wir wollen eine V-Klasse als Familienfahrzeug kaufen. Unser Sohn ist Rollstuhlfahrer, einen großen Hund haben wir auch und wenn wir in Urlaub wollen, wird es in meinem Fahrzeug (ML) zu eng. Der Hund muss dann in die Hundepension usw.

Ich habe heute mal unseren örtlichen Mercedeshändler besucht, der einen Vito Sondermodell Tourer Edition als Vorführwagen abgeben will.

Das Fahrzeug ist gut ausgestattet, der fehlende Teppichboden stört nicht (im Gegenteil bei dem Hund vielleicht sogar von Vorteil). Mit Ausnahme des Armaturenbretts habe ich erst einmal keine Unterschiede zu einer V-Version feststellen können.

Nun meine Frage. Gibt es unter dem Blech irgendwelche Unterschiede, die man so nicht erkennen kann, die aber im Nachherein einen deutlichen Unterschied im Fahrkomfort ergeben also z.B. anderes oder anders abgestimmtes Fahrwerk, vor allen Dingen Geräuschdämmung usw ?

Das Fahrzeug ist zugelassen 6/2017 und sieht aus wie neu.

Für entsprechende Hinweise - besonders auch auf die Punkte, auf die man unbedingt achten muß - bin ich sehr dankbar.

Gruß Rolf

Beste Antwort im Thema

Hallo Vitoderzweite,

hier als pdf die Informationen zum dämmen. Vielleicht hilft es Dir weiter.

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Kann ich nur bestätigen.

Die Drehsitze sind höher; sollte einen Unterschied machen.

Hallo, auch von mir noch ein / zwei Fragen: entspricht das Akkustikpaket der V-Klasse dem des Vito? Wenn ja, dürften doch beide was die Geräusche angeht identisch sein.

Wie schaut es mit dem Fahrwerk aus? Beim V ist expliziet das Agility Control Fahrwerk oder das Sportfahrwerk aufgeführt, beim Vito steht dazu nichts. Hat der Vito auch das agility control fahrwerk und falls nein, (worin) merkt man den Unterschied?

Wegen Navi: im Vito gibt es ein Becker Navi. Wie "schlägt" sich das im Verhältnis zu den Navis im V? Ich persönlich finde das Naviangebot im V aktuell unterirdisch. Keine Kopplung der Telefone (Apple Car Play, Android) und das Command Line ist bzg. des Preises, na ja. Wie schaut es mit Nachrüstnavis / Fremdherstellern aus? Beim V scheint es mir da wegen der Baurt keine Möglichkeit zu geben , beim Vito schon eher. Habt ihr für den Vito wg. Nachrüstnavis Empfehlungen?

Letzte Frage: was haltet ihr von der zweiflügeligen Hecktür? Besser als die "große" Klappe?

Gruß earens

Bei meinem Vito Bj 06/17 gab es kein Akkustikpaket.
Im Mixto auch kein Agility Fahrwerk, beim Tourer weiß ich es nicht.
Würde sagen für die Leistung des Fahrzeugs ist das normale Vito Fahrwerk völlig ausreichend
(wenn man mit der Bodenfreiheit klarkommt) ist aber nur meine persönliche Meinung.
Das Becker Navi ist im Tagesbrauch ok, aber vom Comfort schon eine Klasse schlechter als das (alte) Command.
Habe nach drei Vito mit Heckklappe jetzt erstmals die 2 Hecktüren,
sind halt viel einfach zu bedienen Nur der Regenschutz wie bei der Heckklappe fehlt.
Da werde ich mir aber noch was praktisches einfallen lassen.

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In der Regel macht die Heckklappe mehr Sinn als die Flügeltüren. Bei Bedarf git es Regenschutz beim Hantieren im Gepäckraum und die Sicht im Rückspiegel ist dank durchgängigem Heckfenster auch besser.

Dank der separat zu öffnenden Heckscheibe brauch die Heckklappe bei schneller Beladung auch nicht mehr Platz.

Ja das mit der besseren Sicht stimmt natürlich.
Nur die separat öffnende Heckscheibe gibt's beim Vito auch nicht

Die Heckscheibe beim Vito ist auch kleiner als die bei der V-Klasse.

Zitat:

@CPSLR schrieb am 29. September 2017 um 14:53:26 Uhr:


Als wir 2015 V-Klasse und Vito verglichen haben, gab es folgende Einschränkungen. Kannst ja mal prüfen, ob die weiterhin gelten und für Dich relevant sind.

- Erhöhung zulässiges Gesamtgewicht auf 3.200 kg führt beim Vito zu Einschränkung von Vmax auf 160km/h
- Distronic im Vito nicht verfügbar (war uns wichtig)

Bei ähnlicher Ausstattung sollte der Vito im jeden Fall deutlich günstiger sein.

Und wichtig: Frag mach Rabatten für behinderte Menschen. Ggf. muss Dein Sohn das Auto kaufen (auf dem Papier), aber das ist für Zulassung und den Alltag egal.

Widerspruch:
Vito 119 4x4
Ges.Gew: 3200 kg
Anhängelast 2500 kg
keine Geschwindigkeitseinschränkung (letzte Woche lt. Tacho 210 km/h :-) )

(hab das schon öfters gelesen - woher kommt dieses Gerücht nur? oder gibts ein spezielles Feature in der Konfiguration, die diese 160er-Beschränkung fordert?? )

Fan4Van

@ConnyCook, was nutzt die LKW- Zulassung, wenn das FA ihn als PKW besteuert? Liegt wohl im Ermessen des FA. Aber bei unserem FA, und auch im Nachbarkreis, werden sie als PKW besteuert.
Einziger Vorteil vielleicht noch die preiswertere Versicherung, bei gewerblicher Anmeldung. Hab mir nämlich jetzt eine V Klasse bestellt und musste feststellen, daß die Versicherung um einiges teurer ist, als beim VITO.

Für mich waren die technischen Ausstattungen der V Klasse ausschlaggebend, jetzt nicht mehr den VITO zu nehmen.
Ganz oben auf der Liste die(das?) Distronic. Dann das Armaturenbrett und die vielen anderen Unterschiede, wie ConnectME, Panoramadach, automatische Heckklappe, Burmeester Soundsystem usw.
Und durch ein Top Leasingangebot zahle ich sogar ca. 80€ weniger im Monat, als bei der 3-jahres Finanzierung des VITOs. Obwohl die V Klasse fast 15.000€ teurer ist.

Gruß Uwe

Zitat:

@Saufaus schrieb am 5. Oktober 2017 um 19:33:05 Uhr:


@ConnyCook, was nutzt die LKW- Zulassung, wenn das FA ihn als PKW besteuert? Liegt wohl im Ermessen des FA. Aber bei unserem FA, und auch im Nachbarkreis, werden sie als PKW besteuert.

Was meinst du damit? Was besteuert das örtliche Finanzamt an einem Auto?

@HiFi3j3, na die KFZ-Steuer. Mit LKW-Zulassung ist sie viel preiswerter als die PKW-Steuer. Aber seit ein paar Jahren kümmert es das FA nicht, ob er eine LKW-ZULASSUNG hat. Sie besteuern ihn als PKW und treiben so mehr Geld ein. Sie haben halt die Deutungshoheit und wem es nicht passt, der kann ja klagen. Es gibt da so ein Maß, daß die Nutzfläche größer sein muss, als die "Wohnfläche". Und das ist beim mittellangen Mixto nicht so. Da sind es etwa 50:50. Daher hab ich mich damit abgefunden. Letztendlich ist es ja sowiso nur "Linke Tasche, Rechte Tasche" am Jahresende kriegen sie es sowieso, ob nun als KFZ-STEUER oder als Einkommensteuer!

Gruß Uwe

Ach so. Normalerweise ist die KFZ Steuer aber Zoll-Sache und Bundeseinheitlich. Das örtliche Finanzamt hat damit nix zu tun. Daher kann könnte es lediglich an der Zulassungsstelle liegen, die da Unterschiede macht.

Naja, die Steuer ist schon einheitlich. Nur die Bewertung ob das jetzt ein LKW ist, weil es so in der Zulassung steht, oder ob es ein PKW ist. Immer nur aus steuerlicher Sicht gesehen. Die Zulassungsstelle macht, was der Hersteller in die Papiere schreibt. Beim MIXTO-Kauf fragt der Verkäufer ob man ne LKW- oder PKW- Zulassung will. Also sag ich: LKW. DIE Zulassungsstelle bewertet das nicht und schreibt in den KFZ- Brief, das ist jetzt ein LKW. Dann meldet sie das dem FA bzw. ZOLL (Der Zoll teibt ja nur das Geld ein, fürs FA, ist ja eine Steuer). Und das FA sagt(oder auch nicht): Nö, das ist für uns kein LKW, das ist ein PKW. Was der Hersteller bzw. die Zulassungsstelle sagt, interessiert uns nicht. Wir sind das Gesetzt! Und dann bekommtst du einen Steuerbescheid für einen PKW, obwohl er laut Zulassung ein LKW ist. Und das liegt im Ermessen jedes Finanzamtes. Scheinbar.
Bis ca. 2010 waren alle meine MIXTOs (ich glaube 4) immer LKWs. Zulassungstechnisch und Steuerlich.
Dann bekam ich plötzlich für einen zwei Jahre alten "LKW" die Aufforderung vom FA ihn vorzuführen. Also bin ich da hin. Dann kam die Tante mit einem Zollstock und hat ihn vermessen. Da es damal der ganz Kurze war, ist die Ladefläche kleiner als die Sitzfläche. Daraufhin bekam ich einen Steuerbescheid als PKW. Im Rechtsbehelf stand sinngemäß, das das FA, laut Gesetzgeber, festlegt was ein PKW bzw. LKW ist. Egal was die Zulassung sagt. Und als ich 2014 den Neuen, mittellangen, als LKW kaufte und er auch als LKW zugelassen wurden, kan trotzdem wieder ein Steuerbescheid für einen PKW.

Gruß Uwe

Also ich habe den neuen kurzen Mixto davor den mittleren mixto 639
beide mit LKW Zulassung und problemlos steuerlich als LKW.
Entweder liegt es am regionalen Finanzamt,
oder vielleicht daran ob man ein Gewerbe angemeldet hat?

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