V-Klasse oder VITO - Unterschiede ?

Mercedes V-Klasse 447

Hallo,

wir wollen eine V-Klasse als Familienfahrzeug kaufen. Unser Sohn ist Rollstuhlfahrer, einen großen Hund haben wir auch und wenn wir in Urlaub wollen, wird es in meinem Fahrzeug (ML) zu eng. Der Hund muss dann in die Hundepension usw.

Ich habe heute mal unseren örtlichen Mercedeshändler besucht, der einen Vito Sondermodell Tourer Edition als Vorführwagen abgeben will.

Das Fahrzeug ist gut ausgestattet, der fehlende Teppichboden stört nicht (im Gegenteil bei dem Hund vielleicht sogar von Vorteil). Mit Ausnahme des Armaturenbretts habe ich erst einmal keine Unterschiede zu einer V-Version feststellen können.

Nun meine Frage. Gibt es unter dem Blech irgendwelche Unterschiede, die man so nicht erkennen kann, die aber im Nachherein einen deutlichen Unterschied im Fahrkomfort ergeben also z.B. anderes oder anders abgestimmtes Fahrwerk, vor allen Dingen Geräuschdämmung usw ?

Das Fahrzeug ist zugelassen 6/2017 und sieht aus wie neu.

Für entsprechende Hinweise - besonders auch auf die Punkte, auf die man unbedingt achten muß - bin ich sehr dankbar.

Gruß Rolf

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Hallo Vitoderzweite,

hier als pdf die Informationen zum dämmen. Vielleicht hilft es Dir weiter.

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Das liegt mehr oder weniger tatsächlich im Ermessen des zuständigen Finanzbeamten ob er das Fahrzeug steuerlixh als PKW oder LKW anerkennt. Gerne wird hierzu geprüft, ob die Nutzfläche des Fahrzeugs überwiegt, wie oben schon beschrieben.

Hier mal noch ein Beispiel:

http://www.autobild.de/artikel/zulassung-pkw-oder-lkw-2791322.html

Sollte jetzt ja leichter fallen, da seit 01.04.2014 der Zoll und nicht mehr die Finanzverwaltungen zuständig sind...hoffe ich...allerdings kenn ich die Regelungen bei Vito nicht. Beim Pick Up heißt mehr als 3 Sitzplätze—�> PKW.

Sorry es hatte nur einen Teil meines Textes gepostet. LKW-Zulassung bezog sich auf die Frage nach der Abregelung beim Vito Kasten u 3200kg auf 160km/h. Da es den Tourer nicht mit LKW-Zulassung gibt, regelts den wie auch die V nicht in der schweren Variante. Steinigt mich wenns falsch ist...

Ansonsten zum aktuellen Disput, musste meinen Mixto 2015 nach Einspruch auch beim Zoll vorführen. Deren Erklärung, Fahrgastbereich größer als Nutzbereich also Pkw-Versteuerung.

Gruß

Zitat:

@Saufaus schrieb am 5. Oktober 2017 um 19:33:05 Uhr:


@ConnyCook, was nutzt die LKW- Zulassung, wenn das FA ihn als PKW besteuert? Liegt wohl im Ermessen des FA. Aber bei unserem FA, und auch im Nachbarkreis, werden sie als PKW besteuert.
Einziger Vorteil vielleicht noch die preiswertere Versicherung, bei gewerblicher Anmeldung. Hab mir nämlich jetzt eine V Klasse bestellt und musste feststellen, daß die Versicherung um einiges teurer ist, als beim VITO.

Für mich waren die technischen Ausstattungen der V Klasse ausschlaggebend, jetzt nicht mehr den VITO zu nehmen.
Ganz oben auf der Liste die(das?) Distronic. Dann das Armaturenbrett und die vielen anderen Unterschiede, wie ConnectME, Panoramadach, automatische Heckklappe, Burmeester Soundsystem usw.
Und durch ein Top Leasingangebot zahle ich sogar ca. 80€ weniger im Monat, als bei der 3-jahres Finanzierung des VITOs. Obwohl die V Klasse fast 15.000€ teurer ist.

Gruß Uwe

Zitat:

@HiFi3j3 schrieb am 6. Oktober 2017 um 22:51:58 Uhr:


Sollte jetzt ja leichter fallen, da seit 01.04.2014 der Zoll und nicht mehr die Finanzverwaltungen zuständig sind...hoffe ich...allerdings kenn ich die Regelungen bei Vito nicht. Beim Pick Up heißt mehr als 3 Sitzplätze—�> PKW.

Das hat nichts mit der Anzahl der Sitze zu tun, sondern mit dem Verhältnis „Fahrgastraum“ zu „Nutzfläche“.

Ist die Nutzfläche, also beim Pickup die Ladefläche, kleiner als der Fahrgastraum, ist es ein PKW.
Und das ist bei fast allen Pickup so.

GRüsse

NavyNeidi

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Gab ein Gerichtsurteil von BFH. Mehr als 3 Sitze beim Pickup —> PKW.

Zitat:

@HiFi3j3 schrieb am 7. Oktober 2017 um 16:33:18 Uhr:


Gab ein Gerichtsurteil von BFH. Mehr als 3 Sitze beim Pickup —> PKW.

Könntest du mir bitte sagen, welches Urteil das ist?

Sämtliche Urteile, die ich vom BFH kenne, folgen diesem Tenor:

Zitat:

Bei Pickup-Fahrzeugen kommt nach ständiger Rechtsprechung neben den anderen Merkmalen der Größe der Ladefläche eine besondere Bedeutung zu. Diese lässt nämlich den Schluss zu, ob die Möglichkeit einer Nutzung des Fahrzeugs zur Lastenbeförderung gegenüber seiner Eignung zur Personenbeförderung Vorrang hat. Die Rechtsprechung hat es insoweit für gerechtfertigt erachtet, typisierend davon auszugehen, dass Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht. An dieser Rechtsprechung hält der Senat fest.

Tatsächlich würde ich mich über das Urteil freuen.

Vielen Dank

GRüsse

NavyNeidi

Hier waren die Sitzplätze ein Hauptmerkmal:

https://www.haufe.de/.../...up-fahrzeugen_idesk_PI11525_HI3512692.html

Darauf gab es häufig Entscheidungen, mehr als Einzelkabine (3 Sitzplätze) —> PKW.

Zitat:

@HiFi3j3 schrieb am 8. Oktober 2017 um 13:42:43 Uhr:


Hier waren die Sitzplätze ein Hauptmerkmal:

https://www.haufe.de/.../...up-fahrzeugen_idesk_PI11525_HI3512692.html

Darauf gab es häufig Entscheidungen, mehr als Einzelkabine (3 Sitzplätze) —> PKW.

Hast du das wirklich gelesen? Da wurde nirgendwo entscheiden, dass Auto hat 3 Sitzplätze oder mehr.

Es geht, wie auch in allen anderen Urteilen, hauptsächlich um das Verhältnis von Ladefläche zu Raum der Personenbeförderung.

Zusätzlich müsste man alle anderen Aspekte aber mit berücksichtigen.

Zitat:

Ist die Ladefläche größer als die Hälfte der gesamten Nutzfläche, folgt daraus nicht zwingend die Einstufung des Fahrzeugs als Lkw. In diesem Fall verbleibt es vielmehr grds. bei den allgemeinen Abgrenzungskriterien (vgl. vorstehend 1.). Dabei ist die Größe der Ladefläche und ihr Verhältnis zur Fläche für die Personenbeförderung nur ein Gesichtspunkt im Rahmen der (z. B. auch die Zahl der Sitzplätze und Höchstgeschwindigkeit berücksichtigenden) Gesamtabwägung. Die Bedeutung der Größe der Ladefläche steigt in dem Umfang, je deutlicher die Ladefläche die Fläche für die Personenbeförderung überwiegt. Ist die Ladefläche nur unwesentlich größer als die Personenbeförderungsfläche,...

Aber von 3 Sitzplätzen, von mehr oder weniger und daraus was ableiten, steht da nicht.

Ganz im Gegenteil, dass BFH hat sogar präzisiert:
Die Bedeutung der Größe der Ladefläche steigt in dem Umfang, je deutlicher die Ladefläche die Fläche für die Personenbeförderung überwiegt

Erst wenn die Ladefläche nur unwesentlich größer ist, ist der gesamte Aufbau des Fahrzeuges zu betrachten.

Und in dem Urteil steht tatsächlich dieses:
Ausschlaggebend waren daher vorliegend das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeugs und die Herstellerkonzeption mit vier Türen, fünf vollständigen Sitzen und vollständiger Verglasung der Personenkabine, die auch bei einer rechnerisch etwas größeren Ladefläche das Fahrzeug als Pkw erscheinen lassen.

GRüsse

Ich habe es gelesen. In dem Fall ging es darum, dass der amerikanische Pick Up trotz Doppelkabine (5 Sitzplätze) eine größere Ladefläche hatte und der Kläger deshalb die LKW Zulassung haben wollte. Dennoch wurde in letzter Instanz auf PKW Zulassung entschieden, wegen der Sitzplätze.

Lies einfach mal den Punkt Entscheidung !!!

(Hast du das wirklich gelesen?)

Zitat:

@HiFi3j3 schrieb am 9. Oktober 2017 um 07:29:26 Uhr:


Ich habe es gelesen. In dem Fall ging es darum, dass der amerikanische Pick Up trotz Doppelkabine (5 Sitzplätze) eine größere Ladefläche hatte und der Kläger deshalb die LKW Zulassung haben wollte. Dennoch wurde in letzter Instanz auf PKW Zulassung entschieden, wegen der Sitzplätze.

Lies einfach mal den Punkt Entscheidung !!!

Seit wann ist ein Land Rover amerikanisch?
Und deine Aussage ist falsch. Das obige Zitat ist von der Seite des BFH direkt aus dem Fall, der bei deinem ersten Link von Haufe kommentiert wird.

Und hier noch die Leitsätze aus dem Urteil.

Leitsätze
1. Bei Pickup-Fahrzeugen mit Doppelkabine ist typisierend davon auszugehen, dass diese Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht (Bestätigung der Rechtsprechung).
2. Bei Pickup-Fahrzeugen, deren Ladefläche größer als die für die Personenbeförderung vorgesehene Fläche ist, erfolgt die Abgrenzung nach den allgemeinen Kriterien. Überwiegt die Ladefläche die Fläche zur Personenbeförderung nur unwesentlich, spricht dies eher dafür, dass das Fahrzeug nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt ist.
3. In die Berechnung der Ladefläche sind alle Flächen einzubeziehen, die geeignet sind, eine Ladung zu transportieren. Dazu gehören regelmäßig auch Ausbeulungen in den Laderaum, z.B. für Radkästen, die aufgrund ihres Abstandes zum oberen Rand der Ladekante und bei gegebener Belastbarkeit noch als Ladefläche (z.B. für Schüttgut oder für flache Gegenstände) genutzt werden können.

Weißte was: wenn du Streit sucht, geh in ne Bar. Ich wollte lediglich eine Hilfe sein und nur kurz meine Erfahrungen wiedergegeben. Da du aber scheinbar nicht nach Helfender Erfahrung suchst, lass ich es.

Was ich oben gezeigt habe, war lediglich ein Beispiel.
Das LR nicht amerikanisch ist, weis ich. Aber ich habe mit amerikanisch lediglich gemeint, dass wir hier ein typisches Beispiel haben (Big Size Pick Up), wo die Grundrechtssprechung Verhältnis Ladefläche zu Personenbeförderungsraum nie funktioniert.
Daher gab es einige Urteile, die dann als weiteres Prüfkriterium die Zahl der Sitzplätze zu Grunde legt.
Daraus resultierend werden heute bereits viele Pick up als PKW eingestuft, wenn sie mehr als 3 Sitzplätze (Doppelkabine) haben.

http://www.sis-verlag.de/.../...liche-einordnung-von-pickup-fahrzeugen

Vgl: II / 1. / b

Thema Ende. Zumal es hier eigentlich um Vito und V geht...so ein Fass auf zu machen...

Zum Thema Lautstärke beim Vito noch etwas.
In meinen Vito Mixto-lang 5/2017 mit Komplettausstattung, hab ich nach ungefähr 2 Wochen ca. 18 Kg. Dämmplatten und Dämmstoffe verbaut. Da es bei Regen im Stand so laut war das man nicht mehr telefonieren konnte, des weiteren waren die Spritzgeräusche der Reifen beim fahren fast lauter als das Radio.
Nun ist aber dafür richtig Ruhe.

Die, leider teure Alternative, zum Mercedes Radio-Navisystem.

https://www.drcarhifi.de/.../

Zitat:

@Automatenschreck schrieb am 9. Oktober 2017 um 20:58:38 Uhr:


Zum Thema Lautstärke beim Vito noch etwas.
In meinen Vito Mixto-lang 5/2017 mit Komplettausstattung, hab ich nach ungefähr 2 Wochen ca. 18 Kg. Dämmplatten und Dämmstoffe verbaut. Da es bei Regen im Stand so laut war das man nicht mehr telefonieren konnte, des weiteren waren die Spritzgeräusche der Reifen beim fahren fast lauter als das Radio.
Nun ist aber dafür richtig Ruhe.

Die, leider teure Alternative, zum Mercedes Radio-Navisystem.

https://www.drcarhifi.de/.../

Servus,

Wie und wo haste denn das verbaut? welches material haste genau genommen, evtl. probiere ich das bei unserem VTS auch mal

Gruss und DAnke

das klingt nach viel Arbeit mit der Dämmung, könnte ich mehr Informationen
darüber bekommen?
Mein Mixto ist auch ziemlich laut, sonst aber ziemlich gut.

Hallo,

ich habe nen Vito111CDI. Vom Auto her ist der absolut in Ordnung.

Hier mal kurz die Pro und Contras:

+ guter Fahrkomfort (Fahrwerk, Fahrgeräusch)
+ gute Handlichkeit
+ bei richtiger Ausstattung (Lederlenkrad, ILS, lackierte Stoßfänger...) auch ein optisch schönes Fahrzeug
+ geringer Verbrauch (bei meiner Motorisierung)
+ Frontantrieb (je nach Wohngegend und Witterungen ganz wichtig, wenn man keinen Allrad will)

- Vito hat im Gegensatz zu V-Klasse keine Spritzbleche hinter den Bremsscheiben. Daher katastrophale Bremsprobleme, wenn das Auto gestanden hat und die ersten paar hundert Meter gefahren wird
- Etwas lauter, weil schlechter gedämmt. Unbedingt Akustikoaket ausprobieren!
- Innenraumoberflächen pures Plastik

An sich ein super Auto. Hatte vorher T5 gefahren, aber der Vito ist vom Fahren und Optischen 10x besser. Einziges Manko bei meinem: Stand in den ersten 13 Monaten über 30x mal in der Werkstatt. Laut Werkstatt und Bekannten ein Einzelfall...

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