V-Klasse mit Felge 8x18 ET 45
Hallo,
kann mir bitte jemand sagen ob man auf einer 2025er V-Klasse 300D 4WD mit serienmäßig 8x19, ET 52, Reifen 245/45/19 auch 8x18 mit ET 45, 245/45/18 fahren darf, ohne dass man an der Karosserie etwas ändern muss? Ich möchte einfach nur die Felgen mit ET 45 montieren können ohne etwas am Fahrzeug ändern zu müssen. Im Gutachten steht bei 8x18, ET 45, 245/45/18 der Hinweis K2b was mich doch etwas verunsichert.
"Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein."
Danke und besten Gruß
10 Antworten
Wenn in dem Gutachten die Auflage enthalten ist, musst du sie erfüllen, um die Felge/Rad fahren zu dürfen.
Die gewünschte Kombination steht halt deutlich weiter raus, als die bisherige, insofern macht das schon Sinn.
Kommt auf die Traglasten an. Bei 3,2t zGG nicht möglich mangels Reifen mit traglast-Index 102 auf 18 Zoll, auch wenn es von den Abmessungen passen sollte
Hi,
also es geht um zGG 3100kg und die Felge würde nach meinem Verständnis auch maximal 7mm weiter raus stehen. Meine Frage bezieht sich wirklich nur auf den Unterschiede der Einpresstiefe. Die Gewichte/Traglasten könnt ihr erst einmal unberücksichtigt lassen. Muss an der Karosserie wirklich etwas geändert werden oder ist K2b nur als Prüfmerkmal zu sehen und die von mir vorgesehen Felgen/Reifenkombination verusacht eben nicht die Notwendigkeit an der Karosserie etwas ändern zu müssen? Anscheinend gibt es hier im Forum Fahrer, die sogar Felgen mit noch geringerer ET ohne Karosserieänderungen eingetragen bekommen haben. Ich möchte einfach sicher sein ob 7mm Unterschied wirklich zwingend eine Änderung an der Karosserie verusacht.
Wer weiß das bitte?
Was steht denn im Gutachten? Daran musst du Dich halten wenn Du in D wohnst.
Der Unterschied in der ET bewirkt keine Änderung der Karosserie, dass muss man selbst erledigen, oder erledigen lassen.
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Ich möchte eben genau verhindern, dass man eine Änderung an der Karosserie durchführen muss. Das ist meine eigentliche Frage.
Hallo, ich habe diese Kombination auf meinem V220CDI mit Uniroyal Winterreifen drauf. Sieht gut aus, die Auflagen interessierten meinen Prüfer überhaupt nicht. Er prüfte die Fahrgestellnummer trug alles ein. Bezahlen und fertig. Sieht top aus, da ist genug Platz und nichts notwendig.
Gruß Jürgen
Zitat:
@Juergen 005 schrieb am 11. April 2025 um 16:38:13 Uhr:
Hallo, ich habe diese Kombination auf meinem V220CDI mit Uniroyal Winterreifen drauf. Sieht gut aus, die Auflagen interessierten meinen Prüfer überhaupt nicht. Er prüfte die Fahrgestellnummer trug alles ein. Bezahlen und fertig. Sieht top aus, da ist genug Platz und nichts notwendig.Gruß Jürgen
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Fahre 8x18 ET45. Eintragung erfolgte ohne Probleme. Keine Arbeiten notwendig.
Sind Brock RC29
Zitat:
@Apple25 schrieb am 11. April 2025 um 14:32:28 Uhr:
..... Ich möchte einfach sicher sein ob 7mm Unterschied wirklich zwingend eine Änderung an der Karosserie verusacht. ....
Zitat:
@Apple25 schrieb am 11. April 2025 um 15:18:42 Uhr:
..... Ist doch klar, dass die ET keine Änderung an der Karosserie verursacht. War das ein Witz von dir?.....
Sorry, war kein Witz und habe auch gelesen was du geschrieben hast. Na egal. Kann man ja mal vergessen was man geschrieben hat.
Ich habe übrigens auch einen Satz 8,5x18 ET47, der ist Eintragungsfrei und passt problemlos rein mit viel Luft.
Herstellerzeichen DAR DEUTSCHE ALURAD GMBH
Radgröße 8.5JX18 H2 ET47
Wenn bei Dir aber eine Auflage diesbezüglich in der ABE/ABG steht, solltest Du vorher mal mit dem Tüvprüfer sprechen. Passen werden sie bestimmt. Aber Glaskugellesen ist schwer. Keiner weiß, an was für einen Prüfer Du kommst.
Danke euch. Ich liebäugle mit Brock B33 Aero 8x18 ET 45, 245/45/18 und da will ich eben sicher sein, dass ich trotz K2b im Gutachten am Fahrzeug nichts ändern muss.