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V-Klasse lang (3100kg) Hilfe ob original MB Felge zugelassen ist ?

Mercedes V-Klasse 447
Themenstarteram 24. Juli 2018 um 20:00

Hallo zusammen,

ich benötige dringend Hilfe/Auskunft bzgl. ABE von original Mercedes Felgen auf meiner V-Klasse.

 

Kann folgende Felge auf einer V-Klasse Lang (3100kg), Baujahr 2017 gefahren werden?

MB Teile Nr Felge: 447 401 1500

8,0 x 19 ET52

Continental 245/45 Y XL

Ich habe hier unterschiedliche Antworten seitens zwei Mercedes Händler erhalten. Laut einem Händler sind die Felgen nur für 3,05t anstelle notwendiger 3,1t geeignet.

Ich habe die MB Dokumentation „Zulässige Rad - Reifenkombinationen“ schon geprüft, aber kann meinen Händler nicht überzeugen, da hier in der Übersicht die 3,1t fehlen.

Fährt hier jemand zufällig diese Kombination und kann mir weiterhelfen?

Über eine zuverlässige Aussage wäre Ich sehr dankbar und falls die Felgen zugelassen sind ein Dokument zur Vorlage beim MB Händler.

Vielen Dank im Vorraus !!!

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20 Antworten

Zitat:

@Befner schrieb am 25. Juli 2018 um 12:06:19 Uhr:

Nimm mal die aktuellste Version der Liste, dann stehen deine 3,1to auch mit drin :D

https://www.mercedes-benz.de/.../zulaessige-rad-reifenkombinationen

Gruß

Befner

Die 3,1 t stehen nur auf der ersten Seite, auf der entscheidenden Seite 7 dann nicht mehr und daraus wird ein Problem hergeleitet, dass eigentlich keines ist. Zu Anfang steht eindeutig die Variante 2 (mit 3,1 t) und im weiteren Kleingedruckten steht, das es u.a. auf die Hinterachslasten ankommt. Somit ist die genannte Felge auf der Seite 7 ohne wenn und aber zulässig.

Gruß

perdi

So ist es...

Gruß

Befner

Themenstarteram 25. Juli 2018 um 14:36

Hallo Befner,

habe deinen Link verwendet, aber auf Seite 7 bei meiner Felge steht immer noch nur 3,05t.

Das kritisiert mein Händler.

Hast du ein neueres Dokument?

Es gibt kein neueres Dokument.

Frag Deinen Händler doch mal, welche Felge er verkaufen würde, wenn ein ab Werk mit 19 Zoll-AMG-Felgen ausgerüsteter 3,1 t MarcoPolo (so wie meiner z.B.) eine Ersatzfelge benötigt, da bei einem Bordsteinrempler eine Originalfelge beschädigt wurde. Schaut er nach der Teilenummer und vergleicht dann mit dem vorliegenden Dokument und sagt, dass er die Felge nicht verkaufen darf?

Die Liste ist auf der Seite 7 einfach nur schlampig ausgeführt was die Überschriften angeht.

Ändert nichts daran, dass die Felge zulässig ist und wenn Dein Händler etwas anderes meint, dann soll er das doch mit Mercedes abklären.

Gruß

perdi

Zitat:

@perdi56 schrieb am 25. Juli 2018 um 16:55:12 Uhr:

Es gibt kein neueres Dokument.

Frag Deinen Händler doch mal, welche Felge er verkaufen würde, wenn ein ab Werk mit 19 Zoll-AMG-Felgen ausgerüsteter 3,1 t MarcoPolo (so wie meiner z.B.) eine Ersatzfelge benötigt, da bei einem Bordsteinrempler eine Originalfelge beschädigt wurde. Schaut er nach der Teilenummer und vergleicht dann mit dem vorliegenden Dokument und sagt, dass er die Felge nicht verkaufen darf?

Die Liste ist auf der Seite 7 einfach nur schlampig ausgeführt was die Überschriften angeht.

Ändert nichts daran, dass die Felge zulässig ist und wenn Dein Händler etwas anderes meint, dann soll er das doch mit Mercedes abklären.

Gruß

perdi

-:)

Die 19" AMG Felge gibt es ja regulaär in der 3,2t Ausführung.

Selbrige wird dann wohl auch werkseitig bei einer 3,1t V-Klasse montiert sein.

Das Problem für den TE ist, dass er bei späteren seriösen Problemen wohl kaum argumentieren kann, dass man ihm damals bei MT sagte, dass es in Ordnung ist...!

Wenn es so ist, was ja auch durchaus möglich ist, muss es doch auch möglich sein, dass die DAIMLER AG eine individuelle-, oder allgemeine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt.

In allen mir vorliegenden Unterlagen endet der Einsatz diese Felge bei einem max. Fahrzeuggewicht von 3,05t...!

Und dass sind eben keine 3,1t...!

-:)

Gruss

Nico + Crew

Sicher ist, dass die hier getroffenen Aussagen im Zweifel nicht vor Strafe schützen.

Sicher ist auch, es gibt kein anderes als das hier bekannte Dokument zu zulässigen Rad-/Reifenkombinationen von Mercedes.

Die Frage des TE wäre also einfach zu beantworten: Nein, die Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig, da auf Seite 7 die 3,1 t-Variante nicht aufgeführt ist.

Es könnte aber sein ..........

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