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US Standlicht / Blinker Umbau für TÜV R129SL320

Mercedes SL R129
Themenstarteram 4. Juli 2011 um 12:13

Hallo SL'er !

Habe ein Import Fahrzeug aus den USA einen SL320 R129 Bj. 95 ! Hatte vorher Amerikanische Scheinwerfer ( Dopperlscheinwerfer ) Mit den äußeren Ring noch drumrum ! Jedenfalls, wenn Ich licht anmache, leuchtet mein Standlicht immer paralell mit und die Sache ist, das die Standlichter in meinen Blinkern sind ! Kann mir jemand von euch helfen wie ich das umbauen bzw. umstecken kann ?! Damit ich keine Probleme beim TÜV habe !

Gruß Phil !

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7 Antworten
am 8. Juli 2011 um 6:12

Hallo Phil,

ich würde vorher einfach mal unverbindlich beim TÜV nachfragen. Man sieht so viele US-amerikanische Importe, auf denen eben die Begrenzungsleuchten als auch Leuchteneinheiten an sich in der "original-amerikanischen" Ausführung sind, also auch entsprechend leuchten.

Außerdem bist Du ja nicht TÜV-verpflichtet, es gehen ja auch DEKRA, KÜS und wie sie alle heißen. Der Ein oder Andere ist strenger, der Dritte hingegen alles andere als dies.

Vom Zulassungsrecht her dürfte es nicht möglich sein, dennoch wird es wohl vielfach tolleriert und gemacht.

Gruß

Achim H.

am 8. Juli 2011 um 7:43

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener

Hallo Phil,

ich würde vorher einfach mal unverbindlich beim TÜV nachfragen. Man sieht so viele US-amerikanische Importe, auf denen eben die Begrenzungsleuchten als auch Leuchteneinheiten an sich in der "original-amerikanischen" Ausführung sind, also auch entsprechend leuchten.

Außerdem bist Du ja nicht TÜV-verpflichtet, es gehen ja auch DEKRA, KÜS und wie sie alle heißen. Der Ein oder Andere ist strenger, der Dritte hingegen alles andere als dies.

Vom Zulassungsrecht her dürfte es nicht möglich sein, dennoch wird es wohl vielfach tolleriert und gemacht.

Gruß

Achim H.

Bei einer Vollabnahme eines Importfahrzeugs geht in Westdeutschland nur TÜV und in Ostdeutschland nur Dekra, sonst nix.

Es gab sogar mal Blinker mit Standlichtfunktion zum Nachrüsten für den R129 mit ABE.

Wenn ich mich recht erinnere ware die damals von in.pro, habe sie aber gerade nicht mehr gefunden.

Für die W124 gibt es die Teile aber noch http://www.in-pro.de/cms/front_content.php?pid=970

Es kann also nicht komplett verboten sein und zumindest eine Eintragung per Einzelabnahme sollte doch dann möglich sein.

 

Viele Grüße

Michael

 

am 8. Juli 2011 um 9:00

Zitat:

Original geschrieben von driver191

Bei einer Vollabnahme eines Importfahrzeugs geht in Westdeutschland nur TÜV und in Ostdeutschland nur Dekra, sonst nix.

Mag sein, kann ich mir aber nach den Buchstaben des Gesetzes nicht wirklich vorstellen. Beides sind private Institutionen, also nicht einmal Institution des öffentl. Rechts. Da dürfte sich unser Staat schwer mit tun, solche Aufträge bindend gesetzlich zu vergeben. Ich mach' mich da 'mal schlau.

Zitat:

Original geschrieben von MichaelV12

Es kann also nicht komplett verboten sein und zumindest eine Eintragung per Einzelabnahme sollte doch dann möglich sein.

Das ist ja genau der Punkt. Sieht man insbesondere Corvetten aus den 70ern, Viper und jede Menge andere US-Reimporte, sieht man immer wieder die seitlich wirkenden, teils. separat angebrachten, Positionsleuchten. Nach deutschem Recht sind diese ausschl. gelb; bei den genannten leuchten sie hinten rot. Ich hatte kurzzeitig einmal eine in Deutschland zugelassene SRT10. Keine der Leuchten hatte ein Prüfzeichen an den Abdeckungen und Streuscheiben der Leuchten und dennoch eine Zulassung.

EDIT: die Negativsuche ging schneller, als erwartet.

Zitat:

Original geschrieben von driver191

Bei einer Vollabnahme eines Importfahrzeugs geht in Westdeutschland nur TÜV und in Ostdeutschland nur Dekra, sonst nix.

Davon ist weder in der StVZO nebst Anlagen oder der FZV nebst Anlagen etwas zu finden. Es ist die Rede von "amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs".

Allerdings möchte ich eine Gebietsaufteilung in gegenseitiger Absprache DEKRA / TÜV nicht ausschließen.

Gleichwohl sind dies nicht die einzigen "amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieure" !!!

und nochmals EDIT:

Zitat:

Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (Kraftfahrsachverständigengesetz - KfSachvG)

 

§ 10 Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr

(1) Eine Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr wird von der Stelle unterhalten, die die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Behörde hiermit beauftragt. Die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Behörde legt die örtliche Zuständigkeit der Technischen Prüfstelle fest. Für denselben Bereich dürfen nicht mehrere Technische Prüfstellen errichtet und unterhalten werden.

....

§ 13 Aufsicht über die Technische Prüfstelle

(1) Die zuständige Landesbehörde übt die Aufsicht über die Technische Prüfstelle aus. Sie erläßt eine Geschäftsanweisung. Der Leiter der Technischen Prüfstelle und sein Stellvertreter sind an die Geschäftsanweisung und an die Einzelanweisungen der Aufsichtsbehörde gebunden.

Innerhalb der genannten Vorschriften überprüft der Leiter / die Leiterin ständig die Sachverständigen. Diese brauchen nicht der beauftragten Stelle angehören.

Zitat:

 

§ 11 Einrichtung und Aufgaben der Technischen Prüfstelle

 

(1) Für die Technische Prüfstelle sind Sachverständige und Prüfer sowie Hilfskräfte in der erforderlichen Zahl anzustellen und die notwendigen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Für jede Technische Prüfstelle sind ein Leiter und ein stellvertretender Leiter zu bestellen. Der Leiter der Technischen Prüfstelle hat die ordnungsgemäße Erledigung der den Sachverständigen und Prüfern übertragenen Aufgaben zu überwachen.

Es mag hier also so sein, das tats. ausschl. T'ÜV und DEKRA die Einzelabnahmen tätigen, da sie a. als Prüfstelle bestimmt sind und b. nur die eigenen Sachverständigen einsetzen.

Tja, da gibt es dann nur einen Ausdruck für: staatl. subventionierte Vetternwirtschaft (vielleicht sogar unter Einbeziehung staatl. Stellen'??? Stichwort Antikorruptionsgesetz????)

Naja, wundert mich jetzt irgendwo nicht wirklich.

Gruß

Achim H.

 

am 8. Juli 2011 um 12:56

Ich habe schon das Vergnügen von Ganzabnahmen gehabt ( Autos und Motorrad), Importe aus den Staaten, ich hätte da gerne einen Wahl zwischen unterschiedlichen Organisationen gehabt, gibts allerdings nicht.:mad:

am 8. Juli 2011 um 13:57

Zitat:

Original geschrieben von driver191

Ich habe schon das Vergnügen von Ganzabnahmen gehabt ( Autos und Motorrad), Importe aus den Staaten, ich hätte da gerne einen Wahl zwischen unterschiedlichen Organisationen gehabt, gibts allerdings nicht.:mad:

Es scheint mir hier wie mit den Schornsteinfegern zu sein: einer bestimmten Klientel wird ein Bereich (zum Ausbeuten) zugewiesen und sämtliche Grundsätze der freien Marktwirtschaft (Angebot und Nachfrage) damit über den Haufen geworfen. Daher ja mein Hinweis auf's Antikorruptionsgesetzt. Ein Schelm, wer hier jetzt Böses vermutet.

Ich kann mir denken, dass Du im Anbetracht dieser "Abhängigkeit" mehrfach Sch...e geschrien hast.

Gruß

Achim H.

PS: ich lerne ja auch gern dazu, und in diesem Fall spricht meine Signatur ja mal wieder Bände:D

Zitat:

Original geschrieben von driver191

Ich habe schon das Vergnügen von Ganzabnahmen gehabt ( Autos und Motorrad), Importe aus den Staaten, ich hätte da gerne einen Wahl zwischen unterschiedlichen Organisationen gehabt, gibts allerdings nicht.:mad:

Kann ich dir nur Zustimmen aber mein Prüfer war bei den > 10 Importen bisher immer sehr fair.

Trotzdemist es mit den Ausnahmegenemigung doof.

Klaus

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