US Polizei Sirene

VW Vento 1H

Hallo, wollte mal fragen ob jemand diese US Polizei Sirene bei sich verbaut hat oder Erfahrung damit hat. Hab überlegt ob ich mir sowas mal für treffen reinmachen soll (Ja ich weiß viele finden das sch***)
Die Lautstärke von 125dB find ich auch ziemlich übertrieben oder? Wie schließt man das an, wo legt man am besten die Kabel in den Innenraum und kann man den Saft vom Ziggi nehmen (12V).

Sirene
Danke

116 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von rasender Vento


Aber auch nicht, das es verboten ist!

Vielleicht mag es für Dich dort so stehen, dass es nicht verboten ist. Aber glaube es den anderen und mir einfach, dass es, so wie es dort steht, für jeden Juristen klar ist, dass Tonsignale verboten sind. Und auf solche Leute kommt es am Ende ja an. Ich gebe es jetzt wirklich auf, ich habe die Richtlinie gepostet und ich habe Infos über eine Alarmanlage gegeben, wo selbst drinne steht, dass die Tonsignale in der EU verboten sind. Mehr kann und will ich jetzt auch nicht schreiben, mir brauche ich ja nichts (mehr) zu beweisen ...

Naja es steht doch nur drinnen was erlaubt ist, wie halt in andern Vorschiften auch. Und da steht mal optische Anzeige ist so und so zulässig. Aber das eine akustische zulässig ist steht nicht dorten, als ist es auch nicht so gedacht.

Also ist es so, das alles verboten ist, was nicht irgendwo ausdrücklich als erlaubt steht?

????????????? Wo gibs den sowas???????????

Mach doch wie du willst wenn du nicht glaubst jeden das seine.

Wenn dann halt mal Probleme hast kannst ja immer noch versuchen und die rauszureden, geht ja zum Glück dann um dein Geld :-))

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Zitat:

Original geschrieben von rasender Vento


Aber auch nicht, das es verboten ist!

*tief durchatme*

*bis 10 zaehl*

So, jetzt nochmal ganz ausfuehrlich.

Ein den Radlager und Drahke zitierten Artikeln steht:

"Werden kurzfristig „dynamische“ Prozesse wie [...] angezeigt
so muß es sich um eine optische Anzeige gemäß 4.6.1 handeln."

Was bedeuted das nun?

Das bedeutet, dass die Anzeige o p t i s c h erfolgen muss!
Es ist nicht erlaubt, die Zustandsaenderungen auf andere Art kundzutun.
Andere, nicht erlaubte Arten waeren z.B. Gerausche, Stromschlaege, Gerueche oder Erdbeben. War doch eigentlich nicht schwer oder?

Das Wort "muss" stellt eine ganz klare Einschraenkung bezueglich aller nicht aufgefuehrten Moeglichkeiten dar. Wuerde dort "sollte" oder gar "kann" stehen, saehe es anders auf; diese beiden Worte stellen mehr oder weniger starke Empfehlungen dar.
"Muss" sagt dagegen ganz klar: SO und nicht anders. Die einzige Wahlmoeglichkeit, die noch bleibt, ist auf die Anzeige ganz zu verzichten, das darf man.

Du kannst jetzt gerne weiter trotzig mit dem Fuss auf den Boden aufstampfen, helfen wird es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von rasender Vento


Also ist es so, das alles verboten ist, was nicht irgendwo ausdrücklich als erlaubt steht?

????????????? Wo gibs den sowas???????????

Aber nein, wie kommst du denn darauf?

Weil er sagt, das da steht es muß optisch erfolgen, und es steht nicht da, das es zusätzlich auch akustisch erfolgen kann, und es deshalb verboten ist!

Also gehe ich davon aus, das alles was nicht erlaubt wird verboten ist!

Das ist doch irrsinnig!

Es mag ja sein das eine optische anzeige, wenn eine anzeige da ist vorhanden sein muß! Da steht aber nicht, daß sie nicht zusätzlcih auch akustisch sein darf!

Naja man kann sich immer was reindenken wenn man will das ist kein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von rasender Vento


Weil er sagt, das da steht es muß optisch erfolgen, und es steht nicht da, das es zusätzlich auch akustisch erfolgen kann, und es deshalb verboten ist!

Es steht doch dorten, Zustandsanzeigen und was als solche gültig ist. Da steht nun halt nur die optischen dabei. Sonst würde ja dort stehen z.b optisch oder ähnlich.

Wenn das alles wirklich so einfach wäre, dann müssten unsere Juristen ihr Fach ja gar nicht studieren, sondern könnten gleich loslegen und einfach die Gesetze lesen.

In der Tat ist es so, dass man eigentlich versucht hat, Gesetze so zu formulieren, dass ein jeder sie verstehen können sollte. Denn Gesetze sind ja für uns gemacht worden und nicht nur für Juristen. Gerade (junge) Spezialbereiche wie der Datenschutz sollten eigentlich sehr bürgerfreundlich gehalten werden. Doch die Ergebnisse zeigen immer wieder, dass auch dort der "durchschnittliche" Bürger mit den aktuellen Fassungen der Gesetzestexte so gut wie nichts anfangen kann. Das "Projekt Bürgergesetze" ist also wieder gescheitert.

In diesem Sinne nur ein ganz ganz leises Hupen von mir,
Radlager

re

Tja soll mich nicht weiter stören, meine Bleibt drin solang keiner was sagt. Und ob meine Versicherung bei nem Unfall zahlt oder nicht, is ja ganz allein mein Bier. Verkehrsicher is meiner auf jeden Fall. Hat TÜV ohne Mängel bekommen, sogar mit der Sirene.

Aber mal was anderes, das würde ja heißen das z.b: Wenn ich einen USA Reimport habe, der mit einem Chripmodul versehen ist, das dieses hier in Deutschland nicht zulässig ist, komisch nur das solle Autos hier angemeldet sind. In Siegen fährt ne Vette rum mit Chripmodul, der Wagen ist im Original Zustand.
Genauso wie die ganzen Alarmanlagen die ein Chripmodul haben und es auch benutzen. Die dürften theoretisch gesehen ja nicht fahren.

Oder seh ich das flasch?

Kenn zwar auch ein paar solcher Autos, aber die fahren bei uns mit Amizeichen rum. Evtl gibts da auch Ausnahmen gibt hier auch einen alten Amiwagen mit weißen Blinkern.

Re: re

Zitat:

Original geschrieben von VW_Golf3GTI


...das würde ja heißen das z.b: Wenn ich einen USA Reimport habe, der mit einem Chripmodul versehen ist, das dieses hier in Deutschland nicht zulässig ist, komisch nur das solle Autos hier angemeldet sind.

Unzulässig ist es definitiv. Das trotzdem einige Fahrzeuge damit herumfahren, ändert nichts an der Illegalität. Geprüft werden die Fahrzeuge schließlich von Menschen; und die arbeiten nunmal nicht immer 100% fehlerfrei...😉

Zitat:

Original geschrieben von Radlager


So, da man mich ja nun indirekt mal als "dumm" abgestempelt hat hier nun mal was zum Nachlesen:

Auszug aus der Richtlinie 74/61/EWG:

"4.6 Zustandsanzeige

4.6.1 Zur Bereitstellung von Information über den Zustand der Wegfahrsperre (scharfgeschaltet/entschärft/Wechsel von scharfgeschaltet zu entschärft und umgekehrt) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Außerhalb des Insassenraums angebrachte optische Anzeigen dürfen eine Lichtstärke von 0,5 cd nicht übersteigen.

4.6.2 Werden kurzfristig „dynamische“ Prozesse wie Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt angezeigt, so muß es sich um eine optische Anzeige gemäß 4.6.1 handeln. Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/ oder der Insassenraumleuchte(n) erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger drei Sekunden nicht übersteigt."

Ich würde sagen das zeigt deutlich, dass sich im Fall der vier angesprochenen Stellen (versicherung, Polizei, ...) alle geirrt haben. Und genau aus diesem Grund würde ich mir alle Aussagen, die mich persönlich wirklich betreffen, immer schriftlich geben lassen. Im Zweifel wissen die anderen dann nämlich immer von gar nix. Das sollte jetzt nur die rechtliche Seite einmal eindeutig klären. Wie es in der Praxis nun angewendet wird, darüber könnt ihr gerne weiterdiskutieren. 😁

Was mich allerdings doch mal gerade Stark interessiert ist, welcher § das Festhält.

steht ja oben welche Richtline das ist.

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