US Polizei Sirene
Hallo, wollte mal fragen ob jemand diese US Polizei Sirene bei sich verbaut hat oder Erfahrung damit hat. Hab überlegt ob ich mir sowas mal für treffen reinmachen soll (Ja ich weiß viele finden das sch***)
Die Lautstärke von 125dB find ich auch ziemlich übertrieben oder? Wie schließt man das an, wo legt man am besten die Kabel in den Innenraum und kann man den Saft vom Ziggi nehmen (12V).
Sirene
Danke
116 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Beim Thema Lärmbelästigung wird sich hier in Deutschland aber recht schnell ein Kläger finden. Der Blick in eine beliebige Tageszeitung wird diese Tatsache jederzeit bestätigen...
Und genau das meinte ich!
Ständig müssen sich unsere Behörden mit solchem Kleinvieh rumärgern, weil es bei uns einfach zu viele Kleinkrämer gibt!
Ach so, und dann noch was:
Das TOPIC war, ob jemand so eine Sirene hat, und nicht ob sie erlaubt ist! Außerdem möchte er sie für Treffen haben, und nicht ständig mit Sirene durch die Stadt fahren!
Ist auch gut so, mich würde das auch stören wenn z.b in der Nacht einer mit seinen lauten Auspuff bei mir im Hof rumfahren würde. Naja in andern Ländern wird vieles lockerer gesehen, aber das nehme ich gerne im Kauf wenn dabei die Autos sicher sind. Und ich nicht ständig in Angst leben muß das mich wer umfährt weil irgendwas am Auto nicht geht.
Andre stört es aber evtl auch, wenn du mit deinem Lärm aus deinen JL audios durch das Dorft heizt!
So hat jeder was, was einen Stört!
Aber sich über sowas noch aufzuregen halte ich für unnötig!
In der Nacht ist meine Musik so leise das ich damit in den Wohngebieten keinen störe, den so was kann ich nicht ab.
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Ach so, dann ist ja alles klar!
Ich wohne an einer Bundesstraße, und da kommt alle 5 min einer lang "gebollert", auch tagsüber nervt das irgendwann!
Aber deshalb jemanden angesch*** habe ich noch nicht, und werde ich auch nicht machen!
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Genau aus diesem Grund gilt das KBA als rechtsverbindliche Instanz, basierend auf den Regularien der StVZO.
Allerdings söllte das Straßenverkehrsamt das wissen. Und die haben gesagt kein Problem.
Allerdings müßten dann alle nachträglichen Alarm Anlagen ebenfals entweder Eingetragen werden. Oder auch hier die Betriebserlaubnis erlischen. Denn dort ist ebenfals ne Sirene, und die macht nix anderes wie meine Auch. Zumal es Alarmanlagen gibt die ebenfals bei Abschließen (da ja mit ZV verbund) einmal Piepen. Das is ja nix anderes.
Zitat:
Original geschrieben von VW_Golf3GTI
Allerdings söllte das Straßenverkehrsamt das wissen. Und die haben gesagt kein Problem.
Da arbeiten auch nur Menschen. Und die sind eben nicht vollkommen fehlerfrei. Deswegen ja der Rat, sich solche Zusagen IMMER schriftlich geben zu lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Da arbeiten auch nur Menschen. Und die sind eben nicht vollkommen fehlerfrei. Deswegen ja der Rat, sich solche Zusagen IMMER schriftlich geben zu lassen.
Das stimmt. Allerdings hab ich ja in gewisser hinsicht ja auch Recht was das mit den Alarmanlagen auf sich hat. Is ja nix anderes wie bei mir. Und dadrüber regt sich auch abselut keiner auf, noch nicht einmal TÜV Polizei oder sonst wer.
So, da man mich ja nun indirekt mal als "dumm" abgestempelt hat hier nun mal was zum Nachlesen:
Auszug aus der Richtlinie 74/61/EWG:
"4.6 Zustandsanzeige
4.6.1 Zur Bereitstellung von Information über den Zustand der Wegfahrsperre (scharfgeschaltet/entschärft/Wechsel von scharfgeschaltet zu entschärft und umgekehrt) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Außerhalb des Insassenraums angebrachte optische Anzeigen dürfen eine Lichtstärke von 0,5 cd nicht übersteigen.
4.6.2 Werden kurzfristig „dynamische“ Prozesse wie Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt angezeigt, so muß es sich um eine optische Anzeige gemäß 4.6.1 handeln. Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/ oder der Insassenraumleuchte(n) erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger drei Sekunden nicht übersteigt."
Ich würde sagen das zeigt deutlich, dass sich im Fall der vier angesprochenen Stellen (versicherung, Polizei, ...) alle geirrt haben. Und genau aus diesem Grund würde ich mir alle Aussagen, die mich persönlich wirklich betreffen, immer schriftlich geben lassen. Im Zweifel wissen die anderen dann nämlich immer von gar nix. Das sollte jetzt nur die rechtliche Seite einmal eindeutig klären. Wie es in der Praxis nun angewendet wird, darüber könnt ihr gerne weiterdiskutieren. 😁
Das steht nur, wie eine optische anzeige zu erfolgen hat!
Das eine zusätzliche akustische anzeige verboten ist steht da nicht!
Doch, das steht dort. Der geübte Jurist sieht nämlich, dass dort die "Zustandsanzeige" definiert wird und welche Mittel dafür zulässig sind. Nach Deiner Überlegung wäre quasi alles erlaubt und dann stellt sich nämlich die Frage, wozu man speziell noch extra etwas festgelegt hat. Aber ich glaube, ich gebe es an dieser Stelle einfach auf.
Doch, einen Versuch unternehme ich noch:
http://www.cobra-alarm.de/.../Cobra%202003_deutsch.pdf?...
Dort könnt ihr unter akustischem Signal nachlesen, dass selbst dort der Einsatz in der EU als verboten deklariert wird. Und jetzt mal ganz ehrlich, wieso sollten gerade die das schreiben, die es hier verkaufen wollen? Vielleicht liest sich das ja leichter als Richtlinien.
Zitat:
Original geschrieben von Radlager
4.6.1 Zur Bereitstellung von Information über den Zustand der Wegfahrsperre (scharfgeschaltet/entschärft/Wechsel von scharfgeschaltet zu entschärft und umgekehrt) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig.
4.6.2 Werden kurzfristig „dynamische“ Prozesse wie Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt angezeigt, so muß es sich um eine optische Anzeige gemäß 4.6.1 handeln.
Eindeutiger kann man das doch eigentlich nicht formulieren, oder?
Da steht wirklich nirgendwo, daß eine akustische Anzeige zulässig ist.
Kannst ja mal nachfragen ob die Stellen dir das auch so schnell schriftlich bestätigen. Den da wirds dann erst intressant. Mündliche Infos kannst vergessen den wie soll man so etwas noch beweisen können.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Eindeutiger kann man das doch eigentlich nicht formulieren, oder?
Da steht wirklich nirgendwo, daß eine akustische Anzeige zulässig ist.
Aber auch nicht, das es verboten ist!