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US-Blinker seit 1.5.14

Themenstarteram 31. Juli 2014 um 15:53

Moin, Us blinker (bzw Standlicht) sind in Deutschland illegal, weiss ich. Jedoch konnte ich nichts dazu finden, wie es mit dem neuen punktekatalog aussieht. Welche Strafe erwartet einen denn nun?

falls jemand da genaueres weiss, bitte antworten, aber nicht "ich glaube weil mein Kumpel hatte mal..."-antworten, sondern wenn möglich fakten.

Danke an euch :)

p.s.: der Text wurde mit nem Handy geschrieben, bitte nicht so auf zeichensetzung etc achten ;)

Beste Antwort im Thema
am 1. August 2014 um 5:47

Genau. Und er wird gevierteilt, geteert und gefedert.

Dass sich diese Ammenmärchen (verlorener Versicherungsschutz, zahlen bis ans Lebensende usw.) so hartnäckig halten ...

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am 31. Juli 2014 um 16:03

Mehr als 15 € und evtl. ein Mängelkarte wird da nicht rausspringen.

Kaum, lediglich ggf. das Erlöschen der Betriebserlaubnis. Hatten wir hier schon mal. Versicherungen sind ja immer sooo dankbar, wenn sie einen Grund finden, nicht zahlen zu müssen.

am 31. Juli 2014 um 18:14

Wegen einem Defekt an der Beleuchtung (Blinker leuchten dauernd) erlischt die BE nicht.

Hier ist auch nicht von einem Defekt die Rede, sondern von Vorsatz. ;-)

"Ich weiß, dass ich es nicht darf, aber wenn die Strafe nicht so schlimm ist nehme ich die Risikovariante."

So, finde ich, ließt sich der Eröffnungspost jedenfalls... Sollte er nicht so gemeint sein, bitte meinen Beitrag ignorieren.

Themenstarteram 31. Juli 2014 um 19:27

Mir geht es ja darum, wie es nach dem neuen bußgeldkatalog aussieht, da jetzt ja nur noch "schwere vergehen" punkte einbringen. Ich habe es eingebaut, jedoch mit nen schalter abschaltbar, nur für showzwecke halt. Würde mich nur mal interessieren wenn ich es auf der strasse anmachen würde, was dann an Strafe auf mich zu kommt. (wenn es einen der grünen interessiert)

am 31. Juli 2014 um 20:43

Probiere es doch einfach aus ;)

Ich denke mal, das fällt unter Punkt BKatV 221: "Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen" - 20€

oder, wenn du Glück hast,

"Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Begrenzungsleuchten oder vordere Richtstrahler" - 15€

Im Bußgeldkatalog gibt es ansonsten den Tatbestand "Fahren ohne Betriebserlaubnis" nur in Zusammenhang mit Verkehrs- oder Umweltgefährdung, dann kostet es 90€ und (bei Verkehrsgefährdung) 1 Punkt, aber das trifft für so etwas wohl beides nicht zu.

Je nachdem, wo in Deutschland und mit welchem Kennzeichen du herumfährst, wirst du mit so einer "amerikanischen" Konfiguration aber eher nicht angehalten, denn es fahren ja auch einige Amerikaner mit deutschem Kennzeichen, aber amerikanisch zugelassenen Autos auf unseren Straßen rum (gelbes Standlicht, rote Blinker hinten etc). Mit dem Kennzeichen KL oder BIT hättest du da vielleicht ganz gute Chancen.

 

Dir ist aber schon klar, dass die ABE auch schon wg dieses kleinen Schalters erlöschen kann, oder? Und wenn du mal tatsächlich einen richtig teuren Unfall bauen solltest, ist das Risiko, dass irgendjemand den kleinen Schalter auch findet, nicht zu vernachlässigen...

*doppelpost, bitte löschen*

Blinker, wie albern...legal ilegal scheissegal.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Mehr als 15 € und evtl. ein Mängelkarte wird da nicht rausspringen.

Jo, und den Versicherungsschutz wird er verlieren wennst kracht, da keine Bauartgenehmigung bzw. vorsätzlich ohne Betriebserlaubnis gefahren.

D.h. den Schaden an allen Fahrzeugen zahlen und wird jemand verletzt die Krankenhausgebühren + Schmerzensgeld. Und das vielleicht über Jahre hinweg - wegen so einem Sch....

am 1. August 2014 um 5:47

Genau. Und er wird gevierteilt, geteert und gefedert.

Dass sich diese Ammenmärchen (verlorener Versicherungsschutz, zahlen bis ans Lebensende usw.) so hartnäckig halten ...

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Genau. Und er wird gevierteilt, geteert und gefedert.

Mindestens :D

Der Versicherungsschutz der Kasko kann erlöschen, der der Haftpflicht nicht, die kann maximal begrenzt Regress fordern. Gut, bei Hartz IV kann das Zahlen bis Lebensende heissen, aber das ist ein anderes Thema.

Bußgeld hängt auch von der Laune der Polizisten ab, bei guter Laune ist es eine nicht vorschriftsmäßige Beleuchtung, bei schlechter ist es die erloschene BE. Ein Defekt kann nicht zum Erlöschen der BE führen, hierzu ist eine - vorsätzliche - Änderung am Fahrzeug erforderlich.

Solange es zu keinem Unfall kommt, ist die Laune des Polizisten fast egal. Mehr als 20€ Strafe kostet eine Modikikation wie von TE beschrieben nicht. Teurer und punktbewährt wäre es nur bei Verkehrs- oder Umweltgefährdung. Vielleicht bekommt er noch die Auflage, die Änderung zu beseitigen und das Auto binnen einer Woche vorzuführen. Wenn er das ignoriert kann es natürlich irgendwann richtig unangenehm werden, vorher aber nicht.

Aber natürlich ist das Risiko einer erhöhten Haftbarkeit bei Unfall schon beachtlich. Ob es einem das wert ist, sollte man sich ganz genau überlegen.

Zitat:

Gut, bei Hartz IV kann das Zahlen bis Lebensende heissen, aber das ist ein anderes Thema.

Wohl eher nicht. Wer Hartz IV bekommt, dessen Vermögen und Einkommen dürfte ohnehin kaum pfändbar sein. Aber stimmt, anderes Thema.

ich würd erstmal fragen us blinker programmiert oder direkt blinkergehäuse aus den usa.

wenn es blinker aus den usa sind haben die wohl kaum e prüfzeichen das heisst "fahren ohne betriebserlaubnis" und kostet für den fahrer und für den halter.

bei us funktion programmiert müsste es nicht vorschriftsgemässe beleuchtung sein.

 

schlimmer wenn es dadurch zu nen unfall kommt und der andere sagt das die so und so leuchteten das kann dann so ausgehen das die versicherung bei dir das geld holt

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