US-Blinker seit 1.5.14

Moin, Us blinker (bzw Standlicht) sind in Deutschland illegal, weiss ich. Jedoch konnte ich nichts dazu finden, wie es mit dem neuen punktekatalog aussieht. Welche Strafe erwartet einen denn nun?

falls jemand da genaueres weiss, bitte antworten, aber nicht "ich glaube weil mein Kumpel hatte mal..."-antworten, sondern wenn möglich fakten.

Danke an euch 🙂

p.s.: der Text wurde mit nem Handy geschrieben, bitte nicht so auf zeichensetzung etc achten 😉

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Genau. Und er wird gevierteilt, geteert und gefedert.
Dass sich diese Ammenmärchen (verlorener Versicherungsschutz, zahlen bis ans Lebensende usw.) so hartnäckig halten ...

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Interessant wäre, wie es denn bei einem Unfall gehandhabt wird, wenn man es von einem findigen KFZ-Sachverständigen eingetragen bekommen hat.

Das widerspricht direkt allen Beleuchtungsvorschriften. So was bekommt man nicht eingetragen.

Einzige Möglichkeit, um legal mit gelben Standlichtern herumzufahren: Eine Angehörige der US-Streitkräfte in Deutschland heiraten. Dann darf man auch mit einem Auto nach US-Zulassungsvorschriften herumfahren (und bekommt sein Benzin zu US-Preisen, das ist durchaus ein echter Vorteil). Allerdings müssten dann vermutlich erstmal andere Dinge modifiziert werden.

In den USA selbst (habe lange dort gelebt) findet man die beleuchteten Seiten nur noch an einigen alten Modellen bzw. Oldtimers. An neuen Autos (vorallem fahren die Amis meist Japaner) fehlen diese oder sind nur noch Katzenaugen. An Europäischen Modellen (Mercedes, BMW) fehlen die teilweise auch, oder sind dort auch nur mit Katzenaugen imitiert.

Beleuchtungspflicht an der Seite besteht nur an überlangen Fahrzeugen dort, vorallem bei LKW oder Trucks. Diese haben im Gegensatz zu unseren LKW nämlichen keinen Unterfahrschutz (Stahlplatten), bzw. ist dort keine Pflicht.

Geht es dem TE um seitliche Blinker/Begrenzungsleuchten? Ich dachte, es ginge um eine Standlichtfunktion im vorderen Blinker...

Seitliche orangene Beleuchtungen sind ohnehin auch in Europa zulässig (im Unterschied zu den USA allerdings NUR orangene- in den USA müssen die hinteren seitlichen Leuchten, wenn es sie denn gibt, m.W. rot sein, was außerhalb von Nordamerika gar nicht zulässig ist). So ist es auch bei den Amis, die hierzulande umherfahren.

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Zitat:

Original geschrieben von CV626


Seitliche orangene Beleuchtungen sind ohnehin auch in Europa zulässig (im Unterschied zu den USA allerdings NUR orangene- ...).

Hinten rot ist in der EU Pflicht, wenn die hintere SML in der Rückleuchte integriert ist. Siehe ECE-R91 (SML) und ECE-R48 (Anbau , Verwendung). Fahren doch auch etliche Serien-Fahrzeug mit vorn orangen und hinten roten SML herum, div. Volvo, BMW, ...

Ja, aber nur dann, wenn sie in der Rückleuchte irgendwie integriert ist. Ist sie das nicht, so muss sie auch hinten orange sein.

wo was wie leuchtet ist in deutschland doch fest vorgeschrieben.

wenn einer us blinker einträgt ist die eintragung soviel wert wie das papier wo drauf es steht und am besten als klopapier nutzbar.
nebenbei kann die polizei und die prüfer jede eintragung anzweifeln und für nichtig erklären.

wsa gegen die vorschriften ist vorallem bei beleuchtungen ist eigentlich nicht eintragbar

Zitat:

Original geschrieben von Himeno


… nebenbei kann die polizei … jede eintragung anzweifeln und für nichtig erklären.

Was für ein Quatsch. Die Polizei ist keine Allmacht und kann keine Eintragungen für nichtig erklären, das können nur dafür qualifizierte Personen. Im allgemeinen Sprachgebrauch nennt man die TÜV-Prüfer oder Gutachter. Anzweifeln kann die Polizei vieles, das ist aber völlig folgenlos.

Die Polizei kann, wenn sie Zweifel hat, die Eintragung überprüfen lassen.

Die Einzelabnahme bedeutet nämlich nicht, daß der aaS etwas "erlaubt" sondern ist eine Prüfung auf Einhaltung der relevanten Vorschriften. Damit ist sie auch im Nachhinein jederzeit nachprüfbar.

Wer etwas eigentlich verbotenes legal haben will braucht eine Ausnahmegenehmigung, und die bekommt man nicht für Jux und Dollerei.

Zitat:

Original geschrieben von hk_do


Die Polizei kann, wenn sie Zweifel hat, die Eintragung überprüfen lassen. …

Richtig erkannt, genau das sag ich ja. Die Polizei kann etwas anzweifeln und eine Prüfung anordnen, sie kann aber nicht "jede Eintragung … für nichtig erklären".

Nein, einen Punkt gibt es dafür eher nicht.

http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-technik/

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