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US Blinker mit Standlicht legal oder nicht?

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo,
habe ein paar US Blinker für mein Cabrio wollte nur mal wissen ob ich sie fahren darf?Hab schon einiges gelesen aber irgendwie keine richtige Antwort gefunden.
Gruß
Michael

Beste Antwort im Thema

Hallo,
ich habe selber zwei,einen 02 und einen 03 in US Ausführung besessen,die Blinker mit Standlicht (normales Standlicht in den Scheinwerfern auch angeschlossen)habe ich eingetragen bekommen.Damals mußte ich eine Ausnahmegenehmigung haben,da ja die Schlußleuchten auch anders waren.
Folgender Wortlaut in der Ausnahmegenehmigung:
gemäß §70 Abs.1 StVZO genehmigt:
§49 Abs.1 in Verbindung mit §51 Abs.4,das Fahrzeug darf mit gelben Seitenmarkierungsleuchten vorne und roten hinten ausgerüstet sein.
So wurde es auch im KFZ Brief und Schein eingetragen und keiner hat mehr Probleme gemacht.
Auf Anfrage sende ich auch eine Kopie dieser Ausnahmegenehmigung.
Jan-Marinus 

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... bis du mal an einen mit Ahnung gerätst. ;)

Zitat:

Original geschrieben von RP Golfer



Dann schraub ich an Ort und Stelle das Birnchen da raus. Wer wegen sowas ein Fahrzeug stilllegt der hat imense Hirnstörungen.

tja dann ist das nächste problem ^^

mängelkarte wirste kriegen denn das machts auch net legaler.

und birne raus ist auch keine lösung da verbaute lampen auch funktionieren müssen auch wenn sie illegal sind und das wäre die nächste strafe.

und wegen lampen stillegen ist normal da dies eine signalfarbenänderung ist die andere verkehrsteilnehmer gefährdet.

beschlagnahmen geht auch da man ja noch anderes illegales haben könnte und das ein prüfer feststellen wird.

@Jan-Marinus

der klappt wohl eher nur auf dem land die meisten von der rennleitung kennen sich mit lichanlagen und den vorgeschrieben farben sehr gut aus und prüfzeichen mit verwendungszweck kennt auch jeder polizist.

lustig wirds vorallem wenn einer der polizisten den stvzo katalog auspackt da hilft deine olle kfz meister ausrede nichts

und nebenbei eintragungen sowie ausnahme genehmigungen können von der polizei angezweifelt werden und dich zum vorführen sogar geleiten

Jasmin, du denkst zu sehr in Paragraphen ;)
Eine farbige Birne ist kein Morddelikt.

du wenn die was finden suchen se erst recht

Zitat:

@Jan-Marinus schrieb am 6. September 2013 um 13:19:46 Uhr:


Hallo,
ich habe selber zwei,einen 02 und einen 03 in US Ausführung besessen,die Blinker mit Standlicht (normales Standlicht in den Scheinwerfern auch angeschlossen)habe ich eingetragen bekommen.Damals mußte ich eine Ausnahmegenehmigung haben,da ja die Schlußleuchten auch anders waren.
Folgender Wortlaut in der Ausnahmegenehmigung:
gemäß §70 Abs.1 StVZO genehmigt:
§49 Abs.1 in Verbindung mit §51 Abs.4,das Fahrzeug darf mit gelben Seitenmarkierungsleuchten vorne und roten hinten ausgerüstet sein.
So wurde es auch im KFZ Brief und Schein eingetragen und keiner hat mehr Probleme gemacht.
Auf Anfrage sende ich auch eine Kopie dieser Ausnahmegenehmigung.
Jan-Marinus 

Magst du mir eine Kopie der ausnahmegenehmigung schicken ? Nico.Bertelsmann@GMX.net

Was spricht dagegen, einfach entsprechende Nachrüst-Blinker mit Standlicht zu verbauen? Deutlich einfacher, sofern z.B. MTS die Dinger noch im Programm hat...

Zitat:

@Jan-Marinus schrieb am 6. September 2013 um 16:58:57 Uhr:


Hallo,
ich habe festgestellt,wenn man bei der Kontrolle den Beamten ein paar Paragraphen um die Ohren haut,dann sind sie meistens ganz Friedlich.Kommentar:woher wissen Sie das?,ja,sage ich dann,als KFZ Meister kennt man sich damit aus.
Jan-Marinus

Aber nicht die Profis.. da wirste Pech haben bei denen

Zitat:

@Jan-Marinus schrieb am 6. September 2013 um 13:19:46 Uhr:


Hallo,
ich habe selber zwei,einen 02 und einen 03 in US Ausführung besessen,die Blinker mit Standlicht (normales Standlicht in den Scheinwerfern auch angeschlossen)habe ich eingetragen bekommen.Damals mußte ich eine Ausnahmegenehmigung haben,da ja die Schlußleuchten auch anders waren.
Folgender Wortlaut in der Ausnahmegenehmigung:
gemäß §70 Abs.1 StVZO genehmigt:
§49 Abs.1 in Verbindung mit §51 Abs.4,das Fahrzeug darf mit gelben Seitenmarkierungsleuchten vorne und roten hinten ausgerüstet sein.
So wurde es auch im KFZ Brief und Schein eingetragen und keiner hat mehr Probleme gemacht.
Auf Anfrage sende ich auch eine Kopie dieser Ausnahmegenehmigung.
Jan-Marinus 

Hallo...

Dieses Thema ist zwar schon ein wenig gealtert aber würde mich freuen wenn du auch mir solch eine Kopie schicken könntest.

Vielen Dank.

m.boehlert@gmx.de

Zitat:

@Jan-Marinus schrieb am 6. September 2013 um 13:19:46 Uhr:


Hallo,
ich habe selber zwei,einen 02 und einen 03 in US Ausführung besessen,die Blinker mit Standlicht (normales Standlicht in den Scheinwerfern auch angeschlossen)habe ich eingetragen bekommen.Damals mußte ich eine Ausnahmegenehmigung haben,da ja die Schlußleuchten auch anders waren.
Folgender Wortlaut in der Ausnahmegenehmigung:
gemäß §70 Abs.1 StVZO genehmigt:
§49 Abs.1 in Verbindung mit §51 Abs.4,das Fahrzeug darf mit gelben Seitenmarkierungsleuchten vorne und roten hinten ausgerüstet sein.
So wurde es auch im KFZ Brief und Schein eingetragen und keiner hat mehr Probleme gemacht.
Auf Anfrage sende ich auch eine Kopie dieser Ausnahmegenehmigung.
Jan-Marinus 

Sehr gut gemacht.. das deutsche Fahrzeug hat Einrichtungen die nicht StVZO-konform sind und es wird nach § 70 StVZO geregelt, dass Ausnahmen von der StVZO erlaubt sind wenn das durch einen aaS oder Prüfer des TÜV abgenommen wurde. DAS war der absolut richtige weg, ansonsten wäre die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen weil durch das US-Signalbild an einem deutschen Fahrzeug eine sog. Gefährdungserwartung anzunehmen ist.

Gruss

Dixie

Zitat:

@Jan-Marinus schrieb am 6. September 2013 um 16:58:57 Uhr:


Hallo,
ich habe festgestellt,wenn man bei der Kontrolle den Beamten ein paar Paragraphen um die Ohren haut,dann sind sie meistens ganz Friedlich.Kommentar:woher wissen Sie das?,ja,sage ich dann,als KFZ Meister kennt man sich damit aus.
Jan-Marinus

Du hast bisher keine ECHTEN Profis kennengelernt, diese Materie ist nur bei ganz wenigen Beamten wirklich bekannt.. leider.

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