Urteile zur Schutzkleidung
NJW 39/2017, S. 2838
OLG München, Urteil vom 19.5.2017 – 10 U 4256/16
Kein Mitverschulden des Leichtkraftradfahrers wegen Tragens von Turnschuhen.
Neben der Urteilsveröffentlichung setzt sich der Autor in den Anmerkungen ausführlich mit dem Tragen von Motorrad-Schutzkleidung und der damit verbundenen evtl. Mithaftung auseinander.
Nur 21% aller motorisierten Zweiradfahrer überhaupt tragen eine komplette Schutzkleidung.
Interessant ist auch, dass für die Entscheidungsfindung auch das „allgemeine Verkehrsbewusstsein“ zu berücksichtigen ist. Also wird mangels einer gesetzlichen Regelung das zur Norm, was die Masse der Motorradfahrer tatsächlich macht.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Demogantis schrieb am 7. Februar 2018 um 05:17:50 Uhr:
Zitat:
@Sentenced7 schrieb am 6. Februar 2018 um 17:32:01 Uhr:
Ich will mir auch nicht vorschreiben lassen, was ich anzuziehen habe. Helm lass ich mir eingehen. Der Rest liegt im eigenen Ermessen. Und das soll auch so bleiben. Gibt genügend Zwänge auf der Welt.Und wenn du dich auf die Fresse gelegt hast, zahlst du bitte die Krankenhaus-
und Folgekosten aus eigener Tasche!
... und wenn Du Dich mit Deiner Schutzkleidung auf die Fresse legst und verletzt bist zahlst Du das bitte auch aus eigener Tasche. Du hättest ja auch das Auto nehmen können. Außerdem hoffe ich, daß Du keine Risiko-Sportarten wie Gleitschirm-Fliegen, Bergsteigen, Fußballspielen (wg. Bein-Verletzungen) oder gar Fahrradfahren machst. Oder beim Autofahren nicht schneller als 70 fährst, weil ab da wirds kritisch mit der Knautschzone. Ach ja, und beim Autofahren bitte immer mit Helm (siehe vorher).
Nee, so nicht.
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Raucher und Trinker vielleicht weniger, aber die usw. usf. sehr wohl.
Helmpflicht für Cabriofahrer wäre auch ne gute Sache.
*lach* Welche Versicherung zahlt Dir in Deutschland ein Schmerzensgeld wenn Deine Verletzung nicht von einem Dritten verursacht wurde?
Aber auch wenn das der Fall sein sollte und Dich ein Dritter verletzt hat gibt es noch lange kein Schmerzensgeld. Spielst Du z. B. Fußball ist generell von einem stillschweigenden Haftungsverzicht auszugehen. Foult Dich der Gegner in normalem Maße und der Knochen schaut aus dem Bein raus - Pech.
Ein Abzug beim Schmerzensgeld ist nur dann möglich, wenn es überhaupt einen Schmerzensgeldanspruch gibt. Das haben wie mir scheint auf den letzten Seiten etliche Poster vergessen.
Gruß Michael
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 22. März 2018 um 18:51:42 Uhr:
*lach* Welche Versicherung zahlt Dir in Deutschland ein Schmerzensgeld wenn Deine Verletzung nicht von einem Dritten verursacht wurde?Aber auch wenn das der Fall sein sollte und Dich ein Dritter verletzt hat gibt es noch lange kein Schmerzensgeld. Spielst Du z. B. Fußball ist generell von einem stillschweigenden Haftungsverzicht auszugehen. Foult Dich der Gegner in normalem Maße und der Knochen schaut aus dem Bein raus - Pech.
Ein Abzug beim Schmerzensgeld ist nur dann möglich, wenn es überhaupt einen Schmerzensgeldanspruch gibt. Das haben wie mir scheint auf den letzten Seiten etliche Poster vergessen.
Gruß Michael
Hallo Michael,,
das stimmt so nicht ganz. Betreibt man den Sport bei einem Verein, wird man von diesem über den deutschen Sportbund versichert. Und dann können schon einmal Gelder fließen. Ich weiß das deshalb, ich war lange Zeit im Vorstand in einem Verein, und mußte die Meldung an den Sportbund machen, und es wurden dann auch die entsprechenden Beträge für die Versicherung abgeführt.
Gruß MIFIA4
Es gibt auch Schmerzesgeldansprüche, die nichts mit Straßenverkehr zu tun haben.
War ich zum Beispiel im Puff ohne entsprechende Schutzausrüstung und die nette Dame hängt mir, trotz ihr bekannter Gonorhoeinfektion, den Tripper an, könnte mein Anwalt Schadensersatz einklagen.
Soll ich den dann auch gekürzt kriegen?
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Zitat:
@mk4x schrieb am 22. März 2018 um 19:10:12 Uhr:
Es gibt auch Schmerzesgeldansprüche, die nichts mit Straßenverkehr zu tun haben.
War ich zum Beispiel im Puff ohne entsprechende Schutzausrüstung und die nette Dame hängt mir, trotz ihr bekannter Gonorhoeinfektion, den Tripper an, könnte mein Anwalt Schadensersatz einklagen.
Soll ich den dann auch gekürzt kriegen?
Ja, die kürzen dir ohne Skrupel den Lümmel 😰😉😁😁😁
Moin!
Zitat:
@mk4x schrieb am 22. März 2018 um 19:10:12 Uhr:
Es gibt auch Schmerzesgeldansprüche, die nichts mit Straßenverkehr zu tun haben.
War ich zum Beispiel im Puff ohne entsprechende Schutzausrüstung und die nette Dame hängt mir, trotz ihr bekannter Gonorhoeinfektion, den Tripper an, könnte mein Anwalt Schadensersatz einklagen.
Soll ich den dann auch gekürzt kriegen?
Ja, da § 32 ProstSchG auch den Freier verpflichtet (vgl. Abs. 1. "Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden."😉
Mit Lümmeltüte?
Wo bleibt denn da der Spaß?
Nun gehe ich aber mal davon aus,
das dass risikoreiche Klientel hier
locker blank zieht und auf eine
"Schutzausrüstung" verzichtet.
Ist ja auch völlig in Ordnung und nicht dumm!
😁
Zitat:
@MiFiA4 schrieb am 22. März 2018 um 19:03:21 Uhr:
Betreibt man den Sport bei einem Verein, wird man von diesem über den deutschen Sportbund versichert. Und dann können schon einmal Gelder fließen.
Klar, aber meines Wissens kein Schmerzensgeld.
Gruß Michael
Mir ging es um die Regelungs- und Verbotswut.
Das kein Schmerzensgeld für den Raucher direkt fällig ist nicht, aber was ist mit Passivrauchern?
Es ging doch um Risiko und den daraus resultierenden Schaden den ich mir eventl. zufüge wenn ich keine Schutzkleidung anlege, wie ich eben meine das es meine Sache ist und es im falle eines Schadens genauso wenig gekürzt werden darf wie eben einem Raucher sein Raucherbein oder dem Fußballer sein Beinbruch bei der Krankenversorgung. Hier liegt ja auch ein selbst zu verschuldendes Risiko vor.
Ich mag aber jetzt nicht stundenlang die kausalen Zusammenhänge referieren damit auch dir sowas klar wird.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 22. März 2018 um 20:38:01 Uhr:
Es ging doch um Risiko und den daraus resultierenden Schaden den ich mir eventl. zufüge wenn ich keine Schutzkleidung anlege, ...
Nö. Darum ging es:
Zitat:
Kein Mitverschulden des Leichtkraftradfahrers wegen Tragens von Turnschuhen.
Den behandelnden Arzt zahlt der Verletzte eh nicht, das ist Sache seiner Krankenversicherung. Ob die sich ein paar Euro vom Unfallverursacher zurückholt oder nicht ist dem Verletzten egal. Nur wie viel Schmerzensgeld er bekommt, das ist ihm wichtig.
Die Frage ist also, ob er etwas vom Schmerzensgeld abgezogen bekommen soll weil er wissentlich und in voller Absicht ein höheres Risiko eingegangen ist. Ich fände das richtig, andere nicht. Mit Regelwut hat das nichts zu tun. Wir haben die Freiheit Risiken einzugehen. Also sollte man meiner Meinung nach eben regeln, dass die Folgen der freien Entscheidung von denen getragen wird, die sich entschieden haben. Mehr ist es nicht.
Gruß Michael
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 22. März 2018 um 17:08:32 Uhr:
Also bin ich dumm.
Da sind wir schon zwei ... also von der Milliarde in den wärmeren Ländern moppedfahrenden Dummen ganz abgesehen ...
Zitat:
@Chrom666 schrieb am 22. März 2018 um 18:01:27 Uhr:
Hier mal mein Ranking, was Sicherheit und Motorradfahrten angeht.Platz 3: Sicherheitsausrüstung ... Beim Helm ist es ja ohnehin Pflicht.
Was ganz wichtig und hilfreich ist. Wäre die Helmpflicht beim Skifahren schon eingeführt worden, würde ein gewisser Michael S. sicher noch im Kreis fahren ... Moment mal, hatte der nicht einen Helm auf ?
Es lebe die German-Angst
PS:
Bei der Aufzählung aller gefährlichen Widrigkeiten die zum Unfalle führten, habe ich dieses Mal die berühmte und hinter jeder Kurve lauernde Ölspur vermisst.
Nachtrag:
Da fällt mir gleich wieder mein Brief an den Münchner Polizeipräsidenten Andrä ein. Wie gewohnt fuhr ich in der Stadt nicht angeschnallt. Das sahen zwei junge Polizisten und jagten mit Martinshorn und Blaulicht hinter mir her. In der Hiltensbergerstrasse stellten sie mich. Strafmandat ... daß der laufende VW-Bus-Motor für diese 20 Minuten nicht ausgeschaltet wurde, begründete man mit der schwachen Batterie, die sonst von Funk- und anderen Geräten leergesaugt würde.
Beim Präsidenten bedankte ich mich anschließend dafür, daß bei der Verfolgungsjagd nicht auf mich oder die Reifen geschossen wurde um mich zum Anhalten zu zwingen ...
Moin!
Zitat:
@Subari66 schrieb am 23. März 2018 um 09:16:53 Uhr:
Da sind wir schon zwei ... also von der Milliarde in den wärmeren Ländern moppedfahrenden Dummen ganz abgesehen ...
Also sollten wir uns an anderen Ländern messen, ja? Ok, dann halt Verankerung eines quasi unbeschränkten Waffenbesitzrechts in der Verfassung, empfindlichste Strafen bei nur geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen, ein bisschen Kastenwesen und ein Einführung der Scharia. Damit leben auch Mrd. von Menschen ganz gut - sag also bitte nicht, dass die dumm sind. Und bei denen ist es teilweise sogar kälter.
Zitat:
@SoulBS schrieb am 23. März 2018 um 10:14:09 Uhr:
Ok, dann halt empfindlichste Strafen bei nur geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen
Würde ich sofort unterschreiben ! Hast Du mal den Verkehr in den USA erlebt ?
Entspannung pur !
Und die Überleitung zu "Recht auf Waffenbesitz". Unser "Recht auf Vollgas" ist
doch nichts Anderes. Was dem Ami der Zeigefinger, ist dem Deutschen der Gasfuß.