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Auf der Straße gefahren und vom Parkplatz kommt ein Ford rückwärts....
Bin jetzt grillen 🙂
Beste Antwort im Thema
Auf der Straße gefahren und vom Parkplatz kommt ein Ford rückwärts....
Bin jetzt grillen 🙂
186 Antworten
Wenn ich es nicht überlesen habe, ist die Schuldfrage nicht geklärt.
Wenn Du Deine Vollkasko in Anspruch nimmst, dann steigen die Prozente, aber wenn Dein Unfallgegner die volle Schuld bekommen würde...warum bist Du dann nicht wieder in Deiner ursprünglichen Einstufung?!?
Ist das nur bei Deiner Versicherung so? Man kann meines Wissens ja sogar VK schäden zahlen lassen und dann in einem gewissen Zeitraum zurückzahlen (bis 1/2 Jahr) und damit die Prozente retten...
Das mit dem Audi: Ein gutes Geschäft🙂 Viel Spass🙂
Erst gegen Ende nächster Woche ist das Auto fertig -.-
Bin müde, gehe ins Bett. Morgen zeige ich Euch die Gutachten.
Leider hab ich die Tage ziemlich wenig Zeit!
Hier mal die Seite, wo der Schaden steht.
Der "Wiederbeschaffungswert" ist doch der Wert, den die Versicherung für ein neues Auto zahlen würde bzw. wie viel mein Auto wert ist - oder?
Falls die angehängte Datei nicht geöffnet werden kann, hier klicken.
Einen schönen Sonntag Euch!
Hi,
ist schon heftig, wie teuer so ein kleiner Fahrfehler, der jedem passieren kann, kommt. Sei froh, dass Du Vollkasko hast! Jedenfalls wird dann Dein Benz wieder wie neu sein.
Schöne Grüße
Das ist ja fast ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Ich würde das Auto nicht mehr reparieren lassen, sondern das Geld nehmen und ein anderes Auto suchen und kaufen.
da hier so viel und teils wild spekuliert wird, wie die Situation zu werten ist, will ich auch mal meinen Senf dazu abgeben (und dies ist meine Meinung, keine Rechtberatung!):
- der TE hatte die unklare, wenn nicht gar gefährliche Situation vor seinem Spurwechsel bereits erkannt, seine Geschwindigkeit nicht erheblich reduziert (heisst: notfalls bis zum Anhalten) und dies offensichtlich so auch bereits eingeräumt
- er hat angenommen, dass der Ford wartet, um ihn auf der Gegenfahrbahn durch zu lassen; die übliche Lebenserfahrung ist aber, dass jemand versuchen wird, die Fahrbahn, auf der er fast quer steht, schnell frei zu machen und auf die Gegenspur in richtiger Fahrtrichtung zu wechseln, damit der derzeit noch folgende Verkehr nicht behindert wird. Heisst: der TE hätte mit deutlich verminderter Geschwindigkeit, ggf. unter Anhalten warten müssen, dass der Ford auf der Gegenfahrbahn ist und erst dann hinter dem Ford auf der richtigen Spur die Fahrt fortsetzen dürfen
- ergo: der TE wird keine Mitschuld, sondern die Hauptschuld bekommen (vermutlich zwischen 60 und 80%)
- m.E. ist es müßig, über die Höherstufung bei der VK nach zu denken - keine Ahnung, wie die Bedingungen bei der VK des ADAC Komfort sind, wenn dort Leistung bei grober Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, werden die regulieren und dann hat der TE Glück, das dies so läuft (sollte jeder, der sich die günstigste Versicherung sucht, immer beachten: meist ist bei den billigen Tarifen grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, was sehr häufig dazu führt, dass es nichts gibt; rote Ampel übersehen, überhöhte Geschwindigkeit, Spielen an der Sitzverstellung, dem Radio, etc., Aufheben von Gegenständen gilt heute grundsätzlich als grobe Fahlässigkeit. Bei etwas teueren Tarifen gibt es oft einen Verzicht auf diese Einrede - Ausnahme natürlich Vorsatz und unter Drogeneinfluss)
- aufgrund der Verletzten (auch wenn nur sehr leicht) hat der TE das Ermittlungsverfahren am Hals; auch hier will ich nicht unken, aber die Erfahrung zeigt: teilt der Staatsanwalt meine o.g. Einschätzung, wird er bestraft. Hat der Staatsanwalt einen guten Tag, gehts ggf. günstig per Strafbefehl. Bleibt es bei max. 90 Tagessätzen, steht dies zwar im Bundeszentralregister, aber nicht in einem "normalen" Führungszeugnis, man darf sich als nicht vorbestraft bezeichnen (Tilgungsfrist 5 Jahre). Bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr gibt es zusätzlich 5 Punkte, die erst nach 5 Jahren verjähren und somit werden auch weitere Punkte, die man später in den 5 Jahren sammelt, erst nach Ablauf dieser 5 Jahre gelöscht (außer, wenn zu diesen neuen Punkten die 2 Jahre noch nicht vorbei sind)
Ein guter Anwalt wird bei dem hier geschilderten Fall dem Mandanten frühzeitig aufzeigen, wozu es kommen kann und schleunigst mit dem Staatsanwalt verhandeln, dass hier doch kein öffentliches Interesse der Strafverfolgung besteht und versuchen, eine Einstellung, ggf. unter Leistung einer Auflage/Buße zu erwirken.
Warum schreibe ich das alles: hier wird seit WOchen über völlige Nebensächlichkeiten diskutiert - m.E. hat der TE in einem solchen Fall immer eine Mitschuld und liegt diese auch nur bei 20-25% lohnt es sich, die VK in Anspruch zu nehmen, dann ist der Wagen schnell gemacht und der Ausfall klein, die Höherstufung das geringere Übel. Die Quotierung kegeln die beiden Haftpflichtversicherer eh untereinander aus, ohne dass man da Einfluß drauf hat.
Ich möchte den aufmerksamen Leser darauf hinweisen, dass es in solchen nicht eindeutigen Fällen selten Sinn macht, auf sein "Recht" zu pochen - daraus werden schnell Zivil- und Strafprozesse, deren Ausgang immer sehr offen ist (und der Wagen im Zweifel nach 2 Jahren noch nicht repariert wurde). Also lieber schnell prüfen, ob und wie man seinen Schaden über die VK reguliert bekommt und sich um das eingeleitete Strafverfahren kümmern; ist die Strafe einigermaßen erträglich , mit dem Anwalt einschätzen, ob man dafür wirklich einen Strafprozess riskieren will, der ein deutlich anderes Ergebnis bringen kann, zumal in den letzten Jahren Richter auch gerne aus der groben Fahrlässigkeit im Straßenverkehr einen Vorsatz basteln. (heisst in diesem Fall: ja, hab ich gesehen, dass der da wenden will, dachte aber, dass passt schon, fahr mal schnell durch die Lücke auf der Gegenfahrbahn weil ich es eh eilig hatte - wenn ich den O-Ton des TE nochmals betrachte " dachte...50 km/h sind da erlaubt...meist fahr ich da 70-100 km/h" dann würde ich mal tippen, dass man ihm ganz schnell den Vorsatz vorhält)
Zitat:
Original geschrieben von Jongert
da hier so viel und teils wild spekuliert wird, wie die Situation zu werten ist, will ich auch mal meinen Senf dazu abgeben (und dies ist meine Meinung, keine Rechtberatung!):- der TE hatte die unklare, wenn nicht gar gefährliche Situation vor seinem Spurwechsel bereits erkannt, seine Geschwindigkeit nicht erheblich reduziert (heisst: notfalls bis zum Anhalten) und dies offensichtlich so auch bereits eingeräumt
- er hat angenommen, dass der Ford wartet, um ihn auf der Gegenfahrbahn durch zu lassen; die übliche Lebenserfahrung ist aber, dass jemand versuchen wird, die Fahrbahn, auf der er fast quer steht, schnell frei zu machen und auf die Gegenspur in richtiger Fahrtrichtung zu wechseln, damit der derzeit noch folgende Verkehr nicht behindert wird. Heisst: der TE hätte mit deutlich verminderter Geschwindigkeit, ggf. unter Anhalten warten müssen, dass der Ford auf der Gegenfahrbahn ist und erst dann hinter dem Ford auf der richtigen Spur die Fahrt fortsetzen dürfen
- ergo: der TE wird keine Mitschuld, sondern die Hauptschuld bekommen (vermutlich zwischen 60 und 80%)
- m.E. ist es müßig, über die Höherstufung bei der VK nach zu denken - keine Ahnung, wie die Bedingungen bei der VK des ADAC Komfort sind, wenn dort Leistung bei grober Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, werden die regulieren und dann hat der TE Glück, das dies so läuft (sollte jeder, der sich die günstigste Versicherung sucht, immer beachten: meist ist bei den billigen Tarifen grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, was sehr häufig dazu führt, dass es nichts gibt; rote Ampel übersehen, überhöhte Geschwindigkeit, Spielen an der Sitzverstellung, dem Radio, etc., Aufheben von Gegenständen gilt heute grundsätzlich als grobe Fahlässigkeit. Bei etwas teueren Tarifen gibt es oft einen Verzicht auf diese Einrede - Ausnahme natürlich Vorsatz und unter Drogeneinfluss)
- aufgrund der Verletzten (auch wenn nur sehr leicht) hat der TE das Ermittlungsverfahren am Hals; auch hier will ich nicht unken, aber die Erfahrung zeigt: teilt der Staatsanwalt meine o.g. Einschätzung, wird er bestraft. Hat der Staatsanwalt einen guten Tag, gehts ggf. günstig per Strafbefehl. Bleibt es bei max. 90 Tagessätzen, steht dies zwar im Bundeszentralregister, aber nicht in einem "normalen" Führungszeugnis, man darf sich als nicht vorbestraft bezeichnen (Tilgungsfrist 5 Jahre). Bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr gibt es zusätzlich 5 Punkte, die erst nach 5 Jahren verjähren und somit werden auch weitere Punkte, die man später in den 5 Jahren sammelt, erst nach Ablauf dieser 5 Jahre gelöscht (außer, wenn zu diesen neuen Punkten die 2 Jahre noch nicht vorbei sind)
Ein guter Anwalt wird bei dem hier geschilderten Fall dem Mandanten frühzeitig aufzeigen, wozu es kommen kann und schleunigst mit dem Staatsanwalt verhandeln, dass hier doch kein öffentliches Interesse der Strafverfolgung besteht und versuchen, eine Einstellung, ggf. unter Leistung einer Auflage/Buße zu erwirken.
Warum schreibe ich das alles: hier wird seit WOchen über völlige Nebensächlichkeiten diskutiert - m.E. hat der TE in einem solchen Fall immer eine Mitschuld und liegt diese auch nur bei 20-25% lohnt es sich, die VK in Anspruch zu nehmen, dann ist der Wagen schnell gemacht und der Ausfall klein, die Höherstufung das geringere Übel. Die Quotierung kegeln die beiden Haftpflichtversicherer eh untereinander aus, ohne dass man da Einfluß drauf hat.
Ich möchte den aufmerksamen Leser darauf hinweisen, dass es in solchen nicht eindeutigen Fällen selten Sinn macht, auf sein "Recht" zu pochen - daraus werden schnell Zivil- und Strafprozesse, deren Ausgang immer sehr offen ist (und der Wagen im Zweifel nach 2 Jahren noch nicht repariert wurde). Also lieber schnell prüfen, ob und wie man seinen Schaden über die VK reguliert bekommt und sich um das eingeleitete Strafverfahren kümmern; ist die Strafe einigermaßen erträglich , mit dem Anwalt einschätzen, ob man dafür wirklich einen Strafprozess riskieren will, der ein deutlich anderes Ergebnis bringen kann, zumal in den letzten Jahren Richter auch gerne aus der groben Fahrlässigkeit im Straßenverkehr einen Vorsatz basteln. (heisst in diesem Fall: ja, hab ich gesehen, dass der da wenden will, dachte aber, dass passt schon, fahr mal schnell durch die Lücke auf der Gegenfahrbahn weil ich es eh eilig hatte)
Hallo
Genau so sehe ich das auch der TE sollte sich Gedanken über die wesentlichen Dinge machen, momentan gehört der Unfallschaden nicht dazu.
Da es zu einem Personenschaden gekommen ist wird das Strafmaß und/ oder das zusprechen einer anteiligen Schuld zum Nachteil für den TE ausfallen.
Erschwerend kommt noch hinzu das er seine Fahrspur verlassen hat und eine Lücke gesehen/ gesucht hat die nicht vorhanden war.
Wenn Justitia nicht beide Augen zudrückt wird es wohl ein saftige Strafe werden die meiner Meinung nach auch verdient ist wenn man im Straßenverkehr die Gesundheit anderer gefährdet. Hoffentlich sind keine bleibenden Schäden entstanden.
Mit freundlichen Grüßen roland
Wie viel Geld hätte ich bekommen, wenn ich das Auto verkaufen wollte und was ist dieser "Wiederbeschaffungswert"?
Zitat:
Original geschrieben von Benz_Driver
Wie viel Geld hätte ich bekommen, wenn ich das Auto verkaufen wollte und was ist dieser "Wiederbeschaffungswert"?
Mann oh Mann - so richtig Ahnung hast Du aber wohl weder von der StVO noch von Abwicklungen mit einer Versicherung...das kann Dir aber auch Dein Anwalt fundiert erklären...sollte er wenigstens können!
Der Wiederbeschaffungswert ist der vom Gutachter auf den Zeitpunkt des Unfalls ermittelte Aufwand für die Beschaffung/den Kauf eines zu Deinem PKW vergleichbaren Wagens (Typ, Alter, Ausstattung, Laufleistung, Zustand -natürlich ohne den aktuellen Schaden-) einschließlich der notwendigen Beschaffungskosten (sind bei dem Wagen natürlich nicht so wild- wenn es aber um einen Aston Martin aus den 60gern ginge, von dem gerade mal nur einer am Markt ist und der steht in den USA, dann sind die schon beträchtlich).
Was Dein Wagen im unreparierten Zustand derzeit Wert ist, wird Dir hier kaum einer sagen können, da die Preise bei Unfallwagen stärker schwanken als der Ölpreis. Es gibt aber reichlich Profiaufkäufer (Infos im Netz, einschlägigen Anzeigen in Zeitungen, aber auch bei Deinem Freundlichen, die haben meist auch einen Pool von Aufkäufern, mit denen die arbeiten), die Dir sehr schnell allein am Telefon und per Fax einen Preis nennen - denen reichen die Angaben zum Fahrzeug und die Infos zu den Reparaturkosten / beschädigten Teilen aus dem Gutachten, um Dir einen Preis zu nennen. Da das Gutachten mit "reparaturwürdig" abschließt, ist auch kein Restwert ermittelt worden - somit kannst Du auch der Frage der potenziellen Aufkäufern ausweichen, die danach fragen, um Dir dann einfach einen Aufschlag anzubieten.
Wie ich hier woranders gelesen habe, hast Du den Wagen im Dezember für € 16.500,- bei einem Hänlder (somit wahrscheinlich differenzbesteuert mit 2,5%) gekauft - somit hat der Gutachter festgestellt, dass der Wagen mehr als ein halbes Jahr und sicherlich einie Km später ca. 10% mehr Wert sein soll, als Du bezahlt hast.
Die Frage ist nun, ob und zu welchem Preis Du einen vergleichbaren Wagen finden kannst. Dann rechnest Du die Summe für den Verkauf Deines unreparierten Wagens und die Reparaturkosten laut Gutachten ohne MWSt. (die MWSt gibts von der Versicherung nur, wenn Du Sie auch zahlst, sprich wenn Du reparieren lässt gegen Rg mit ausgewiesener MWSt.) zusammen und hast die Summe, die Du für einen neuen gebrauchten ausgeben kannst.
Das kann durchaus ein gutes Geschäft sein - aber das ist im Einzelfall zu prüfen (bei Wagen, die nicht privat laufen, sondern bei Firmen wg Berechtigung zum Vorsteuerabzug rechnet sich das dann noch eher, da die Differenz Schadenabrechnung ohne MWSt, Wagenkauf mit MWSt. nicht auftritt). In den 90ern habe ich so mal ein Supergeschäft gemacht: W 124 E260 aus unserer Firma, nach 4 Monaten und ca. 20TKm Totalschaden, Restwert laut Gutachten knapp 10 TDM, verkauft an Aufkäufer für 22,5 TDM.
Auf der anderen Seite würde ich nicht soviel für die Reparatur ausgeben, wie ich vor einem halben Jahr für den Wagen bezahlt habe (16.500 zu ~ 16.300).
Ich hoffe, dass es jetzt vertändlich war- nutzt Dir aber wohl nichts mehr, weil Du den doch schon reparieren lässt, oder? Außerdem mein gutgemeinter Rat: falls Du doch noch einen anderen Wagen kaufst, solltest Du ggf. auf eine Maschine zurück greifen, deren Beschleunigung und Geschwindigkeit Deinem Urteilsvermögen zu Verkehrssituationen angepasst ist...manchmal ist es sinnvoll, sich in den Motorisierungen erst mal langsam über die 200 PS zu hangeln!
Also hätte ich 18300€ + den Verkaufsbetrag bekommen? Z.B. wenn ich das Auto (hypothetisch) für 5700€ verkauft hab, bekomme ich 24000€ für einen neuen Wagen? Sagt bitte "falsch, Du Idi!" 😁
Zitat:
Original geschrieben von Benz_Driver
Also hätte ich 18300€ + den Verkaufsbetrag bekommen? Z.B. wenn ich das Auto (hypothetisch) für 5700€ verkauft hab, bekomme ich 24000€ für einen neuen Wagen? Sagt bitte "falsch, Du Idi!" 🙂
Falsch, du ........ 😁
Hehe, ich hab euch alle die ganze Zeit verarscht 😁
Es ist nie was mit dem Auto passiert! 😛
Spaß, er ist aus der Reparatur zurück.
Sieht doch wieder Klasse aus das Sternchen😰
DasZitat:
Original geschrieben von Benz_Driver
Hehe, ich hab euch alle die ganze Zeit verarscht 😁Es ist nie was mit dem Auto passiert! 😛
glaube ich sofort!