unzureichende Bodenfreiheit!!!

Opel Corsa A

hab da mal ein großes Problem....
vor 2 Wochen wurde ich mit meinen Corsa A von der Polizei angehalten...den war mein Kleiner nicht geheuer und meinten ihn abschleppen zu müssen...1 Woche stand er beim Abschleppdienst und anschließend ging er zur DEKRA der Scheißverein....die meinten mein Corsa Still zu legen und haben meine Plakette abgekratzt.....obwohl echt alles eingetragen ist..........trotzdem haben die Mängel gefunden........
Ich habe ien Fahrwerk drinne was 60/40 tief ist und die tiefste stelle beim Corsa A ist der KAT damit hatte ich öfter mal aufgesetzt weil mein auspuffgummi gerissen war...lange Rede Kurzer Sinn der Corsa hat 5,5 cm Bodenfreiheit was viel zu tief ist.......

was mache ich jetzt um den Kat oder Auspuff höher zu bekommen damit ich 8 cm bekomme ohne ein Gewindefahrwerk zu kaufen oder standart zu machen??????????????????????????????????????????
Bitte gibt mir ein paar Tipps damit mein Kleiner wieder auf die Straße darf..........

19 Antworten

Wie haste das denn überhaupt eingetragen bekommen...hammer...aber ähnlich geht mir das mit dem Astra G. ich hab auch das Gefühl die bemängeln nach Lust und Laune... Mir fällt da jetzt auch Spontan nix ein...

Denn Außpuff umschweißen,am besten das flammenrohr verkürzen

was hastn drin fürn fahrwerk (hersteller)
das muss ja mächtig gesackt sein....

also ich fahr koni gelb mit roten federn und 195x45x15... und ich hab am kat 7,9...ich hab ehr den verdacht das bei dir irgendwas kaputt is weil soviel setzt sich ein FW eig net...

also ich habe ein billig Fahrwerk von Formel K drinne......
Also die Idee mit dem Auspuff umschweißen ist ganz gut aber ist das TÜV???????
Danke für eure Antworten

Kauf dich en anderes Fahrwerk!

hast ma bilder! Zeig ma her den tiefstand!

AUSPUFF UMSCHWEIßEN 😁😁😁😁

Was besseres ist dir nicht eingefallen oder 😁

Kauf dich ordentlich Fahrwerk und gut

so tief ist er ja auch nicht, ist ja nur der Kat......

dann bau ihn raus...  

EDIT: es gibt keine gesetzesgrundlage was zu tief ist oder nicht, nur die scheinwerferunterkante.
wurde die überhaupt nachgemessen?
warn 50cm unterkante lichtaustrittskante.

kann man den mini kat durch den orginalen kat ersetzen??
oder gehört der hinter den Orginalen???

also in meinen Tüv berich steht das es Richtlinien gibt
das Problem liegt darin dass ich unter dem Kat weniger als 5,5 cm habe
die Richtlinie sagt, dass ich min. 8 cm haben muss

es gibt kein gesetz. (ne richtlinie ist irrelevant, da sie keine gerichtliche gültigkeit hat)

schreib bitte ma die nummer der richtlinie hier rein, es gibt auch ne richtlinie wo zu festen teilen 9cm sein müssen, ebenso ne interne dienstanweisung das der blau-silberne strassenstrich einen 10cm dicken holzbalken unter dem auto durchziehen darf, wenn er anstösst ist er zu tief. oder der holzbalken zu hoch.

die einzige gesetzesmässige grundlage die bestand hat ist die scheinwerferhöhe die nicht unterschritten werden darf.

der rest trifft beim corsa nicht zu denke ich (blinkerhöhe, reflektoren, kennzeichenhöhe etc.)

Es handelt sich um ein Merkblatt 751 VDTÜV das im §30 STVZO enthalten ist.....
Zur Bodenfreiheit heißt es dort:Nach einer Tieferlegung sollte das betriebsbereite Fahrzeug-besetzt mit einem Fahrer -eine Schwelle mit einer breite von 800 mm und einer Höhe von 110 mm berührungslos überfahren werden können.
Die Berührung von Karroseriebauteilen aus elastischen Werkstoffen kann dabei unberücksichtigt bleiben.Bei Überschreitung des Richtwertes von 110 mm muss sichergestellt sein, dass von dem Fahrzeug keine Gefahr in Bezug auf andere Verkehrsteilnehmer ausgehen kann.Ebenso ist die Bodenfreiheit im praktischen Betrieb zu beurteilen.

Die meinen auf jeden fall das die Beschaffenheit des Fahrzeugs im Sinne des $30 STVZO nicht vorschriftmäßig ist....
Ich habe hier son dicken Katalog von der Polizei bekommen also das Schreiben von der DEKRA....
Und da steht drinne das es dadurch verkehrsunsicher ist....

Moin,

Das ist unerheblich ... also kein Gesetz. Im Grunde können die dir dafür gar nichts.

Dein Problem ist nur: Damit bist du nicht in der Lage uneingeschränkt am Strassenverkehr teilzunehmen und stellst eine Belästigung für andere Verkehrsteilnehmer dar und das ist dann der Paragraph 30 der STVZO 😉 Dennoch ist die vom TÜV gewählte Höhe reine Willkür, insbesondere wenn schlimmstenfalls bei die Schäden auftreten könnten.

Dennoch ist die Lösung der Wahl hier das entsprechend bessere Fahrwerk einzubauen.

MFG Kester

Deine Antwort