Unwissentlich gechipptes Fahrzeug erworben.
Hallo liebe Smart Gemeinde,
seit Mittwoch bin ich Besitzer eines Smart Fortwo ( 451 ) mit " 84 " PS.
Das Fahrzeug habe ich bei einem offiziellen Mercedes und Smart Händler in der Nähe von Stuttgart gekauft und dann zu mir nach Nürnberg gefahren.
Bei der Heimfahrt musste ich zu meiner Überraschung feststellen, dass das Auto weit schneller läuft als die angegebenen 145 Km/h.
Gestern habe ich eine Probefahrt mit einem Kollegen gemacht der sich mit Smart besser auskennt und er meinte das mein Smart definitiv gechippt ist.
Das Auto ist von 10/2011 und hat jetzt 36000km drauf. Richtig schickes Teil mit Brabus Paket und auch sonst richtig gut ausgestattet.
Meine Frage bezieht sich jetzt vielmehr darauf wie ich weiter vorgehen soll ?
Zum einen habe ich dadurch keine Garantie auf das Fahrzeug mehr, zum anderen hat es nicht mal eine Betriebserlaubnis da dieses Tuning nicht eingetragen ist.
Ich habe den Händler direkt nach der Heimfahrt kontaktiert und ihm meinen Verdacht mitgeteilt.
Er sagte er meldet sich wieder sobald er die Vorbesitzerin erreicht hat.
Ich habe gestern noch einmal eine Email an ihn geschrieben das ich auch beweisen kann das ich mich bei dem Händler sehr Zeitnah nach dem Kauf gemeldet habe.
Welche Rechte habe ich jetzt ?
Das Auto würde ich liebend gerne behalten da es sich sehr schön fährt.
Kann ich vom Kaufpreis wieder etwas zurückfordern ? Wie sieht es mit der Garantie aus auch nach einer evtl. Rückrüstung ?
Freue mich auf eure Antworten.
Vielen Dank und Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@a3_turbo_freak schrieb am 11. Dezember 2015 um 16:06:18 Uhr:
Klar mach ich das.
Wenn es wirklich alles so ist wie er mir das am Telefon erzählt hat kann es eigentlich für mich nicht besser sein. Da ich nach den 2 Jahren Garantie sowieso das Auto chippen lassen wollte.
...und warum machst du dann hier so einen Aufstand?
36 Antworten
Was soll sich der TE eigentlich einbilden?
Er hat sich einen Smart gekauft. Es kam Ihm was komisch dabei vor und hat sich über verschiedene Kanäle versucht zu informieren. Das SC hat nach Recherchen seinen Verdacht bestätigt. Und jetzt? Bilder er sich plötzlich alles ein und es wird sogar schon der Verdacht geäußert, dass er u.U. jemand eine Straftat unterstellt.... Unglaublich was hier passiert.
Wenn ich mir ein Fahrzeug im SC kaufe und mir nichts von Chiptuning gesagt wird, dann müssten wir definitiv auch noch einmal darüber reden, wenn dem so wäre.
Zitat:
@Vaneo3333 schrieb am 11. Dezember 2015 um 21:43:05 Uhr:
Was soll sich der TE eigentlich einbilden?Er hat sich einen Smart gekauft. Es kam Ihm was komisch dabei vor und hat sich über verschiedene Kanäle versucht zu informieren. Das SC hat nach Recherchen seinen Verdacht bestätigt. Und jetzt? Bilder er sich plötzlich alles ein und es wird sogar schon der Verdacht geäußert, dass er u.U. jemand eine Straftat unterstellt.... Unglaublich was hier passiert.
Wenn ich mir ein Fahrzeug im SC kaufe und mir nichts von Chiptuning gesagt wird, dann müssten wir definitiv auch noch einmal darüber reden, wenn dem so wäre.
Hab ich doch geschrieben. Entweder das Auto ist gechipped - dann hat er auch was in der Hand und kann zum SC gehen. Wenn nicht, dann hat er nix und kann das auch nicht unterstellen.
Kann er Umbauteile am Motor oder Steuergerät finden (oder eine Chipbox), würde ich das dann eher mit dem SC klären, denn von dem hat er gekauft. Dem ehemaligen Besitzer kann es dann schnurz sein, wenn das SC so verkauft hat. Wenn alles mit ABE und/oder eingetragen ist und das Tuning erlaubt ist, kann der TE auch kaum was machen. Hat er ja so gekauft, außer das SC zeigt sich Kulant und baut zurück.
Wundern würde mich, wenn das SC einen nachträglichen Rabatt einräumt. Werden die vermutlich nicht machen. Man könnte aber das Auto zurückgeben, dann berechnet das SC aber die Zeit und die KM die ich das Auto nutzte.
Hier wird nix unterstellt da der Verkäufer es bereits eingeräumt hat. Wenn nix davon im Kaufvertrag steht kann man sehr wohl was machen. Geht ja schließlich schon in Richtung arglistige Täuschung.
Ich werde sehen was er wegen der Garantie sagt. Wenn Sie erhalten bleibt soll er ihn so lassen. Wenn nicht soll er das Fahrzeug so wieder herstellen das es die Garantie gibt. Wenn beides nicht möglich ist werde ich wohl vom Kauf zurücktreten.
Zitat:
@a3_turbo_freak schrieb am 11. Dezember 2015 um 23:42:00 Uhr:
Hier wird nix unterstellt da der Verkäufer es bereits eingeräumt hat. Wenn nix davon im Kaufvertrag steht kann man sehr wohl was machen. Geht ja schließlich schon in Richtung arglistige Täuschung.
Ich werde sehen was er wegen der Garantie sagt. Wenn Sie erhalten bleibt soll er ihn so lassen. Wenn nicht soll er das Fahrzeug so wieder herstellen das es die Garantie gibt. Wenn beides nicht möglich ist werde ich wohl vom Kauf zurücktreten.
Ja, wenn er es verheimlicht hat und nix im FZG Schein eingetragen ist (wenn notwendig), dann wäre es etwas heftig. Aber du hast ja im SC gekauft, also muss man dort Ansprüche stellen. Die könnten dann höchstens auf den früheren Besitzer zurückgreifen und Schadensersatz fordern, falls es einen gibt.
Ich würde im SC fragen ob sie es rückbauen können. Gut ist, dass du es dem SC bekannt gemacht hast. Dann gibts kein Ärger bei späterer Garantieleistung. Sonst hätten sie es vielleicht dir unterstellt. lass es dir aber schriftlich dann vom SC geben.
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Schriftlich werde ich es mir auf jeden Fall geben lassen. Ich kann ja auch wenn das Gutachten und Tüv Bescheinigung dann da ist, nachweisen das es schon vorher gechippt war. Datum steht ja mit drauf.
Zitat:
@a3_turbo_freak schrieb am 12. Dezember 2015 um 00:03:22 Uhr:
Schriftlich werde ich es mir auf jeden Fall geben lassen. Ich kann ja auch wenn das Gutachten und Tüv Bescheinigung dann da ist, nachweisen das es schon vorher gechippt war. Datum steht ja mit drauf.
Perfekt. Yep.
Popcorn ??