Unverschuldeter Unfall.. Versicherung will nicht bezahlen !
Hallo zusammen,
ich hatte vor ca. 6-7 Wochen mit meinem nagelneuen Auto ein unverschuldeten Unfall und jetzt stellt sich der Unfallgegner sowie seine Versicherung quer.
Ich parkte am Unfalltag auf einem Parkplatz und als ich wiederkam hatte ich eine Mitteilung von der Polizei auf der Scheibe, die wie folgt aussah: "Ihr Fahrzeug wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Kennzeichenträger gebrochen. Der Unfall wurde durch die Polizei aufgenommen ..."
Das Problem ist, ich habe direkt an meinem Fahrzeug noch mehr Beschädigungen festgestellt als nur ein gebrochener Kennzeichenträger. Und zwar ist durch den Unfall an der Stoßstange Kratzer sowie ein Knick enstanden.
Ich habe natürlich sofort den Unfallbericht bei der Polizei abgeholt und dort stand beim Verursacher "unbekannt" also ist er einfach abgehauen ohne auf die Polizei zu warten, jedoch stand sein Kennzeichen auf dem Bericht.
Ich hatte "Glück", weil auf dem Bericht zwei Zeugen standen. Habe dann mit einer der Zeugen Kontakt aufgenommen und mich aufklären lassen wie das alles passiert ist.
Der mit dem ich Kontakt aufgenommen habe, hat den Unfall nicht direkt gesehen sondern wurde durch den Schrei der anderen Zeugin aufmerksam.
Der Unfallverursacher fuhr rückwärts und beschädigte mein Fahrzeug. Er wollte danach einfach weiterfahren aber wie gesagt, hat die andere Zeugin ihn zwangsweise gestoppt. Er ist dann wohl ausgestiegen, hat sich mein Fahrzeug angeguckt und ist zu dem Entschluss gekommen, dass kein Schaden enstanden ist und fuhr weg ohne auf die Polizei zu warten !
Ich habe den Schaden bei seiner Versicherung gemeldet und ein Kostenvoranschlag bei VW erstellen und an die gegnerische Versicherung schicken lassen.
Unfallgegner hat seiner Versicherung mitgeteilt, dass er keinen Schaden verursacht hat und es auch keine Zeugen und Polizeibericht gäbe. Ich habe daraufhin den Unfallbericht an die Versicherung geschickt wo auch die Zeugen drin standen.
Die Versicherung hat eine Zeugenbefragung gemacht und dort hat der eine der Versicherung mitgeteilt, dass er den Unfall nicht direkt gesehen hat und die andere Zeugin hat den Unfall irgendwie falsch beschrieben. Sie hat den Zusammenstoß im linken Bereich angekreuzt obwohl der Schaden bei mir auf der rechten Seite enstanden ist. Auf der linken Seite ist nunmal keine Beschädigung. Mein Kennzeichenhalter hat auch auf der rechten Seite den Bruch, sowie der Knick und Kratzer sind auch auf der rechten Seite.
Jetzt behauptet die Versicherung aufgrund der Zeugenaussage, dass das ein Vorschaden ist und die deswegen kein Cent bezahlen werden. Außerdem stützt die Versicherung sich auf den Punkt, dass die Polizei keine Anzeige gegen Fahrerflucht gemacht hat (Ich begreife es nicht, warum die Polizei das nicht gemacht hat) und laut Bericht kein bedeutender Schaden enstanden ist.
Das ganze ist natürlich schon längst bei meinem Anwalt aber ich bin eben ein zappeliger Mensch und das verdirbt mir enorm die Laune seit Wochen. Das ganze wird wohl 100% gerichtlich geklärt, jedoch mache ich mir wegen der Falschaussage des Zeugin sorgen.
Ich werde jetzt einen Gutachter beauftragen und drauf hoffen, dass er irgendwo Lackspuren vom anderen Fahrzeug findet. Es soll sich um ein silbernen Mercedes handeln, ich sehe zwar auf meiner Stoßstange silberne/weiße Kratzer aber keine Ahnung ob das die Grundierung ist oder Lackspuren.
Sorry für diesen langen Beitrag aber ich wäre um jeden weiteren Tipp sehr dankbar..
Beste Antwort im Thema
Wenn es noch jemanden interessiert:
Die Richterin hat den Unfallverursacher für schuldig ausgesprochen, der Herr konnte nichtmal laufen (über 80) aber hauptsache Autofahren, abhauen und dann noch Unfall abstreiten 🙄
Die Polizei war aber auch lustig, es war keine Anzeige gegen Fahrerflucht. Ich hätte es nachträglich machen können aber habe drauf gepfiffen wegen seinem Alter
42 Antworten
Sprich vielleicht du nochmal direkt mit der Zeugin und geh mit ihr den Unfall durch - oder lass das deinen Anwalt machen. Wenn man mit ihr zusammen das durchgeht fällt ihr vielleicht auf, dass sie die falsche Stelle markiert hat. Wenn möglich, lass dir das von ihr schriftlich geben, dass sie sich geirrt hat. Wichtig wäre auch, dass sie das Fahrzeug des Verursachers genau beschreibt und den Fahrer. Lass dir die Beschreibung evtl auch schriftlich geben - vor allem wenn sie es war, die das Kennzeichen der Polizei mitgeteilt hat. Wenn sie in der Nähe wohnt wäre vlt. auch ein "Ortstermin" hilfreich, wo ihr mit euren Fahrzeugen den Unfall nachstellt und Fotos macht (Parksituation von deinem Pkw, Parksituation vom Verursacher, Position beim Unfall)...
Der "Knallzeuge" ist nahezu irrelevant - außer dass er vielleicht gesehen hat, wie nach dem Unfall das Fahrzeug des Verursachers bei deinem Stand und der Fahrer (Beschreibung!) sich dein Auto angeguckt hat. Dann würde ich mir die Beschreibung von Fahrzeug und Fahrer auch schriftlich geben lassen.
Bezüglich Polizei:
In welchem Bundesland war das ganze? Ggf. PN...
Im Normalfall müsste bei sowas eine Spurensicherung (also fotografische Sicherung und Sicherung von Lackabrieb etc.) durch die Polizei bei dem beschädigten UND verursachenden Fahrzeug erfolgen, sofern von dem Verursacher das Kennzeichen bekannt ist. Das sollte schnellstmöglich erfolgen, damit evtl. vorhandene Schäden nicht beseitigt werden. Ich vermute aber, dass das jetzt schon passiert ist, wenn der andere sich so querstellt...
Du müsstest ja von der Polizei irgendwas schriftliches haben, oder? Hast du das auch an die Versicherung weitergeleitet? Was steht da genau drauf (evtl. auch PN, bei Bedarf persönliche Daten schwärzen)?
Ich persönlich hätte von Anfang an meine eigene Versicherung mit eingeschaltet - wenn die sich mit der Gegnerischen auseinandersetzen hat das nochmal ein anderes Gewicht, als wenn "irgendeiner" sich mit nem Schaden meldet...
Ich kann die gegnerische Versicherung bis zu nem gewissen Punkt verstehen, weil es bestimmt öfter vorkommt, dass irgendwer seine Schäden auf Kosten eines anderen geltend machen möchte. Wenn die jetzt nur deine Behauptung haben, ohne dass die Unterlagen von der Polizei bekommen haben und wenn der Versicherte eine Beteiligung abstreitet, ist es nachvollziehbar, dass sie nicht gleich zahlen.
Also ehrlich gesagt, verstehe ich nicht, wieso die Polizei keine Unfallflucht angezeigt hat, da es Zeugen dafür gibt, dass er den Wagen beschädigt hat und selbst wenn es nur ein Kratzer wäre, es nicht gemeldet hat. Vorallem ist er ja ausgestiegen und hat geguckt, was kaputt ist, und nur weil der Nummernschildhalter kaputt ist, heißt es noch lange nicht, dass nicht noch mahr kaputt ist, ist ja das gleiche Spielchen mit den Anhängerkupplungen, wenn nur ne Delle im Nummernschild ist, heißt noch lange nicht, dass nicht noch mehr kaputt gegangen ist. Aber das ist bei uns hier nicht anders, ein Fahrzeug wird beschätigt und dann wird einfach abgehauen, hab vorhin auch gesehen, dass mein Nummernschild eine Delle hat, war vorher nicht, aber man wollte mir auch schon das hintere Nummernschild und Spiegel klauen.
Allerdings muss ich dazu sagen, als mir ein LKW gegen den Arm gefahren ist (beim Eiskratzen, dachte eigentlich ich stehe dort sicher, aber wenn der LKW in meine Richtung kommt, weil er von einem Auto abgedrängt wird, ist es halt Schicksal), hat der Polizist direkt gesagt, wenn die Spedition nicht den Namen des Fahrers rausgibt, gibt es sofort eine Anzeige wegen Fahrerflucht mit Personenschaden und das wäre teuer geworden.
Hey und Hallo,
ich hatte auch schon einmal so etwas ähnliches bei mir ist ein Lkw hinein gefahren und die Versicherung der Firma weigerte sich ebenfalls den Schade zu bezahlen. Ich habe mich also Schlau gemacht und habe nach einem Anwalt gesucht der mich in Sachen Strafrecht zu belehrt. Ich kann dir nur wärmstens empfehlen mal z.B hier vorbei zu schauen und dich aufklären zu lassen falls du das nicht schon getan hast. Ich denke da ist eine Menge heraus zu holen ohne großen Tumult.
Wichtig ist das du Ruhe bewahrst und mit Optimismus an die Sache heran gehst.
Lieben Gruß 🙂
Gibts Neuigkeiten? Was sagt die Polizei?
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Mein Anwalt hat jetzt der gegnerischen Versicherung eine letzte Frist gegeben ansonsten geht die Sache zum Gericht
naja hat zwei eigentlich hierzu nichts aber trotzdem nochmal:
für ein Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht muss es einen Anfangsverdacht geben. Regelmäßig liegt eine solche vor, wenn:
"Der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort setzt einen Unfall im Straßenverkehr voraus. Dies ist jedes plötzliche Ereignis, das mit dem Straßenverkehr und seinen Gefahren ursächlich zusammenhängt und zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt."
Quelle: LG Düsseldorf, 06.05.2011 - 29 Ns 3/11
Wenn also die Polizei objektiv lediglich ein Bruch des Kennzeichenträgers erkannt hat so ist m.E. die Definition des strafrechtlichen Unfallbegriffes nicht erfüllt, da von einem nicht belanglosen Sachschaden hier nicht wirklich gesprochen werden kann. Folgerichtig kann auch eine Verkehrsunfallflucht i.S.d. § 142 StGB nicht vorliegen.
Bei einem Bruch des Kennzeichenträgers kann der Polizeibeamte vor Ort aber nicht ausschließen, dass unter der Stoßstange höhere Schäden entstanden sind.
Abgesehen davon wurde ja ein Unfallbericht ausgefüllt, also wurde ein Unfall erkannt. Sonst wäre die Polizei ja nicht tätig geworden.
Ich finde egal ob s nur ein Bruch oder sonst was ist, es ist ein Schaden passiert und der Verursacher hat es einfach zutun sich bei dem anderen zu melden. Ich finde es auch nicht ok, wenn ich in meinem Nummernschild eine Macke von einer Anhängerkupplung vorfinde und der Verursacher verp... sich einfach. Und wenn man die Person hat, die das Verursacht hat, sollte auch eine Unfallflucht daraus gemacht werden.
Wie gesagt, bei mir war die Polizei da ein wenig besser, die meinten bei meinem Ellenbogen direkt, wenn die Spedition den Namen nicht rausgibt, gibt es eine Anzeige wegen Fahrerflucht und dem war es egal, ob es der LKW-Fahrer gemerkt hat oder nicht. Das das ganze dann beim Anwalt gelandet ist, war ganz alleine die Dame der Spedition Schuld, die meinte hinterher, ich wäre Schuld, das der LKW mich angefahren hat und das alles wegen 30 Euro (2xPraxisgebühr, da Ende des Jahres das ganze passiert ist und Geld wegen der Schmerzmittel), naja der Anwalt hat ein wenig mehr rausgeholt und meine Krankenversicherung wurde auch angeschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von Bartleby81
Bei einem Bruch des Kennzeichenträgers kann der Polizeibeamte vor Ort aber nicht ausschließen, dass unter der Stoßstange höhere Schäden entstanden sind.Abgesehen davon wurde ja ein Unfallbericht ausgefüllt, also wurde ein Unfall erkannt. Sonst wäre die Polizei ja nicht tätig geworden.
ah ok, wenn mich nächstes mal im dichten Stadtgetümmel ausversehen jemand anrempelt dann zeige ich den an wegen schwerer fahrlässigen Körperverletzung. Es könnte ja eventuell ggf. potentiell möglichweise innere Organe beschädigt wurden sein.
😕😕😕😕😕
Hätte, hätte, Herrentoilette. Das was nicht festgestellt wird zählt auch erstmal nicht. Wir sind nicht in Amerika!
Zudem müssen wir nun mal differenziere;, dass ein Schaden durch ein Unfall entstanden ist, ist doch zweifelsohne klar; deswegen wurde ja auch die Unfallanzeige ausgefüllt.
An den Strafttatbestand der Verkehrsunfallflucht knüpft der Gesetzgeber nun mal andere Bedingungen. Eine ist -wie das LG DD - m.E. richtig festgestellt hat, dass kein Popelschaden entstanden sein darf. Dann steht der Schaden nicht mehr im Verhältnis zur Straftanzeige bzw. vorgeworfenen Straftat.
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
Zudem müssen wir nun mal differenziere;, dass ein Schaden durch ein Unfall entstanden ist, ist doch zweifelsohne klar; deswegen wurde ja auch die Unfallanzeige ausgefüllt.An den Strafttatbestand der Verkehrsunfallflucht knüpft der Gesetzgeber nun mal andere Bedingungen. Eine ist -wie das LG DD - m.E. richtig festgestellt hat, dass kein Popelschaden entstanden sein darf. Dann steht der Schaden nicht mehr im Verhältnis zur Straftanzeige bzw. vorgeworfenen Straftat.
Das ist Quatsch. Der Polizeibeamte stellt vor Ort einen Schaden fest und der Verursacher hat sich ohne Angabe seiner Beteiligung entfernt: dann ist, unabhängig von der Höhe des vor Ort geschätzten Schadens, die Strafanzeige zu fertigen! Ob es dann verfolgt oder eingestellt wird ist Sache der Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichtes; der Polizeibeamte darf das vor Ort nicht entscheiden solange der bloße Verdacht einer Straftat besteht (Strafverfolgungszwang!)!
Es wäre ja noch schöner, wenn ich bei geringem Sachschaden als Verursacher sagen könnte: "Oh, das ist nur einer kleiner Kratzer, da droht mir keine Strafanzeige, dann verziehe ich mich und leugne den Unfall; soll der Besitzer doch sehen wie er Geld bekommt." Das mit dem "nicht unbedeutenden Sachschaden" bezieht sich bei der Unfallflucht übrigens nur auf die Entziehung der Fahrerlaubnis; auf diese ist bei einer Schadenshöhe unter 1200,- EUR zu verzichten.
Das von dir zitierte Urteil dreht sich übrigens um einen ganz anderen Punkt, nämlich dass für die Unfallflucht ein Verkehrsunfall stattgefunden haben muss, was in dem dem Urteil zugrundeliegenden Fall nicht so ist, da ein Einkaufswagen gegen einen Pkw gerollt ist. Also bitte nicht einfach irgendwas zusammenhanglos zitieren.
In diesem Fall ist es aber unstrittig ein Verkehrsunfall, es ist ein Schaden entstanden, der Verursacher macht nicht die nötigen Angaben und täuscht sogar bewusst über seine Beteiligung und der Geschädigte hat DESWEGEN Schwierigkeiten die rechtmäßigen Ansprüche durchzusetzen: glasklarer Fall von Unfallflucht. Für genau solche Fälle ist nämlich die hohe Strafandrohung gedacht, damit eben jeder für seinen verursachten Schaden geradesteht.
Geschütztes Rechtsgut ist die Beweissicherung hinsichtlich der aus dem Unfall entstandenen zivilrechtlichen Ansprüche. Und gerade mit der Durchsetzung dieser Ansprüche hat der Threadersteller jetzt ja massive Probleme, weil der Verursacher jetzt sogar eine Beteiligung leugnet.
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
ah ok, wenn mich nächstes mal im dichten Stadtgetümmel ausversehen jemand anrempelt dann zeige ich den an wegen schwerer fahrlässigen Körperverletzung. Es könnte ja eventuell ggf. potentiell möglichweise innere Organe beschädigt wurden sein.
😕😕😕😕😕
Hätte, hätte, Herrentoilette. Das was nicht festgestellt wird zählt auch erstmal nicht.
Bleib mal sachlich. Die Polizeibeamten stellen nur oberflächlich sichtbare Schäden fest; das ist keine gutachterliche Feststellung. Bei einem Unfall ist ohne fundierte Kfz-Kenntnisse und Untersuchung des Pkw eine genaue Schätzung der Schadenshöhe gar nicht möglich. Und wie schon erwähnt, ist die Schadenshöhe für eine VU-Flucht egal. Und es gibt keine schwere fahrlässige KV.
du wiederholst was ich gesagt hast ohne es zu merken - drollig 😁😁😁
Nö, weil du schreibst, dass für den Straftatbestand einer Verkehrsunfallflucht mehr als ein "Popelschaden" entstanden sein muss - was falsch ist.
Du schreibst:
der Polizeibeamte darf das vor Ort nicht entscheiden solange der bloße Verdacht einer Straftat besteht
und der bloße Verdacht ist eben nicht gegeben, da eben der straftrechtliche Unfallbegriff nicht erfüllt ist. ergo keine Straftanzeige. Das schreibst Du auch indirekt.
Aber gut jedem seine Meinung...
Naja, ihr vergesst aber, dass der Unfallverursacher auch den Schaden am Kennzeichen festgestellt hat und er dann dennoch abgehauen ist. Und nun auch noch sagt, ich weiß von nichts.
Bei meinem Cabrio war das auch, da ist jemand dran gekommen und er hat mit irgend etwas drüber gewischt, da man Wischspuren gesehen hat und es waren zwei Kratzer zwar nicht tief aber dennoch vorhanden und ist auch einfach gefahren, so von wegen kann der ja wegpolieren.
So was ist absolut dreist und nicht ok und egal was für ein Schaden er angerichtet hat, muss er ihn ersetzen. Wäre ja genauso, man tritt jemand den Spiegel ab, es gibt einnen Zeugen, der sich mit rechts und links vertut und der sagt, ne wieso das war doch net der rechte Spiegel den ich abgetreten habe.
Es ist ja sogar belegt, dass sich sehr viele Menschen mit rechts und links vertuen, mache ich auch, deswegen würde ich nicht links oder rechts schreiben, sondern Fahrer- oder Beifahrerseite, da ist ja dann wirklich geregelt welche Seite ich meine.
Hatten wir vorgestern im Krankenhaus, die vom Büro sagt wir sollen rechts gehen, zweigt aber mit der Hand links und meint auch links.
Aber mittlerweile ist es ja Standard etwas kaputt machen und wegfahren, meine Mutter hat sogar mal mitbekommen, wie sich zwei darüber gestritten habe, da ist auch jemand in ein anderes Auto gefahren und dann einfach gegangen, Auto stand noch dort, als man ihn drauf ansprach meinte der nur: was es ihn angeht und der Wagen hat eh schon genug Beulen, da macht die eine auch nichts mehr.
Sowas sollte der Unfallverursachen aber dem Besitzer überlassen, ob er die Beule oder den Schaden wegmacht oder nicht. bei mir wäre es der Fall, der Schaden kommt weg, egal wie.
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
Du schreibst:
der Polizeibeamte darf das vor Ort nicht entscheiden solange der bloße Verdacht einer Straftat bestehtund der bloße Verdacht ist eben nicht gegeben, da eben der straftrechtliche Unfallbegriff nicht erfüllt ist. ergo keine Straftanzeige. Das schreibst Du auch indirekt.
Aber gut jedem seine Meinung...
Willst du mich nicht verstehen oder verdrehst du absichtlich Sinninhalte?? Natürlich ist der strafrechtliche Unfallbegriff erfüllt!
Du solltest gründlich lesen: der Polizeibeamte hat einen Strafverfolgungszwang. Da hier
mindestensder
Verdacht einer Straftat(nämlich der möglichen Unfallflucht) vorliegt, muss er auch die Anzeige vorlegen! Wie das dann von der Staatsanwaltschaft gewertet wird, ist dann deren Sache, vorgelegt werden MUSS die Anzeige.