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Unverschuldeter Unfall, Totalschaden, Versicherung zahlt Nutzungsausfall nicht

Themenstarteram 23. Januar 2018 um 13:46

Hallo Leute,

im Dezember hatte meine Mutter einen unverschuldeten Unfall mit meinem Auto.

Das Auto wurde daraufhin direkt abgeschleppt und augenscheinlich sah es sehr ramponiert aus (Stoßstange defekt, Kotflügel deformiert, Türen beschädigt). Ich ging davon aus, dass das Auto nicht fahrbereit war und ließ es deswegen 7 Tage beim Abschleppdient stehen, ehe ich es abgeholt habe.

An dem Tag wo ich das Auto geholt habe, sah ich, dass das Auto technisch sogar noch einigermaßen gut war und so konnte ich das Auto bis nach Hause fahren.

Dort stand das Auto wieder 2 Tage, bis der Gutachter kam.

Laut Gutachter ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden mit 100 Euro Restwert, daher habe ich fiktiv abrechnen lassen.

Nach weiteren 5 Tagen bin ich mit dem Auto zu einem Bekannten mit Hebebühne gefahren, damit wir das Auto von unten begutachten konnten.

So an sich war alles okay, nur dass die Spur etwas verstellt war. Nun hatte das Auto nur noch optische Mängel (komplette linke Seite und Stoßstange).

Ab dann bin ich das Auto wieder gefahren, nun bin ich gerade dran das Auto wieder nach und nach optisch schick zu machen (neue Stoßstange, neue Türen).

Dennoch will die Versicherung mir den Nutzungsausfall (laut Gutachten 12-14 Tage) nicht zahlen.

Sie wollen eine Rechnung einer Werkstatt, in der sie den Werkstattaufenthalt ersehen können.

Wie soll ich die Reperaturdauer nachweisen, wenn ich alles mit einem Bekannten, der Kfz-Mechatroniker ist, gemacht habe ?

Habe ich nicht wenigstens Recht auf Nutzungsausfall, in der Zeit wo das Auto beim Abschleppdienst stand (7 Tage) ? Ich kann ja nicht ahnen, dass man das Auto so doch noch fahren kann.

Ich danke euch schonmal,

Liebe Grüße

Melli

Beste Antwort im Thema

@rrwraith

Dir mag es wumpe sein. Die Versicherung geht von dm aus, was in einem Gutachten steht. Und wenn dann etwas anderes tatsächlich gegeben ist, geht sie dvon aus.

Übrigens, mit Deinem Beitrag stellst Du Dich selbst ins Abseits. Anscheinend kennst Du nicht einmal die einschlägige Rechtsprechung, die ich wiedergegeben habe.

Übrigens, Deine Wortwahl und Ausdrucksweise lassen sehr zu wünschen übrig!

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Hallo Melli,

so wirst du hier keine hilfreichen Antworten bekommen, wenn du nicht einmal auf die Fragen, die sich aus den Beiträgen hier ergeben, eingehst.

Woher weiß die Versicherung eigentlich, dass das Fahrzeug fahrbereit ist und du es jetzt auch nutzt?

Hast du den Gutachter gestellt oder wurde der Gutachter von der Versicherung beauftragt?

Hat dein Anwalt das Mandat komplett übernommen oder verhandelst du auch noch mit der Versicherung?

Auch ist noch immer unklar, ob für einen Laien erkennbar war, ob das Fahrzeug fahrbereit war oder nicht, bzw. ob es mit einfachen Mitteln wieder in einen fahrbereiten Zustand gesetzt werden konnte.

Auch zu den Formulierungen im Gutachten äußerst du dich nur schwammig. Zitiere sie doch bitte wortwörtlich, was dort zum Nutzungsausfall und Fahrbereitschaft des Fahrzeugs steht.

Mit welchem genauen Wortlaut hat die Versicherung eigentlich die Zahlung des Nutzungsausfalls abgelehnt?

Der Normalfall wäre doch gewesen, Auto Totalschaden und nicht fahrbereit und nicht kostengünstig in einen fahrbereiten Zustand zu bekommen, daher Nutzungsausfall 10-14 Tage, bis ein neues Auto beschafft worden ist. Kommen noch Verzögerungen hinzu, die die Versicherung zu verantworten hat kann noch weiterer Nutzungsausfall hinzukommen.

Der einzige Punkt, der zu klären wäre, ob auch bei fiktiver Abrechnung einem Nutzungsausfall zusteht.

Klar, in deinem Fall konnte das Fahrzeug wieder in einen fahrbereiten Zustand gebracht werden. Das weiß doch aber eigentlich die Versicherung nicht, also wieso fordert sie eigentlich Werkstattrechnungen an? Stand in dem Gutachten etwas davon, dass das Fahrzeug mit einfachen Mitteln, wieder fahrbereit gemacht werden konnte?

 

 

Gruß

Uwe

Und solange dieser Fragenkatalog nicht beantwortet ist, drehen wir uns hier im Kreis.

Themenstarteram 27. Januar 2018 um 8:38

Also:

Der Gutachter wurde von mir selber gestellt und auch der Anwalt hat das komplette Mandat übernommen, ich kommuniziere überhaupt nicht mit der Versicherung.

Der Anwalt hat das erstellte Gutachten der Verischerung geschickt und diese hat den WBW und den Restwert akzeptiert, wie auch die Sachverständigenkosten und die Abschleppkosten. Dieser gesamte Betrag wurde mir dann direkt per Scheck überreicht.

Beim Nutzungsausfall stand dann im Brief der Versicherung : "Bitte übersenden Sie uns eine Kopie vom Fahrzeugschein des Ersatzfahrzeuges".

Daraufhin hat mein Anwalt einen Brief an die Versicherung geschickt mit dem Inhalt "Meiner Mandantin stand das verunfallte Fahrzeug ,da nicht mehr fahrfähig, zunächst nicht zur Verfügung. Nach Eingang Ihrer Zahlung hat sie erwogen, den PKW wieder in Eigenregie instandzusetzen, dies aber von einer Vermessung abhängig gemacht- Kopie anbei"

Dann kam die Antwort von der Versicherung:" Nutzungsausfall kann nicht gezahlt werden, weil der Ausfall des Fahrzeuges nicht nachgewiesen ist. Falls das Fahrzeug repariert wurde, überlassen Sie uns bitte die Rechnung, aus der wir den Werkstattaufenthalt entnehmen können"

Mehr weiß die Versicherung nicht.

Am Ende konnte es wirklich mit einfachen Mitteln instandgesetzt werden, aber das konnte ein Laie nicht ahnen, weil auch der Gutachter Sachen schrieb wie "Teile der Lenkungsgeometrie beschädigt, Querlenker beschädigt, Schlossträger gestaucht...". Wir als Laie waren uns nicht sicher ob die Achse oder der Rahmen bei dem Unfall etwas abbekommen hat, das konnte man mit dem bloßen Auge so auch nicht sehen.

Zum Nutzungsausfall steht (da wirtschtaftlicher Totalschaden): "Ein gleichwertiges Fahrzeug, wie das hier in Frage stehende, müsste auf dem hiesigen Gebrauchtwagenmarkt in dem angegeben Zeitraum zu beschaffen sein. Hierbei handelt es sich um Kalendertage einschließlich der Samstage, Sonn- und Feiertage."

Wiederbeschaffungsdauer: 12-14 Tage

Ach und zu dem Thema „Fahrfähigkeit“ hatte ich ja ein paar Beiträge vorher geantwortet.

„Im Gutachten steht nur „ Aufgrund der Beschädigungen war das Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrfähig“.“

Erst mal:

In Sachen Abwicklung und über Anwalt alles richtig gemacht. Und der soll sich um alles Weitere kümmern.

Vielleicht sollte auch noch der Gutachter die Wiederherstellung der Fahrfähigkeit bestätigen.

Hallo Melli,

Zitat:

@meli61946 schrieb am 27. Januar 2018 um 09:38:00 Uhr:

Also:

Der Gutachter wurde von mir selber gestellt und auch der Anwalt hat das komplette Mandat übernommen, ich kommuniziere überhaupt nicht mit der Versicherung.

Also hat die Versicherungen keine Verzögerungen zu verantworten und die 9 Tage, bis sich der Gutachter das Fahrzeug angeschaut hat, waren ein bisschen viel. Du hast alles zu tun, um die Kosten für die Versicherung gering zu halten. Insofern wären vielleicht 3 Tage, bis sich der Gutachter angeschaut hat, angebracht gewesen.

Zitat:

Beim Nutzungsausfall stand dann im Brief der Versicherung : "Bitte übersenden Sie uns eine Kopie vom Fahrzeugschein des Ersatzfahrzeuges".

Das lässt darauf schließen, dass die Versicherung nur Nutzungsausfall für die Suche eines Ersatzfahrzeugs zahlt, wenn man tatsächlich auch einen kauft.

Zitat:

Daraufhin hat mein Anwalt einen Brief an die Versicherung geschickt mit dem Inhalt "Meiner Mandantin stand das verunfallte Fahrzeug ,da nicht mehr fahrfähig, zunächst nicht zur Verfügung. Nach Eingang Ihrer Zahlung hat sie erwogen, den PKW wieder in Eigenregie instandzusetzen, dies aber von einer Vermessung abhängig gemacht- Kopie anbei"

Ups, das war schlecht, da damit der Versicherung mitgeteilt wurde, dass du kein Ersatzfahrzeug kaufen wolltest bzw. willst.

Zitat:

Nach Eingang Ihrer Zahlung hat sie erwogen, den PKW wieder in Eigenregie instandzusetzen, dies aber von einer Vermessung abhängig gemacht- Kopie anbei"

Diesen Satz kann man aber auch so auslegen, dass du dein PKW in Eigenregie nur soweit instand setzen wolltest, um ohne Zeitdruck ein anderes Fahrzeug zu suchen und natürlich auch die Kosten für die Versicherung reduzieren wolltest. Das hat ja auch geklappt, denn die Kosten für das Einstellen der Spur + 1 Tag Nutzungsausfall sind definitiv geringer als die Kosten für 12 bis 14 Tage Nutzungsausfall.

So würde ich zukünftig gegenüber der Versicherung argumentieren und zusätzlich einen Nutzungsausfall für den Zeitraum fordern, bis der Gutachter sich das Fahrzeug angeschaut hat. Dabei sind natürlich die 9 Tage nicht durchsetzbar, also würde ich den Nutzungsausfall für einen angemessenen Zeitraum fordern.

Das ist zumindest mein Vorschlag, den du ja mit deinem Anwalt besprechen kannst.

 

Gruß

Uwe

Es war aber sein eigener Gutachter. Damit hat die Versicherung diese Verzögerung nicht zu vertreten.

Zitat:

@UliBN schrieb am 27. Januar 2018 um 21:39:39 Uhr:

Es war aber sein eigener Gutachter. Damit hat die Versicherung diese Verzögerung nicht zu vertreten.

Ja klar, habe ich ja auch in meinem letzten Beitrag (direkt über deinem) geschrieben.

 

Gruß

Uwe

Sollte auch nur die kleine Ergänzung sein.

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