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unverschuldeter Unfall mit "getunten" Mofa

Themenstarteram 19. März 2010 um 19:43

Hallo, ich hoff Ihr könnt unsere Stammtischdiskusion einwenig klären.

Und zwar geht es um folgendes Zenario:

Junge wird mit seinem als gedrosselt eingetragenen Roller (von 50ccm auf 25km/h) beim Versuch ein stehendes Fahrzeug(PKW), welches Links abbiegen will, zu überholen(bzw rechts vorbeizufahren) angefahren und kommt zu fall.

Der PKW holte vor dem abbiegen (er stand zuvor) stark nach rechts aus, als der Rollerfahrer direkt neben seinem Spiegel ist.

Nun kommt der eigentliche Haken.

Das "Mofa" läuft knappe 70 km/h ist als 25er versichert und die BE ist auf Mofa ausgestellt.

Fahrer hat eine Mofaprüfbescheinigung.

Polizei würde diesen Schaden aufnehmen und diese Technische Veränderung festhalten.

Was wären die Folgen bei einer Schadensregulierung?

eventuelle rechtliche Folgen?

Schaden (angenommen)

"Mofafahrer" Zerkrazte Verkleidung und mehrere Schürfwunden

Auto... nix da am körper getroffen

Beste Antwort im Thema
am 21. März 2010 um 12:26

Zitat:

Original geschrieben von freeze1

für den PKW Fahrer keine Konsequenzen, ...

FALSCH:

Der Autofahrer war an einem Unfall mit einem Verletzten beteiligt, bei dem er zumindest ein Teilverschulden trägt = gegen ihn wird wegen fahrl. Körperverletzung bei Verkehrsunfall ermittelt werden!

Denn er hätte bei richtigem Verhalten (nicht nach rechts ausholen bzw. Mofa / Kleinkraftrad rechtzeitig sehen) den Unfall verhindern können!

hierbei ist der Verstoß des Mofafahrers in Bezug auf rechtl. Bestimmungen auch kein Rechtfertigungsgrund!!!

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am 23. März 2010 um 19:18

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

hallo,ich würde sagen der PKW fahrer bekommt eine teilschuld! denn er hat kein sattelschlepper ( ausholen) mit einen PKW kannste sofort abbiegen! denn ich finde es eine sauerrei ,wenn da möchtegern LKW fahrer im PKW unterwegs sind .ich würde es auf jeden fall versuchen ,als roller fahrer.auch wenn ich fahren ohne fahrerlaubniss ,fahren ohne versicherunsschutz unterwegs bin.denn mehr geht nicht.mfg fritz

Hä :confused:

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

hallo,ich würde sagen der PKW fahrer bekommt eine teilschuld! denn er hat kein sattelschlepper ( ausholen) mit einen PKW kannste sofort abbiegen! denn ich finde es eine sauerrei ,wenn da möchtegern LKW fahrer im PKW unterwegs sind .ich würde es auf jeden fall versuchen ,als roller fahrer.auch wenn ich fahren ohne fahrerlaubniss ,fahren ohne versicherunsschutz unterwegs bin.denn mehr geht nicht.mfg fritz

Hä :confused:

Gruß

Frank

noch mals,der PKW ist in den fliessenden verkehr eingeschärt (nach rechts geschärt ) ohne nach hinten zu sauen. und das ist eine teilschuld wert !mfg fritz

am 24. März 2010 um 7:19

Klar trägt der PKW Fahrer auch eine Schuld an dem Unfall, wen er unerlaubt die Spur gewechselt hat und dabei nicht auf den fließenden Verkehr geachtet hat. Mich wundert jetzt nur wie weit der Rollerfahrer nun in die Mitte der Straße gefahren ist oder wie weit der PKW Fahrer nach rechts gezogen sein muss, um den Rollerfahrer zu erwischen.

Selbst als Motorradfahrer mit einer Leistungsstarken Maschine neige ich dazu, an abbiegenden PKW mit großen Abstand vorbeizufahren. Ich habe zweimal Live erlebt, wie Kradfahrer aus Unachtsamkeit von PKW Fahrern vom Zweirad gefegt wurde. Bei dem einen hat mich das (sich von der Aufprallwucht drehende) Auto auch noch gepflügt und nen Totalschaden an der Maschine verursacht.

So das trägt jetzt aber nichts zum Thema bei aber die wichtigen Dinge wurden schon gesagt. Ich kann nur hoffen, dass der Rollerpilot in diesem Fall ne Sperre für den Führerschein bekommt, bis er Erwachsen ist... .

Am Anfang der Schulfrage steht immer:

Wäre der Unfall in dieser Form auch zusatnde gekommen wenn das Zweirad vorschriftsmäßig gedroselt wäre.

Ist das zu bejahen - So trifft den PKW Fahrer die Schuld / Mitschuld.

Die Manipulation am Zweirad sind eine weiter Geschichte.

1 erlöschen der Betriebserlaubnis.

2.erlöschen des Versicherungsschutz.

3. Fahren ohn gültige Fahrerlaubnis

( die gilt ja nicht für ein Zweirad bis 70km/h)

4. Steuerhinterziehung sofern ein Zweirad mir einer zul. Geschw. von 70km/h steuerpflichtig ist.

5. Stillegen des manipulierten Zweirades und nach Rückrüstung wiedervorführen.

Gruß

Hobaum

am 25. März 2010 um 12:55

Zitat:

Original geschrieben von Hobaum100

Am Anfang der Schulfrage steht immer:

Wäre der Unfall in dieser Form auch zusatnde gekommen wenn das Zweirad vorschriftsmäßig gedroselt wäre.

Ist das zu bejahen - So trifft den PKW Fahrer die Schuld / Mitschuld.

...

Gruß

Hobaum

Entschuldige vorab meine folgenden Worte:

DAS ist absoluter Quatsch!!!

Selbst wenn der Pkw beim Ausscheren nach rechts in ein nicht zugelassenes Krad gefahren wäre ist der Fahrer des Pkw dran und es wird gegen ihn wegen fahrl. Körperverletzung ermittelt!

Das Fehlverhalten des anderen Unfallbeteiligten ist hier keine Rechtfertigung für eigenes Fehlverhalten.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

Das Fehlverhalten des anderen Unfallbeteiligten ist hier keine Rechtfertigung für eigenes Fehlverhalten.

Ob ein Fehlverhalten vorliegt, wird die Ermittlung dann zeigen.

Da dies ja ein rein fiktiver Fall ist, der vom TE nicht näher erläutert wurde, gehe ich hier mal von einer Strasse mit einer Spur pro Richtung aus.

Und da halte ich die Schuldfrage für offen.

am 26. März 2010 um 8:33

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

Das Fehlverhalten des anderen Unfallbeteiligten ist hier keine Rechtfertigung für eigenes Fehlverhalten.

Ob ein Fehlverhalten vorliegt, wird die Ermittlung dann zeigen.

Da dies ja ein rein fiktiver Fall ist, der vom TE nicht näher erläutert wurde, gehe ich hier mal von einer Strasse mit einer Spur pro Richtung aus.

Und da halte ich die Schuldfrage für offen.

Selbst wenn es hier ein fiktiver Fall ist:

Es liegt ein Fehlverhalten des Autofahrers vor:

-Wer nach links abbiegen will hat sich soweit wie möglich links einzuordnen.

Somit stellt das Ausscheren nach rechts einen Verstoß dar und hat Einfluss auf das Unfallgeschehen.

(PS: man darf auch auf einer Straße mit einer Spur pro Richtung rechts an einem Linksabbieger vorbeifahren! - dieser darf aber beim Abbiegen nur nach rechts schwenken wenn er dort keinen gefährdet, behindert od. schädigt!)

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

(PS: man darf auch auf einer Straße mit einer Spur pro Richtung rechts an einem Linksabbieger vorbeifahren! - dieser darf aber beim Abbiegen nur nach rechts schwenken wenn er dort keinen gefährdet, behindert od. schädigt!)

Da hast du recht, aber wer bei einer unklaren Situation ein Überhol oder Vorbeifahrmanöver startet, hat mindestens eine Teilschuld.

Und wie sieht die Schuldfrage aus, wenn ich den Mopedfahrer nicht mit dem Spiegel sondern mit dem Heck erwische?

Beim Linksabbiegen ist der Drehpunkt das Rad hinten links. Damit wandert mein Heck automatisch ein Stück nach rechts.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von Hobaum100

Am Anfang der Schulfrage steht immer:

Wäre der Unfall in dieser Form auch zusatnde gekommen wenn das Zweirad vorschriftsmäßig gedroselt wäre.

Ist das zu bejahen - So trifft den PKW Fahrer die Schuld / Mitschuld.

...

Gruß

Hobaum

Entschuldige vorab meine folgenden Worte:

DAS ist absoluter Quatsch!!!

Selbst wenn der Pkw beim Ausscheren nach rechts in ein nicht zugelassenes Krad gefahren wäre ist der Fahrer des Pkw dran und es wird gegen ihn wegen fahrl. Körperverletzung ermittelt!

Das Fehlverhalten des anderen Unfallbeteiligten ist hier keine Rechtfertigung für eigenes Fehlverhalten.

Sorrry ist kein Quatsch.

Denn ob ein Fehlverhalten vorliegt muss ja erst geklärt werden.

Dazu werden alle Indizien des Unfallhergangs zusamengetragen und dann geprüft wo ein mögliches Fehlverhalten vorliegt.

Es ist nicht immer alles schwarz oder weiß.

Ich gebe Dir mal ein einfacheres Beispiel:

Du willst aus einer Seitenstraße in eine Hauptstrasse nach rechts einbiegen.

Du hast ein Vorfahrt Gewähren. Die Haupstrasse ein Vorfahrtschild.

Da Du aus Deiner Perspektive nur wenige Meter in die Hauptstrasse hineinsehen kannst ist an dieser Stelle das Tempo auf der Haupstrsse auf 30km/h begrenzt.

Du schaust, keiner ist zu sehen, Du fährst los. In diesem Moment kommt jemand mit Tempo 90 und knallt dir voll in die Seite.

Nach Deiner Theorie - kein Problem. Du hast Schuld denn er hatte Vorfahrt.

Falsch!

Denn wäre er Vorschriftsmäßig mit Tempo 30 gefahren wäre es gar nicht zum Zusammenstoß gekommen. Er bekommt zwischen 70-90 % der Schuld.

Ist übrigens eine beliebte Aufgabe für Rechtsreferendare.

Also nicht immer pauschal aburteilen.

Gruß

Hobaum

 

am 26. März 2010 um 16:47

@ Hobaum100:

schön langsam mit den Pferden!

Hättest du den gesamten Post hier gelesen hättest du bemerken könne, dass sich meine erste Aussage hier auf die falsche Aussage bezog, dass der Autofahrer nichts zu befürchten hat!

Und ich habe auch schon vorne erwähnt, dass hier nicht über Schuld geurteilt werden sollte!

Fakt ist jedoch, dem Autofahrer kann ein Fehlverhalten nachgewiesen werden (nach rechts anziehen beim Linksabbiegen + den rechts von ihm fahrenden Mopedfahrer dabei übersehen). Und somit muss und würde (in einem echten Fall) gegen ihn wegen fahrl. KV ermittelt werden. Und dabei hat er keine Rechtfertigung für sein Fehlverhalten.

(er kann nicht sagen: "Wäre er nur die erlaubten 25 km/h gefahren hätte ich ihn ja geehen bzw. ich wäre vor ihm nach links weg gewesen")

Und es liegt hier (im fiktiven Fall) ein Fehlverhalten des Autofahrers vor (darüber schreite ich hier auch nicht rum, da es fest steht)!

Und du (zumindest gehe ich laut dem Inhalt deines Post davon aus) solltest einer der wenigen hier sein die wissen wer am Ende die SCHULD festlegt!

 

Die Anfangsfrage hier war: Was passiert nach dem Unfall?

am 26. März 2010 um 16:50

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Da hast du recht, aber wer bei einer unklaren Situation ein Überhol oder Vorbeifahrmanöver startet, hat mindestens eine Teilschuld.

Wo siehst du denn hier eine unklare Situation?

Ein Auto steht vor mir auf der Straße und blinkt links. Ich sehe das ich mit dem Moped rechts vorbei komme und mach das!

Zitat:

Und wie sieht die Schuldfrage aus, wenn ich den Mopedfahrer nicht mit dem Spiegel sondern mit dem Heck erwische?

Beim Linksabbiegen ist der Drehpunkt das Rad hinten links. Damit wandert mein Heck automatisch ein Stück nach rechts.

Und genau damit muss ich als Autofahrer rechnen und muss eben den Mopedfahrer vorbei lassen (wenn ich ihn sehe / wenn nicht hab ich ebenfalls Pech und bin mit im Boot)

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

@ Hobaum100:

schön langsam mit den Pferden!

Hättest du den gesamten Post hier gelesen hättest du bemerken könne, dass sich meine erste Aussage hier auf die falsche Aussage bezog, dass der Autofahrer nichts zu befürchten hat!

Und ich habe auch schon vorne erwähnt, dass hier nicht über Schuld geurteilt werden sollte!

Fakt ist jedoch, dem Autofahrer kann ein Fehlverhalten nachgewiesen werden (nach rechts anziehen beim Linksabbiegen + den rechts von ihm fahrenden Mopedfahrer dabei übersehen). Und somit muss und würde (in einem echten Fall) gegen ihn wegen fahrl. KV ermittelt werden. Und dabei hat er keine Rechtfertigung für sein Fehlverhalten.

(er kann nicht sagen: "Wäre er nur die erlaubten 25 km/h gefahren hätte ich ihn ja geehen bzw. ich wäre vor ihm nach links weg gewesen")

Und es liegt hier (im fiktiven Fall) ein Fehlverhalten des Autofahrers vor (darüber schreite ich hier auch nicht rum, da es fest steht)!

Und du (zumindest gehe ich laut dem Inhalt deines Post davon aus) solltest einer der wenigen hier sein die wissen wer am Ende die SCHULD festlegt!

 

Die Anfangsfrage hier war: Was passiert nach dem Unfall?

freut mich, dann sind wir uns ja doch einig.

Gruß

Hobaum

am 30. März 2010 um 20:43

Hey leute!!

Gibt es da nicht auch eine Regelung das wenn man Außerhalb geschlossener Ortschaften Auch wenn man Links abbiegen will und Gegenverkehr kommt das man sich möglichst weit rechts einordnen muss um folgenden Verkehr das vorbeifahren zu ermöglichen!!!:)

Und außerdem gibt es Argumente wie: Wäre der Roller auch da gewesen,wenn er vorschriftsmäßig gewesen wäre.

Weil da er keine BA hätte er zu diesem Zeitpunkt gar nicht da sein dürfen und es wäre zu keinem VU gekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Andy840

Und außerdem gibt es Argumente wie: Wäre der Roller auch da gewesen,wenn er vorschriftsmäßig gewesen wäre.

Soweit kommts noch, dass das Argument "zur falschen Zeit am falschen Ort" in die Unfallursache mit hineingerechnet wird. Mit dieser Argumentation wäre jeder Willkür Tür und Tor geöffnet.

Bei solchen Dingern frage ich mich immer, ob die "jungen Wilden" auch die Bremsanlage entsprechend angepasst haben. Wenn die nur bis 25 ausgelegt ist und derjenige noch bis 70 sicher anhalten können muss...oder denken die gar nicht so weit?

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