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unverschuldeter Unfall mit "getunten" Mofa

Themenstarteram 19. März 2010 um 19:43

Hallo, ich hoff Ihr könnt unsere Stammtischdiskusion einwenig klären.

Und zwar geht es um folgendes Zenario:

Junge wird mit seinem als gedrosselt eingetragenen Roller (von 50ccm auf 25km/h) beim Versuch ein stehendes Fahrzeug(PKW), welches Links abbiegen will, zu überholen(bzw rechts vorbeizufahren) angefahren und kommt zu fall.

Der PKW holte vor dem abbiegen (er stand zuvor) stark nach rechts aus, als der Rollerfahrer direkt neben seinem Spiegel ist.

Nun kommt der eigentliche Haken.

Das "Mofa" läuft knappe 70 km/h ist als 25er versichert und die BE ist auf Mofa ausgestellt.

Fahrer hat eine Mofaprüfbescheinigung.

Polizei würde diesen Schaden aufnehmen und diese Technische Veränderung festhalten.

Was wären die Folgen bei einer Schadensregulierung?

eventuelle rechtliche Folgen?

Schaden (angenommen)

"Mofafahrer" Zerkrazte Verkleidung und mehrere Schürfwunden

Auto... nix da am körper getroffen

Beste Antwort im Thema
am 21. März 2010 um 12:26

Zitat:

Original geschrieben von freeze1

für den PKW Fahrer keine Konsequenzen, ...

FALSCH:

Der Autofahrer war an einem Unfall mit einem Verletzten beteiligt, bei dem er zumindest ein Teilverschulden trägt = gegen ihn wird wegen fahrl. Körperverletzung bei Verkehrsunfall ermittelt werden!

Denn er hätte bei richtigem Verhalten (nicht nach rechts ausholen bzw. Mofa / Kleinkraftrad rechtzeitig sehen) den Unfall verhindern können!

hierbei ist der Verstoß des Mofafahrers in Bezug auf rechtl. Bestimmungen auch kein Rechtfertigungsgrund!!!

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Zitat:

Original geschrieben von Textron

Bei solchen Dingern frage ich mich immer, ob die "jungen Wilden" auch die Bremsanlage entsprechend angepasst haben. Wenn die nur bis 25 ausgelegt ist und derjenige noch bis 70 sicher anhalten können muss...oder denken die gar nicht so weit?

Nein die Jugendlichen sehen die Gefahr und die Zusammenhänge einfach nicht.

Die Bedeutung vom längeren Bremsweg, falls die Bremsen überhaupt bis zum Stillstand noch leben, und auch ein Rahmen der für derartige Belastungen nicht ausgelegt ist, ist in diesem Alter eine Nebensache.

Hier fehlt einfach das Bewusstsein.

Das Wissen ist schon da - denn Physik hat jeder Schüler in dem Alter gehabt.

Das wär doch mal was für einen praktischen Physikunterricht?

Bremsweg berechnen bei Tempo 70 mit einer unterdimensionierten Bremse und anschließend das Ergebnis mit der traurigen Realität vergleichen.

Gruß

Hobaum

am 31. März 2010 um 16:34

Zitat:

Original geschrieben von Andy840

Hey leute!!

Gibt es da nicht auch eine Regelung das wenn man Außerhalb geschlossener Ortschaften Auch wenn man Links abbiegen will und Gegenverkehr kommt das man sich möglichst weit rechts einordnen muss um folgenden Verkehr das vorbeifahren zu ermöglichen!!!:)

Und außerdem gibt es Argumente wie: Wäre der Roller auch da gewesen,wenn er vorschriftsmäßig gewesen wäre.

Weil da er keine BA hätte er zu diesem Zeitpunkt gar nicht da sein dürfen und es wäre zu keinem VU gekommen.

Man hat sich beim Linksabbiegen immer so weit wie möglich links einzuordnen!!! (außer es verlaufen dort Straßenbahnschienen!)

Und das Argumant: wäre ... wenn sieht im Strafrecht nicht!

Er war da und nur das ist entscheident für das Fehlverhalten des Autofahrers (Argument: es hätte auch ein vorschriftsm. Moped, ein Krad oder oder oder sein können - er sieht ja erst NACH dem Unfall was er übersehen hat = Rechtfertigung schlecht möglich "Wäre es ein ordnungsgemässes Moped gewesen hätte ich es gesehen, aber so!").

am 31. März 2010 um 21:08

Aber ein Vorschriftsmäßiges Moped mit BE hätte ja bremsen Können, da die Bremsen entsprechend dimensioniert sind ODER????

FAKT IST KEINE BE UND ER IST EIGENTLICH NICHT DA GEWESEN!!!!

DA GAR NICHT FÜR DEN STRASSEN VERKEHR ZUGELASSEN!!!!!!

UND MIT DEM Rechtsfahrgeboten mit Straßenbahnen USW.kenne ich mich nun auch nicht genau aus;;;;Habe nur mal sowas in der Richtung gehört, wenn es denn nun mit Straßenbahnen zu tun hat dann gut,nehme ich so hin aber mit nem FRISIERTEN MOFA weis ich nicht könnte mir vorstellen das die dem KLEINEN MOFA FAHRER AN DIE KARRE PIS..EN

ABWARTEN WIE DER RICHTER ENTSCHEIDET!!! VIEL GLÜCK!!!

ES IST KEI KAVALIERSDELIKT ES IST EIN STRAFTATBESTAND!!!

ES IST ALS OB IHR MIT NEM AUTO WELCHES NICHT ZUGELASSEN EINEN UNFALL BAUT GLAUBT IHR ECHT IHR KOMMT MIT NEM DU::::DU::::DU:::: DAVON???WOHL EHER NICHT DENN IN DEUTSCHLAND GIBT ES EIN GESETZ WELCHES SAGT DAS DU DEIN KFZ VERSICHERN MUSST UND DAS TUST DU NICHT WENN DU EIN KFZ WELCHES z.b.70 KM/H FÄHRT ALS MOFA ANMELDEST!!!

ICH KANN MEIN AUTO AUCH NICHT ALS MOFA ANMELDEN ODER WAS!!!

am 31. März 2010 um 21:19

Sag mal Andy840

warum schreist du denn so?

Bin ja jetzt direkt Taub.

Gruß

Frank, der hofft das nur die Feststelltste geklemmt hat. ;)

am 1. April 2010 um 11:21

Zitat:

Original geschrieben von Andy840

Aber ein Vorschriftsmäßiges Moped mit BE hätte ja bremsen Können, da die Bremsen entsprechend dimensioniert sind ODER????

FAKT IST KEINE BE UND ER IST EIGENTLICH NICHT DA GEWESEN!!!!

DA GAR NICHT FÜR DEN STRASSEN VERKEHR ZUGELASSEN!!!!!!

...

Andy840, wir sind hier nicht schwerhörig, brauchst also nicht schreien!

Und nochmal, eventuell verstehst du es ja jetzt auch langsam mal:

der Autofahrer kann nicth so wie du argumentieren. Er hat das Moped übersehen und somit zu einem Unfall beigetragen. Es gibt für ihn keine Rechtfertigung (nicht vorschriftmässiges Moped zählt da auch nicht rein) für das Übersehen des anderen Verkehrsteilnehmers.

Oder kann er sich dann auch rausreden, wenn da ein Auto mit abgefahrenen Reifen, abgelaufenen TÜV, nicht eingetragene Tieferlegung, falscher Read-Reifenkombi (die beiden letzten lassen ja auch die BE vom Auto erlöschen!) .... war?:confused:

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