unverschuldeter Unfall, laut Gutachten Restwert=0

Bei einem unverschuldetem Unfall wurde meinem Sohn im Parkhaus in die Stoßstange gefahren.

Einen Kostenvoranschlag wollte die Ford-Vertragswerkstatt nicht machen, da die Stoßstange einen Vorschaden hatte.
Es kam ein Gutachter.
Laut Gutachten ist der Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Reparaturkosten brutto 948 €
Wiederbeschaffungswert 700 €
Restwert: keiner

Zahlt nun die Versicherung ohne weiteres die 700 €?
Ich denke, irgendeinen Wert hat dieses Vehikel doch noch, oder nicht? Z.B. Metallpreis oder so?

Da ja eigentlich nur Stoßstange, Blinker, Scheinwerfer kaputt gegangen sind, würde er den Wagen gerne wieder fertig machen.
Welchen Wert hätte denn der Wagen beim nächsten unverschuldeten Unfall? 0? Oder den Wert der Ersatzteile?

Laut Gutachten ist der Wagen Shlepp- und transportfähig. Bekommt er auch den Nutzungsausfall?

Fragen über Fragen. Auto ist ein Focus Baujahr 2000

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Zitat:

Original geschrieben von Bibra



Laut Gutachten ist der Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Reparaturkosten brutto 948 €
Wiederbeschaffungswert 700 €
Restwert: keiner

Angesichts dieser Werte kann das Fahrzeug sogar nach Gutachten sach- und fachgerecht in der Werkstatt instandgesetzt werden, da sich die Reparaturkosten noch innerhalb der 130%-Grenze bewegen.

Zitat:

Original geschrieben von Bibra


Zahlt nun die Versicherung ohne weiteres die 700 €?

Wenn kein Restwert mehr vorhanden bzw. zu erzielen ist, dann bekommst du den reinen WBW, also EUR 700,00.

Zitat:

Original geschrieben von Bibra



Welchen Wert hätte denn der Wagen beim nächsten unverschuldeten Unfall? 0? Oder den Wert der Ersatzteile?

Beim nächsten unverschuldeten Unfall wird das Fahrzeug dann wieder neu bewertet - natürlich unter Beachtung des Gesamtzustandes und den Vorschäden.

Zitat:

Original geschrieben von Bibra


Laut Gutachten ist der Wagen Shlepp- und transportfähig. Bekommt er auch den Nutzungsausfall?

Da das Fahrzeug in dem beschriebenen Zustand (defekte Blinker und Scheinwerfer) nicht mehr verkehrssicher ist, besteht vom Grundsatz ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, maximal für die im Gutachten genannte Zeit für Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges.

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Offensichtlich war das Auto ja wohl noch verkehrssicher...
...jedenfalls hast Du ja wohl noch am Straßenverkehr teilgenommen
...oder hat es den Zylinderkopfschaden durch reines Motor-laufen-lassen bekommen?

Wenn das Fahrzeug bei einem wirtschaftlichen Totalschaden noch verkehrssicher ist (steht im Gutachten), dann gibt es keinen Grund für Nutzungsausfall, da du die verbeulte Kiste ja noch nutzen kannst, während Du auf der Suche nach gleichwertigem Ersatz bist. Dagegen spricht aber der kaputte Scheinwerfer, mit dem Du nicht am Verkehr teilnehmen darfst. Es sei denn der Gutachter hat eine "Notreparatur" vorgeschlagen.

Wenn das Auto lt. Gutachten nicht verkehrssicher ist, dann steht Dir m.E. Nutzungsausfall für bis zu 14 Tage zu.

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