ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unverschuldeter Unfall in Frankreich, Schadensregulierung

Unverschuldeter Unfall in Frankreich, Schadensregulierung

Themenstarteram 5. September 2018 um 7:57

Hallo Liebe Community,

nachdem ich das Forum nach Threads durchforstet habe, in denen ähnliche Probleme zu meinem geschildert werden, möchte ich euch doch nochmal selbst nach eurer Einschätzung fragen.

Ich habe vor zwei Wochen meinen 2002er Saab 9-5 2.2 TiD angemeldet. Nun sitze ich in der Bretagne in Frankreich, wo mir vorgestern eine Fahranfängerin die Vorfahrt genommen hat, sodass ich sie mit etwa 30km/h gerammt habe. Vorne rechts die Frontschürze, Scheinwerfer, rechter Kotflügel demoliert/verbogen, von hinter der Schürze behälter mit (Kühl?)Flüssigkeit ausgelaufen (siehe Foto). Auto also in dem Zustand nicht mehr fahrtüchtig. Ich dummerweise (ich weiß :( ) nur normales ADAC Mitglied, kein Schutzbrief, keine Rechtschutzversicherung. Ist mit Ende 20 mein erstes Auto, womit ich vorallem damit beschäftigt war durch SF0 irgendwie eine halbwegs bezahlbare Haftpflicht zu bekommen. Auto in sehr guten Zustand, 80k. Verkaufswert wäre aber wohl max. €2000 gewesen in Deutschland.

Nun haben wir einen europäischen Unfallbericht ausgefúllt, in dem die Unfallgegnerin klar ihre Schuld zugibt. Jetzt geht aber der Krieg mit der Versicherung los.

Die gegnerische Versicherung (MMA) sagt, meine Versicherung müsse die Kosten vorstrecken und diese dann bei ihnen einfordern (so funktioniert das zwischen französischen Versicherern). Alternativ wollen sie eine Bescheinigung meiner Versicherung, dass sie nichts vorstrecken, damit könne man dann auch Dinge wie Ersatzwagen, Rücktransport des Fahrzeugs übernehmen.

Parallel habe ich nach Auskunft beim Zentralruf die R+V kontaktiert, die die MMA in Deutschland vertritt. Die Dame am Telefon sagt mir, das was die Franzosen erzählen sei "HANEBÜCHENER UNSINN" und dass ich am Arsch sei. Dass die Schadensregulierung über sie laufe und die Franzosen kaum was übernähmen. Kein Rücktransport des Wagens, keinen Mietwagen, kaum Standkosten.

Mit ihrer Auskunft sehe ich 4 Optionen:

1. Das Auto hier auf dem Gelände des (sehr netten Abschleppdienstes) lassen und warten bis ein franz. Gutachter kommt. Sie dazu ("bis dahin sind sie ein Opa"). Wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist hier verschrotten lassen. Sonst Reparatur in Auftrag geben, was aber schwer wird wenn ich nicht vor Ort bin.

2. Auf eigene Kosten nach Deutschland bringen lassen und von einem Gutachter der R+V begutachten lassen, die das dann an die MMA weitergibt

3. Auf wirtschaftlichen Totalschaden spekulieren, Auto hier lassen (ausschlachten? mindestens die Alufelgen schicken? Saab Ersatzteile sind ja Mangelware). Alle Papiere und Fotos zur R+V schicken lassen, die so den Wert bestimmt und das an die MMA weitergibt.

4. Auf eigene Kosten fahrtüchtig machen lassen, falls möglich. Nach Deutschland zurückfahren, Gutachten surch R+V, zu meinem Saab Schrauber bringen. Weiß aber nicht, ob das möglich sein wird, da der Scheinwerfer für die Fahrtüchtigkeit ja neu müsste (?) und das mit Saab Teilen hier in Frankreich deutlich schwieriger und teurer is als bei uns.

So, jetzt habe ich einen ziemlichen Roman geschrieben, entschuldigt bitte. Hat jemand von euch Tipps oder Erfahrung zur Schadensregulierung in Frankreich oder eine Einschätzung dazu welche die beste Option sein könnte? Bin hier momentan gestrandet und könnte in meiner Verzweiflung weitere Meinungen gebrauchen. Ich spreche sehr gut Französisch aber gegen deren schwachsinniges Gelaber am Telefon bin ich nicht gerüstet. Danke euch schonmal! Liebe Grüße

Ähnliche Themen
18 Antworten

Übrigens kann es auch noch andere Einschränkungen bei der Mitversicherung geben, z. B. beim Verkehrsrechtsschutz sind Ausschlüsse möglich.

PS: habe das eben nochmal bei meiner RS-Versicherung nachgelesen. Dort sind zwar mitversicherte Personen als Fahrer abgesichert, aber nur mit auf mich zugelassenen Fahrzeugen.

Vorgerichtliche RA-Kosten werden nach frz. Recht nicht übernommen, auch nicht, wenn der deutsche Anwalt mit R+V korrespondiert.

Problem ist erstmal die Ermittlung der Schadenshöhe. In D würdest du hierfür einen Gutachter beauftragen und dessen Rechnung an die gegn. Versicherung schicken. Frag bei R+V mal nach, ob das auch in F übernommen wird und falls nicht, wie man sonst die Schadenshöhe unabhängig feststellen lassen kann.

Sobald das Gutachten da ist lässt du das Auto reparieren oder rechnest auf Totalschadenbasis ab. Da das Auto vermutlich nach 2015 zugelassen wurde, kannst du es auch online abmelden. Die Forderungen würde ich alle an R+V stellen.

Beherzige erst einmal den Tipp zur Anfrage als einfaches ADAC-Mitglied. Man sollte schon den Anspruch auf Rechtsberatung kennen.

Zitat:

@H.Echt schrieb am 05. Sep. 2018 um 15:9:56 Uhr:

Der aktuelle Konsens ist, das Auto hier zu lassen (darf eine Weile stehen beim netten Abschleppdienst) ...

Ich kann dir leider inhaltlich nicht helfen, bin nur aus eigenem interesse auf diesen Thread gestoßen. Aber bist du dir des obig zittierten sicher? Sind deine Französischkenntnisse hinreichend gut um zu differenzieren, ob der Abschlepper nett ist, weil der soviel Nächstenliebe hat, oder ob er nett ist, weil er dir am Ende jeden Tag genüsslich in Rechnung stellt? Nur um sicher zu gehen...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unverschuldeter Unfall in Frankreich, Schadensregulierung