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Unverschuldeter Unfall in Frankreich, Schadensregulierung

Themenstarteram 5. September 2018 um 7:57

Hallo Liebe Community,

nachdem ich das Forum nach Threads durchforstet habe, in denen ähnliche Probleme zu meinem geschildert werden, möchte ich euch doch nochmal selbst nach eurer Einschätzung fragen.

Ich habe vor zwei Wochen meinen 2002er Saab 9-5 2.2 TiD angemeldet. Nun sitze ich in der Bretagne in Frankreich, wo mir vorgestern eine Fahranfängerin die Vorfahrt genommen hat, sodass ich sie mit etwa 30km/h gerammt habe. Vorne rechts die Frontschürze, Scheinwerfer, rechter Kotflügel demoliert/verbogen, von hinter der Schürze behälter mit (Kühl?)Flüssigkeit ausgelaufen (siehe Foto). Auto also in dem Zustand nicht mehr fahrtüchtig. Ich dummerweise (ich weiß :( ) nur normales ADAC Mitglied, kein Schutzbrief, keine Rechtschutzversicherung. Ist mit Ende 20 mein erstes Auto, womit ich vorallem damit beschäftigt war durch SF0 irgendwie eine halbwegs bezahlbare Haftpflicht zu bekommen. Auto in sehr guten Zustand, 80k. Verkaufswert wäre aber wohl max. €2000 gewesen in Deutschland.

Nun haben wir einen europäischen Unfallbericht ausgefúllt, in dem die Unfallgegnerin klar ihre Schuld zugibt. Jetzt geht aber der Krieg mit der Versicherung los.

Die gegnerische Versicherung (MMA) sagt, meine Versicherung müsse die Kosten vorstrecken und diese dann bei ihnen einfordern (so funktioniert das zwischen französischen Versicherern). Alternativ wollen sie eine Bescheinigung meiner Versicherung, dass sie nichts vorstrecken, damit könne man dann auch Dinge wie Ersatzwagen, Rücktransport des Fahrzeugs übernehmen.

Parallel habe ich nach Auskunft beim Zentralruf die R+V kontaktiert, die die MMA in Deutschland vertritt. Die Dame am Telefon sagt mir, das was die Franzosen erzählen sei "HANEBÜCHENER UNSINN" und dass ich am Arsch sei. Dass die Schadensregulierung über sie laufe und die Franzosen kaum was übernähmen. Kein Rücktransport des Wagens, keinen Mietwagen, kaum Standkosten.

Mit ihrer Auskunft sehe ich 4 Optionen:

1. Das Auto hier auf dem Gelände des (sehr netten Abschleppdienstes) lassen und warten bis ein franz. Gutachter kommt. Sie dazu ("bis dahin sind sie ein Opa"). Wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist hier verschrotten lassen. Sonst Reparatur in Auftrag geben, was aber schwer wird wenn ich nicht vor Ort bin.

2. Auf eigene Kosten nach Deutschland bringen lassen und von einem Gutachter der R+V begutachten lassen, die das dann an die MMA weitergibt

3. Auf wirtschaftlichen Totalschaden spekulieren, Auto hier lassen (ausschlachten? mindestens die Alufelgen schicken? Saab Ersatzteile sind ja Mangelware). Alle Papiere und Fotos zur R+V schicken lassen, die so den Wert bestimmt und das an die MMA weitergibt.

4. Auf eigene Kosten fahrtüchtig machen lassen, falls möglich. Nach Deutschland zurückfahren, Gutachten surch R+V, zu meinem Saab Schrauber bringen. Weiß aber nicht, ob das möglich sein wird, da der Scheinwerfer für die Fahrtüchtigkeit ja neu müsste (?) und das mit Saab Teilen hier in Frankreich deutlich schwieriger und teurer is als bei uns.

So, jetzt habe ich einen ziemlichen Roman geschrieben, entschuldigt bitte. Hat jemand von euch Tipps oder Erfahrung zur Schadensregulierung in Frankreich oder eine Einschätzung dazu welche die beste Option sein könnte? Bin hier momentan gestrandet und könnte in meiner Verzweiflung weitere Meinungen gebrauchen. Ich spreche sehr gut Französisch aber gegen deren schwachsinniges Gelaber am Telefon bin ich nicht gerüstet. Danke euch schonmal! Liebe Grüße

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18 Antworten

Du könntest Dich mal beim "Deutsches Büro Grüne Karte" melden und denen das Problem schildern. Die müssten Dir den Regulierungsbeauftragten des französischen Versicherers in Deutschland benennen können. Über den kommst Du vermutlich am ehesten weiter.

klick mich

Und schau mal in deinen Haftpflichtversicherungsvertrag - bei meinem z.B. ist für ein paar Euro ein Schutzbrief standardmäßig enthalten.

Trotzdem ADAC kontaktieren und/oder französischen Anwalt konsultieren.

In einem Gründungsmitglied der EU in so einem banalen Fall und innerhalb

der EU vor solchen Regulierungsproblemen zu stehen, das kann ja nicht bzw.

darf nicht sein !!!

Da muss man ins Grundsätzliche gehen!

Nach meiner Meinung, ist das zu 99% ein Totalschaden.

Ich würde einen Fachanwalt konsultieren.

Themenstarteram 5. September 2018 um 13:09

Hallo, danke euch allen für die Antworten. Ja, also Schutzbrief hab ich leider nicht(hab nochmal nachgefragt bei der Admiraldirekt). Ja @GerhHue, so sehe ich das auch. Scheint aber leider so zu sein. Die Dame von der R+V sagt "ist halt immernoch Ausland". Vom ADAC hab ich jedenfalls einen Leitfaden zur Unfallregulierung in FR bekommen da steht unteranderem drin, dass man eben mit dem Vertreter der fr. Versicherung in D regulieren kann (hier die R+V) aber auch direkt mit der fr. Versicherung. Habe jetzt rausgefunden, dass ich über meine Eltern eine RS Versicherung habe. Werde also einen Anwalt kontaktieren. Der aktuelle Konsens ist, das Auto hier zu lassen (darf eine Weile stehen beim netten Abschleppdienst) und über den Anwalt Druck zu machen, dass die einen Gutachter schicken und er entweder hier repariert oder verschrottet wird. Wobei die Dame von der R+V mich wohl gleich wieder am Telefon anschreien wird, dass die das hier so nie auf die Reihe kriegen werden und ich das über sie machen soll (entweder Totalschaden von ihnen feststellen lassen per Post oder halt die Überführung des Wagens selbst bezahlen). Während das Auto hier stehen wird zahle ich natürlich munter weiter Versicherung und Steuer. Aber gegen die Kosten des Rücktransports ist das nicht so viel.

Die Einschätzung der Mechaniker hier ist, dass der Wert hier höher geschätzt werden könnte als in D (Dieselfahrverbote, Umweltzonen etc. bei uns). Und auch der ADAC rät generell zu einem französischen Gutachter wenn es um die Feststellung eines Totalschadens geht. Ein Mechaniker, der sich das Ding angeguckt hat schätzt €5800 Reparaturkosten, was maßgeblich daran liegt, dass Saab Teile hier so teuer sind. Dürfte dann wohl den Wert des Wagens übersteigen. Auch wenn ich bei erneuter Recherche bei den einschlägigen Automobilseiten vergleichbare Modelle mit deutlich mehr Kilometern für teurere Preise finde als das, was ich oben zunächst als Wert genannt habe (hatte das Auto von einem Verwandten bekommen, deshalb nicht wirklich nach dem Wert erkundigt). Gedabken dazu? LG

Mit Ende 20 über die Eltern versichert, na gut, das mußt du beurteilen können.

Was hat der Wagen gelaufen, bei dem Alter müßte das schon sehr wenig sein, um auf ca. 6.000 € Wiederbeschaffungswert zu kommen, sofern das in Frankreich überhaupt relevant ist.

Verschrottung im Ausland, ist da kein Zoll fällig oder Mehrwertsteuer?

Überführung nach Deutschland dürfte nach meiner Einschätzung sehr teuer sein.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 5. September 2018 um 15:36:37 Uhr:

Was hat der Wagen gelaufen, bei dem Alter müßte das schon sehr wenig sein, um auf ca. 6.000 € Wiederbeschaffungswert zu kommen, sofern das in Frankreich überhaupt relevant ist.

Steht doch im Startbeitrag .... 80.000km

Hätte das so dort gestanden, hätte ich das wohl registriert.

Dort steht etwas von 80k, was ich nicht als Laufleistung interpretiert hatte, wäre für einen Diesel von 2002 auch äußerst ungewöhnlich, daher wäre die Anzahl der Vorbesitzer zu hinterfragen.

Themenstarteram 5. September 2018 um 14:55

Ja, rutsche da witzigerweise noch mit in die Versicherung rein - werde mich nicht drüber beschweren^^ Ist ja nicht schlimm, kann man übersehen. Erstzulassung war als Firmenwagen und wurde 2006 durch meinen Verwandten mit 40.000km gekauft. Ab und zu bewegt aber die meiste Zeit in der Garage. Bin jetzt am Überlegen, ob ich einen deutschen oder französischen Anwalt beauftrage. Der deutsche verhandelt dann eben nur mit der R+V als Vertreter in D, der französische direkt mit der Versicherung.

Der deutsche Anwalt kann doch nichts machen, Dich höchstens bei der R&V vertreten.

Also eher französischer Anwalt, da Du ja auch gute Französisch-Kenntnisse hast.

Aber immer im Vorhinein den Kostenrahmen ermitteln.

Möglicherweise bleibt man dennoch auf den RA-Kosten hängen.

Ob die RS-Vers. der Eltern die Deckung des längst erwachsenen Sohnes übernimmt,

warum sollte sie das tun? Das müssen dann schon besondere Vorrausetzungen sein.

Habe einfach mal gegoogelt und bin auf den gestoßen:

https://www.unfall-in-frankreich.com/impressum/

Zitat:

Ob die RS-Vers. der Eltern die Deckung des längst erwachsenen Sohnes übernimmt,

warum sollte sie das tun? Das müssen dann schon besondere Vorrausetzungen sein.

Unser Sohn ist 23, wohnt noch bei uns, studiert an einer 18 KM entfernten Uni die er per ÖPNV in ca.20 Min. erreichen kann.

Und - oh Wunder - er ist über unsere RV mitversichert. Dürfte öfter so sein...

Das ist der Unterschied zwischen Anfang und Ende 20 ;)

So ist es, Herbert.

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