Unverschuldeter Unfall in den Niederlanden

Hallo, hatte im September 2016 einen Verkehrsunfall in den Niederlanden. Ich fuhr auf einer Landstraße 70'er Zone und hatte Vorfahrt. Plötzlich bog ein von rechts kommender Transporter links ab, sodass er mich übersah, mir die Vorfahrt nahm und ich nicht mehr die Möglichkeit hatte auszuweichen bzw trotz Bremsmanöver den Wagen zum Stillstand zu bringen. Hatte drei Zeugen die ebenfalls hinter mir fuhren. Hatte zur Sicherheit die Polizei dazu gerufen. Gemeinsam wurde ein Unfallbogen ausgefüllt und der Unfallgegner hat auch seine Schuld zugegeben, hat sich auch noch entschuldigt und meinte dass er den Fall seiner Versicherung melden würde. Daraufhin habe ich die Sache einen Anwalt übergeben, der nach langen Zögern der gegnerischen Versicherung mir jetzt meldete dass der Unfallverursacher plötzlich anderer Meinung ist und meint das ich jetzt der Schuldige wäre. Die Sache soll jetzt vor Gericht gehen. Was ist wenn ich wirklich auf den Schaden ca 3500€ sitzen bleibe? Kann ich es dann noch mit meiner Vollkasko abrechnen? Habe den Wagen so verkauft, natürlich unterm Wert. Bilder wurden vom Gutachter gemacht und im Kaufvertrag wurde es auch festgehalten.
Hoffe das mir jemand helfen kann.
Danke!

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Alles richtig gemacht.

Hoffen wir, dass die niederländischen Richter nicht ebensolche 50/50 Deppenurteile fällen, wie die Deutschen, weil sie die Arbeit ebenso verweigern.

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Zitat:

@sertacm2001 schrieb am 21. Februar 2017 um 02:54:03 Uhr:


Mein Anwalt sagt mir nichts halbes und nichts Ganzes. Er versteht es auch nicht und meint die Rechtslage wäre eigentlich eindeutig klar.

Wenn er überfordert damit ist, wäre es vielleicht an der Zeit einen Anwalt einzuschalten der sein Fach beherrscht?

Und was die Versicherung angeht, ich finde den Ablauf in Deutschland mehr als nur merkwürdig. Aber ich habe bei jeder Panne an meinem Fahrzeug, egal ob ich schuldig war oder nicht, meine Versicherung darüber in Kenntnis gesetzt - dafür hat man ja eine Versicherung

Hi ,

sollte die Sache tatsächlich vor ein niederländisches Gericht gehen wirst du einen niederländischen Advocaten beauftragen müssen . Weiss dein Anwalt das - wie denkt er darüber ?

Vorab nun zu spekulieren bringt dich nicht weiter .

Gruss , Stefan

Zitat:

@sertacm2001 schrieb am 20. Februar 2017 um 22:48:34 Uhr:


...
Daraufhin habe ich die Sache einen Anwalt übergeben, der nach langen Zögern der gegnerischen Versicherung mir jetzt meldete dass der Unfallverursacher plötzlich anderer Meinung ist und meint das ich jetzt der Schuldige wäre.
...

Bei Schadensansprüchen im Ausland hat der Deutsche Anwalt, den Du eingeschaltet hast, eher eine Korrespondenzfunktion. Vor Ort spielt die Musik. Und da muss ein Fachmann ran. Und die gibt es natürlich auch in den NL. Und auch deutschsprachig. Also ggf. bem ADAC erkundigen, wer Dich vor Ort am besten vertreten kann. Nenn doch mal den Ort des Geschehens. Hier lesen ja auch Holländer mit oder jemand kann da sonstwie einen empfehlen.

Ein Freund hatte mal einen schweren Unfall in der Schweiz einschl. Gerichtsverfahren. Da war auch die Qualität des lokalen Anwaltes ausschlaggebend, den er direkt eingeschaltet hatte.

Hier findest Du/Dein Anwalt Hilfe:

https://www.adac.de/.../...uslandsunf%C3%A4lle%20Niederlande_59361.pdf

O.

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Also mit dem deutschen Anwalt vor einem deutschen Gericht. Allerdings nach niederländischem Recht, und das unterscheidet sich im Umfang der Ansprüche AFAIK deutlich vom deutschen Recht.

Zitat:

@hk_do schrieb am 21. Februar 2017 um 12:36:49 Uhr:


Die EU-Verbraucherschutz-Regeln erlauben es doch einem Verbraucher, in seinem Heimatland gegen ein ausländisches Unternehmen (Versicherung) zu klagen?

Also mit dem deutschen Anwalt vor einem deutschen Gericht. Allerdings nach niederländischem Recht, und das unterscheidet sich im Umfang der Ansprüche AFAIK deutlich vom deutschen Recht.

Vielleicht. Das möchte ich aber mal in der Praxis sehen 😉. Lerne aber gerne dazu 🙂.

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