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Unverschuldeter Auffahr-Unfall in Frankreich

Themenstarteram 4. November 2023 um 12:30

Moin zusammen!

Am 17.06.23 (also fast 5 Monate her) ist uns in Frankreich ein Transporter hinten drauf gefahren, als wir an einer roten Ampel standen. Wir waren zu dritt im Auto und es gab einen Zeugen auf dem Bürgersteig, der uns beim Übersetzen half, da ich fließend Englisch kann, aber nicht gut Französisch.

Wir beide (gegnerischer Fahrer und wir) hatten keinen Unfallbericht dabei, daher dokumentierte ich alles mit Fotos, auch die Papiere des gegnerischen Fahrers. Noch in Frankreich kontaktierten wir den deutschen Zentralruf der deutschen Autoversicherer und bekamen prompt über das franz. Kennzeichen auch die gegnerische Versicherung mitgeteilt. Das ist die „Assurances du Credit Mutuel (ACM)“ mit Sitz in Strasbourg. Vom Zentralruf kam außerdem:

Zitat:

Von dem genannten Versicherer wurde in Deutschland ein Schadenregulierungsbeauftragter benannt. Bitte wenden Sie sich zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche an:

DEKRA Claims Services GmbH , Aureliusstraße 2, 52064 Aachen

Schon im Urlaub, also wenige Tage nach dem Unfall, hatten wir von Frankreich aus ein Formular dieser Dekra ausgefüllt und ich habe zusätzlich alle Fakten nebst Fotos auch nochmal auf einem Passwort-geschützten Cloud-Ordner hoch geladen und diesen zur Verfügung gestellt.

Diese Dekra-Gesellschaft ist aber nicht so der Bringer. Wir haben immer wieder angerufen, aber als „Regulierer“ treten die in keiner Weise auf, denn sie mögen zwar ab und an gemütlich mit der ACM in Frankreich „korrespondieren“ und „erinnern“, aber so richtig „passieren“ tut da gar nichts. :(

Zwischenzeitlich hat aber die Versicherung behauptet, dass nunmehr von uns behauptet würde, wir wären rückwärts gefahren. Nach Monaten. Ein Klassiker, denn es gibt ja keine Auffahrunfälle, da laut aller Auffahrenden weltweit nahezu immer der/die Andere „rückwärts“ gefahren ist. An einer roten Ampel. Auf Grün wartend. Automatik auf D...

Der Dekra-Mensch in Aachen, der fließend Französisch und geradeso ganz ausreichend Deutsch kann, erklärte uns/mir gestern nunmehr, dass wir, angeblich nach französischem Recht, beweisen müssten, dass der andere uns aufgefahren ist und nicht wir rückwärts gefahren sind. Wie gesagt: Das kam gestern, nach fast 5 Monaten Nicht_viel_Tun dieser Dekra. Die gegnerische Versicherung wolle/hätte wohl bei dem neutralen Zeugen angefragt (keine Ahnung wann?) und noch keine Antwort erhalten.

Wie auch immer, jetzt ein paar Fragen dazu:

  1. Wer hat schon Erfahrung mit dieser Dekra-Gesellschaft in Aachen gehabt?
  2. Wer hatte schon mal einen unverschuldeten Unfall in Frankreich gehabt und wie sind die Erfahrungen?
  3. Mir ist nicht klar, ob und wen wir jetzt verklagen können/sollen/müssen – die Dekra oder direkt ACM in Frankreich. Rechtsschutz-versichert sind wir über den ADAC.

Das ist das Auto meines Schwagers und der Schaden ist an der Heckklappe mit etwa 1200 € nicht gerade sehr existentiell, aber mein Schwager würde es irgendwann mal gerne machen lassen. Wir kommen aber gerade nicht richtig weiter, ohne dass jemand jemand anderem irgendwie Druck macht. Aber wie?

Schönes WE

Hinweis an Admins: Falls es da ein besseres Unterform "Auslands-Verkehrsrecht" oä. gibt, gerne da hinschieben.

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66 Antworten
Themenstarteram 5. November 2023 um 13:32

Oh, Mann, dann geh gerne woanders helfen, ok? Ich will dich nicht mit komplexen Sätzen überfordern.

Das glaub ich alles nicht...

Kann man hier nicht mal bis zum morgigen Montag Abend schließen?

Wenn ich das richtig weiß, lernen Juristen doch sehr wohl den Code Civil, zumindest in Grundzügen, weil der vor Inkrafttreten des BGB auch in weiten Teilen Deutschlands galt. Und damit muss man sich öfter rumschlagen, als der normale Kunde eines RA weiß. Und natürlich wurde das BGB auch vom Code Civil beeinflusst. Lies einfach mal was dazu, kann auch Wikipedia sein.

https://de.wikipedia.org/wiki/Code_civil

@BeeKlasse : Wo wohnt dein Schwager denn?

In Zivilsachen (einschl. Sozialrecht) hab ich meine Familie und mich bisher immer vertreten. Ich will gewinnen und nicht nur ein Honorar einstreichen. Und das hat bisher immer geklappt - und dazu das Honorar eingestrichen.

Themenstarteram 6. November 2023 um 17:44

So, heute rief mich ein Anwalt (vom ADAC empfohlen) aus unserer Region an. Außerdem der Anwalt des ADAC aus der Rechtsberatung in M und beide bestätigten mir, dass man selbstverständlich das auch von Deutschland machen könnte, dies aber eben selten passiert. Man könne sich in Grenznähe auf der eigenen Länderseite aber sehr wohl Anwälte suchen, die die Rechte beider Länder gut kennen würden und die so einen Fall übernehmen würden, aber das machen die auch nur, weil sie das, eben durch diese Grenznähe, öfters machen.

Im inneren Teil eines Landes, z. B. im Rhein-Main-Gebiet, gibt es eher keine Anwälte, die sich fremdländisches Verkehrsrecht-Recht aneignen würden. Handelsrecht? Keine Frage, z. B. Frankfurt ist voll davon, aber die machen kein Verkehrsrecht für RS-Versicherungen-Tarifen.

Beispielsweise könnte es gut sein, den Fahrer gleich mit zu verklagen, damit er als Zeuge der Gegenseite nicht mehr zur Verfügung steht. Wenn, ja wenn das im Ausland tatsächlich Sinn macht. Aber, wie gesagt: Klagen in D geht grundsätzlich, aber nicht im inneren eines Landes, sondern mit Anwalt in Grenznähe.

Dass die Ahnung der ADAC-Hotline der RS-Versicherung nicht sooo toll ist, ist halt so, daher gilt alles, was ich schon schrieb: Man muss eigentlich nicht in Frankreich klagen, aber muss es faktisch aber doch, wenn/weil man dazu keinen Anwalt in D findet.

Hatte ich aber alles bereits geschrieben, da ich das schon ahnte.

Ach ... du schriebst das. ... YMMD :D:D:D

Wo der Anwalt in D sitzt ist ziemlich nebensächlich.

Den Fahrer als Privatperson kannst du nicht in Deutschland verklagen

Themenstarteram 6. November 2023 um 20:58

Das stimmt tatsächlich, aber der Anwalt meinte, das ginge in F, so weit er das im Kopf habe, war sich aber nicht sicher. Sehr wohl wusste er aber, dass dieser Fahrer als Portugiese, evtl. mit Erstwohnsitz in Portugal, nur sehr zeitaufwändig verklagt werden könnte. Zeithorizont ca. drei Jahre.

Ich werde morgen mal an der franz. Grenze schauen, ob da Anwälte sind, die sowas gerne und oft machen.

Ich habe mal vor 50 Jahren in einer Anwaltspraxis gearbeitet. Seinerzeit mußte man in Rechtsstreitigkeiten,

die vor einem Landgericht verhandelt werden mußten, wo der Rechtsanwalt nicht zugelassen war, einen

anderen Rechtsanwalt in "Untervollmacht" mit dem Mandat beauftragen. So wird es sicherlich auch heute noch so sein und insbesondere im Falle von anwaltlichen Beauftragungen im ausländischen Raum.

 

Somit könnte jeder in Deutschland praktizierender Rechtsanwalt einen Kollegen im Ausland mit der Angelegenheit beauftragen (Klageerhebung).

Ich meine die Zulassung gilt heute für den Bereich des OLG.

Nö, auch das ist heute anders. Ich kann als zugelassener Anwalt deutschlandweit vor jedem Landgericht und Oberlandesgericht auftreten.

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