Unterschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Ich habe eine Frage: Und zwar gibt es bei uns in der Stadt eine Straße in der die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h gilt, da keine andere Beschilderung vorhanden ist. Nun sieht die Straße allerdings so aus, als wäre hier maximal 30 km/h zumal alle umliegenden Straßen diese Beschränkung haben. Zusätzlich hängt die Stadt regelmässig Hinweistafeln auf, auf der man die momentane Geschwindigkeit sieht. Für die meisten durchfahrenden Fahrzeuge sieht es also wirklich so aus, als dürfte man in der Straße nur 30km/h fahren.

Da regt es mich nun täglich auf, dass viele Leute dort mit 30km/h durchschleichen, obwohl viel schneller fahren dürfte.

Ich habe die Stadt also angeschrieben, ob dort geplant ist, 30km/h zu machen (was okay wäre) oder ob man dann nicht wenigstens ein Schild aufhängen könnte, auf dem die 50km/h geschrieben stehen. Nun hat mir die Stadt geantwortet, dass weder das eine noch das andere geplant sei.

Nun hat die Stadt vor ein paar Monaten eine neue Radarpistole bekommen und die messen hier täglich an einer Stelle, an der 30km/h gelten und man locker mit 150 km/h fahren könnte und jederzeit genug Zeit und Platz zum Bremsen hätte.

Diese Radarpistole könnte man meiner Meinung nach wunderbar dazu einsetzen, mal in der Straße zu messen, in der alle zu langsam fahren und diese Leute dann mit einem Bußgeld belegen.

Nun ist meine Frage, ab welcher Unterschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein Verstoss gegen die StVo vorliegt. Gibt es da einen Wert?

Gruss
Joscha

62 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne


Man fährt mit mindestens 20km/h weniger als erlaubt, wenn jemand überholt, wird beschleunigt oder ihm sonstwie am überholen gehindert!!

Das ganze unter inkaufnahme eines Unfalls, ergo Mutwillige Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer...

Dann ist das in der Tat eine OWi oder gar ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und gehört entsprechend bestraft.

Fakt ist aber auch, dass das eben nicht die Mehrheit ist, so wie du es hier hinstellst. Mir ist es auch EINMAL (in 13 Jahren) passiert, dass ich mit meinem 60PS-Astra einen 70er-Fahrer überholen wollte, der dann auf 100 beschleunigt hat, so dass ich abbrechen musste. Es gibt sicher auch Leute, die glauben igO darf nicht überholt werden und dann aggressiv (Lichthupe) reagieren.
Die Mehrheit deiner "Fahrer mit Hut" hingegen lässt sich aber problemlos überholen, sofern man ihnen nicht minutenlang an der Stossstange hängt und ihnen Hupe und Handzeichen gibt.

"Die größte Bedrohung auf deutschen Straßen [TM]" sind Typen wie du, die in jedem von deiner Anschauung abweichenden Verhalten eine Nötigung sehen und mit sinnloser Aggressivität ihre vermeintlichen Rechte durchsetzen.

Wenn dir solche Sachen wirklich so oft passieren, ist dir noch nie in den Sinn gekommen, dass sich deine Aggressivität auch auf die anderen überträgt? Wie man in den Wald hineinruft...

Es ist NICHT dein Recht überall mit zHg fahren zu können.
Es ist das Recht eines jeden VTs so langsam zu fahren, wie er es für angemessen hält und er einen triftigen Grund hat(siehe §3 Abs. 1).

Noch eine Anmerkung:

Im § 3 Abs. 2 ist im Übrigen auch von Verkehrsfluss die Rede. Verkehrsfluss setzt eine Mehrheit durch den Langsamfahrer behinderter Verkehrsteilnehmer voraus. Wird nur ein Einzelner vermeidbar behindert, ist ggf. § 1 Abs. 2 StVO einschlägig.

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000


Wenn man einen Parkplatz sucht, SOLL man gefälligst lieber 20 fahren, als von 50 eine Vollbremsung hinzulegen! Parkplatzsuche ist nicht verboten und durch drängeln, hupen oder sonstiges hilft man nicht gerade.

Ja, abber:

Bitte nur auf der Spur, wo die Parkplätze sind und auch so fahren, das rechts noch jemand vorbei kommt!

Das mit der Vollbremsung kommt öfter mal vor, nur bin ich meistens der, der voll in die Bremsen latscht, weil ich links fahre und jemand der auf der RECHTEN Spur fährt, ohne viel zu schauen in die Lücke rein fährt (natürlich 'Terrorist'😉...

Das Probelm ist, das jeder für sich fährt und weder an den vor ihn noch an die hinter ihm denkt, insbesondere was hinter einem fährt, wird gerne mal genötigt und gefährdet, aufgrund eingener Sturheit bzw nicht mitdenkens...

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]


Noch eine Anmerkung:

Im § 3 Abs. 2 ist im Übrigen auch von Verkehrsfluss die Rede. Verkehrsfluss setzt eine Mehrheit durch den Langsamfahrer behinderter Verkehrsteilnehmer voraus. Wird nur ein Einzelner vermeidbar behindert, ist ggf. § 1 Abs. 2 StVO einschlägig.

Naja, ich spreche hier gerad von mehreren duzend oder gar hundert Verkehrsteilnehmer die eine Verzögerung von 30-60min einplanen müssen, aufgrund der von mir beschriebenen Situation.

Also das ist durchaus recht heftig...

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]


Fakt ist aber auch, dass das eben nicht die Mehrheit ist, so wie du es hier hinstellst. Mir ist es auch EINMAL (in 13 Jahren) passiert, dass ich mit meinem 60PS-Astra einen 70er-Fahrer überholen wollte, der dann auf 100 beschleunigt hat, so dass ich abbrechen musste. Es gibt sicher auch Leute, die glauben igO darf nicht überholt werden und dann aggressiv (Lichthupe) reagieren.

Naja, sagen wirs mal so:

Du wohnst sicher nicht in einem Gebiet, in dem eine hohe temporäre Fluktioation stattfindet, oder??

Also die Leute, die du meistens siehst, sind zur ganzen Jahreszeit da ansässig...

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]


Die Mehrheit deiner "Fahrer mit Hut" hingegen lässt sich aber problemlos überholen, sofern man ihnen nicht minutenlang an der Stossstange hängt und ihnen Hupe und Handzeichen gibt.

Welche Kategorie meinst du?

65+?

Gut, die meine ich eher nicht, die am meisten dazu neigen, jemanden zu nötigen sind eher männliche Verkehrsteilnehmer mittleren Alters also so etwa 55-65 Jahre, selten drüber.

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]


"Die größte Bedrohung auf deutschen Straßen [TM]" sind Typen wie du, die in jedem von deiner Anschauung abweichenden Verhalten eine Nötigung sehen und mit sinnloser Aggressivität ihre vermeintlichen Rechte durchsetzen.

Sie sind eine Bedrohung, wenn sie nicht ab und an eine Fahrpause einlegen, um die hintermänner vorbei zu lassen.

Das sie so langsam fahren ist nicht wirklich ein Problem, wenn sie sich bemühen, die Hintermänner vorbei zu lassen, tun aber leider nicht viele.

Das es nicht so gesehen wird, von einigen, ist leider auch ein Problem, denn was auch von allen gerne vergessen wird, ist, das es meist 3 wichtige Verkehrsteilnehmer gibt:

a) den vor mir
b) ich
c) der hinter mir.

Gerade die Kategorie C wird gerne vergessen, oder besser gesagt denkt da keiner dran...

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]


Wenn dir solche Sachen wirklich so oft passieren, ist dir noch nie in den Sinn gekommen, dass sich deine Aggressivität auch auf die anderen überträgt? Wie man in den Wald hineinruft...

JollyRoger, komm ein Jahr mal hier zu mir und fahre jeden Tag mindestens 100km, hier, wo ich wohne...

Führe dann am besten Buch über die Art und weise, wie hier gefahren wird.

Ich kann dir eins versprechen: am Ende dieses Versuches bist du erschüttert/schockiert oder was auch immer, ebenso wunderst du dich, das es hier an einigen Stellen nicht alle 30-60 Minuten rummst...

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]


Es ist NICHT dein Recht überall mit zHg fahren zu können.
Es ist das Recht eines jeden VTs so langsam zu fahren, wie er es für angemessen hält und er einen triftigen Grund hat(siehe §3 Abs. 1).

Ja, das übliche gerede...

Komm einfach mal ein Jahr lang zu mir und fahr hier mal 'ne Zeit lang, wenns hier proppevoll ist.

Ich kann dir versichern, das du deine Meinung ein wenig ändern wirst...

Zitat:

Original geschrieben von Seinecke


Tach,

nicht böse gemeint, aber manchem Poster hier würde es glaube ich mal gut tun, wenn er mal 4 Wochen zu Fuss geht
.

Wenn ich mich über jeden V-TN so aufregen würde, würde ich glaube alle 2 Monate mit Herzkasper im Krankenhaus liegen .

Ruhig Blut und immer dran denken: Gelassen läuft´s auch!

Gruß

Guensal

Wenn ich nicht (im Sommer) voll aufmerksam fahren würde und auch nicht mit allem Scheiß von anderen Verkehrsteilnehmern rechnen würde, hätte ich jetzt mindestens an 20 Unfällen teilgenommen.

Bisher wars nur einer in ~5 Jahren (Missachtung der Vorfahrt, Frau hats Hälschen nicht stark genug gedreht), von mehreren 100 möglichen...

Wenn ihr nochmal einen Beitrag von "Lambert Grimm" (der 100 Jährige BMW 1800 Fahrer) im Fernsehen seht, achtet insbesondere auf das Bild, wo links 'ne Scheune ist und rechts so ein weißes Haus (ist 'nen Bäcker), linksrum ist 'ne 90° Kurve, ein Schild Abknickende Vorfahrt ist da glaub ich auch noch zu sehen, im Hintergrund sind ein paar Bäume, dahinter ein Parkplatz.

Diese Ecke ist sau gefährlich, denn da sind einige 'Ortsunkundige' so 'nett' und fahren links hinein und sind am Ende der Kurve auf der rechten seite (und NEIN, da kann man nicht sehen, ob da einer rechts an einem vorbei kommt).

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Die Höchstgeschwindigkeit ist die oberere Grenze.

Die untere sind bauartbedingte vmax und für Fahrzeuge ohne solche die Verkehrsbehinderung.

Wer Spazierenfährt der sollte darauf achten, dass er keinen behindert und von Zeit zu Zeit den rückwärtigen Verkehr vorbeilässt.

Re: Unterschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Zitat:

Original geschrieben von Joscha2


Nun hat die Stadt vor ein paar Monaten eine neue Radarpistole bekommen und die messen hier täglich an einer Stelle, an der 30km/h gelten und man locker mit 150 km/h fahren könnte und jederzeit genug Zeit und Platz zum Bremsen hätte.

Hast Du eine Ahnung, wie lang der Bremsweg bei 150km/h ist?

Deinem Posting nach zu urteilen jedenfalls nicht. In der Stadt können Dir immer z.B. Kinder etc. vors Auto laufen.

Stell Dir mal vor, 100m vor Dir siehst Du bei 150 km/h ein Hinderniss.

Du brauchst etwa 1 Sekunde um die Vollbremsung einzuleiten: 41,67 Meter (ungebremst!)
Danach bremst Du, bei 100m hättest Du eine Aufprallgeschwindigkeit von ca. 110 km/h !!!
Wenn das Hindernis 150m weg ist, bist Du noch immer 65 km/h schnell.

Ich brauche nicht zu erwähnen, dass Du und das Hindernis da kaum Überlebenschancen habt...

Bremsweg

Re: Re: Unterschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Zitat:

Original geschrieben von fundive


Ich brauche nicht zu erwähnen, dass Du und das Hindernis da kaum Überlebenschancen habt...

Bremsweg

Wenn man 'nen Geländewagen und sonstiges gefährt mit Kuhfänger dran fährt, auch nicht mit 30...

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne


Naja, sagen wirs mal so:
Du wohnst sicher nicht in einem Gebiet, in dem eine hohe temporäre Fluktioation stattfindet, oder??
Also die Leute, die du meistens siehst, sind zur ganzen Jahreszeit da ansässig...

Ned wirklich, Bayern, gerade Oberbayern hat schon einen nicht zu unterschätzenden (Durch)Reiseverkehr. Und weils so schön ist bei uns, schaut man sich da auch gerne mal die Landschaft an 😉

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne


Welche Kategorie meinst du?
65+?

Ich meinte damit die Landschaftsbetrachter, aber auch die Oberlehrer/Verkehrserzieher. War eigentlich unabhängig vom Alter gemeint.

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne


Sie sind eine Bedrohung, wenn sie nicht ab und an eine Fahrpause einlegen, um die hintermänner vorbei zu lassen.

Das sie so langsam fahren ist nicht wirklich ein Problem, wenn sie sich bemühen, die Hintermänner vorbei zu lassen, tun aber leider nicht viele.

Wenn sie dich behindern oder während deines Überholvorgang beschleunigen, dann ist das IMHO eine extreme Gefährdung, kein Thema, und damit eine Bedrohung.

Sie haben jedoch nicht die Pflicht, rechts ran zu fahren, damit du schnellstmöglich vorbei kommst und stellen, da passiv, auch KEINE Gefahr dar oder verleiten zu "riskanten Überholmanövern". Sie sind ärgerlich, OK, aber die Gefährdung wird von jemand anderen verursacht...

Wie gesagt, hier in Bayern gibts genügend "Sonntagsfahrer", müssen nichtmal Urlauber sein, die Münchner Ausflügler reichen da schon. Ich habe da trotzdem kein Problem, wenn er mich beim Überholen nicht behindert. Ausbeschleunigen ist inzwischen auch kein Problem mehr 😁
Sicher ist es ab und zu mal ärgerlich, wenn man so einen Fahrer nicht überholen kann (wg. Überholverbot oder Gegenverkehr). Trotzdem gibt das keine Rechtgertigung zu riskanten Überholmanövern oder einer Nötigung des Vorausfahrenden zum Schnellerfahren.

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne


JollyRoger, komm ein Jahr mal hier zu mir und fahre jeden Tag mindestens 100km, hier, wo ich wohne...
Führe dann am besten Buch über die Art und weise, wie hier gefahren wird.
Ich kann dir versichern, das du deine Meinung ein wenig ändern wirst...

Hast nen guten Job für mich? 😎

Darf ich fragen, wo du wohnst?

Ich persönlich finde, Leute die bei guter Witterung und übersichtlicher Verkehrslage mit weniger als 80% der zHg fahren, stellen eine vermeidbare Behinderung gemäß §3/1 dar. Da wo es unübersichtlich oder kurvig ist, kann ich gerade Ortsunkundigen aber doch keinen Strick daraus drehen, dass sie vorsichtig fahren. Ich hätte auch keinen Bock, die evtl. aus dem Graben ziehen zu müssen oder als Zeuge eines Unfalls herhalten zu müssen. Das kostet mehr Zeit...

Die Extremfälle, die du wohl ansprichst, sollten sich wirklich auf Fahrtüchtigkeit überprüfen lassen.

Zitat:

Wieder so ein Thread, wo es darum geht, dass jemand darüber jammert, dass er alle paar Wochen mal ein bisschen vom Gas gehen muss....

Freuts euch doch mal. Endlich mal Gang drin lassen, ausrollen lassen, Schubabschaltung wirken lassen, Sprit sparen.

Ich kutschiere gerne hinter andere her, einzige Vorraussetzungen:
- Er/Sie muss berechenbar fahren
- Geschwindigkeit nicht außerordentlich unterschreiten
- Kein Van, Bus oder LKW wo man nicht vorrauschauend fahren kann

Dann lässt es sich wunderbar aushalten. Tritt einer der Punkte nicht ein, dann wirds nervig, schadet dem Spritverbrauch und der Konzentration. Dann wird sobald als möglich überholt.

Das mit dem nicht vorrausschauend fahren können ist seeeehr nervig!

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]


Ned wirklich, Bayern, gerade Oberbayern hat schon einen nicht zu unterschätzenden (Durch)Reiseverkehr. Und weils so schön ist bei uns, schaut man sich da auch gerne mal die Landschaft an 😉

Naja, wohn am anderen Ende und hier ist sozusagen ein 'Terroristeneinzugsgebiet', geht etwa von Mai bis September...

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]


Ich meinte damit die Landschaftsbetrachter, aber auch die Oberlehrer/Verkehrserzieher. War eigentlich unabhängig vom Alter gemeint.

Ja, wobei ein Problem ist, das sie nichtmal ansatzweise wissen, wie die Verkehrsregeln ausschauen.

Das sie für ihr Verhalten sogar in den Bau kommen könnten, ist denen völlig unbekannt...

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]


Wenn sie dich behindern oder während deines Überholvorgang beschleunigen, dann ist das IMHO eine extreme Gefährdung, kein Thema, und damit eine Bedrohung.
Sie haben jedoch nicht die Pflicht, rechts ran zu fahren, damit du schnellstmöglich vorbei kommst und stellen, da passiv, auch KEINE Gefahr dar oder verleiten zu "riskanten Überholmanövern". Sie sind ärgerlich, OK, aber die Gefährdung wird von jemand anderen verursacht...

Dann lass uns von indirekter Gefährdung sprechen, denn genau das ists, was treffen wäre...

Das ganze könnte durch rechts ran fahren abgemildert werden...

BTW: ein sehr langsam fahrendes KFZ ist eine starke gefährdung, nämlich deswegen, weil man nicht damit rechnet, das da ein neuer 7er BMW mit 30 über die Landstraßen schlecht, wo man theoretisch 100 fahren darf (und praktisch 140 fährt).

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]


Wie gesagt, hier in Bayern gibts genügend "Sonntagsfahrer", müssen nichtmal Urlauber sein, die Münchner Ausflügler reichen da schon. Ich habe da trotzdem kein Problem, wenn er mich beim Überholen nicht behindert. Ausbeschleunigen ist inzwischen auch kein Problem mehr 😁

Ja, aber ein Problem ist, das man nicht immer unbedingt überholen können muss, kommt auf die beschaffenheit der Straße und die Verkehrslage an...

Manchesmal fährt einer mit 50 vor der Nase, wo man sonst 100 fahren kann und tut, vorbei kommt man nur wenn der vor einem einem vorbei lässt...

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]


Sicher ist es ab und zu mal ärgerlich, wenn man so einen Fahrer nicht überholen kann (wg. Überholverbot oder Gegenverkehr). Trotzdem gibt das keine Rechtgertigung zu riskanten Überholmanövern oder einer Nötigung des Vorausfahrenden zum Schnellerfahren.

Es gibt aber auch keine Rechtfertigung, den Nachfolgenden Verkehr nicht zu beachten und nicht zu versuchen, das er möglichst schnell vorbei kommt.

Wie gesagt, 3 Personen im Straßenverkehr, auf die keinerlei Rücksicht genommen wird, denn man kann nie wissen, was der hinter einem überhaupt will und warum er schneller fahren möchte, im Extremfall ists ein Arzt oder Feuerwermann, der Dringend zu einem bestimmten Ort müsste und Menschenleben bedroht ist...

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]


Hast nen guten Job für mich? 😎
Darf ich fragen, wo du wohnst?

1. Leider nein 😉

2. Nordöstliches Ostholstein, googel mal nach 'Fehmarn'.

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]


Ich persönlich finde, Leute die bei guter Witterung und übersichtlicher Verkehrslage mit weniger als 80% der zHg fahren, stellen eine vermeidbare Behinderung gemäß §3/1 dar.

Das ist hier leider die Regel...

Mein 'Rekord' war ~40% der möglichen Höchsgteschwindigkeit, ok, 30% (70-100 durfte man, 30 wurd gefahren).

Das sind btw auch die, die sich am meisten über die 'Raser' aufregen, die selbst die mögliche Geschwindigkeit deutlich unterschreiten und alles andere als zügig fahren...

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]


Da wo es unübersichtlich oder kurvig ist, kann ich gerade Ortsunkundigen aber doch keinen Strick daraus drehen, dass sie vorsichtig fahren. Ich hätte auch keinen Bock, die evtl. aus dem Graben ziehen zu müssen oder als Zeuge eines Unfalls herhalten zu müssen. Das kostet mehr Zeit...

Oben angegebene Strecke hat eine Kurve von maximal 20°, Verlauf ist bis zur Brücke (Amalienhof, nicht Fehmarnsund) Autobahnlike....

Gefahren wird da im Sommer aber in der Regel nur 60 können darf man zwischen Brücke und Landkirchen 100...

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]


Die Extremfälle, die du wohl ansprichst, sollten sich wirklich auf Fahrtüchtigkeit überprüfen lassen.

Also mit anderen Worten alle (wobei ich eh dafür bin, das man alle 2-5 Jahre zur Fahrschule muss, um Regeln und Strafen zu pauken) 😁

Denn das ist so der Eindruck, den ich hier hab...

Die 'gemühtlichen Vorfahrtnehmer' gehören auch noch dazu, zumal das auch meist noch welche sind, die hätten sehen müssen, das hinter einem nichts kommt...

Da leidet aber jemand an ziemlicher Selbstüberschätzung.

@ Stefan Payne

Du willst, dass sich die Leute alle strikt an die Verkehrsregeln halten und Dich ja keiner behindert.

Fährst aber selbst beispielsweise mit 140 über die Landstraße?

Grenzt an Realitätsverlust und extremen Egoismus.

Es ist schon ein Phänomen, dass die rücksichtslosesten Menschen sich am ungerechtfertigsten behandelt fühlen.

Und Sorry für die Kritik, aber Dir ist schon bewußt, dass Jugendliche, die hier mitlesen durch Deine Sprücheklopferei negativ beeinflusst werden?

Und ich verstehe Dein Problem nur zu gut, aber das Problem sind nicht die anderen, sondern Dein Charakter.

Gruß Steffen

Servus.

@Stefan Payne.

In der Tat fühlst du dich anscheinend als Referenz in Sachen Verkehrserziehung.

Das fällt mir auch seit einiger Zeit auf.

Vielleicht wäre etwas Toleranz gegenüber anderen Fahrern angebracht.

Es müssen eben nicht Alle so unterwegs sein daß es, dich nicht stört.

Gruß

Schraubär 42

Mal zum Thema.

Wenn ich, als Fahrer, der Meinung bin daß die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht angemessen ist so, unterschreite ich diese nach eigenem Ermessen.

Ich richte mich dabei nach §1 StVO.

Gruß

Schraubär 42

Zitat:

Original geschrieben von Schraubär 42


Ich richte mich dabei nach §1 StVO.

Nun, das hoffe ich nicht, der §1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist nämlich schon lange weggefallen 😉

Ich würde in dem Zusammenhang eher §3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StvO) zitieren:

Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht (...) Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

Nö,nö..

Den da...

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Alles klar ?

Gruß

Schraubär

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