Unterschiedliche Reifengrößen auf einer Achse - erlaubt oder verboten?

Hallo,
weiß jemand wo im Gesetz man die Regelung dazu findet? Es geht um die Frage ob man an einem Fahrzeug einen Reifen mit mit zB 215er Größe montieren kann wenn die drei übrigen 195er sind (alle anderen Merkmale sind sonst gleich). Meistens liest man, dass das nicht erlaubt sei, aber ich finde die entsprechende Stelle im Gesetz nicht.
Mir gehts nicht um Sinn oder Unsinn so einer Aktion oder ob das gefährlich ist, sondern wie und wo das gesetzlich geregelt ist.
Danke
Klaus

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Zitat:

@Klaus Lemke schrieb am 3. Februar 2018 um 14:20:00 Uhr:



Zitat:

@golfer0510 schrieb am 3. Februar 2018 um 13:24:09 Uhr:


Es ist nicht erlaubt, mit Ausnahme der Verwendung eines Reserverads. Dann aber wird auch empfohlen, mit einer reduzierten Geschwindigkeit zu fahren.

Ja, aber wo steht das?

Ist doch eigentlich Sch...egal, oder hast du Langeweile!?

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Es heißt doch immer das auf einer Achse die gleichen Reifen sein müssen. So habe ich es mal in der Fahrschule gelernt. Frag mich jetzt nicht nach dem Paragraph.

Zitat:

@Chaos1994 schrieb am 3. Februar 2018 um 15:44:26 Uhr:


Ausnahme sind Mischbereifung bei Hecktrieblern.

Dann fährt der RS3 (Allrad) also mit unerlaubten Reifen rum, weil er Mischbereifung fährt 😉 ?

Vorne: 255/30 R19 91Y
Hinten: 235/35 R19 91Y

Auch da ist es zulässig da ab Werk.

Ich meinte weil du nur Hinterradantrieb als Ausnahme genannt hast 😉

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Zitat:

@Power-zaehlt schrieb am 12. Februar 2018 um 08:28:13 Uhr:


Dann fährt der RS3 (Allrad) also mit unerlaubten Reifen rum, weil er Mischbereifung fährt 😉 ?

Vorne: 255/30 R19 91Y
Hinten: 235/35 R19 91Y

Nö, das ist keine

Mischbereifung

.

Gruß Metalhead

Diagonalreifen hab ich bei PKWs schon lange nicht mehr gesehen.

Ist das dann eine Mischbegrößung?

Zitat:

@Power-zaehlt schrieb am 12. Februar 2018 um 13:58:50 Uhr:


Diagonalreifen hab ich bei PKWs schon lange nicht mehr gesehen.

Eben, Mischbereifung ist schon lange nicht mehr machbar.

Das ist so eine Verordnungsleiche (wie z.B. die Tatsache daß du Motorräder im Überholverbot überholen darfst, weil das früher alles lahme Gurken waren 😉).

Zitat:

Ist das dann eine Mischbegrößung?

Keine Ahnung, so lange der Abrollumfang gleich ist, ist das aber nicht verboten (muß halt eingetragen werden wenn es nicht Serie war).

Gruß Metalhead

Ich glaub da sollte einfach mal was aktualisiert werden. Wer denkt heute noch an Diagonalreifen? Und das nicht nur weil wahrscheinlich nur für ein paar Oldtimer, dazu in Größen die Autos der letzten 40 Jahre wohl kaum noch hatten.

Wenn nicht alles eindeutig definiert ist könnte im Falle eines Unfalls die Versicherung nach Lücken suchen

Zitat:

@Klaus Lemke schrieb am 3. Februar 2018 um 11:05:45 Uhr:


Hallo,
weiß jemand wo im Gesetz man die Regelung dazu findet? Es geht um die Frage ob man an einem Fahrzeug einen Reifen mit mit zB 215er Größe montieren kann wenn die drei übrigen 195er sind ...
Danke
Klaus

Das Problem mit der Zulassung ist, dass es nicht erlaubt ist, wenn es nicht schriftlich zugelassen ist. Den Umkehrschluss "es ist nicht verboten, also muss es erlaubt sein" kennt die StVZO nicht.

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