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Unterschiedliche Reifengrößen auf einer Achse - erlaubt oder verboten?

Themenstarteram 3. Februar 2018 um 10:05

Hallo,

weiß jemand wo im Gesetz man die Regelung dazu findet? Es geht um die Frage ob man an einem Fahrzeug einen Reifen mit mit zB 215er Größe montieren kann wenn die drei übrigen 195er sind (alle anderen Merkmale sind sonst gleich). Meistens liest man, dass das nicht erlaubt sei, aber ich finde die entsprechende Stelle im Gesetz nicht.

Mir gehts nicht um Sinn oder Unsinn so einer Aktion oder ob das gefährlich ist, sondern wie und wo das gesetzlich geregelt ist.

Danke

Klaus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Klaus Lemke schrieb am 3. Februar 2018 um 14:20:00 Uhr:

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 3. Februar 2018 um 13:24:09 Uhr:

Es ist nicht erlaubt, mit Ausnahme der Verwendung eines Reserverads. Dann aber wird auch empfohlen, mit einer reduzierten Geschwindigkeit zu fahren.

Ja, aber wo steht das?

Ist doch eigentlich Sch...egal, oder hast du Langeweile!?

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Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 36 Bereifung und Laufflächen

(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen,usw.usw.

Lies mal in deiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) da steht, was dein Hersteller freigibt. ... Deinen Wunsch nämlich nicht.

Verboten

Links 15zoll Rechts 13zoll = Nicht zulässig

L185/60 - R 185/65 =Nicht zulässig

Es ist nicht erlaubt, mit Ausnahme der Verwendung eines Reserverads. Dann aber wird auch empfohlen, mit einer reduzierten Geschwindigkeit zu fahren.

Themenstarteram 3. Februar 2018 um 13:19

Zitat:

@touaresch schrieb am 3. Februar 2018 um 11:19:26 Uhr:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 36 Bereifung und Laufflächen

(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen,usw.usw.

Also im 1 Absatz steht zumindest nichts davon, dass alle Größen identisch sein müssen. Ich schau mal im Fahrzeugschein nach ob es da spezifiziert ist.

Themenstarteram 3. Februar 2018 um 13:20

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 3. Februar 2018 um 13:24:09 Uhr:

Es ist nicht erlaubt, mit Ausnahme der Verwendung eines Reserverads. Dann aber wird auch empfohlen, mit einer reduzierten Geschwindigkeit zu fahren.

Ja, aber wo steht das?

Zitat:

@Klaus Lemke schrieb am 3. Februar 2018 um 14:20:00 Uhr:

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 3. Februar 2018 um 13:24:09 Uhr:

Es ist nicht erlaubt, mit Ausnahme der Verwendung eines Reserverads. Dann aber wird auch empfohlen, mit einer reduzierten Geschwindigkeit zu fahren.

Ja, aber wo steht das?

Ist doch eigentlich Sch...egal, oder hast du Langeweile!?

Zitat:

@Klaus Lemke schrieb am 3. Februar 2018 um 14:20:00 Uhr:

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 3. Februar 2018 um 13:24:09 Uhr:

Es ist nicht erlaubt, mit Ausnahme der Verwendung eines Reserverads. Dann aber wird auch empfohlen, mit einer reduzierten Geschwindigkeit zu fahren.

Ja, aber wo steht das?

In deinen Fahrzeugpapieren.

Dort steht, was Du an Achse 1 und Achse 2 fahren darfst.

Es ist verboten. Es gibt eine Genehmigung des Herstellers die besagt was du zu fahren hast. Dort steht dann drinnen erste Achse zweite Achse. Diese sind immer gleich. Ausnahme sind Mischbereifung bei Hecktrieblern. Aber selbst dort sind auf der Achse die gleichen Reifen.

Eine unterschiedliche Bereifung auf einer Achse ist auch schlichtweg hirnrissig .

Zitat:

@Klaus Lemke schrieb am 3. Februar 2018 um 11:05:45 Uhr:

Es geht um die Frage ob man an einem Fahrzeug einen Reifen mit mit zB 215er Größe montieren kann wenn die drei übrigen 195er sind (alle anderen Merkmale sind sonst gleich).

Mal unabhängig von erlaubt oder nicht (ist nicht erlaubt) produzierst du damit unterschiedliche Abrollumfänge. Da kommt massiv Spaß auf wenn mal in einer Kurve das ESP von falschen Fahrzuständen ausgeht (weil es falsche Signale bekommt).

Ob das für's Differntial gut ist weiß ich jetzt gerade nicht. Wenn's ein Allrad ist, produzierst du damit sicher einen Schaden der 4 Neureifen in Topqualität bei weitem übersteigt.

Gruß Metalhead

Hallo liebe MT-Gemeinde,

Aus aktuellem Anlass hänge ich mich mal an die Frage an.

Mein A4 hat vorne rechts (Antriebsachse) einen Plattfuß bekommen und steht nun auf der Felge. Entsprechend ist auch die Felge kaputt. Da ich kein Notrad oder ähnliches habe möchte ich ein älteres Komplettrad montieren, welches ich noch habe. Allerdings handelt es sich um unterschiedliche Rad- und Reifengrößen

235/35/19 sind montiert. Mein Ersatzrad hätte 235/45/17 und ist augenscheinlich ein wenig „kleiner“.

Darf ich dann so rumfahren, bis ich das neue Rad habe? Wichtig für mich auch, ob ich dem Fahrzeug schade, wenn ich so fahre? (Gesamt 200-300km bis Ende nächster Woche, nur Stadtverkehr)

Liebe Grüße

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Hallo. Ein Ersatzrad ist so schnell zu wechseln wie möglich wenn es von der Werksbereifung abweicht. Eine Garantie auf Schadensfreiheit kann ich dir nicht geben. Würde dies mit deinem Audi Händler abklären.

Na, sind das etwa Salzreste am Auto und Sommerreifen? ;)

Spaß beiseite, Ich würde vermutlich ein heiles Rad von hinten an die Antriebsachse machen und das Reserverad dann hinten an die nicht angetriebene Achse. Kannst ja dann schauen, ob dein ESP das mitmacht.

Wenn die Bereifung nicht identisch mit der Fahrbereifung ist, ist es Dir lediglich gestattet, auf kürzestem Weg einen Werkstattbetrieb damit aufzusuchen.

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