unterschiedliche Reifen
Hallo Leute,
kann mir jemand sagen, ob es statthaft ist, beim erneuern der Reifen auf der Vorderachse die Reifen der gleichen größe wie auf der Hinterachse, jedoch von einem anderen Hersteller zu montieren? Ich habe vor sehr einseitig abgefahrene Reifen, wohin gegen die hinteren noch gut bis sehr gut sind.
Gruß AJ
22 Antworten
@ KamikazeAlex:
klar man lernt nie aus und ich lasse mich auch gerne belehren, denn ich bin ja auch noch junger geselle. aber ich kann mir net vorstellen das mein lehrer, meister und tüv mensch das falsche gesagt haben... ich werd mal wenn ich wieder in der firma vorbei schau fragen...
Nach § 36 (2a) StVZO ist bei Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht die Verwendung von Reifen unterschiedlicher Hersteller und unterschiedlicher Profile zulässig und in jeder beliebigen Kombination möglich, so es sich um Reifen der gleichen Bauart handelt.
Nach der Richtlinie 92/23/EWG ist aber für Pkw-Reifen vorgeschrieben, dass alle an ein und derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Dies heißt im Gegensatz zu § 36 (2a) StVZO, dass auf einer Achse nur Reifen des gleichen Herstellers, der gleichen Größenbezeichnung und der gleichen Verwendungsart montiert werden dürfen.
Nun hat in der Vergangenheit diese unterschiedliche gesetzliche Grundlage in der Praxis mehr oder weniger keine Rolle gespielt; nicht zuletzt deshalb, weil die Verbraucher der Empfehlung des Reifenfachhandels, grundsätzlich am Fahrzeug nur Reifen des gleichen Herstellers und der gleichen Profilausführung montieren zu lassen, gefolgt sind. In Zeiten knapper Kassen jedoch ist der Verbraucher häufig nur noch bereit, einen einzelnen Reifen zu ersetzen, der sehr oft aber in der gleichen Profilausführung nicht mehr verfügbar ist. Häufig kam es in letzter Zeit zu Verärgerungen, wenn ein Kunde im Reifenfachhandel gemäß § 36 (2a) StVZO beraten und ausgerüstet wurde, der Prüfingenieur der Prüfstelle des Fahrzeuges aber nach der Richtlinie 92/23/EWG die Reifen bewertete und die Prüfplakette verweigerte. Umgekehrt wurden aber auch Fälle bekannt, in denen Kundenfahrzeuge gemäß Richtlinie 92/23/EWG ausgerüstet wurden und Kunden sich dann falsch beraten fühlten.
Wieso kopierst Du den Inhalt des Links denn nochmal hier rein? Dann doch gleich auch den wichtigsten Teil, dort wo der TÜV-Mensch Auskunft git.
es war einmal.....
und ist nicht mehr....
Ich habs gelesen,ein wirklich interessanter Artikel!
wie ich schon sagte:
am besten 4gleiche reifen!
oder achsweise zumindest gleich!
alles andere ist zwar zulässig, aber das fahrverhalten ist dann einfach total fürn arsch!
Aber es geht ja um die Rechtslage!
Mfg Alex
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oh ups, sorry! Habs übersehen!
@Roko Richtlinie ist glaub ich knapp nen JAhr alt ist klar das du das anders gelernt hast. Ist auch gut so das du es so gelernt hast ich halte auch nichts von 4 versch reifen. Wer weiß wie sich das Auto dann in versch Fahrsituationen verhält!
Mus jeder selber wissen was ihm seine Sicherheit wert ist. Die reifen sind nunmal der einzige kontakt zur Fahrbahn. (Obwohl ich das bei div VW Gölfen hier schon anders gesehen hab ;-) )
jo tim, wie gesagt werde mal mit den leutz plaudern. klar ich glaub euch, interessiert mich halt...
sowas würde ich auch net machen, da jeder reifen bzw. hersteller anders auf z.b. nässe etc. reagiert.. wenn du dich dann bei ner vollbremsung drehst und nen totalschaden wegen 20 euro gebaut hast, dann haste auch nix gekonnt...
wie? erst ein jahr alt? weiß zwar net genau,wie alt diese richtlinie ist,aber seit den letzten 7 jahren weiß ich es so!!!
KLAR,ich würd áuch Keinem empfehlen,daß er sich 4 verschiedene reifen drauf machen soll!!!
Aber auf der VA andere Reifen wie auf der HA ist heute zu sagen wir mal ca. 95% normal!
Bei mir sind auch nicht immer 4 gleiche drauf!
Fahr mom. vorne Nen Hankook und hinten nen Dunlop!
Und mein Auto fährt sich einfach gut. auch im Grenzbereich! auch auf nasser strasse!!
Aber Jeder fährt anders und jedes auto reagiert anders!!
Probiert das aus,was für euch am sichersten ist!!
Aber wie gesagt,es geht hier um die Rechtsgrundlage und ob es zulässig ist oder nicht.
Mfg Alex