Unterschiedliche Felgen VA/HA
Liebe Forengemeinde,
ich habe ein sehr spezielles Problem und derzeit noch keine wirklich passende Antwort finden können. Ich bin mir sicher, dass ihr mir helfen könnt.
Ich habe auf meinem BMW 4 Alufelgen vom Typ MAK Allianz Gun Met-Mirror Face verbaut. Dummerweise habe ich mir einen derben, irreparabelen Höhenschlag in eine Felge reingefahren, so dass ich diese nicht mehr fahren kann. Leider sind diese auch nirgendwo mehr zu bekommen, so dass ich mich entschlossen habe diese und eine weitere (mit Bordsteinmacken) gegen ein optisch fast identisches Modell zu tauschen.
Daher habe ich mir zwei MAK Fahr Gun Met-Mirror Face gekauft. Die Dimensionen (Durchmesser, ET, Lochkreis etc.) sind exakt dieselben.
Jetzt meinte mein Reifenhändler ich dürfte auch achsweise keine unterschiedlichen Felgen fahren und würde mit dieser Kombi auch keine HU bekommen! Stimmt das und wo kann man das nachlesen?
Das würde am Ende ja bedeuten, dass man sich in so einem Fall zwangsläufig 4 neue Felgen kaufen müsste - das kann ja fast nicht sein...
Bin für alle Tipps und Hilfe dankbar
Stephan
13 Antworten
Ruf doch einfach in der nächsten Tüv Station an. Schnell, Kostenlos und mit Sicherheit eine korrekte Aussage.
Mit würde spontan kein Grund einfallen warum es nicht möglich sein sollte.
Genau, dort wo es die HU gibt, gibt es auch rechtsverbindliche Auskünfte.
Das Thema habe ich in der Vergangenheit, für einen ähnlichen Fall mal geklärt und kam zu folgendem Ergebnis:
„Wie mir der BRV heute mitteilt, gibt es keinerlei gesetzliche Grundlagen, welche die Verwendung von Rädern unterschiedlicher Materialien und/oder Hersteller an einem Fahrzeug untersagen. Dass deren Anschluss-Maße identisch sein müssen, versteht sich hierbei von selbst.
Im Klartext bedeutet das, dass der TE, welcher leider nicht mehr dabei ist, sein Vorhaben hätte legal umsetzen können und ich gewaltig auf dem Holzweg war.
Für die Irritationen und Falschmeldungen an denen ich maßgeblich beteiligt war ;-) bitte ich um Verzeihung und gelobe schon jetzt Besserung.“
PS: BRV = Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.
Der TE ist doch noch dabei, oder?
Ne, der wollte noch zum Oktoberfest, feiern…
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Grundsätzlich möglich, jedoch muss diese Kombination eingetragen werden. Selbst wenn es eine ABE dazu gibt, dann steht in dieser vermutlich nicht drin, dass auf den Achsen wahlweise unterschiedliche Felgen gleicher Maße gefahren werden dürfen, sondern diese gilt für die Verwendung der gleichen Räder an allen 4 Positionen - zumindest würde ich es in der ABE, sofern vorhanden, vorsorglich nachlesen. Eine Einzelabnahme, sofern die Traglast ausreichend ist, sollte mit unterschiedlichen Felgen problemlos möglich sein. Sind die Felgen unterschiedlich schwer, macht es meiner Meinung nach jedoch nur achsweise Sinn, falls man auf die Idee kommt, dass man ja links und rechts unterschiedliche Felgen montiert, da man nicht beide Seiten gleichzeitig sehen kann.
@Schubbie
so einfach ist es leider nicht mehr ...
Um die Verwirrung noch größer zu machen, gibt es seit paar Jahren tatsächlich eine legale Möglichkeit !
Z.B. habe ich in der Familie einen AUDI an dem sind 2 original AUDI 8 x 19 ET 43 und 2 genau diesen entsprechenden 8 x 19 ET 43 im selben Design vom Hersteller WSP Italy.
Die Auflösung heißt:
ECE Felge !
Diese ECE Felge gilt als absolut zulässiges
ERSATZTEIL und kann einzeln oder auch alle 4 verbaut sein.
Und:
Obwohl bei einem ECE Ersatzteil eigentlich kein Papier notwendig ist ( es reicht die entsprechende ECE Kennzeichnung auf dem Produkt ) gibt es bei WSP ein Zertifikat für eben jedes einzelne Rad mit deren Seriennummer.
Das Original Rad muss natürlich auch ab Werk zu dem Auto passen, auf dem das ECE Rad montiert ist.
Gruß S.Bob
Fahre auf dem Z3 Mischbereifung/Felgen mit unterschiedlichen Abmessungen, nur die Zollgröße ist mit 17" bei allen identisch. Vorne 225/17/45 hinten 245/17/40. Muss man aber nicht. Man kann auch vorne und hinten alles identisch fahren bis 225 bei BMW und bis 235 bei Alpina.
https://www.alpina-automobiles.com/.../ALPINA_Gutachten3611138_139.pdf
Viele Konfigs sind ab Werk vorgesehen/möglich. Auf den Alpinas sind wahlweise vorne 235/17/40 hinten 265/17/35 möglich. (Gibt aber am Markt keine 265/17/35er Sommerschluffen mehr für hinten.)
Wichtig ist die passende Achslasttragfähigkeit und Parameter der Felge passend zum Fahrzeug/Fahrwerkstyp/Lochkreis, Kegelbundweite, Schraubenlänge/Typ, etc.. Wenn das betriebstechnisch passt, kann man es auch eintragen lassen. Nur innerhalb einer Achse sollte (logischerweise) paarweise identisch vorgegangen werden.
Soweit ist das klar, hat aber leider wenig mit der Fragestellung zu tun. Ich habe auch bei meinem Sharan nachträglich hinten breitere Felgen als vorne eintragen lassen, allerdings alles Felgen von selbem Hersteller und Typ. Auch ein Grund, weshalb ich grundsätzlich kein Problem sehe, wenn hinten andere Felgen als vorne gefahren werden, sofern für die Zulässigkeit gesorgt wird/wurde. Aber dieses wurde auch bereits von anderer Stelle bestätigt.
Wenn die Felgengrößen eingetragen sind ist es kein Problem, etliche Fahrzeuge am Markt, zumeist Hecktriebler mit viel Leistung haben das serienmäßig. Es gab sogar mal einen Touran (Cross) mit breiteren Felgen hinten...
Manche scheinen mit der Fragestellung komplett überfordert zu sein.
Jau, dabei war doch schon alles paletti. 😁
Wenn es nicht so früh wäre würde ich mich mit Popcorn und Bier auf die nächste Beiträge freuen die völlig am Thema vorbei gehen.
*Offtopic* Passiert, einfach mal großzügig/großherzig drüber hinwegsehen oder was anderes machen in der Zeit...*ontopic*