ForumReifen & Felgen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. Unterschiedliche Einptresstiefe VA und HA bei Mercedes w140

Unterschiedliche Einptresstiefe VA und HA bei Mercedes w140

Themenstarteram 14. Februar 2010 um 15:27

Hallo ihr Experten, ich hoffe jemand der Ahnung hat kann mir weiterhelfen!

Ich hab mir vor einiger Zeit einen w140 gekauft auf dem sehr schöne und m.E. optisch perfekt passende Rial 18 Zöller mit 255/45R18 Reifen montiert waren. Diese Felgen sind in Kombination mit dieser Reifendimension im Fahrzeugschein eingetragen und besitzen die Einpresstiefe 45 (laut Fahrzeugschein). Leider hat sich später herausgestellt dass zwei der Felgen irreparable Schäden besitzen. Die eine ist voll am rumeiern, die andere gestaucht und damit sogar richtig gefährlich. Von der Instandsetzung wurde mir dringend abgeraten. Leider werden diese Felgen nicht mehr hergestellt, zumindest nicht in der entsprechenden Größe, bleibt also erstmal nur ebay.

Bei ebay habe ich die Felgen sogar gefunden, allerdings mit dem einzigen Unterschied dass diese nicht die ET45, sondern ET35 besitzen. Und jetzt meine Frage: ist das ein Problem? kann ich die Felgen einfach kaufen und draufmontieren oder muss ich da vorher zum TÜV und die andere ET eintragen lassen? Kann ich auf VA und HA unterschiedliche Einpresstiefen fahren?

Meines Wissens nach besitzen die ET35 und die ET45 beide ein Gutachten bzw. ABE für diesen Fahrzeugtyp. Macht der TÜV dann Probleme oder muss ich das einfach eintragen lassen, wie gehe ich hier am besten vor? Dürfte ich rein theoretisch mit den noch nicht zugelassenen Felgen zum TÜV hinfahren oder sollte ich die besser im Kofferraum mitnehmen und erst vor Ort montieren und vorführen?

Vielen herzlichen Dank schonmal fürs durchlesen!

Schöne Grüße aus München

Der Meister

Beste Antwort im Thema

Die Informationen zu "nicht passend" findest Du im Rädergutachten. 

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten

Hallo FonkeyFefe!

Zitat:

... mit dem einzigen Unterschied dass diese nicht die ET45, sondern ET35 besitzen. ... kann ich die Felgen einfach kaufen und draufmontieren oder muss ich da vorher zum TÜV und die andere ET eintragen lassen?

Bei ET35 ist in den Gutachten für den Typ 140 üblicherweise eine Änderungsabnahme vorgeschrieben. Im Gegensatz zu ET45 sind Auflagen bezüglich der Freigängigkeit und der Radabdeckung darin enthalten, also könnten Änderungen am Radhaus erforderlich sein.

Zitat:

Kann ich auf VA und HA unterschiedliche Einpresstiefen fahren?

Ja, das ginge schon. Es entspricht der Montage von Distanzscheiben auf einer Achse.

Zitat:

Meines Wissens nach besitzen die ET35 und die ET45 beide ein Gutachten bzw. ABE für diesen Fahrzeugtyp. Macht der TÜV dann Probleme oder muss ich das einfach eintragen lassen, wie gehe ich hier am besten vor?

Man muß mit beiden Gutachten zur Prüfstelle fahren. Da aber diese Mischbestückung durch keines dieser Gutachten abgedeckt ist, könnte eine Einzelabnahme erforderlich sein. Das würde ich in einem Vorgespräch dort abklären.

Zitat:

Dürfte ich rein theoretisch mit den noch nicht zugelassenen Felgen zum TÜV hinfahren...?

Ja, das geht, wenn Du nach der Montage keine großen Umwege fährst.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Themenstarteram 14. Februar 2010 um 17:02

Vielen Dank!

Die kleinere ET würde ich auf die HA machen.

ist ja auch die einzige lösung anders rum würds ja extrem bescheiden aussehen wenn die Vorderen felgen weiter rauskommen als die hinteren!

Zitat:

Original geschrieben von A8Raudi

Die kleinere ET würde ich auf die HA machen.

Ich auch. Bei Distanzscheiben ist das sogar genau so vorgeschrieben.

Gruß

Alpha Lyrae

(ET42 vorne, ET33 hinten)

hallo.passen vorne 10.5x18 et 30?

Zitat:

Original geschrieben von Daimerfahrer

hallo.passen vorne 10.5x18 et 30?

Wenn es sich um einen W140 handelt dann nicht!

hallo. ja meine einen 140er. wieso passt es nicht? hast du da mehr infos? hab vorne schonmal 10x18 et 35 gehabt, problemlos.

Die Informationen zu "nicht passend" findest Du im Rädergutachten. 

es gibt kein gutachten, ich frage euch nochmal. passen 10.5x18 et 30 auf den 140er? wenn nein, wieso nicht? platz hatte ich bei den 10x18 et 35 vorne bestimmt noch 2cm.

Ich antworte gerne noch einmal: wenn "Passat_V6" sagt - passt nicht - habe ich persönlich keinerlei Zweifel daran. 

am 4. März 2014 um 21:43

Zitat:

Original geschrieben von Daimerfahrer

es gibt kein gutachten, ich frage euch nochmal. passen 10.5x18 et 30 auf den 140er? wenn nein, wieso nicht? platz hatte ich bei den 10x18 et 35 vorne bestimmt noch 2cm.

Wenn es kein Radgutachten gibt, ist das schon einmal die schlechteste Ausgangsposition für eine erfolgreiche Änderungsabnahme.

Falls Du sie nicht machen möchtest, lasse es uns hier sofort wissen!

Anleitungen zu unrechtmäßigen Veränderungen an Fahrzeugen sind durch die Nutzungsbedingungen von Motor-Talk ja nicht erlaubt. Hier ist kein rechtsfreier Raum.

 

Man darf den Raumbedarf einer Rad-/Reifenkombination nicht allein an den Radabmessungen festmachen. Dazu gehört wohl immer noch ein Reifen, dessen Dimensionen uns leider nicht genannt wurden. Dieses Versäumnis ist Dir anzulasten.

 

Die Mindestabstände einer Rad-/Reifenkombination sind gemäß VdTÜV-Richtlinie Kraftfahrwesen 751:

  • 2 mm zu allen Teilen der Bremsanlage, bei maximaler Stärke der Bremsklötze
  • 4 mm zu Fahrwerksteilen (Lenker, Federn, Aufbaudämpfer)
  • 6 mm zu allen Karosserieteilen

Das muss für jeden Ein-/Ausfederzustand und jeden Lenkeinschlag gewährleistet sein.

Dazu ist noch eine ausreichende Radabdeckung erforderlich, nicht zu verlässigend.

Wenn ich (unseriös, da ohne montierte Reifen) rechne, hat ein Rad 10½Jx18 ET30 gegenüber 10Jx18 ET35 einen um ca. 11,5 mm höheren Raumbedarf nach außen. Die erwähnten "2 cm Platz" darf ich anzweifeln, da es sich wohl um eine recht persönliche Messmethode handelt.

Warum wurden die (wichtigen) Reifendimensionen eigentlich bisher verschwiegen?

 

Wende Dich mit Deinem Anliegen am besten an einen Sachverständigen bei Deiner zuständigen Prüfstelle (TÜV in den alten Ländern, DEKRA in den neuen Ländern), um eine Antwort auf Deine Frage zu bekommen. Ein Vorgespräch zu einer Änderungsabnahme kann ich nur empfehlen. Damit bin ich immer gut bei meinen Änderungsabnahmen nach §§ 21 + 19(2) StVZO gefahren.

 

Gruß

Alpha Lyrae

hi. montiert werden soll ein 245 45 R18 Reifen. War vorher auf einer 10J et 35 und soll nun auf die 10.5J felge. Frage nochmal ob es passt?

Zitat:

Original geschrieben von Daimerfahrer

hi. montiert werden soll ein 245 45 R18 Reifen. War vorher auf einer 10J et 35 und soll nun auf die 10.5J felge. Frage nochmal ob es passt?

Die Montage von 245/45 ist gemäß ETRTO-Norm

nur auf Felgenmaulweiten 7,5" bis 9" zugelassen.

Es gibt Reifenhersteller, die fahrzeugbezogen + 0,5" freigeben

> aber keinesfalls + 1,5" :mad:

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. Unterschiedliche Einptresstiefe VA und HA bei Mercedes w140