Unterschiedliche Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
Vorab: es handelt sich um meinen Wohnwagen Bj.2004, der 2010 in England gekauft, selbst überführt und 3/2010 hier in Deutschland zugelassen wurde.
2010 erfolgte somit die erstmalige Ausstellung einer deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein"😉 und Teil II (Fahrzeugbrief).
In beiden ursprünglichen Dokumenten stand unter:
"2" SONST.ANH-HERST. (MIT WMI)
"2.1" 0800
Anmerkung: WMI = World Manufacturer Identifier
Laut einer Publikation des Kraftfahrtbundesamtes gibt es hierzu folgende mögliche Schlüsselnummern:
Zitat:
Hersteller, bei denen die Voraussetzungen nicht gegeben sind, die also keine eigene nationale HSN erhalten, werden zusammen mit anderen unter folgenden Sammelpositionen geführt:
0900 sonstige Kraftfahrzeughersteller oder unter
0800 sonstige Anhängerhersteller.Besteht für den Hersteller jedoch eine WMI (aber keine eigene nationale HSN) gelten die Sammelpositionen
0901 sonstige Kraftfahrzeughersteller (mit WMI) oder
0801 sonstige Anhängerhersteller (mit WMI)
Sofern ich es richtig deute, wurden die Zulassungspapiere somit bereits 2010 nicht korrekt erstellt. Richtig hätte es entweder "0800 SONST.ANH-HERST." oder aber "0801 SONST.ANH-HERST. (MIT WMI)" lauten müssen.
Soweit so gut ... zwischenzeitlich ging die Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein"😉 bei einer Rückholaktion bei der Spedition verloren und ich habe eine neue beantragt und auch für ~42,-€ bekommen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ("Fahrzeugbrief"😉 blieb dabei unverändert!
Im neuen Fahrzeugschein steht jetzt (nun also völlig abweichend vom Fahrzeugbrief):
"2" Swift (GB)
"2.1" 0801
Der Hersteller des Wohnwagens ist im Übrigen ACE Caravans, wurde inzwischen aber von Swift Caravans übernommen. Somit könnte man sich sicherlich auch hier streiten, ob lt. der KBA-Aufstellung nicht "richtiger" wäre
"2" ACE-CARAVANS (GB)
"2.1" 2098 (oder 0801?)
Gegenüberstellung der somit jetzt unterschiedlich eingetragenen Daten:
Zulassungsbescheinigung Teil I
"2" Swift (GB)
"2.1" 0801
Zulassungsbescheinigung Teil II
"2" SONST.ANH-HERST. (MIT WMI)
"2.1" 0800
Die Frage, welche sich mir eigentlich stellt ist, ob es in irgend einer Art problematisch ist, wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II derart abweichende Angaben zum Fahrzeug stehen.
Gruß
NoGolf
15 Antworten
Zitat:
@querys schrieb am 10. Februar 2016 um 12:01:40 Uhr:
@Tecci:
Ja dem stimme ich auch zu. Dies fordert den Bürger halt mehr, seine Dokumente zu überprüfen.
Ich sehe das genauso. Allerdings war es einem weitgehenden Laien bei den 2010 erstellten und damals identischen Papieren kaum möglich, überhaupt einen Fehler zu erkennen. Ich ging z.B. noch bis Ende letzter Woche davon aus, dass die damals den britischen Hersteller "Swift" halt schlichtweg nicht als Hersteller in ihrer Datenbank hatten.
Zitat:
@noGolf:
Danke für deine Zusammenfassung.
Immer gerne ... eventuell bedient ja irgendwer irgendwann mal gaaaanz zufällig die SuFu genau zu dieser Thematik. 😉 Da sind ja nach meinem (neuen) Wissensstand vermutlich noch "einige" weitere Fahrzeuge mit derart abweichenden Daten unterwegs.
Danke Euch für die sachliche und kompetente Diskussion!
Gruß
NoGolf