Unterschiedliche Fahrbahnmarkierungen
Letztens habe ich auf einer Straße unterschiedliche Fahrbahnmarkierungen gesehen. Da weiß man manchmal gar nicht, welche Markierung aktuell ist. Gibt es eine gesetzliche Vorschrift, wie Fahrbahnmarkierungen genau auszusehen haben? Was passiert, wenn man in so einer Situation einen unverschuldeten Unfall macht? Wer übernimmt die Verantwortung?
Beste Antwort im Thema
ACHTUNG SARKASMUS:
Freie Fahrt für freie Bürger - das wollen viele. Also mit gerne mit 250 km/h über die Bahn fegen, wenns geht auch noch schneller. Haben ja alles im Griff, sind ja super Autofahrer! Reglementierungen von Seiten des Staates? Nein! Skandal! Niemals! Geschwindigkeitskontrollen: Abzocke!!!!! Hilfe!!!!
Bei Fahrbahnmarkierungen, wo eventuell Neu und Alt etwas nebeneinander liegen - Hilfe, wo ist der Staat????? Geht ja gar nicht! Wenn da was passiert, dann muss der Staat aber verantwortlich zu machen sein.
Leute: mitunter wundere ich mich ein wenig!
SARKASMUS AUS!
14 Antworten
Was für Markierungen willst du denn gesehen haben??? In Deutschland gibts eigentlich nur weiße Begrenzungen, rote Zonen (manchmal auch designmässig andere Farben, aber eher selten) und gelbe Markierungen, die nur zeitweise aufgebracht werden. Gelb geht vor weiß, ansonsten ist eigentlich nix besonderes...
Gruß Tecci
Also manch mal muss ich sagen das es alte markierungen die noch deutlich zu sehen sind und wenn es dunkel ist kann es Mir manch mal passieren das es einen echt durcheinander bringt und verwirrt.
Hallo, genau diesen Sachverhalt habe ich gemeint wie es TheDuke83 beschreibt.
Hier war das der Fall, als die Vorfahrt an dieser Kreuzung geändert worden ist und die alte Markierung noch zu sehen war.
Roger
Zitat:
Original geschrieben von Roger33
Hier war das der Fall, als die Vorfahrt an dieser Kreuzung geändert worden ist und die alte Markierung noch zu sehen war.
Dann stehen zu 99,9% auch noch Schilder da, die dem aufmerksammen Fahrer Hinweiße geben. Außerdem wird auch ziemlich sicher auf die geänderte Vorfahrt hingewiesen.
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ACHTUNG SARKASMUS:
Freie Fahrt für freie Bürger - das wollen viele. Also mit gerne mit 250 km/h über die Bahn fegen, wenns geht auch noch schneller. Haben ja alles im Griff, sind ja super Autofahrer! Reglementierungen von Seiten des Staates? Nein! Skandal! Niemals! Geschwindigkeitskontrollen: Abzocke!!!!! Hilfe!!!!
Bei Fahrbahnmarkierungen, wo eventuell Neu und Alt etwas nebeneinander liegen - Hilfe, wo ist der Staat????? Geht ja gar nicht! Wenn da was passiert, dann muss der Staat aber verantwortlich zu machen sein.
Leute: mitunter wundere ich mich ein wenig!
SARKASMUS AUS!
Warum nur finde ich so leicht in Lolles Ansicht rein - auch ohne Sarkasmuszeichen....
Es ist eher die Fraktion, welche alles geregelt haben will (Tempolimit und Co) und jammern dann auch schon bei fehlender/falscher Markierungen, da sie sonst in ihrem Autofahrerleben nichts auf die Reife bekommen.
Ich habe mal vor langer Zeit gefragt wann eine Markierung auf der Strasse als "aufgegeben" gilt.
Ich frage das nochmal, vielleicht findet sich diesmal einer 😉
Es ist nun mal manchmal so dass sie so abgefahren sind dass sie kaum zu erkennen sind, gelten sie solange ein Pigmentfleck da ist und nur Anwohner mit Hintergundwissen die Reste auf der Strasse erkennen? Oder gibt es eine Vorschrift die sagt wie viel abgefahren sein darf und ab wann es nicht mehr gilt?
Ich werde fast täglich auf ein kaum sichtbaren aber immerhin mal eingezeichneten Fahrradweg vom Gegenverkehr gedrängt. Was passiert wenn es irgendwie kracht, wer war dann auf der falschen Spur? Ich als der der ein Fahrrad erwischte das vom Bürgersteig auf die Fahrradspur kam, während ich da nicht zu fahren habe. Oder der im Gegenverkehr der auf meine Fahrbahnhälfte kam?
Ich würde mich ja hier gerne an Regeln halten, aber dazu muss ich sie ja kennen.
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
Ich habe mal vor langer Zeit gefragt wann eine Markierung auf der Strasse als "aufgegeben" gilt.
Ich frage das nochmal, vielleicht findet sich diesmal einer 😉
Es ist nun mal manchmal so dass sie so abgefahren sind dass sie kaum zu erkennen sind, gelten sie solange ein Pigmentfleck da ist und nur Anwohner mit Hintergundwissen die Reste auf der Strasse erkennen? Oder gibt es eine Vorschrift die sagt wie viel abgefahren sein darf und ab wann es nicht mehr gilt?
gemäß § 535b, Absatz 34c in der Revision vom 24.12.2007 gelten abgefahrene Fahrbahnmarkierungen bis zu einem Rest-Pigmentanteil von 23,47%pro cm². Verstöße werden gemäß den §§ 539 (Bußgeldvorschriften) und 540 (Strafvorschriften) behandelt.
Spaß beiseite: Ich glaube nicht, dass es eine Vorschrift dazu gibt ... wenn was passiert werden im Zweifelsfall die Richter die Sachlage zu klären haben ...
Herzlichen Gruß,
Norbert
Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
Ich habe mal vor langer Zeit gefragt wann eine Markierung auf der Strasse als "aufgegeben" gilt.
Ich frage das nochmal, vielleicht findet sich diesmal einer 😉
Es ist nun mal manchmal so dass sie so abgefahren sind dass sie kaum zu erkennen sind, gelten sie solange ein Pigmentfleck da ist und nur Anwohner mit Hintergundwissen die Reste auf der Strasse erkennen? Oder gibt es eine Vorschrift die sagt wie viel abgefahren sein darf und ab wann es nicht mehr gilt?Ich werde fast täglich auf ein kaum sichtbaren aber immerhin mal eingezeichneten Fahrradweg vom Gegenverkehr gedrängt. Was passiert wenn es irgendwie kracht, wer war dann auf der falschen Spur? Ich als der der ein Fahrrad erwischte das vom Bürgersteig auf die Fahrradspur kam, während ich da nicht zu fahren habe. Oder der im Gegenverkehr der auf meine Fahrbahnhälfte kam?
Ich würde mich ja hier gerne an Regeln halten, aber dazu muss ich sie ja kennen.
Ich werde morgen mal versuchen, das für dich zu eruieren, vielleicht kann der Kollege aus dem Strassenverkehrsamt mir da weiterhelfen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Norbert aus Mannheim
Ich glaube nicht, dass es eine Vorschrift dazu gibt ... wenn was passiert werden im Zweifelsfall die Richter die Sachlage zu klären haben ...
Wir sind hier in Deutschland, hier gibt es für fast alles eine Verordnung, eine Richtlinie oder ein Gesetz.
Mit dem Vorteil, daß zwangsläufig erlaubt ist, was nicht verboten ist (Da ja keine rechtliche Ausarbeitung hierzu besteht).
Laut RSA [Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen],
Teil A
2.0 "Allgemeines"
(2)
wird bezüglich der Ausführung von Verkehrszeichen (Verkehrszeichen sind laut §39, Abs1 StVO auch Fahrbahnmarkierungen) auf die Anforderungen anerkannter Gütebedingungen hingewiesen (Ziffer III Nr.3a VwV-StVO §§39 bis 43):
Verkehrszeichen mit mangelnder Sichtbarkeit dürfen nicht mehr verwendet werden (Z.B. wenn das Signalbild nicht mehr erkennbar ist oder mehr als 20% der Folienfläche mechanisch beschädigt sind).
Hallo ladafahrer,
Zitat:
Original geschrieben von ladafahrer
Wir sind hier in Deutschland, hier gibt es für fast alles eine Verordnung, eine Richtlinie oder ein Gesetz.Zitat:
Original geschrieben von Norbert aus Mannheim
Ich glaube nicht, dass es eine Vorschrift dazu gibt ... wenn was passiert werden im Zweifelsfall die Richter die Sachlage zu klären haben ...
Mit dem Vorteil, daß zwangsläufig erlaubt ist, was nicht verboten ist (Da ja keine rechtliche Ausarbeitung hierzu besteht).Laut RSA [Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen],
Teil A
2.0 "Allgemeines"
(2)
wird bezüglich der Ausführung von Verkehrszeichen (Verkehrszeichen sind laut §39, Abs1 StVO auch Fahrbahnmarkierungen) auf die Anforderungen anerkannter Gütebedingungen hingewiesen (Ziffer III Nr.3a VwV-StVO §§39 bis 43):
Verkehrszeichen mit mangelnder Sichtbarkeit dürfen nicht mehr verwendet werden (Z.B. wenn das Signalbild nicht mehr erkennbar ist oder mehr als 20% der Folienfläche mechanisch beschädigt sind).
dass Deutschland in vielerlei Hinsicht überreguliert ist und die EU sich in letzter Zeit ziemlich viel von dieser Systematik abschaut, ist schon erschreckend.
Aber: Meines Erachtens gibt es einen Unterschied zwischen "gelten" und "nicht mehr verwendet werden dürfen" - d.h. solange z.B. ein Verkehrsschild aufgestellt ist, ist es gültig und muss ich mich daran halten, was auch für Straßenmarkierungen gilt - das ändert nichts an der Tatsache, dass die Straßen- und Autobahnmeistereien die Schilder austauschen und Straßenmarkierungen ausbessern/erneuern müssen, die gemäß den von Dir genannten Festlegungen nicht mehr in Ordnung sind.
Ich gehe weiterhin davon aus, dass im Zweifelsfall - und damit in der Regel nur, wenn etwas passiert ist - Richter die Sachlage zu klären haben.
Herzlichen Gruß,
Norbert
Das wollte ich fast schon selbst schreiben 😉 Es gibt wohl wirklich ein Unterschied zw. "nicht mehr gut genug zum Verwenden" und "ungültig für Verkehrsteilnehmer".
Ja gut, Gericht wird es dann eher klären wenn was schief geht, aber auf welcher Rechtsgrundlage? "Ich als Richter X finde das sichtbar genug"-Grundlage?
Dann können wir gleich das Glücksrad anwerfen.
Und was mache ich jetzt nun täglich ? Vielleicht sollte ich mal irgendwo fragen wie ich fahren soll, aber wo, Ordungsamt?
Die Antwort wird dann zwar nicht für Gerichte bindend sein, aber wenigstens etwas worauf man die Verteidigung aufbauen kann.
Oder sie nehmen es als Anlass die Linien zu erneuern, ja ich weiß, ich träume, aber ok.
Also, ich habe mal ein wenig geforscht heute auf Arbeit, als Ergebnis kann ich folgendes nennen: eine konkrete Zahl (bspw. Angabe in x%) lässt sich der einschlägigen Literatur nicht entnehmen. Kommentare zu §41 StVO, in dem auch die Linien und Markierungen geregelt sind, verweisen auf die RMS (Richtlinie zur Markierung von Straßen). Auch hier lassen sich dazu keine weiteren Infos finden. Das einzige, was auf die genannte Situation in etwa zutrifft lautet folgendermaßen: "Ungültige Markierungen sind so zu beseitigen, dass das ursprüngliche Bild dauerhaft unter allen Witterungsbedingungen nicht mehr erkennbar ist, z.B. sind Pfeile und Buchstaben als kleinste umschließende Rechtecke oder Fußgängerüberwege einschließlich der Fahrbahndecke zwischen den Strichen auszufräsen."
Weiterhin habe ich ein Urteil gefunden (OLG Hamm, Urt. v. 18.09.1998 - DAR 1999 S. 70), welches besagt, dass die Verkehrssicherungspflicht verletzt ist, wenn ein Fahrbahn-Richtungspfeil zwecks Demarkierung mit grauer Farbe überstrichen und dadurch eine erhöhte Rutschigkeit herbeigeführt wird. Passt jetzt so zwar nicht ganz konkret, aber die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht lässt sich denke ich auch mit dem Absatz aus der RMS kombinieren, wenn die Markierungen nicht entsprechend beseitigt wurden.
Fazit: Solange Markierungen als solche erkennbar sind, dann haben sie auch Gültigkeit, unabhängig von ihrer Beschaffenheit. In der konkreten Situation wie vom TE geschildert würde ich sagen, dass bei widersprüchlichen Markierungen erstens die gelten dürften, die deutlicher zu sehen sind, zweitens eine entsprechende Regelung entweder durch Ampeln, Schilder oder Gesetz (rechts vor links) gilt. Bei einer unklaren Situation gilt halt die Regel, dass sich die Autofahrer untereinander verständigen müssen.
@opelowski: Für diese Frage ist weniger das Ordnungsamt zuständig, sondern eher das Tiefbauamt als ausführende Stelle für Fahrbahnmarkierungen 🙂 Und notfalls kannst du ja auf diese RMS verweisen...
Gruß Tecci