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Unterschiedliche Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

Themenstarteram 5. Februar 2016 um 15:45

Vorab: es handelt sich um meinen Wohnwagen Bj.2004, der 2010 in England gekauft, selbst überführt und 3/2010 hier in Deutschland zugelassen wurde.

2010 erfolgte somit die erstmalige Ausstellung einer deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") und Teil II (Fahrzeugbrief).

In beiden ursprünglichen Dokumenten stand unter:

"2" SONST.ANH-HERST. (MIT WMI)

"2.1" 0800

Anmerkung: WMI = World Manufacturer Identifier

Laut einer Publikation des Kraftfahrtbundesamtes gibt es hierzu folgende mögliche Schlüsselnummern:


Zitat:

Hersteller, bei denen die Voraussetzungen nicht gegeben sind, die also keine eigene nationale HSN erhalten, werden zusammen mit anderen unter folgenden Sammelpositionen geführt:

0900 sonstige Kraftfahrzeughersteller oder unter

0800 sonstige Anhängerhersteller.

Besteht für den Hersteller jedoch eine WMI (aber keine eigene nationale HSN) gelten die Sammelpositionen

0901 sonstige Kraftfahrzeughersteller (mit WMI) oder

0801 sonstige Anhängerhersteller (mit WMI)

Sofern ich es richtig deute, wurden die Zulassungspapiere somit bereits 2010 nicht korrekt erstellt. Richtig hätte es entweder "0800 SONST.ANH-HERST." oder aber "0801 SONST.ANH-HERST. (MIT WMI)" lauten müssen.

Soweit so gut ... zwischenzeitlich ging die Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") bei einer Rückholaktion bei der Spedition verloren und ich habe eine neue beantragt und auch für ~42,-€ bekommen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ("Fahrzeugbrief") blieb dabei unverändert!

Im neuen Fahrzeugschein steht jetzt (nun also völlig abweichend vom Fahrzeugbrief):

"2" Swift (GB)

"2.1" 0801

Der Hersteller des Wohnwagens ist im Übrigen ACE Caravans, wurde inzwischen aber von Swift Caravans übernommen. Somit könnte man sich sicherlich auch hier streiten, ob lt. der KBA-Aufstellung nicht "richtiger" wäre

"2" ACE-CARAVANS (GB)

"2.1" 2098 (oder 0801?)

Gegenüberstellung der somit jetzt unterschiedlich eingetragenen Daten:

Zulassungsbescheinigung Teil I

"2" Swift (GB)

"2.1" 0801

Zulassungsbescheinigung Teil II

"2" SONST.ANH-HERST. (MIT WMI)

"2.1" 0800

Die Frage, welche sich mir eigentlich stellt ist, ob es in irgend einer Art problematisch ist, wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II derart abweichende Angaben zum Fahrzeug stehen.

Gruß

NoGolf

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15 Antworten

Wie du richtig sagst, hätte damals die ZB schon anders ausgestellt werden müssen. Der Text "sonst. Hersteller" muss von der Zulassungsstelle dabei immer manuell geändert werden, eben auf den Hersteller, in deinem Fall Swift und wenn es dazu damals keine eigene HSN gab, dann vermutlich mit der 0801 (man müsste die FIN sehen, um definitiv zwischen 0800 und 0801 unterscheiden zu können).

Ich würde an deiner Stelle mit der Zulassungsstelle sprechen und um die Zuteilung einer neuen ZB II bitten, eben wegen falscher Daten und der Diskrepanz. Vielleicht geht es ja sogar gebührenfrei, da der Fehler ja bei der Zulassungsstelle liegt/lag. Sonstiger Hersteller ist jedenfalls komplett falsch und muss meiner Meinung nach geändert werden.

Themenstarteram 5. Februar 2016 um 16:40

Danke Tecci6N

Was mich an dem Ganzen echt wundert ist Folgendes:

Die Daten zu jeder FIN, auch bei einer manuellen Ersterfassung, sind ja im Zentralregister eingetragen. Bislang ging ich daher (fälschlicherweise??) davon aus, dass bei einer Zweitausstellung bzw. auch bei Neuausstellung wegen Halterwechsel alle bekannten fahrzeugbezogenen Daten automatisch aus dem Datensatz im Zentralregister übernommen werden. Wenn dem so wäre, hätte es ja eigentlich zumindest keine Abweichung zum Brief geben können (selbst wenn der bereits fehlerhaft war).

Gruß

NoGolf

PS: Mein Junior hat eine Nachbarin, die in der Zulassungsstelle arbeitet. Ich werde dem erst mal nur Kopien mitgeben. Seine Nachbarin kann das ja evtl. schon mal vorab abklären. Über das Ergebnis werde ich ggf. hier berichten

Es gibt ja auch noch das örtliche Fahrzeugregister ;) Da kann das schon mal vorkommen, vor allem wenn jemand auf der Zulassungsstelle den damaligen Fehler bei der Neuaustellung korrigiert hat.

Themenstarteram 5. Februar 2016 um 19:45

Das mein Junior eine Nachbarin hat, die in der Zulassungsstelle arbeitet und das u.U. checken kann, hatte ich ja bereits erwähnt.

Ich möchte Euch im Anhang aber noch die relevanten Bereiche der Dokumente nachreichen, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann.

  • Bild #1: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), 2010- aktuell
  • Bild #2: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), 2010- 2016
  • Bild #3: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), 2016 neu

Über das Ergebnis werde ich dann wieder hier berichten

Gruß

NoGolf

Fahrzeugbrief, 2010 - aktuell
Fahrzeugschein, 2010- 2016
Fahrzeugschein, 2016 neu

Was steht denn im Gutachten zur Erteilung der Betriebserlaubnis?

Irgendwie muss ja der Aussteller des neuen Fahrzeugscheins auch auf die richtigen Daten gekommen sein, vermutlich hat der das Gutachten (eingescannt) einsehen können?

Themenstarteram 5. Februar 2016 um 23:51

Zitat:

@hk_do schrieb am 6. Februar 2016 um 00:35:17 Uhr:

Was steht denn im Gutachten zur Erteilung der Betriebserlaubnis?

Dat iss ja mal ne´ geile Frage ;) da hätte auch selber drauf kommen können ... bin ich aber nicht :D

Hab gleich nachgesehen & Foto gemacht (darum hat es auch etwas gedauert)

"2" SWIFT

"2.1" 0800

Gruß

NoGolf

Gutachten §21

Also eine dritte Variante :(

Themenstarteram 6. Februar 2016 um 12:55

Zitat:

@hk_do schrieb am 6. Februar 2016 um 13:36:29 Uhr:

Also eine dritte Variante :(

YES ... wobei ich den Verdacht habe, dass die Angaben im TÜV-Gutachten die einzig Richtigen sind, also SWIFT und 0800.

Kann wohl sein. Wobei das SGD in der FIN eher auf eine WMI hindeutet. Wobei das denke ich nicht das große "Problem" ist mMn, eher das "sonstige Hersteller". Ich hätte mich jetzt eher auf die 0801 festgelegt, aber würde da auch auf den TÜV vertrauen. Wie auch immer, die ZB II sollte denke ich geändert werden.

Leider sind mehrere Mitarbeiter bei meine Zulassungsstelle mit Dingen, die über eine Standardanmeldung hinauslaufen, überfordert.

Bei uns musste letztes Jahr der Fahrzeugschein drei Mal gedruckt werden, bis er letztendlich richtig war.

Die technische Änderung (100er Zulassung) hatte dann dieses Jahr direkt eine andere bearbeitet.

Was will ich damit sagen:

Auf dem SVA muss man alle Dinge im in den Dokumenten sofort auf Richtigkeit abgleichen, weil leider sehr viele Fehler passieren und nicht direkt auffallen. Ich habe bei meinem SVA das Gefühl, dass es signifikant an technischem Verständnis fehlt, weshalb selbst offensichtlich unplausibele Dinge nicht auffallen.

Fairerweise muss man aber sagen, dass es eben keine Techniker sind. Genauso wie Techniker keine Verwaltungsmenschen sind. Ich würde daher nicht unbedingt dort technisches Verständnis fordern, sondern einfach nur, dass dort sauber gearbeitet wird und alles korrekt übernommen wird.

Themenstarteram 9. Februar 2016 um 17:01

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 9. Februar 2016 um 15:46:47 Uhr:

Fairerweise muss man aber sagen, dass es eben keine Techniker sind. Genauso wie Techniker keine Verwaltungsmenschen sind. Ich würde daher nicht unbedingt dort technisches Verständnis fordern, sondern einfach nur, dass dort sauber gearbeitet wird und alles korrekt übernommen wird.

Dem ist nichts hinzuzufügen ...

ausser, dass ich morgen eh´ die 25km einfach zur Zulassungsstelle muss. Mein Nachbar hat sich ein anderes Auto gekauft, dass er zulassen möchte und ich mach ihm dazu einen auf "Chauffeur" :D. Die Chance nutze ich dann gleich, um die Abweichungen in meinen Zulassungspapieren abzuklären.

Bin jetzt schon auf die Reaktion(en) dort gespannt ... ;)

Gruß

NoGolf

Themenstarteram 10. Februar 2016 um 10:24

Soooo, … da bin ich wieder. Kam eben zurück von der Zulassungsstelle.

Hatte mich dort erst mal am Info-Schalter informiert, wer für derartige Fragen überhaupt zuständig ist und wurde zu meinem Erstaunen direkt zum Amtsleiter durch gewunken. Der nahm sich wirklich viel Zeit, hat alle Angaben genau überprüft und mir ganz exakt erklärt, was da passiert ist.

Zum Zeitpunkt der deutschen Erstzulassung 03/2010 war die HSN 0800 korrekt und die Herstellerangabe hätte theoretisch zwar mit "SWIFT" überschrieben werden können, eine verpflichtende Vorschrift hierfür gibt es aber nicht. Damit war auch die Herstellerangabe „SONST.ANH-HERST.“ in beiden Dokumenten in Ordnung.

Wir selbst waren dann ja erstmals zur Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") in der vergangenen Woche erneut bei der Zulassungsstelle.

In der Zwischenzeit, genau genommen in 2013, hatten sich aber die Daten zum Hersteller SWIFT im ZFZR (Zentrales Fahrzeugregister, KBA) durch ein Update der Datenbasis geändert. Solche Änderungen gibt es häufiger, als man denkt. Neue Hersteller werden aufgenommen, Änderungen beim Herstellernamen durch Firmenübernahmen werden nötig oder ein Hersteller hat zwischenzeitlich eine WMI erhalten.

Solche Änderungen in den Herstellerstammdaten wirken sich aber auch automatisch auf alle betroffenen Fahrzeugstammsätze im Datenbestand aus. Dadurch wurde schon in 2013 in einem automatischen Hintergrundjob/Batchjob der Stammsatz unseres Wohnwagens von HSN 0800 auf HSN 0801 und der Herstellername wurde aus der VIN abgeleitet auf SWIFT geändert. Bemerkbar gemacht hat sich das aber erst jetzt, eben beim Nachdruck des Ersatz-Fahrzeugscheins.

Soviel als Erklärung zum Hergang. Die o.g. Informationen konnte ich allesamt selbst am Bildschirm in den Stammdaten unseres Wohnwagens einsehen. Auch die Änderung in 2013.

Stellte sich nur noch die Frage, ob nun auch die Zulassungsbescheinigung Teil II ("Fahrzeugbrief") aufgrund der Abweichung neu erstellt oder geändert werden muss. Das ist jedoch nicht der Fall, weil die vorliegende Änderung und damit Abweichung in den Dokumenten behördlicherseits als „geringfügig“ eingestuft ist.

Bei einer Änderung, welche eintragungs- bzw. änderungspflichtig gewesen wäre, hätte man zudem alle betroffenen Halter bereits 2013 schriftlich informiert. Ein Beispiel hierfür ist z.B. eine nachträgliche Verschlechterung der Emissionsklasse oder eine Verringerung des zGG.

Resümee: niemand hat was falsch gemacht, die Änderung war als solche gewollt, die sich daraus ergebenden Abweichungen werden im Einzelfall billigend in Kauf genommen und ich brauche keine Neuausstellung. Also alles paletti – ist für mich von den Erklärungen her durchaus plausibel und daher:

Problem geklärt ;)

... und jetzt erst mal ne´ Brotzeit ... solche "Amtsgeschäfte" sind ja sooo anstrengend :D:D:D

Gruß

NoGolf

@Tecci:

Ja dem stimme ich auch zu. Dies fordert den Bürger halt mehr, seine Dokumente zu überprüfen.

@noGolf:

Danke für deine Zusammenfassung.

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