Unterschied Geschwindigkeitsregelanlage und Geschwindigkeitsbegrenzungsanlage?
Was ist der Unterschied?
Beide sind separat aufgeführt im Konfigurator.
Ist das so wie bei Mercedes und BMW, dass man z.B. 50 km/h einstellt und man dann Gas geben kann wie man will und das Auto fährt nicht über 50 bis man einen Kick Down macht? Auch bei Bergabfahrten bremst das Fahrzeut und fährt nie schneller als die eingestellt Höchstgeschwindigkeit.
Das hatte ich mir immer gewünscht bei Audi, gab es aber vor ca. einem Jahr noch nicht.
Was die Geschwindigkeitsregelanlage kann ist klar. Das ist der klassische Tempomat.
Würde mich somit freuen, wenn jemand erklären kann was die Geschwindigkeitsbegrenzungsanlage bewirkt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von nix4free
Das wäre eben die Kunst, Gesetzestexte richtig zu verfassen, so dass sie den Sinn der Vorschrift erfüllen und nicht ebenbürtige Lösungen für ein Problem ausschließen.Zitat:
Original geschrieben von Der Konvertierte
Was soll der Gesetzgeber auch anderes machen, es hat ja nicht jeder ein FIS bzw. kenn sich in Untiefen moderner Bordcomputer aus. Für "Notfälle" pappt das Ding daher bei mir an der Unterseite der Getränkehalterabdeckung und ist "bei Bedarf" schnell mal eben umgeklebt ... 😉
Da hat dann im großen Kanton der "Winterreifenwarnungsklebeetikettenherstellerverband" sicher was dagegen und würde das Gesetz durch seine Lobbyisten zu Fall bringen 😉. Bei den Franzosen ist es der irgendwie mit Sarko verbandelte Alkpusterohrersteller (IMHO der allergrößte Schachsinn in Europa, dagegen verblasst sogar die bei uns gerade durchgewunkene Punktumstellung von 18 auf 8) . In CH darf man gar nix umsonst (nicht einmal parken 😁) . Die Ösis zahlen blösinnige NoVa. In anderen Ländern fährt man bei Sonnenschein mit Licht um Strafe zu vermeiden...
So hat jedes Land sein Leid bzw. Gesetzesgrundlagen zum Wegelagern durch die lokalen Rennleitungen ... 😁
24 Antworten
Ich habe gerade mal in die BDA von Mai 2011 geschaut - da ist neben der Geschwindigkeitsregelanlage nur von einer Geschwindigkeitswarnanlage (Information bei Überschreitung einer bestimmten Geschwindigkeit) die Rede. Entweder Audi meint das gleiche und benutzt nur unterschiedliche Bezeichnungen oder es gab doch eine Änderung. Letzteres wäre aber eher Wunschdenken 😁
Zitat:
Original geschrieben von helmaker
Ich habe gerade mal in die BDA von Mai 2011 geschaut - da ist neben der Geschwindigkeitsregelanlage nur von einer Geschwindigkeitswarnanlage (Information bei Überschreitung einer bestimmten Geschwindigkeit) die Rede. Entweder Audi meint das gleiche und benutzt nur unterschiedliche Bezeichnungen oder es gab doch eine Änderung. Letzteres wäre aber eher Wunschdenken 😁
Das ist nicht das gleiche...
Geschwindigkeitsregelanlage: ist das, was der Volksmund unter Tempomat versteht. 100km/h einloggen, das Auto müht sich, die 100km/h zu erreichen und bei bergabfahrten zu behalten, also auch ggf. abzubremsen.
Die besonders aufwendigen "Regelanlagen" haben noch einen Radar vorne und messen den Abstand zum Vordermann - Auto bremst selbständig ein, um den Abstand zu wahren, beschleunigt auch wieder, wenn's frei ist, fährt aber nicht schneller als 100km/h (ausser, man tritt selbst aufs Gaspedal)
Geschwindigkeitswarnanlage: das kann man einstellen, z.B. auf Tempo 130km/h; sobald die überschritten werden, piepst ein Warnton und im FIS wird eine Warnung angezeigt. Hindert aber nicht, auch ohne Kickdown weiter normal zu beschleunigen.
Und den Geschindigkeitsbegrenzer (wie im Titel des Thread), den gibts im eigentlichen Sinne nicht bei Audi. Da ist mit normalem Gasgeben bei eingestellter Geschwindigkeit Schluss. Nur der Kickdown kann diese Grenze durchbrechen (wichtig, z.B. wenn man zügig überholen möchte und dafür eine höhere, als die eingestellte begrenzte Geschwindigkeit braucht).
Grüsse
freezejbc
Im aktuellen Konfigurator steht aber drin "Geschwindigkeitsbegrenzungsanlage" und somit ein Begrenzer wie bei BMW und Mercedes.
Oder doch nicht?
Leider sind keine weiteren Infos hinterlegt.
(siehe Foto)
Beim A4 und A5 wird das nicht angeboten und beim A6 erst seit kurzem im Konfi.
Zusätzlich gibt es noch die Geschwindigkeitsregelanlage unter Assistenzsysteme.
Kennt wirklich niemand den Unterschied?
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Zitat:
Original geschrieben von Tobfit
Die Begrenzungsanlage ist die werksseitige Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 250 km/h
Man kann doch die maximal Geschwindigkeit auch bestimmen. Denke gerade für Leute praktisch, die Winterreifen kaufen, die nicht über 200kmh bewegt werden dürfen.
Grüße,
J.
Zitat:
Original geschrieben von JulianAy
Man kann doch die maximal Geschwindigkeit auch bestimmen. Denke gerade für Leute praktisch, die Winterreifen kaufen, die nicht über 200kmh bewegt werden dürfen.Zitat:
Original geschrieben von Tobfit
Die Begrenzungsanlage ist die werksseitige Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 250 km/hGrüße,
J.
Ja mit einen Warnton das Auto selbst fährt deswegen trotzdem schneller. Diese gemeinte Begrenzung betrifft nur die werksseitige maximale Höchstgeschwindigkeit die bei "fast" allen Fahrzeugen auf 250 begrenzt ist
Ich glaube nicht, dass es die Abriegelung bei 250 km/h ist, da mein bestellter mit 232 km/h Höchstgeschwindigkeit angegeben ist und nie auf über 250 kommen wird. Trotzdem ist die Geschwindigkeitsbegrenzungsanlage serienmäßig dabei ist in meiner Bestellung.
Aktuell beim Mercedes E (W212) habe ich das ja auch und da stelle ich z.B. 50 km/h fest ein und dann kann ich nicht schneller fahren als 50 bis ich Schalter betätige oder einen Kickdown mache. Das nutze ich dauernd und würde mir dann fehlen. Dachte, dass es das ist bei Audi und dort Geschwindigkeitsbegrennzungsanlage heisst. Der normale Tempomat bzw. Geschwindigkeitsregelanlage kann das nicht.
Ich glaube, es weiß keiner so richtig was das sein soll bzw. warum das als Serienausstattung überhaupt aufgeführt ist. Vor Weihnachten hatte ich diesbzgl. mal eine Anfrage bei Audi gestellt, zurück kam mehr oder weniger die Beschreibung der GRA:
Zitat:
Gern gehen wir naeher auf Ihre Anfrage ein.
Die fuer den Audi A6 Avant angebotene Geschwindigkeitsregelanlage haelt jede Geschwindigkeit ab etwa 30 km/h konstant, soweit
die Motorleistung bzw. die Motorbremswirkung dies zulaesst. Die Bedienung erfolgt hierbei ueber einen separaten Lenkstockhebel.
Die Anzeige der gesetzten Geschwindigkeit wird im Fahrerinformationssystem visualisiert. Das System arbeitet im
Geschwindigkeitsbereich zwischen 30 km/h und ca. 250 km/h.
Auch von einem Audi Verkäufer kam nur ein Achselzucken. Ich vermute jetzt zwar auch kein unentdecktes Feature hinter dem Ganzen, ich habe nur die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass alles einen Sinn ergibt was in der Liste der Serienausstattung aufgeführt ist.
Zitat:
Original geschrieben von hello51
Kennt wirklich niemand den Unterschied?
Das wäre doch nun mal eine Frage für den ominösen Livechat auf der Audi Website - obwohl ich überrascht wäre, dort tatsächlich eine kompetente Antwort zu erhalten, nach meinen Erfahrungen mit der telefonischen Hotline... Ahnungslos, aber freundlich und bemüht. 😁