unterbodenlicht... ja oder nein ?!
also leute ich habe jetzt oft hin und her überlegt was nun möglich ist und was nicht. also unterbodenlicht ist eine sache die ich wirklich gern hätte.
der tüv hat dieses aber nicht so gern ist mir nun auch oft zu ohren gekommen :-/ hmmmmmm *nachdenk*
was nun ???
ich würde es recht gern haben und es soll auch wege geben die dieses ermöglichen sollen nur diese sind mir nicht bekannt. oder nicht ausreichend (ausstiegslicht, auf parkplätzen ... etc.) mir ist es alles nicht so klar da ab 1.april oder so ja wieder was am gesetz gedreht wurde.. *komplett verwirrt* also kann mir einer helfen oder sagen was ich machen kann ? währe echt gut... und keine sptüche wie "geh zum TÜV fragen" die sagen eh nein (hat ein bekanter oft genug versucht)..
also ich hoffe es interessiert auch jemanden und der eine oder andere hat bissel ahnung von..
bye... 🙂
29 Antworten
Genau, bau doch deine Unterbodenbeleuchtung an, und klemm sie irgendwie an den Türkontaktschalter bzw. an die Innenbeleuchtung an!! Damit ist ja Sichergestellt, dass das Licht während der Fahrt nicht angeschaltet sein kann.
Sämtliche Lichtanbauten/Veränderungen sind verboten...
Hoi Leute...
wie siehts denn dann damit aus, wenn ich die Original-INnenbeleuchtung mit Farbe anpinsel oder die Birne gegen Dioden austausche?
Ist das dann auch verboten?
Bis bald
@ Irish-man
Du musst nur darauf achten, dass die "Fahrzeugumfeldbeleuchtung" (so musst Du es beim TÜV nennen) auch nur dann angeht, wenn die Türen offen sind. Sie darf nicht mit dem Innenlicht parallel geschaltet sein. Denn dann geht sie wiederum auch während der Fahrt an . . .
@blueflashcorsa
kann ich Dir nächsten Monat sagen, dann war ich beim TÜV ;-)
Wenn farbiges Innenlicht jetzt auch verboten ist, werden verdammt viele Leutz basteln müssen . . . ich gehör' dazu
Also ich finde diese Regelungen und Gesete och Scheisse.
!!!!!!!ICH WILL AUCH ENDLICH SOLCHE TEILE!!!!!!!
Hmm.... ich Frage mich WER sich daran stört wenn UNTER einem Fzg. es ein wenig leuchtet?!?!?!
Ich sage es euch!
Irgendwelche halbblinde 80 Jährige und Leute die beim fahren mit der Nase an der Windschutzscheibe kleben und sich dabei fast in Die Hose machen beim fahren!!!!!
Ich finde DA sollte es Regelungen geben um solche "UNFALLGEFAHREN" von der Straße zu räumen!!!!
denn wer: wo 50 Kmh erlaubt sind 25 Fährt, weil dieser bei einer Höheren Geschwindigkeit angst hat nicht schnell gegug Reagieren zu können, dem gehört der FÜHRERSCHEIN ENTZOGEN und zwar für immer!!
Und nu zur Sach: wie wärs wenn man die UB Beleuchtung ans Zündschloss o.ä. anschließt => sodass diese Spätestens beim einschalten des motors ausgeht?!?!?!
Gruß
Hab mal mit so einen TÜV-Typen gesprochen. Der meinte das sie nie zulässig ist egal wie sie geschalten ist. Gibt nur ein paar Ausnahmen, Einstiegsbeleuchtung beim MB und für irgenwelche Seitenschweller.
@ Skywalker-190
Das ist natürlich eine Möglichkeit, allerdings geht die UB nicht an, wenn Du jemanden rauslässt. (Was mir dann fehlt)
So hab' ich meine Fußraumbeleuchtung angeschlossen, damit ich nicht vergessen kann sie auszuschalten.
Du musst Dir ein 12V-Relais kaufen und Dir eine Leitung suchen, die nur mit Zündung Strom bekommt (Radio, Zigarettenanzünder, direkt am Zündschloß, . . .).
Und dann schaltest Du den Steuer-Stromkreis des Relais dazu parallel und lässt es den anderen Verbraucher steuern.
MfG
Ronin 83
Zitat:
Original geschrieben von Skywalker-190
Hmm.... ich Frage mich WER sich daran stört wenn UNTER einem Fzg. es ein wenig leuchtet?!?!?!
Eine UBB verändert das Lichtprofil eines Fahrzeuges (vorn weiß, an den Seiten gelb und hinten rot). Das Lichtprofil ist jedoch in der StVZo vorgeschrieben. Somit entspricht ein KFZ mit UBB nicht mehr den Vorgaben der StVZo. Dies führt automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Noch härter
Bald kommt die neue Regelung wenn sie nicht schon seit Januar läuft :
helle Radios müssen Runtergereglt werden.
bald ist es soweit das man nachts ohne licht fahren muss.
da kann man echt nur sagen
SCHEIß TÜV!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Sieh es doch mal anders:
Irgendwann seid ihr alle groß und könnt euch richtige Autos leisten. Und dann hat keiner von euch mehr Lust, sich die Karre mit irgendwelchen blauen LEDs oder Neonröhren zu verschandeln 😉 😁.
@ ricky 2000:
watt soll datt denn ?
schonmal was von individualisierung gehört ? oder von tuning ? 😉
wenn du mit ner einheits familienkutsche fahren willst die mit serien ausstattung versehen ist mach dies...
ok, ich nehme mal an das war eh nur ein spass, sowas kann ja nicht ernst gemeint sein.
wenn doch, gib mir das geld sodass ich mir nen 'richtiges' auto leisten kann !
lol, wtf ?
@ skywalker-190: schön gesagt, so siehts leider aus...
ich hab hier jetz schon seit längerem blaue leds für meine innenbleuchtung rumliegen, und ich werde die einbauen.
da spricht ja eh nix dagegen solang ich nur die bereits vorhandenen glühbirnen mit leds austausche, oder hab ich was überlesen ?
@drahkke:
danke für die definition, aber irgendwie ist die regel halt nicht sehr sinnvoll.
gesetz ist zwar gesetz, aber ich als vernünftig denkender mensch hab das recht mich darüber kaputtzulachen 😉
zu verhindern das die autos wie geschmacklose tannenbäume rumfahren ist eine sache, aber ne andere ist es ne neonröhre im fußraum zu verbieten die weder mich noch andere in irgend einer weise 'verwirrt'... lol
und hey, ihr fragt warum das ganze ? naja, hiess es nicht mal, blaues licht macht glücklich ? 😉
hab was bei ATU gesehen!
was meint ihr dazu:
Einstiegsbeleuchtung, blau, 60cm
Als Einstiegsbeleuchtung zugelassen. Muss mit dem Türkontakt verbunden werden, um beim Betätigen der Zentralverriegelung die Beleuchtung zu aktivieren.
hier der Link
http://www.atu.de/shop/ArtikelInfo.asp?Artikelnr=188
wissen die ne neue Lücke?
jemand dazu schon nen Wisch gesehen?
Bei uns haben sie in ihren Geschäft ein Schild dortenkleben das ist in der STVO nicht zugelassen ist. Am besten nachfragen wobei ich mir fast sicher bin dass die nur ok sein könnten wenn sie im Auto montiert werden.
Is aber scho seltsam, dass die ein E-Zeichen haben!!
Normalerweise haben die Dinger kein E-Zeichen und deshalb ist ja auch der Einbau nicht erlaubt.
Wenn du diese Dinger am Türkontakt anschließt, so dass die NUR angehen, wenn die Türe geöffnet wird, und noch dazu das E-Zeichen besitzt, dann ist das 100%ig LEGAL!!
Kann dir auch der TÜV bestätigen...
Da Alex
Zitat:
Original geschrieben von Lunatic-D-Evil
Wenn du diese Dinger am Türkontakt anschließt, so dass die NUR angehen, wenn die Türe geöffnet wird, und noch dazu das E-Zeichen besitzt, dann ist das 100%ig LEGAL!!
Wenn sie in den Fahrzeugbrief/-schein eingetragen worden sind.