unterbodenlicht... ja oder nein ?!
also leute ich habe jetzt oft hin und her überlegt was nun möglich ist und was nicht. also unterbodenlicht ist eine sache die ich wirklich gern hätte.
der tüv hat dieses aber nicht so gern ist mir nun auch oft zu ohren gekommen :-/ hmmmmmm *nachdenk*
was nun ???
ich würde es recht gern haben und es soll auch wege geben die dieses ermöglichen sollen nur diese sind mir nicht bekannt. oder nicht ausreichend (ausstiegslicht, auf parkplätzen ... etc.) mir ist es alles nicht so klar da ab 1.april oder so ja wieder was am gesetz gedreht wurde.. *komplett verwirrt* also kann mir einer helfen oder sagen was ich machen kann ? währe echt gut... und keine sptüche wie "geh zum TÜV fragen" die sagen eh nein (hat ein bekanter oft genug versucht)..
also ich hoffe es interessiert auch jemanden und der eine oder andere hat bissel ahnung von..
bye... 🙂
29 Antworten
Ich glaub das sich nach dem 1.April nichts geändert hat.
Die Montage is glaub ich nicht Verboten, aber halt der Betrieb auf STVO Straßen.
ich habe eben bei abenteuer auto gesehen (leider nur ein stück) das die da irgendwas geändert haben am gesetz und naja jetzt isses alles wieder anders... ist mir alles ein rätsel aber die meinten das es geht sowas einzubauen.. aber solange ich die rechtlichen sachen nicht genau kenne isses mir zu teuer strafe zu zahlen... (erfahrungen eines freundes)
also mal schaun ob noch was zusammen kommt hier
danke nochmal bye.. 🙂
Servus!
Also du kannsts ja mal probieren das Unterbodenlicht eingetragen zu bekommen mit ner Auflage, dass es während der Fahrt nicht eingeschalten sein kann sondern nur beim Stand wenn der Motor aus is oder so.
Eine Lachgaseinspritzung, welche normalerweise auch ziemlich illegal ist, kann man sich auch eingtragen lassen unter der Auflage, dass die N2O Flasche im Strassenverkehr drucklos, also leer, zu sein hat.
Mehr wüsst ich dazu aber auch nicht.
mfg
Michael
hi
also so weit ich weiß kannst du dir sowas anbauen darsf es aber net während der fahrt anhaben eben nur wenn du aufen parkplatz stehst. wir haben gestern auch aufn parkplatz gestanden und party gemacht und da hat auch einer blaue unterbodenbeleuchtung angehabt und die grünen waren auch da und haben nichts gesagt. find ich aber auf jeden fall geil sowas. habe wohl zu oft the fast geschaut. *g*
Anbauen darfst Du es, Du darfst es halt nur NICHT im öffentlichen Strassenverkehr einschalten.
D.h. Du darfst es NUR auf Privatgrundstücken einschalten, aber niergends wo die stvo gilt.
hmm.. also mit eintragen wird wohl das schwerste sein ... wobei das mit dem motor aus und dieser kram ja kein prob sein sollte da es echt zu auffällig ist damit zu fahren in der öffentlich keit aber anders überlegt im stand hat es nicht so den "efekt" also mal schaun.
und wenn es nur auf privat grund geht ist parkplatz doch auch sone sache oder? weil bei einigen ja auch immer steht "hier gilt die STVZO" oder ähnlich.. mal schaun vll frage ich mal verkäufer oder schau so noch im netz bissel
danke bye....
@ Corsa B berlin
mit dem Eintragen das wird nicht das schwierigste, sondern das wird garnix. Du bekommst die NICHT eingetragen, weil die halt im Betrieb verboten sind, und die Dir nix eintragen, womit Du gegen des Gesetz verstossen könntest
tja das dachte ich mir eigendlcih auch... naja haben wir hier vieleicht einen polizisten im forum ??? weil die habe die infos ja direcht aus der quelle *g*
bye..
hi
so habe hier was bei ebay gefunden wo steht das man die leuchten "bei abgeschalteten motor" benutzen darf!! also wird ich sagen kannste dir sowas anbauen. ich sehe da kein problem drin.
Hallo,
ich hab die Sendung zufällig auch gesehen. Soweit ich das verstanden hab, darf man ab 1. Mai garkeine Zusatzbeleuchtung ( auch nicht im innenraum ) mehr haben, weil die gefahr der Täuschung zu groß ist ! Soll heißen man durfte ja bis vor kurzem das Licht ( Z.b. neonröhren oder ähnliches ) im Innernaum haben, solange es nicht bei der Fahrt an ist. Jetzt darf man es garnichtmehr haben !! Bitte korrigiert mich wenn ich etwas falsches sage aber so hab ich das verstanden.
Gruß
Micha
@Micha19
Ich habe die Sendung vorhin auch verfolgt, stimmt also was du da sagst.
Man darf z.B. nur noch beleuchtete Türeinstiegleisten haben, die aber nur angehen, sobald man die Tür auf oder zumacht! Alles andere ist nicht mehr erlaubt.
MfG
Angelique
Hi!
Also, zu den Änderungen:
Das Bundesverkehrsministerium und die Verkehrsministerien der Länder haben seit dem 01. Mai 2003 verfügt, dass Fahrzeuge, bei denen Veränderungen an den lichttechnischen Einrichtungen vorgenommen wurden, unzulässig sind - d.h. bei der Hauptuntersuchung des TÜV gelten sie als "erhebliche Mängel" und müssen entfernt werden.
TÜV-Bestimmungen
Ab Mai verbotene Lichter
Bislang durften Innenraumleuchten, Leuchtdioden oder Neonröhren nicht im Straßenverkehr eingeschaltet werden, der Betrieb auf Parkplätzen war jedoch erlaubt. Jetzt müssen alle Lampen ausgebaut werden, bei denen der Besitzer die Möglichkeit hat, sie während der Fahrt anzuschalten. Egal, ob der Fahrer das auch wirklich macht. Begründung: Der Missbrauch ist nicht ausgeschlossen.
Ebenfalls auf der roten Liste des TÜV stehen Farbsprays für Heckleuchten, abgedunkelte Heckleuchten oder Leuchten im Innenraum, die nach außen wirken. Diese könnten andere Verkehrsteilnehmer irritieren und zudem durch Reflektionen auf den Scheiben die Sicht des Fahrers beeinträchtigen.
Die Unterbodenbeleuchtung ist grundsätzlich nur als Ausstiegsbeleuchtung erlaubt. Sie darf also nur angehen, wenn der Fahrer die Tür seines Wagens öffnet. Ebenso können blaue Leuchtdioden und beleuchtete Spritzwasserdüsen für Verwirrung sorgen, da sie das gewohnte Signalbild von Scheinwerfern oder Begrenzungsleuchten verändern.
Weiterhin erlaubte Lichter
Nach wie vor lässt sich sämtliches Zubehör im Handel erwerben, aber diejenigen, die ihr Auto lichtmäßig aufmotzen wollen, sollten entweder den Beratungsservice beim TÜV nutzen oder sich vor dem Kauf im Fachhandel informieren. Denn die Auswahl an zugelassenem Lichtzubehör kann sich immer noch sehen lassen.
Viele Hersteller bieten Scheinwerfer in Klarglasoptik oder getönte Heckleuchten in allen Variationen an. Seitenmarkierungsleuchten sind ebenfalls weiterhin erlaubt. Allerdings nur in Gelborange und an der dafür vorgesehenen Stelle am Fahrzeug montiert.
Der Kunde sollte auf alle Fälle darauf achten, dass sich eine Genehmigungsnummer auf dem Zubehörteil befindet, eine ABE- oder ECE-Zulassung vorliegt, oder ein entsprechendes Teilegutachten dabei ist.
Quelle: Vox -> Auto. Motor, Sport; Sendung vom 25.05.03
Hoffe, damit alle Klarheiten beseitigt zu haben . . .
MfG
Ronin 83
vielen dank kann ich nur sagen.. genau sowas ist es was ich brauchte..
und JA jetzt sind alle Klarheiten beseitigt 🙂
hehe....
bye und danke nochmal .... 🙂
Dann bau es halt so ein das die Untergrundbeleuchtung nur mit den offenen Türen angeht. Gibts sogar als orginal Ausstattung für MB. Kann man ja noch einen zusatz Schalter parallel verbauen muß ja keine wissen.