Unterbodenbeleuchtung?
ja ja die leutz von euch die die überschrift gelesen ham werden wider denken wieder so ein trottel der mit dem risiko spielt.
also so is das nich.
ich spiel nur mit dem gedanken mir bei ebay eine zu holen um sie unter meinen 190er zu machen aber das ist nur n gedanke.
jetzt wollt ich wisse ob ich sie überhaupt mitführen darf ( betonung auf mitführen; net benutzen ) wenn ich sie ausgeschalten lass oder ob das gar nimmer erlaubt is!
ich hätt aber gern nur richtige antworten , net so leutz die meinen sie müssen sich auslassen was für ein scheiß das alles is!!!!
29 Antworten
äähm, nur ne kurze frage.....
WARUM WILLST DU DIR EINE UNTERBODENBELEUTUNG FÜR VIEL GELD KAUFEN ; WOVON MAN DANN EH NICHTS SIEHT; WEIL DU NET EINSCHALTEN WILLST ?!
geht das dann so nach dem motto: mann sieht zwar nichts , aber ICH weiß ja das ich sie hab?! naja ... egal ... ist ja dein geld ;-P
mfg
Ibanez
lieber Licht-als im dunkeln stehen.......
deshalb hier meine ganz persönliche Meinung..........ich finde das großartig.
Endlich mal jemand der Mut hat-toll.
Stelle mir das richtig romantisch vor,wenn am Abend und in der Nacht,vor der Disco des Vertrauens ein sympatischer "Kleinwagen" liebevoll sein Licht in die kalte ,dunkle Nacht wirft.Zur Befestigung würde ich VA-Schrauben nehmen,die halten ewig und der Tüvprüfer sieht dann gleich die Liebe zum Detail.
Schön lang sollten sie aber sein-dann hat er was zum festhalten,nicht das er in der Grube lang hinschlägt,und ausserdem kann man dann von drinnen noch Duftkerzen draufstecken.
Dann noch div.Flüssigkeiten mit Waldmeister einfärben und fertig ist die Kasperbude.
Aber jetzt mal im ernst..........
ich konnte dabei einfach nicht ernst bleiben-soo sorry,
leider befürchte ich das da wieder ein 201 stirbt,
gut es sollten richtige Antworten kommen,habe ich wohl gelesen,aber tu mich da immer etwas schwer,wenn keine richtigen Fragen gestellt werden.
Re: Unterbodenbeleuchtung?
Zitat:
Original geschrieben von Meister_EDE
...
jetzt wollt ich wisse ob ich sie überhaupt mitführen darf ( betonung auf mitführen; net benutzen ) wenn ich sie ausgeschalten lass oder ob das gar nimmer erlaubt is!...
"Mitführen" darfst Du sie! Es heißt ja immer "
Betriebim Bereich der StVzo ist verboten!" - nicht
Montageist verboten....
Über den Sinn für Geld etwas zu montieren um es NICHT in Betrieb zu nehmen lassen wir uns jetzt mal nicht aus 🙄
*Edit*
Was allerdings ein TÜV Prüfer davon hält wenn eine nicht legale Beleuchtung betriebsfertig montiert ist steht auf einem anderen Blatt....
Mal davon abgesehen, das ein 201er nicht wirklich ein Auto für solche Spielereien ist:
Soweit ich weis ist der Betrieb im Stand erlaubt, oder? Wenn man das Teil so anschließt, dass es aus geht sobald man den Motor startet - dann dürfte auch der TÜV Prüfer nix dagegen sagen können.
auch da koennte der prüfer stressen, weil es ist ja nicht garantiert das du auf keiner öffentlichen strasse stehst. und sogar wenn du stehst oder parkst ist das licht verboten.
Ich habe so eine Beleuchtung motiert, die ist betriebsbereit und leuchtet richtig schön. sowohl im stand als auch bei der fahrt. die bullen haben mich mal angehalten und mich darauf hingewiesen das ich es doch wieder entfernen sollte wenn ich es verkrafte. bis jetzt habe ich es nicht verkraftet weil es einfach genial aussieht. in der stadt oder im ort finde ich es doof, nachts auf einer leeren autobahn erfreust du damit aber ganz sicher ne menge anderere verkehrsteilnehmer. bevor ich zum tüv muss, werde ich die beleuchtung entfernen um sie anschliessend wieder zu montieren. ich finde es weder peinlich noch stirbt damit ein 201. ich finde scheinwerferblenden viel peinlicher.
Hallo, bin von Holland, habe gar keine Ahnung wie das auszieht in Deutschland, hier ist das nicht erlaubt... (leider) habe selbst ein 190E 2.3-16V und habe mir auch ne LED-Kit unterbaut. Sieht echt geil aus, seh mal selbst: http://www.mercedesbenzclub.nl/gallery/album118
Grüß, Lenny Coupe
was ich alles gemacht habe mit meinen 190er komt man in knast in Deutschland hier in Holland lebe die TÚV 😉
For more information look at http://www.mercedesbenzclub.nl/gallery/album07
I took a 2.6 and build a EVO1 spoiler pakket on it with a 3.2 AMG engine in it and a complet new excaust system.
in the link above you can see what i have done in several years to upgrade my car last wish is tempomat and electric rollo rear, then i am finished building and have a full option car even with options that was not availleble for a W201
some special specifications I built
engine 3.2 AMG
BI-xenon
15 inch brake system from a C32 W203 front and rear
right and left seat electrical with memorie
dubbel excaust system from front til rear
SLK pedals
Left en right mirror full electrical movement and heated.
Airco
EVOI spoilers
4x AMG door lights
etc etc etc to much to call look for your self in above link from 2000 to 2004 maps
http://www.mercedesbenzclub.nl/albums/album128/DSCN4539.sized.jpg
Es ist als AUSTIEGSBELEUCHTUNG erlaubt!!!
Türen zu und Dunkelheit unter der KARRE!!!
P.S.Aber bitten kein BENZ!!!
Mfg.ElBenzo
Um mal Licht ins dunkle zu bringen.
Bin Fachmann, habe ein Nebengewerbe für
Beleuchtungs-Design.
Die Gesetzliche Regelung sieht volgendermaßen aus.
1. Jede am Fahrzeug angebrachte Beleuchtung muss
voll und uneingeschränkt funtionstüchtig sein.
2. Das anbringen von nicht zugelassener Beleuchtung
(sprich Neonrören, Kalt-Kathoden, Led´s etc.) ist nur
im Innenraum erlaub und darf bei geschlossenem
Fahrzeug nicht merklich nach außen strahlen (man
sagt das Leuchtmittel sollt nicht direkt aus einem
anderen Fahrzeug sehbar sein).
3. Diese Beleuchtung darf nicht im Fahrbetrieb
einschaltbar sein. Der TÜV sagt z.B. über Türkontakt.
Ich verwende eine selbst entwickelte Schaltung, die
selbstständig erkennt wenn der Motor läuft und all
dieser Art Beleuchtung abschaltet so lange der Motor
läuft und beim abschaltet diese wieder zuschaltet.
Man will ja nicht als die Tür offen stehen haben.
Auf Wunsch bekommt diese Steuerung noch einen
Umgehungsschalter, um die Beleuchtung
auch im Fahrbetrieb zu nutzen.
Dies ist aber ILLEGAL nach StVZO und auf
eigene Verantwortung.
Den Schalter muss man halt gut verstecken!
Gruß
MKH-technics
Sogar die Montage ist verboten und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Eisenschwein
ich hatte das auch schon mal in einem anderm thread gelesen da war sogar der dekra link dazu in dem die prüfer angewiesen werden wie ein fahrzeug zu beleuchten ist es geht nicht mehr und nicht weniger als das was da drin stand.
müsst halt mal bissel rumgooglen war auf ner DEKRA seite als PDF datei wenn ich's finde schreib ich den link noch her
hab den link da isser:
www.dekra.de/.../Lichttechn3f715e22778a3.pdf
nun sollte jeder wissen was randarf und was nicht auch wenn einiges nochmal extra für die brummis hingeschrieben wurde
Zitat:
Original geschrieben von ElBenzo
Es ist als AUSTIEGSBELEUCHTUNG erlaubt!!!
Ausstiegsbeleuchtungen sind in Deutschland nicht zulässig und daher auch nicht eintragungsfähig.
Zulässig sind einzig und allein EINSTIEGSBELEUCHTUNGEN. Deren zulassungstechnische Vorgaben werden von einer Unterbodenbeleuchtung jedoch nicht erfüllt.