Unterbodenbeleuchtung?
ja ja die leutz von euch die die überschrift gelesen ham werden wider denken wieder so ein trottel der mit dem risiko spielt.
also so is das nich.
ich spiel nur mit dem gedanken mir bei ebay eine zu holen um sie unter meinen 190er zu machen aber das ist nur n gedanke.
jetzt wollt ich wisse ob ich sie überhaupt mitführen darf ( betonung auf mitführen; net benutzen ) wenn ich sie ausgeschalten lass oder ob das gar nimmer erlaubt is!
ich hätt aber gern nur richtige antworten , net so leutz die meinen sie müssen sich auslassen was für ein scheiß das alles is!!!!
29 Antworten
Oh mann, mal langsam:
Jede Beleuchtungseinrichtung muss zunächst funktionieren und mit einer e-Kennzeichnung versehen sein. Es gibt mittlerweile einige die diese Kennzeichnung haben.
Nach dt. StVZO sind weder Ein- noch Ausstiegsleuchten erlaubt! §52 Abs. 8: Türsicherungsleuchten für rotes Licht, die bei Öffnen der Türen nach rückwärts leuchten...sind zulässig.
Möglich wäre es evtl. die U-Beleuchtung (mit e-Zeichen) als Arbeitsbeleuchtung zu deklarieren. Kommt aber auf die Prüfung an, die e-Zeichen werden immer für einen best. Verwendungszweck ausgegeben.
$52 Abs. 7: Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von ... Arbeitsstellen ausgerüstet sein. ... dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. ... , wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
Das dürfte eine U-Beleuchtung durchaus erfüllen. Sprich während der Fahrt nicht einschaltbar und am Unterboden nicht blendend.
Gruß Meik
U.U. auch mal ins EU-Recht gucken! Kurvenscheinwerfer sind z.B. nach StVZO immer noch nicht zugelassen, aber nach EU-Recht und damit auch in D erlaubt. Hab aber grad nur das dt. Gesetz vorliegen.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Möglich wäre es evtl. die U-Beleuchtung (mit e-Zeichen) als Arbeitsbeleuchtung zu deklarieren. Kommt aber auf die Prüfung an, die e-Zeichen werden immer für einen best. Verwendungszweck ausgegeben....
...was bei einem PKW (um PKW's handelt es sich hier im MT zu 99 %) allerdings einer Quadratur des Kreises gleichkommen würde, denn wozu braucht ein PKW eine Arbeitsbeleuchtung am Unterboden?? Noch sinnloser würde die Argumentation, wenn der Wagen gleichzeitig noch tiefer gelegt wäre...
Steht aber nicht in der StVZO, dass die Arbeitsleuchte einen Sinn haben muss. Wichtig ist nur, dass die Lampe gemäß e-Zeichen als Arbeitsbeleuchtung zugelassen ist.
Guck z.B. bei BRABUS, der EV12 war letztens in der Auto-Bild. Der hat LED-Beleuchtung im Schweller als Ausstiegsbeleuchtung deklariert. Irgendwie haben die das ja wohl zugelassen bekommen.
Kannst ja sagen für Wartungsarbeiten unter dem Fahrzeug :-)
Gruß Meik
...so auch der neue A6...
es gibt für 250 Euro ein LED-Aussenbeleuchtungs-Paket.
Sieht geil aus...
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Guck z.B. bei BRABUS, der EV12 war letztens in der Auto-Bild. Der hat LED-Beleuchtung im Schweller als Ausstiegsbeleuchtung deklariert. Irgendwie haben die das ja wohl zugelassen bekommen.
Diese Teile sind als EINSTIEGSBELEUCHTUNG zugelassen. Das Prüf- und Zulassungsverfahren hat eine fünfstellige Euro-Summe verschlungen. Ist also nicht ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint.
@ drahkke: Ok, dann wohl aber nach EU-Recht. In der dt. StVZO existiert keine Einstiegsbeleuchtung, zumindest in meiner Ausgabe (jan 2004)
Gibt ja einige U-Beleuchtungen im Zubehör, die eine e-Kennzeichnung haben. Als irgendwass sind die ja auch abgenommen worden.
Einen Link dazu hast du nicht zufällig, nach welchem Recht Einstiegsbeleuchtungen, Kurvenlicht,... zugelassen werden?
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Gibt ja einige U-Beleuchtungen im Zubehör, die eine e-Kennzeichnung haben. Als irgendwass sind die ja auch abgenommen worden.
Die E-Kennzeichnung, die auf den im Zubehör erhältlichen UBB's steht, bezieht sich auf die elektrotechnische Störsicherheit der Teile und wird leider sehr häufig (absichtlich?) mit der E-Kennzeichnung für die Bauartzulassung von KFZ-Anbauteilen verwechselt.
Schon, aber um die e-Prüfung ist ja eine Prüfung, die jedes Teil, das am Fahrzeug montiert wird haben muss. Dass das keine Bauartprüfung ist weiss ich. Möglich, dass das auch mit Absicht so dargestellt wird, ist ja nicht ungeschickt.
Nur wozu die teure e-Abnahme, wenn sowieso verboten?
Gruß Meik
ganz einfach wenn etwas mit der e-prüfung bestanden hat dann ist es auf die elektrische sicherheit am bordnetz eines fahrzeuges getestet damit die teile nicht zerstört werden oder gar brände verursachen , die kennung ist für den verbraucher damit er weis das er sie am bordnetz seines wagens aunschrauben kann das umfasst z.b eine spannungsspitzenfestigkeit von 100Volt diese spannungsspitzen können im bordnetz auftreten wenn relais schalten alle e-gekennzeichneten elektrischen teile verkraften diese spannungsspitzen ohne schaden zu nehmen, auserdem ist die e-kennung nicht für fahrzeugspezifisch sondern für die spannungsfestigkeit die bei allen autos gleich ist. wie und wozu ne ABE da ist muss ich glaube nicht erklären.
Geht nicht darum, dass die Geräte selbst kaputt gehen, sondern darum, dass sie selbst keine Spannungsspitzen erzeugen oder anderweitig andere Systeme im Fahrzeug stören könnten und selbst bei Spannungsspitzen keine Gefahr von ihnen ausgeht.
Ist dann die Prüfung nach ECE10 (CE-Zeichen). Das hat nichts mit Autos zu tun, das ist eine Prüfung, die jedes elektrische Gerät über sich ergehen lassen muss. Eine e-Nummer gibts nur, wenn ein Gerät für einen best. Einsatzzweck geprüft und zugelassen wurde. Diese Zulassung ist KEINE ABE! Aber Grundvorraussetzung für jedes Anbauteil.
Nur zur Frage: Wozu gibt ein Hersteller Geld für die e-Prüfung aus, wenn das Zeugs eh nicht angebaut werden darf. Macht irgendwie nicht viel Sinn. Also müssen die U-Leuchten zumindest in anderen EU-Ländern erlaubt sein.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Also müssen die U-Leuchten zumindest in anderen EU-Ländern erlaubt sein.
Das nützt demjenigen, der die Teile im Moment an einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug montiert, in rechtlicher Hinsicht herzlich wenig...
Nicht ganz. Wenn das Teil eine e-Nummer hat ist es für ganz Europa bauartgeprüft. Damit muss es in D keine ABE haben, aber die Eintragung darf der Tüv nicht verweigern.
Ist z.B. bei den ganzen Kurvenlichtern so. Die haben alle in D keine Zulassung, aber eine EU-weite Prüfung. Damit darf der dt. Tüv die Zulassung nicht verweigern, wohl aber eine Abnahme verlangen.
Das ist so, da EU-Recht "Anwendungsvorrang" vor dt. Recht hat.
Ob sich der ganze Aufwand lohnt für ein U-Licht, naja lass ich mal jedem selbst überlassen. Wenn ein Hersteller aber Lampen mit e-Nummer anbietet sollte man mal nachfragen, was genau da als was geprüft wurde.
Hab grad nochmal das dt. Recht durchforstet:
Arbeitsleuchten brauchen keine Bauartprüfung (§22a StVZO). Wenn sie so angebracht sind, dass sie keinen blenden (also am Unterboden) und nicht im Betrieb (also bei laufendem Motor) eingeschaltet werden können, dann weiss ich nicht, mit welchem Recht diese verboten werden könnten.
Wollte die auch schon immer mal als Einstiegsleuchten einbauen. Mal gucken was der TÜV demnächst dazu sagt. Werd euch auf dem laufenden halten.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Wenn sie so angebracht sind, dass sie keinen blenden (also am Unterboden) und nicht im Betrieb (also bei laufendem Motor) eingeschaltet werden können, dann weiss ich nicht, mit welchem Recht diese verboten werden könnten.
Splittergefahr!
Wohl kaum bei Kunststoff. Zumal die Röhren meist noch ziemlich flexibel sind.
Werds demnächst beim Tüv sehen... also abwarten.
Sind ja immer noch nicht die tiefsten Teile unterm Auto.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Wohl kaum bei Kunststoff. Zumal die Röhren meist noch ziemlich flexibel sind.
Flexibel bis -25° C ?
Ich habe schon ganz andere Teile aus Kunststoff an Kraftfahrzeugen splittern sehen, die Kontakt mit einem Hindernis auf der Fahrbahn hatten....