Unterbodenbeleuchtung
Hallo liebe User,
habe als idee bekommen unterbodenbeleuchtung anzubringen, soweit ich weis ist diese im straßenverkehr verboten.?
Gilt das verbot wenn die unterbodenbeleuchtung an ist und auch wenn sie unten drunter angebracht ist und aus ist?
Beste Antwort im Thema
Abgesehen von der Illegalität, mal Hand auf`s Herz Jungs: Es sieht doch auch einfach KACKE aus...
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von VW_Golf3GTI
Unterbodenbeleuchtung kann meines Wissen nach eingetragen werden.
Vorraussetzung ist das sie als Einstiegsleuchten fungieren. Heißt sie müssen so geschaltet sein, das sie NUR bei offener Tür angehen.Jedoch ist diese aussage unter Vorbehalt...
Meine aber wie gesagt, das das möglich ist...
Am besten beim TÜV anfragen...
ich hab gehört es wäre auch erlaubt wenn sie generell angeschaltet weden können (zwecks kippschalter etc.), müssen aber, sobalt der motor angemacht wird aus gehen und nicht wiedereinschaltbar sein. also die dürfen immer leuchten wenn der motor aus is im klartext. garantie gebe ich dir darauf aber nich, weil mir das auch ein kollege erzählt hat.
Zitat:
Original geschrieben von RajaR
ich hab gehört es wäre auch erlaubt wenn sie generell angeschaltet weden können (zwecks kippschalter etc.), müssen aber, sobalt der motor angemacht wird aus gehen und nicht wiedereinschaltbar sein. also die dürfen immer leuchten wenn der motor aus is im klartext. garantie gebe ich dir darauf aber nich, weil mir das auch ein kollege erzählt hat.Zitat:
Original geschrieben von VW_Golf3GTI
Unterbodenbeleuchtung kann meines Wissen nach eingetragen werden.
Vorraussetzung ist das sie als Einstiegsleuchten fungieren. Heißt sie müssen so geschaltet sein, das sie NUR bei offener Tür angehen.Jedoch ist diese aussage unter Vorbehalt...
Meine aber wie gesagt, das das möglich ist...
Am besten beim TÜV anfragen...
Definitiv: nein
Zitat:
Original geschrieben von -rabbit-
naja zum glück ha jeder sein eigenen geschmack 😉
Fahr vorsichtig.
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Jeder muß seine Erfahrungen sammeln
3. Über Geschmack kann man nicht streiten
Über Geschmack nicht.
Aber wenn Dir jemand das Auto zusammenschiebt, der keinen Versicherungsschutz hat...glaube dann streitet man schon..ein bißchen.
Zitat:
Original geschrieben von RajaR
ich hab gehört es wäre auch erlaubt...
Solche Meldungen nennt man
Gerüchte,
Entenoder
Hoaxes....
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Solche Meldungen nennt man Gerüchte, Enten oder Hoaxes....Zitat:
Original geschrieben von RajaR
ich hab gehört es wäre auch erlaubt...
ya und? selbst wenn es ein gerücht wäre kann ich da nix für, ich nur das weitergebe was ich selbst von jemandem gehört habe. ich hab ja nie abgestritten dass es ein gerücht ist denn ich hab drunter geschrieben dass ich keine gaarantie darauf gebe ob es stimmt ^^
alles was außen am auto lichttechnisch montiert wird, MUSS eine zulassung haben.........da es KEINE ubb mit zulassung gibt, ist selbst der funktionsUNfähige anbau verboten........
eine eintragung als "einstiegsbeleuchtung" ist ebenfalls NICHT möglich!