Unstimmigkeiten Kaufvertrag

Hey Ihr Lieben,

ich habe heute per Mail vorab einen Kaufvertrag für einen gebrauchten bekommen, den ich mir letzte Woche angesehen habe.

Der Verkäufer ist nur der Vermittler, aber das wusste ich bereits.
Nun ist mir aber aufgefallen dass der Firmenstempel gar nicht die Firma ist, wo ich das Auto Probe gefahren habe. Adresse ist zwar die selbe und es ist auch der Name des Menschen als Mailadresse, der die Probefahrt mit mir gemacht hat, aber der Name passt halt nicht. Und ich finde diese "Firma" auch gar nicht im Internet. Also das Auto steht auch noch bei mobile drin aber nun mal bei dem "anderen" Händler.
Könnte das ein Betrug sein?

Beste Antwort im Thema

Also, der Wagen ist von seinen Daten jetzt eigentlich nicht am unteren Ende angesiedelt. Kann man auch durchaus noch vom seriösen Händler finden. Das mag aber bei dem speziellen Modell auch anders sein, da es vielleicht so einfach "selten" ist.

Alles in allem wirkt das, wie gesagt, wie die typische Umgehung der Sachmängelhaftung. Das muss aber natürlich nicht heißen, dass der Wagen an sich schlecht ist.
Theoretisch hat man dann recht gute Chancen, selbige einzuklagen. Richter sind nicht dumm, kennen solche Vorgehensweise und urteilen aich tendenziell Verbraucherfreundlich.

Ohne dass ich dir jetzt Sorgen bereiten will: 75tkm in 10 Jahren: da müsste für mich die Historie schon sehr nachvollziehbar sein.

Garantie, obwohl von privat, ist kein problem. Diese Versicherungen kann theoretisch immer jeder abschließen.

Aber mal ein anderer Denkansatz: dir entstehen durch den Vermittler im Grunde keinerlei Vorteile. Im Gege teil: da ist eine weitere Partei die auch irgendwo die Hand aufhält. Warum also nicht gleich von privat kaufen?

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Zitat:

@guruhu schrieb am 11. August 2018 um 11:28:44 Uhr:


Also zunächst mal ist alles in Ordnung, die Kombi legal. Wenn du diesen Wisch bei einer vorzeigst, wirst du zu 99% mit max. einer mündlichen Ermahnung davonkommen.
Wenn du natürlich einen erwischst, der es ganz genau nimmt, kann es natürlich sein, dass es "Ärger" gibt, da die Eintragung eben nicht beim Besuch des letzten Amtes erfolgt ist. Ixh wüsste ad hoc aber nicht welche Strafe da droht.

Zum Thema Händler: da kommt es darauf an, was vertraglich vereinbart wurde. Mal als Beispiel: hast du das Auto auf den Rreifen stehend gekauft,, schuldet er auch die Eintragung. Hast du den Wagen auf anderen Reifen gekauft und jene lagen nur rein zufällig als selbstloses Geschenk in deinem Kofferraum, ust es dein "Problem".
Hat er nur gesagt "du bekommst die passenden Räder noch dazu" ist es mEn auch dein Problem. Eine Eintragung hat er dir ja nicht versprochen und fahren darfst du die Kombi ja scheinbar.

Ich würde es unter unglücklich gelaufen betrachten, vielleicht wusste er es wirklich nicht, bzw dachte mit dem Wisch sei alles erledigt. Oder er hat es schkichzweg bei der anmeldung vergessen.

Er sollte mit alles notwendige schicken und ich habe es selber angemeldet. Somit hat er es mir einfach nicht geschickt. Ich gehe mal davon aus, weil ich nichts unterstellen will, dass er es selber nicht wusste, da er ja nur Vermittler ist.

Es ist Dein Problem als Halter, nicht das vom Verkäufer, Vermittler oder wem auch immer.

Moin,

In dem Brief steht doch drin, dass die Änderung bei einer der nächsten Möglichkeiten in die Papiere eingetragen werden kann und nicht sofort eingetragen werden muss.

Also durchatmen und entspannt bleiben. Bzgl. Kosten - DAS käme auf euren Vertrag an. Ist dort nix explizites dazu vermerkt bezahlst du.

LG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 11. Aug. 2018 um 11:52:44 Uhr:


DAS käme auf euren Vertrag an. Ist dort nix explizites dazu vermerkt bezahlst du.

Nunja, wenn der Wagen auf den Rädern steht, muss der Käufer davon ausgehen, dass diese auch ordnungsgemäß sind, und nicht die BE erloschen ist. Aber hier hakb so schlimm. Ist ja nur eine formale Sache im Fahrzeugschein. Sicher, dass dies nicht doch eingetragen ist?
Das sieht manchmal sehr kryptisch amund mit vielen abkürzungen aus.

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Zitat:

@guruhu schrieb am 11. August 2018 um 11:59:30 Uhr:



Zitat:

@Rotherbach schrieb am 11. Aug. 2018 um 11:52:44 Uhr:


DAS käme auf euren Vertrag an. Ist dort nix explizites dazu vermerkt bezahlst du.

Nunja, wenn der Wagen auf den Rädern steht, muss der Käufer davon ausgehen, dass diese auch ordnungsgemäß sind, und nicht die BE erloschen ist. Aber hier hakb so schlimm. Ist ja nur eine formale Sache im Fahrzeugschein. Sicher, dass dies nicht doch eingetragen ist?
Das sieht manchmal sehr kryptisch amund mit vielen abkürzungen aus.

Also bei 22 steht: ww. AHK lt. EGTG/ABE* das ist glaube etwas wegen einer Anhàngerkupplung.
Bei 15.1 und 15.2 steht 225/45 R17 (94) V
Und dann finde ich noch: Hinweise zu 15.1 bis 15.3: andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgebehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung und Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich.
Das letzte steht glaube bei jedem drauf.

Ich tät wie gesagt gar nix machen. Führ den Wisch mit den anderen Papieren mit und gut is.
Im übrigen sind die Kosten vielleicht etwa 10 - 20 Euro.
Da tät ich nicht lang rummachen von wegen Erstattung und so.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 11. August 2018 um 12:49:59 Uhr:


Ich tät wie gesagt gar nix machen. Führ den Wisch mit den anderen Papieren mit und gut is.
Im übrigen sind die Kosten vielleicht etwa 10 - 20 Euro.
Da tät ich nicht lang rummachen von wegen Erstattung und so.

Grundsätzlich natürlich nicht viel Geld aber Zulassung waren schon 50€ weil alles neu ausgestellt werden musste und dann war der Wagen komplett leer. Kein Warndreieck, Verbandskasten, etc. und zu nix ne Info. Ärgert mich dann, wenn es immer mehr wird.

Wie immer aber: tausend Dank für die schnelle und kompetente Hilfe!

Bis zur nächsten Frage ??

Ist mir auch so gegangen mit meinem 1. Händlerkauf. Habe vorher und danach auch wieder nur von privat gekauft.
Bei mir fehlte der 2.Schlüssel , hätte einen roten Masterschl.und 2 codierte schwarze bekommen müssen. War ein 95er Fiesta damals 1998 mit Wegfahrsperre. Ich hatte da keine Ahnung von.
Dann ist nach 2 Wochen die Frontscheibe gesprungen in einer Frostnacht draussen. Muss durch Steinschlag vorgeschädigt gewesen sein. Reserverad hat sich bri einer panne als defekt rausgestellt. Eine Abdeckung,Rückwand im Handschuhfach fehlte.
Ein Frontlautsprecher ohne Funktion.
Kennzeichen hätte ich übernehmen kònnen.Waren aber schon entsorgt...
Viele Kleinigkeiten aber ich bin dann nimmer hin. Ich hätte halt viel genauer schauen müssten! Selbst schuld.
Das mit den 50.- € Umeldegebühr ist aber dieser EU Krampf schuld mit ZB1 und 2.
Da passen bloss noch 2 statt wie früher 6 Halter in den Brief rein. Dadurch braucht man alle Furz lang einen neuen ZB 2 Brief.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 11. August 2018 um 19:00:44 Uhr:


Ist mir auch so gegangen mit meinem 1. Händlerkauf. Habe vorher und danach auch wieder nur von privat gekauft.
Bei mir fehlte der 2.Schlüssel , hätte einen roten Masterschl.und 2 codierte schwarze bekommen müssen. War ein 95er Fiesta damals 1998 mit Wegfahrsperre. Ich hatte da keine Ahnung von.
Dann ist nach 2 Wochen die Frontscheibe gesprungen in einer Frostnacht draussen. Muss durch Steinschlag vorgeschädigt gewesen sein. Reserverad hat sich bri einer panne als defekt rausgestellt. Eine Abdeckung,Rückwand im Handschuhfach fehlte.
Ein Frontlautsprecher ohne Funktion.
Kennzeichen hätte ich übernehmen kònnen.Waren aber schon entsorgt...
Viele Kleinigkeiten aber ich bin dann nimmer hin. Ich hätte halt viel genauer schauen müssten! Selbst schuld.
Das mit den 50.- € Umeldegebühr ist aber dieser EU Krampf schuld mit ZB1 und 2.
Da passen bloss noch 2 statt wie früher 6 Halter in den Brief rein. Dadurch braucht man alle Furz lang einen neuen ZB 2 Brief.

Das ist ja wirklich ärgerlich! Ich hoffe richtige Schäden bleiben mir erspart! Wobei irgendwas mit der Einparkhilfe nicht stimmt. Die piept ständig. Also auch beim normalen fahren, an der Ampel und so. Ich muss mal schauen ob ich irgendwo etwas finde, wie die funktionieren soll. Im Handbuch stand leider nichts.

Zitat:

@Rocketfinger schrieb am 12. Aug. 2018 um 11:33:23 Uhr:


Im Handbuch stand leider nichts.

Das kann auchnwas ganz triviales sein. Bei mir verursacht das zB teils ein" zu großes" Nummernschild. Bzw. ein besonders kleiner Träger, der die Platte nicht ganz ran drückt.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 1. August 2018 um 13:40:05 Uhr:


Das mit dem Piepen solltest dir vor der Übergabe abstellen/erklären lassen!
Wenn das dann nicht aufhört ist doch wohl was defekt und sollte vom Verkäufer vorher behoben werden.
Sowas nervt doch und darf keinesfalls ein Dauerzustand sein!
Grüsse aus München

Das hatte ich aber damals schon geschrieben, daß ich das an Deiner Stelle vorher noch vom Verkäufer überprüft und behoben lassen hätte.
Schade daß Du den Wagen jetzt so genommen hast, vielleicht hast auch bloss bessere Nerven als ich...
:🙂

P.S.: Bei meinem Hàndlerkauf damals war das ärgerlichste, dass genau 1 Monat nach Ablauf der 1 Jahres, Car Garantie die Lichtmaschine den Geist aufgab.
(500.- DM inkl.Arbeitslohn)
Ich war zu der Zeit einfach zu lustlos mir vom Verwerter eine gebrauchte zu holen und selber einzubauen...🙁
Dann wäre dass mit 100.- DM erledigt gewesen.

Zitat:

@guruhu schrieb am 12. August 2018 um 11:41:06 Uhr:



Zitat:

@Rocketfinger schrieb am 12. Aug. 2018 um 11:33:23 Uhr:


Im Handbuch stand leider nichts.

Das kann auchnwas ganz triviales sein. Bei mir verursacht das zB teils ein" zu großes" Nummernschild. Bzw. ein besonders kleiner Träger, der die Platte nicht ganz ran drückt.

Meine Freundin meinte gestern das bei der Ford ihrer Schwester die Hilfe erst anspringt, wenn sie den Rückwärtsgang einlegt. Quasi als Start, dass es jetzt ans einparken geht. Das klingt für mich auf der einen Seite logisch aber auf der anderen Seite passt es ja nicht weil man ja auch mal vorwärts einparkt.
Im Handbuch steht auch, dass es 5 Sekunden piept, wenn etwas mit der Einparkhilfe nicht stimmt, aber ich weiß nicht aber ganz, wann dieses 5-Sekunden-piepen kommen soll, also ob direkt beim Starten des Motors oder erst in einer bestimmten Situation. Gestern habe ich das erste mal seitwärts eingeparkt und da piepten die vorseren Sensoren durchgängig, so kann das ja nicht gewollt sein. Ich werde das aber noch eine Weile beobachten müssen und dann erkenne ich vielleicht erstmal ein System. Vielleicht putze ich auch erstmal die Sensoren ab.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 12. August 2018 um 11:48:33 Uhr:



Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 1. August 2018 um 13:40:05 Uhr:


Das mit dem Piepen solltest dir vor der Übergabe abstellen/erklären lassen!
Wenn das dann nicht aufhört ist doch wohl was defekt und sollte vom Verkäufer vorher behoben werden.
Sowas nervt doch und darf keinesfalls ein Dauerzustand sein!
Grüsse aus München

Das hatte ich aber damals schon geschrieben, daß ich das an Deiner Stelle vorher noch vom Verkäufer überprüft und behoben lassen hätte.
Schade daß Du den Wagen etzt so genommen hast, vielleicht hast auch bloss bessere Nerven als ich...
:🙂

P.S.: Bei meinem Hàndlerkauf damals war das ärgerlichste, da§ genau 1 Monat nach Ablauf fer 1 Jahr Car Garantie, die Lichtmaschine den Geist aufgab.
(500.-)

Ja hast du! Ich habe es auch so gesagt und er wollte sich drum kümmern und dann stehe ich in Jena und er sagt, dass er denkt es sei nicht die Einparkhilfe, sondern eine andere Einstellung vom Vorbesitzer und den hat er noch nicht erreicht. Aber der wird sich ja jetzt melden wenn er sein Geld will... da wusste ich auch nicht so genau was ich nun machen soll, aber Auto nicht kaufen und wieder heim fahren kam irgendwie nicht in Frage. Ich dachte halt auch, dass ich im Handbuch vielleicht eine Lösung finde... immerhin habe ich einen Knopf im die Einparkhilfe auszustellen und das mache ich auch wenn es während der Fahrt nervt.

Es macht doch sicher Sinn, bevor die Garantie abläuft, den Wagen nochmal checken zu lassen oder?
Bei mir wurde vor Übergabe nochmal ein großer Service gemacht. Leider wurde vergessen, das ins Checkheft einzutragen. Im Garantiebuch würde es dafür auch ein Feld geben. Ich überlege, ob ich die beiden Hefte dahin schicke wo der Service gemacht wurde, damit die das eintragen. Habe auch noch eine Mobilitätsgarantie bis 2019 von Renault und 12 Jahre Korrosiongarantie von Renault. Da will ich hier in Halle bei Renault mal fragen, was ich machen muss um das aufrecht zu erhalten.

Vielleicht mal jemand nett fragen, der beim Einkauf oder Tanken mit dem gleichen Modell neben Dir steht?
Oder , falls es dass noch gibt, 2.- € in die Kaffekasse der Renault Werkstatt und jemand opfert 5 min.für Dich und erklärt Dir das System bzw.sagt gleich Da ist was kaputt.
(Und ohne dir gleich schnell nen grossen Reparaturauftrag abzuwimmeln. )

Wir schreiben hier in Echtzeit 🙂
Komm gar nicht mehr mit...die Antworten zu aktualisieren.

Wenn der "Grosse Service" nicht bei Renault Vertragswerkstatt sondern bei freier Werkstatt gemacht wurde, ist halt die Frage ob die wirklich alle Punkte abgearbeitet haben welche der Serviceplan vorsieht.
Hast Du denn eine detaillierte Rechnung oder Aufstellung bekommen aus der hervorgeht was im einzelnen gemacht wurde?
Wenistens scheint dir der Name der Werkstatt ja bekannt zu sein.
Wenn da z.B bloss steht "Ölwechsel und allgemeine Durchsicht" wundert mich nicht , wenn die da keine Eintragung ins Renault Scheckheft stempeln.
Eine Frage an alle: (ich weiss es nicht!)
Darf eigentlich nur der offizielle Marken Vertreter die Stempel ins Checkheft drücken oder auch z.B.ATU oder sonstige?

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