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Sondervereinbarung im Kaufvertrag "Ausschluß der Sachmängelhaftung"

Themenstarteram 11. Juni 2016 um 20:42

Guten Abend zusammen,

heute habe ich mir ein Auto bei einem Autohaus gekauft. Ich habe ganze Zeit über Gewährleistung, Garantie, etc. mit dem Händler gesprochen und den Vertrag unterschrieben, ohne diese Sondervereinbarung zu prüfen (s. Bild). Dadrin schreibt der Händler:

Zitat:

Ausschluß der Sachmängelhaftung. B-Garantie, ...

Den Rest kann ich jetzt nicht mehr lesen.

Was bedeutet diese Sondervereinbarung?

Hab ich wegen dieser Vereinbarung noch Gewährleistung und Garantie von Händler?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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Beste Antwort im Thema
am 11. Juni 2016 um 21:10

Geht nicht. Sachmängelhaftung ausschließen kann der Händler reinschreiben so oft er will, und du unterschreiben, so oft du lustig bist. Das gilt nur zwischen Privatpersonen. Also mach dir keine Gedanken, wenns Spitz auf Knopf kommen sollte, dann hast du das Gesetz auf deiner Seite.

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Bist du Gewebetreibender? Unternehmer? Normalerweise kann ein Händler die Sachmangelhaftung bei einem Geschäft nicht ausschließen, sondern nur auf 12 Monate verkürzen.

Eine Reparaturkosten-Versicherung ist schön, hat aber weder mit der gesetzl. Gewährleistung, noch mit der Sachmangelhaftung etwas zu tun.

Themenstarteram 11. Juni 2016 um 20:57

Nein, ich bin Privatperson. Oben steht das Autohaus als Verkäufer. Deswegen wundere ich mich über diese Vereinbarung. Ausschluß der Sachmängelhaftung gibt es normalerweise im Vertrag zwischen 2 Privatpersonen oder 2 Unternehmen, oder?

Zitat:

@keksemann schrieb am 11. Juni 2016 um 22:49:18 Uhr:

Bist du Gewebetreibender? Unternehmer? Normalerweise kann ein Händler die Sachmangelhaftung bei einem Geschäft nicht ausschließen, sondern nur auf 12 Monate verkürzen.

Eine Reparaturkosten-Versicherung ist schön, hat aber weder mit der gesetzl. Gewährleistung, noch mit der Sachmangelhaftung etwas zu tun.

am 11. Juni 2016 um 21:10

Geht nicht. Sachmängelhaftung ausschließen kann der Händler reinschreiben so oft er will, und du unterschreiben, so oft du lustig bist. Das gilt nur zwischen Privatpersonen. Also mach dir keine Gedanken, wenns Spitz auf Knopf kommen sollte, dann hast du das Gesetz auf deiner Seite.

Mit dieser nicht zulässigen Formulierung im Kaufvertrag gilt für dich als Käufer die volle gesetzliche Sachmängelhaftung von 24 Monaten.

am 11. Juni 2016 um 22:31

Wie teuer ist denn das Fahrzeug und was wurde mündlich abgesprochen? So wie ich das erahne sitzt genau darunter deine Unterschrift oder? Du kannst doch nicht ernsthaft meinen der Händler hat es heimlich gemacht und du wusstest nichts von

Themenstarteram 12. Juni 2016 um 10:24

Ich meine nicht, dass er heimlich macht, sondern ich hab ganze Zeit mit ihm über Gewährleistung und Garantie gesprochen habe und bin diese Vereinbarung zu schnell vorbeigegangen. Es ist ja blöd von mir. Ich erinnere mich, ich hab nur den Satz 1 Jahr B-Garantie hinten gelesen und dann unterschrieben.

Mündlich sagt er mir immer, dass ich Gewährleistung und Garantie (1 Jahr) habe und kann gegen Aufpreis verlängern (85€ für ein Jahr, oder Gebrauchtwagengarantie von Wena-car)

das Fahrzeug kostet 8000 Euro. Festpreis. Ich hab den Preis gar nicht verhandelt.

Zitat:

@conqueror333 schrieb am 12. Juni 2016 um 00:31:45 Uhr:

Wie teuer ist denn das Fahrzeug und was wurde mündlich abgesprochen? So wie ich das erahne sitzt genau darunter deine Unterschrift oder? Du kannst doch nicht ernsthaft meinen der Händler hat es heimlich gemacht und du wusstest nichts von

Zitat:

@Reddevils.utd schrieb am 12. Juni 2016 um 12:24:34 Uhr:

Mündlich sagt er mir immer, dass ich Gewährleistung und Garantie (1 Jahr) habe...

Gewährleistung hast du, wie bereits weiter vorn im Thread erwähnt, in diesem Fall 2 Jahre.

Themenstarteram 12. Juni 2016 um 20:56

Zitat:

@Drahkke schrieb am 12. Juni 2016 um 19:41:22 Uhr:

Gewährleistung hast du, wie bereits weiter vorn im Thread erwähnt, in diesem Fall 2 Jahre.

Alles klar, danke für deine Hilfe. Sollte ich dem Händler auch so mitteilen?

Eine Frage hab ich noch: Mein Onkel wird das Auto als Zweitwagen anmelden und versichern, da ich Fahranfänger bin. Bleibt die Gewährleisung, usw. auch für den Wagen?

Ja.

Du brauchst das mit der GWL aber dem VK nicht mitteilen, das wird er zum richtigen Zeitpunkt schon mitbekommen.

Wobei ich evtl. prüfen (lassen) würde, ob der Kaufvertrag aufgrund der vermutlich unzulässigen Einschränkung nicht als ganzes hinfällig ist.

Themenstarteram 13. Juni 2016 um 7:32

Zitat:

@keksemann schrieb am 13. Juni 2016 um 04:52:11 Uhr:

Ja.

Du brauchst das mit der GWL aber dem VK nicht mitteilen, das wird er zum richtigen Zeitpunkt schon mitbekommen.

Wofür steht die GWL? Zulassungstelle?

Zitat:

@Matsches schrieb am 13. Juni 2016 um 07:22:53 Uhr:

Wobei ich evtl. prüfen (lassen) würde, ob der Kaufvertrag aufgrund der vermutlich unzulässigen Einschränkung nicht als ganzes hinfällig ist.

Ok, dann frag mich mal nen Anwalt an. Meinen Rechtsschutz hab ich ja noch nie benutzt :)

Mag sein, der Händler kann diese Sondervereinbarung eintragen, weil der Wagen bereit 10 Jahre alt ist.

am 13. Juni 2016 um 10:54

Du hast eine Garantie, welche Motorschäden (bis 1000 €) und Getriebeschäden (bis 400 €) abdeckt!

am 13. Juni 2016 um 11:47

Zitat:

@keksemann schrieb am 13. Juni 2016 um 04:52:11 Uhr:

Ja.

Du brauchst das mit der GWL aber dem VK nicht mitteilen, das wird er zum richtigen Zeitpunkt schon mitbekommen.

Auf wen das Auto zugelassen wird und wer der Versicherungsnehmer ist hat nichts mit dem Kaufvertrag zu tun. Kann 100 mal dem onkel Harry erzählen dass das Fahrzeug aif Personxyz zugelas sen wird. Die gwl und Garantie bleibt ganz normal bbestehen.

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