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Unschuldig der Fahrerflucht beschuldigt, wie verhalten???

Themenstarteram 29. November 2012 um 7:51

Hallo zusammen,

ich würde gerne mal wissen wie ich mich jetzt am besten verhalten sollte.

Kurz zum Unfallhergang

Am Montag um 19:50 fuhr ein Krankenwagen inkl Notarztwagen hinter mir. Diesen habe ich durchgelassen und weil hinter dem Krankenwagen kein Fahrzeug war, fuhr ich natürlich wieder auf die Straße und weiter. Ich hatte einen Abstand von ca. 60 Metern und fuhr strich 50 Km/h. Nach ca. 400 Metern war auf der rechten Seite eine einfahrt aus der ein fahrzeug raus kam. Dieses orientiert sich nur nach rechts und übersah mich. Ich hielt ca. 20 Meter weiter rechts, schaltete den Warnblinker ein und hörte das typische klicken. Aussen bemerkte ich dann dass der Warnblinker nicht funktioniert und habe daher das Abblendlicht wieder eingeschalten. Auf der anderen Seite der Streisse parkte der andere Unfallteilnehmer ebenfalls. Ich sah wie sie ausstieg und irhen "Schaden" begutachtete. Ich begutachtete meinen Schaden vielleicht 10 Sekunden mit der Tahscnelampe vom Handy und wollte dann zu ihr rüber gehen. Ich stand mitten auf der Straße als ich sah dass sie ins Auto einsteig und mit viel Gas, jedoch ohne durchdrehende reifen weg fuhr. Ich winkte noch und rief ein "HEY" hinterher aber entweder wollte sie nicht reagieren oder hat es nicht bemerkt. Soviel zum Unfallhergang

Leider war ich so blöd und rief nicht die polizei, da die Ausfahrt aus der das Fahrzeug kam und mich auf der Beifahrerseite touchierte, eine Ausfahrt aus einem Einfamilienviertel ist wo nur 5 Häuser stehen. Leider glaubte ich erst an das gute im Menschen und wollte ihm die Chance geben sich so zu einigen. Ich fuhr am Dienstag abend zur selben zeit dort hin und schaute ob ichd as Fahrzeug sehe, leider nein. Gestern Abend machte ich das selbe und ich sah das Fahrzeug. Ich fuhr nach Hause, druckte ein Bild von meinem Unfallschaden aus und schrieb auf der Rückseite meine Handynummer mit der Bitte sich zu melden.

Eben rief der Mann der Frau an und erzählte mir er hätte bei der Polizei eine Anzeige wegen Fahrerflucht gestellt und ich sei ja mit viel zu hoher Geschindigkeit und zu nah hinter dem Krankenwagen her. Seine Frau hätte niemand gesehen etc. und schob mir natürlich die Schuld zu.

ICH bin der Meinung die Schuldfrage ist eindeutig und liegt nicht bei mir, da ich ja strickt 50 fuhr und genügend Abstand hinter den Krankenwagen hatte. Ich fuhr auf der Straaße und sie kam aus der Einfahrt und fuhr mir in den hinteren Kotflügel. Angeblich hat er Zeugen, die Fahrzeuge die dem Krankenwagen platz gemacht haben hätten auch gesagt ich wäre viel zu schnell gefahren und ich wäre Schuld. Komisch, das ich aber gesehen habe dass sie niemanden gesprochen hat und nach kurzer Begutachtung des Fahrzeugs weg fuhr

Leider bin ich derzeit noch im Büro. Nach der Arbeit will ich mir einen Anwalt suchen und ihm den Sachverhalt Schildern. (Habe leider keinen, da ich bisher immer ohne Anwalt auskam)

Was meint ihr, wie ich mich jetzt verhalten soll???

Beste Antwort im Thema

17 uhr is durch ;)

im ernst es ist immer wieder erstaunlich wie dreist man sein kann. meiner frau wurde im parkhaus in meinem beisein die autotür des nachbarn gegens auto gehauen. schuld waren aber wir weil WIR ja die türe denen reingehauen haben. und nachdem die polizei hinzugezogen wurde sind die beiden vögel lieber einkaufen gegangen als 10min auf die polizei zu warten. der knüller: der unfallgegner hat dann am selben tag ABENDS von der polizei besuch bekommen. um eben das ganze "aufzuarbeiten". der unfallgegner behauptete das er a) nicht an diesem tage im parkhaus war (die polizei hatte aber bilder von IHREN und unserem fahrzeug gemacht!) und b) das sie garkein solches fahrzeug hätten. da fällt einem dann wirklich nixmehr ein. vorallem das man ja wenigstens das fahrzeug anhand der nummernschilder ermitteln kann...soweit wurde nicht gedacht. man war das ne nummer!

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Weis ich doch - ich wollte nur ein mögliches Motiv zeigen, weswegen ein Geschädigter Unfallflucht begehen könnte.

Klar das stimmt schon. Das Thema betrunken hatten wir heute morgen schon hier in der Stadt. Da ist einer in einen Stromkasten bei uns geknallt... natürlich stark Alkoholisiert und dann abgehauen. Wurde aber schon gefunden. *g*

Naja im Fall des TE dürfte die Sache eigentlich recht klar zugunsten von ihm ausgehen.

Aber ich find es immernoch unglaublich wie assozial die beiden sich Verhalten... obwohl es mich in der heutigen Zeit eigentlich nicht wundern sollte...

Themenstarteram 30. November 2012 um 13:11

Ja in Zukunft werde ich auch nicht mehr so handeln und direkt die grünen holen. Könnte mich heute noch über seine Reaktion aufregen mit diesem dreckige Lachen "Ha Ha Ha, das ist ihre Sicht der Dinge, ha ha ha, sehr realitätsfern, ha ha ha, ich habe Zeugen". grrrr

Gewalt ist keine Lösung, tut manchmal aber verdammt gut

am 30. November 2012 um 13:27

Ich würd auf jeden fall gern mal wissen wie die Geschichte ausgegangen ist! Ist auch sinnvoll sowas zu wissen bzw. Mal nen Präzedenzfall zu haben falls einem selbst sowas passiert!

Ich wünsche dir auf jeden Fall, dass du in der Sache zu deinem recht kommst bzw. Am Ende nicht Schuld bist!

am 1. Dezember 2012 um 9:07

Zitat:

Original geschrieben von mondeo-rs

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Wahsinn wie dreisst das ist... da krieg ich ja nur vom Lesen schon eine Wut...

Aber - er und seine Frau haben anscheinend keinen recht hohen IQ.

Wie der Zufall es will, ist der Unfallgegner der Nachbar der Friseurin meiner Oma/Mutter. Sie geht seit ich denken kann zu diesem Friseurin und hat dementsprechend auch ein gutes Verhältnis zu ihr.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Dadurch habe ich erfahren, dass beide bei der Stadt arbeiten, er sogar Ingenieur ist ;)

Was für ein Zufall. Und was soll uns das sagen?

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Ich muss mal kurz einhaken und was grundsätzliches ansprechen:

über die "Schuld" muss man hier nicht sprechen, ist (laut Aussage des TE eindeutig)

Jedoch muss zur Unfallflucht noch was gesagt werden:

Auch der Geschädigte eines Unfalls (hier der TE) kann eine Unfallflucht begehen. Hier kommt halt erschwerend hinzu, dass die Unfallverursacherin als erste die Unfallflucht angezeigt hat = wer zuerst kommt malt zuerst = TE ist Beschuldigter nach Par. 142 StGB; wenn wirklich keine Zeugen da sind wird es so vor Gericht gehen (sehr wahrscheinlich mit ner Einstellung des Verfahrens gegen den TE), jedoch mit einigen Problemen für den TE bei der Abrechnugn mit den Versicherungen (VS kann auch nah Einstellung des Trafverfahrens ihn in Regress nehmen).

Schön geschrieben... nur... welcher Richter glaubt dir bitte das du als geschädigter Unfallflucht begehst?

Das wäre selten dämlich...

Natürlich hat Hugaar den Nagel auf den Kopf getroffen. Es geht hier nicht darum wer am Unfall schuld ist etc. sondern alleine um die Unfallflucht, die nunmal der TE begangen hat. Unfallflucht kann auch der "Geschädigte" begehen!

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Schön geschrieben... nur... welcher Richter glaubt dir bitte das du als geschädigter Unfallflucht begehst?

Das wäre selten dämlich...

Hier gibt es genug Gründe für eine mögliche Unfallflucht. Alkohol wurde schon angesprochen und ist natürlich der Hauptgrund für die Unfallflucht - klar, der "geschädigte" Unfallbeteiligte will seinen Führerschein nicht verlieren und haut erstmal ab. Führerschein ist natürlich oftmals wichtiger als der Schaden am Auto.

Ich glaube hier nicht, dass der TE so ohne weiteres davonkommt was die Unfallflucht angeht. Er wird als "Beschuldigter" vernommen, also wird ein "Strafverfahren" eingeleitet über dessen Ausgang der Staatsanwalt entscheiden wird. Sicher wird ihm zu Gute kommen, dass er den Kontakt zum Unfallgegner aktiv gesucht hat. Dies wirkt sich aber nur auf die Höhe der Strafe aus; mit ganz viel Glück (hier sind ja nicht alle Fakten und Aussagen bekannt) könnten die Ermittlungen wegen Unfallflucht auch eingestellt werden, was ich aber nicht glaube.

 

N.T.

Themenstarteram 1. Dezember 2012 um 9:33

Öhh du hast schon gelesen, dass ich zum anderen Fahrzeug gerade rüber ging als SIE los fuhr oder?

am 1. Dezember 2012 um 9:34

Zitat:

Original geschrieben von mondeo-rs

Öhh du hast schon gelesen, dass ich zum anderen Fahrzeug gerade rüber ging als SIE los fuhr oder?

Nachdem du erstmal das Licht ausgemacht hast.

Themenstarteram 1. Dezember 2012 um 9:50

Negativ das Abblendlicht war die ganze Zeit komplett eingeschalter wie als ob die Zündung an ist und das mit absicht, das man den Wagen auch sieht. Der Vorteil eines spanischen Wagens.

am 1. Dezember 2012 um 10:15

Dann versteh ich den Satz aus deinem Anfangspost nicht: "Aussen bemerkte ich dann dass der Warnblinker nicht funktioniert und habe daher das Abblendlicht wieder eingeschalten."

BTW: Das Wort was du suchst heißt weder eingeschalten noch eingeschalter, es heißt eingeschaltet. :)

Themenstarteram 1. Dezember 2012 um 10:27

O.k. wenn du es so genau wissen willst, dann war es für exakt 1,57385 Sekunden nicht zu sehen

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003

Natürlich hat Hugaar den Nagel auf den Kopf getroffen. Es geht hier nicht darum wer am Unfall schuld ist etc. sondern alleine um die Unfallflucht, die nunmal der TE begangen hat. Unfallflucht kann auch der "Geschädigte" begehen!

Zitat:

Hier gibt es genug Gründe für eine mögliche Unfallflucht. Alkohol wurde schon angesprochen und ist natürlich der Hauptgrund für die Unfallflucht - klar, der "geschädigte" Unfallbeteiligte will seinen Führerschein nicht verlieren und haut erstmal ab. Führerschein ist natürlich oftmals wichtiger als der Schaden am Auto.

 

Ich glaube hier nicht, dass der TE so ohne weiteres davonkommt was die Unfallflucht angeht. Er wird als "Beschuldigter" vernommen, also wird ein "Strafverfahren" eingeleitet über dessen Ausgang der Staatsanwalt entscheiden wird. Sicher wird ihm zu Gute kommen, dass er den Kontakt zum Unfallgegner aktiv gesucht hat. Dies wirkt sich aber nur auf die Höhe der Strafe aus; mit ganz viel Glück (hier sind ja nicht alle Fakten und Aussagen bekannt) könnten die Ermittlungen wegen Unfallflucht auch eingestellt werden, was ich aber nicht glaube.

 

 

N.T.

Moooooment mal... dem Geschädigten wird vorgeworfen eine Unfallflucht begangen zu haben, nicht damit verwechseln, dass er es auch getan hat. Er hat aber angehalten, den Schaden sogar fotografiert (das wird ja auch im Handy gespeichert... Aufnahmedatum und Uhrzeit) und wollte noch zur Schädigerin rüber welche auf und davon ist.

Sicher ist es nicht klug vom TE gewesen nicht sofort die Pol einzuschalten.

Wenn aber die Unfallverursacherin weggefahren ist (was sie auch tat), den Geschädigten als Unfallverursacher beschuldigt und die Polizei auch nicht am Unfallort eingeschaltet hat, sondern auch erst viel später, dann stinkt doch was gewaltig zum Himmel.

Bin mal gespannt wer die Zeugen sein sollen, die der Mann der Verursacherin da an Land gezogen hat. Die Pol wird sich da schon drum kümmern

Ich tippe mal auf:

Die jeweiligen Verfahren werden eingestellt.

Die jeweiligen Versicherungen werden sich ohne weiteres Zutun der Beteiligten einigen.

Die jeweiligen hinzugezogenen Anwälte werden ihr jeweiliges Honorar verbuchen.

Der Fall wird weder bei Barbara Salesch noch bei Alexander Hold verfilmt werden.

Am Ende verzeichnet die Geschichte ein unbedeutendes Ereignis, wie es täglich zu Tausend im Straßenverkehr zu Tage tritt.

Am besten Abhaken.

Alles andere ist wider die Lebenserwartung.

 

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Moooooment mal... dem Geschädigten wird vorgeworfen eine Unfallflucht begangen zu haben, nicht damit verwechseln, dass er es auch getan hat. Er hat aber angehalten, den Schaden sogar fotografiert (das wird ja auch im Handy gespeichert... Aufnahmedatum und Uhrzeit) und wollte noch zur Schädigerin rüber welche auf und davon ist.

Sicher ist es nicht klug vom TE gewesen nicht sofort die Pol einzuschalten.

Wenn aber die Unfallverursacherin weggefahren ist (was sie auch tat), den Geschädigten als Unfallverursacher beschuldigt und die Polizei auch nicht am Unfallort eingeschaltet hat, sondern auch erst viel später, dann stinkt doch was gewaltig zum Himmel.

Bin mal gespannt wer die Zeugen sein sollen, die der Mann der Verursacherin da an Land gezogen hat. Die Pol wird sich da schon drum kümmern

Natürlich ist der Straftatbestand der Unfallflucht vollendet! Dieses angeblich Hinterherlaufen oder fotografieren es eigenen Schadens mit dem eigenen Handy entlässt ihn nicht aus seiner Verpflichtung, unverzüglich die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges und die Art seiner Beteiligung zu ermöglichen. Unverzüglich bedeutet sofort und nicht erst zwei Tage später.

NT

 

am 1. Dezember 2012 um 12:29

@ roter-Baron:

Ein Foto auf dem Handy ist noch kein Beweis, ich kann mich auch noch ne Woche später mit im Handy geändertem Datum an die Unfallstelle stellen und Bilder machen = keine Beweiskraft!

 

@Chris492:

Ich glaub es nicht nur, ich weis es aus Erfahrung, auch ein Geschädigter kann von einem Richter schuldig i.S.d. Anklage wegen Unfallflucht gesprochen werden. Kommt immer auf die Aussagen der Beteiligten an.

Das kann hier wie folgt sein, nur angenommen: die Unfallverursacherin gibt zu Protokoll:

"ich habe den Ausfall bemerkt, bin ausgestiegen, habe mein Auto beschaut, habe auf der anderen Straßenseite keinen mehr gesehen, auch kam keiner zu einem späteren Zeitpunkt auf mich zu, dann bin ich umgehend zur Polizei und hab den Unfall gemeldet!"

Und jetzt kann die, angenommene, Aussage des TE "ich wollte ja noch zu ihr rüber rennen, sie ist aber einfach weggefahren" als Schutzbehauptung des Beschuldigten de Unfallflucht gewertet werden! Es fehlt ja der Sachbeweis (Fotos des Handy sind ja nicht geeignet) und der Personenbeweis (kein Zeuge d ihn hat rennen sehen) = die Nummer mit der Ufallflucht kann u.U. schlecht für den TE ausgehen.

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