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Unschuldig der Fahrerflucht beschuldigt, wie verhalten???

Themenstarteram 29. November 2012 um 7:51

Hallo zusammen,

ich würde gerne mal wissen wie ich mich jetzt am besten verhalten sollte.

Kurz zum Unfallhergang

Am Montag um 19:50 fuhr ein Krankenwagen inkl Notarztwagen hinter mir. Diesen habe ich durchgelassen und weil hinter dem Krankenwagen kein Fahrzeug war, fuhr ich natürlich wieder auf die Straße und weiter. Ich hatte einen Abstand von ca. 60 Metern und fuhr strich 50 Km/h. Nach ca. 400 Metern war auf der rechten Seite eine einfahrt aus der ein fahrzeug raus kam. Dieses orientiert sich nur nach rechts und übersah mich. Ich hielt ca. 20 Meter weiter rechts, schaltete den Warnblinker ein und hörte das typische klicken. Aussen bemerkte ich dann dass der Warnblinker nicht funktioniert und habe daher das Abblendlicht wieder eingeschalten. Auf der anderen Seite der Streisse parkte der andere Unfallteilnehmer ebenfalls. Ich sah wie sie ausstieg und irhen "Schaden" begutachtete. Ich begutachtete meinen Schaden vielleicht 10 Sekunden mit der Tahscnelampe vom Handy und wollte dann zu ihr rüber gehen. Ich stand mitten auf der Straße als ich sah dass sie ins Auto einsteig und mit viel Gas, jedoch ohne durchdrehende reifen weg fuhr. Ich winkte noch und rief ein "HEY" hinterher aber entweder wollte sie nicht reagieren oder hat es nicht bemerkt. Soviel zum Unfallhergang

Leider war ich so blöd und rief nicht die polizei, da die Ausfahrt aus der das Fahrzeug kam und mich auf der Beifahrerseite touchierte, eine Ausfahrt aus einem Einfamilienviertel ist wo nur 5 Häuser stehen. Leider glaubte ich erst an das gute im Menschen und wollte ihm die Chance geben sich so zu einigen. Ich fuhr am Dienstag abend zur selben zeit dort hin und schaute ob ichd as Fahrzeug sehe, leider nein. Gestern Abend machte ich das selbe und ich sah das Fahrzeug. Ich fuhr nach Hause, druckte ein Bild von meinem Unfallschaden aus und schrieb auf der Rückseite meine Handynummer mit der Bitte sich zu melden.

Eben rief der Mann der Frau an und erzählte mir er hätte bei der Polizei eine Anzeige wegen Fahrerflucht gestellt und ich sei ja mit viel zu hoher Geschindigkeit und zu nah hinter dem Krankenwagen her. Seine Frau hätte niemand gesehen etc. und schob mir natürlich die Schuld zu.

ICH bin der Meinung die Schuldfrage ist eindeutig und liegt nicht bei mir, da ich ja strickt 50 fuhr und genügend Abstand hinter den Krankenwagen hatte. Ich fuhr auf der Straaße und sie kam aus der Einfahrt und fuhr mir in den hinteren Kotflügel. Angeblich hat er Zeugen, die Fahrzeuge die dem Krankenwagen platz gemacht haben hätten auch gesagt ich wäre viel zu schnell gefahren und ich wäre Schuld. Komisch, das ich aber gesehen habe dass sie niemanden gesprochen hat und nach kurzer Begutachtung des Fahrzeugs weg fuhr

Leider bin ich derzeit noch im Büro. Nach der Arbeit will ich mir einen Anwalt suchen und ihm den Sachverhalt Schildern. (Habe leider keinen, da ich bisher immer ohne Anwalt auskam)

Was meint ihr, wie ich mich jetzt verhalten soll???

Beste Antwort im Thema

17 uhr is durch ;)

im ernst es ist immer wieder erstaunlich wie dreist man sein kann. meiner frau wurde im parkhaus in meinem beisein die autotür des nachbarn gegens auto gehauen. schuld waren aber wir weil WIR ja die türe denen reingehauen haben. und nachdem die polizei hinzugezogen wurde sind die beiden vögel lieber einkaufen gegangen als 10min auf die polizei zu warten. der knüller: der unfallgegner hat dann am selben tag ABENDS von der polizei besuch bekommen. um eben das ganze "aufzuarbeiten". der unfallgegner behauptete das er a) nicht an diesem tage im parkhaus war (die polizei hatte aber bilder von IHREN und unserem fahrzeug gemacht!) und b) das sie garkein solches fahrzeug hätten. da fällt einem dann wirklich nixmehr ein. vorallem das man ja wenigstens das fahrzeug anhand der nummernschilder ermitteln kann...soweit wurde nicht gedacht. man war das ne nummer!

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am 1. Dezember 2012 um 12:46

Zitat:

Original geschrieben von mondeo-rs

O.k. wenn du es so genau wissen willst, dann war es für exakt 1,57385 Sekunden nicht zu sehen

Du verstrickst dich hier schon in Widersprüche. Würde also nicht mehr von deiner reinen Unschuld ausgehen.

Themenstarteram 1. Dezember 2012 um 12:56

Hmm ja ne is klar

 

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003

Natürlich ist der Straftatbestand der Unfallflucht vollendet! Dieses angeblich Hinterherlaufen oder fotografieren es eigenen Schadens mit dem eigenen Handy entlässt ihn nicht aus seiner Verpflichtung, unverzüglich die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges und die Art seiner Beteiligung zu ermöglichen. Unverzüglich bedeutet sofort und nicht erst zwei Tage später.

 

NT

Indirekt, denn er hat ja angehalten... was halt nicht besonders klug war, nicht sofort die Pol zu verständigen.

Die Unfallverursacherin, und das kann man ihr nachweissen, dass sie es war/ist, ist abgehauen, als der TE sie ansprechen wollte.

Die Frage ist dann, warum informiert die Unfallverursacherin nicht sofort und erst Stunden später die Pol, wenn sie dem Geschädigten die Schuld in die Schuhe schieben will.

Ich habe doch eigentlich "nur" als Schuldiger einen Grund mich vom Unfallort zu verkrümeln ?!

 

Und was hat das Abblendlicht mit der Fahrerflucht bzw. dem Unfallhergang zu tun ? Warnblinker ging nicht also schält man wenigstens das Abblendlicht wieder ein. Sollte eigentlich einleuchten.

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