Unrunder Motorlauf

Renault Twingo I ( C06)

Hallo an Alle,

ich habe mir vor 2 Wochen einen Twingo 2003er, 58PS als Winterauto gekauft.
Bei der Probefahrt lief er super, jetzt merke ich, dass er im Leerlauf und während der fahrt ein bisschen unrund läuft und leicht stottert/ruckelt. Motor geht nicht aus und es leuchtet auch die Motorkontrollleuchte nicht.
Ich habe jetzt schon öfter hier was von den Zündverteiler und Zündkabel gelesen, kann das daran liegen oder fällt euch sonst noch was ein?
Danke im Voraus

Gruß
ZR786

12 Antworten

Hallo!

Ich bin einer der Forenpaten hier. Leider steht in der Übersicht nirgends das Modell, um das es geht. Das habe ich für dich ergänzt. Bitte wähle das nächste Mal beim Erstellen des Threads das Modell aus, um das es geht, dann wissen potenzielle Helfer gleich worum es geht und gehen nicht aufgrund knapper Zeit weiter.

Danke!

Zündspulen waren zumindest beim Scenic I Ph. II 1.6 16V Bj. 2002 Schrott ab Werk und meine Eltern hatten dementspr. ähnl. Probleme.

notting

Ich habe mir jetzt zündspulen und zündkabel bestellt. Hoffe dann hat sich das erledigt. Wie ist denn eigentlich der motorlauf vom twingo wenn alles passt, eher ruhig oder ist er immer leicht unrund? Weil ich komme vom 6 Zylinder und vielleicht bin ich da auch nur etwas verwöhnt

Hat man 2003 überhaupt noch Zündverteiler eingebaut?
Wie sehen denn die Kerzen aus?

Wieviel km? Kann es eine versiffte Drosselklappe sein?
Wann wurden die Ventile zuletzt eingestellt?

schrauber

Zündspule hat er. Kerzen wurden laut Verkäufer vor paar Wochen gemacht. Kontrolliert habe ich es nicht. 115.000 km. Drosselklappe habe ich auch nicht geschaut und ob die Ventile eingestellt worden sind weiß ich auch nicht. Aber denke ich versuche es erstmal mit der zündspule und den zündkabel und wenn das nicht hilft, dann Bau ich die drosselklappe aus und schau ob die versifft ist.

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Die Drosselklappe sollte erst bei 150 bis 200.000 Störungen verursachen.
Bei 115.000 also noch nicht. Aber wer weiß, ob der Tacho nicht "justiert" wurde.

Ventile sollten bei 60.000 nachgestellt werden. Sie können also bei 115.000 bereits wieder fällig sein.
Ich habe das übersehen und bin bis 200.000 gekommen. Dann waren sie aber wirklich reif.

Beim einstellen muß man Besonderheiten von Renault beachten.
Es muß nicht unbedingt beim OT eingestellt werden. Renault hat bei etlichen Motoren die "Neuner"-Methode

schrauber

Hat sich alles erledigt, ich kann die bestellten Teile zurück schicken. Mir ist vorhin einer rein gefahren und es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Oh man 🙁

Zitat:

@ZR786 schrieb am 20. Dezember 2018 um 18:56:37 Uhr:


Hat sich alles erledigt, ich kann die bestellten Teile zurück schicken. Mir ist vorhin einer rein gefahren und es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Oh man 🙁

Mein Beileid. Trotzdem danke für die Info wie die Geschichte ausgegangen ist, auch wenn's völlig anders lief als geplant :-(
Du kriegst ja von dessen Versicherung ein Weilchen ein Ersatzfahrzeug bezahlt?

notting

Danke. Ja schade um den kleinen. Hab mich grad mit ihm angefreudet. Meine Freundin hatte sogar Tränen in den Augen wegen dem Twingo 🙁
Wegen Leihwagen weiß ich ehrlich gesagt nicht. Muss mich da noch informieren. Ist mein erster Unfall.

Zitat:

@ZR786 schrieb am 20. Dezember 2018 um 22:08:15 Uhr:


Danke. Ja schade um den kleinen. Hab mich grad mit ihm angefreudet. Meine Freundin hatte sogar Tränen in den Augen wegen dem Twingo 🙁
Wegen Leihwagen weiß ich ehrlich gesagt nicht. Muss mich da noch informieren. Ist mein erster Unfall.

Such mal im Internet z. B. https://www.bussgeldkatalog.org/mietwagen-nach-unfall/

notting

Wenn man eine berufliche Notwendigkeit vorzeigen kann, werden eine Woche Leihwagen ohne Probleme übernommen. Die zweite Woche wird schon nachgefragt.

Wenn man eine kleinere Motorleistung wählt, sollte die Selbstbeteiligung an den Mietwagenkosten entfallen.

Aber man sollte die Mietwagenfirmen wirlich prüfen. Die schlagen bei einem Versicherungsschaden gerne auf und die Versicherungen kürzen dann. Den Unterschied hat man schnell an der Backe.

Man kann auch ÖPNV wählen und sich eine Mietwagenentschädigung auszahlen lassen.

Alle diese Regelungen sind immer wieder im Fluß. Bei einem größeren Schaden und insbesondere wenn die Versicherung zickt kann man auch einen Anwalt nehmen. Wenn man glaubt daruaf verzichten zu können, ist vielleicht auch die Versicherung entgegenkommender. Bei einer besonders günstigen Versicherung aus Nürnberg braucht man fast GARantiert einen Anwalt.

Gutachter muß man sich in jedem Fall sofort holen (Schadensminderungspflicht) Den bezahlt in jedem Fall der schuldige Teil. Man sollte sich nicht auf den Gutachter des Schädigers einlassen. Der muß für seine Versicherung entscheiden. Das ist halt so.

In der Regel gibt auch der eigene Versicherungsvertreter Hinweise. Den sollte man in jedem Fall einschalten.

schrauber

Zitat:

@schrauber10 schrieb am 21. Dezember 2018 um 16:33:15 Uhr:


Gutachter muß man sich in jedem Fall sofort holen (Schadensminderungspflicht) Den bezahlt in jedem Fall der schuldige Teil.

Bei kleineren Sachen reicht aber auch ein KV von der Werkstatt bzw. da dürfte die Schadensminderungspflicht so aussehen, dass man wg. kleineren Sachen keinen teuren Gutachtet bezahlt kriegt.

notting

Ich habe mir jetzt einen Rechtsanwalt genommen, den zahlt die gegnerische Haftpflicht. Der wird mir da schon das nötigste rausholen. Mietwagen werde ich mir jetzt über die Feiertage doch nicht holen, sondern lieber die Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen.

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